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Kellerraum fürs Wiederladen -> Gastherme

Pulver, Hülsen, Geschosse, Zündhütchen, Ausrüstung - Alles zum Thema "Wiederladen".
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Re: Kellerraum fürs Wiederladen -> Gastherme

Beitrag von headhoncho » Sa 13. Okt 2012, 15:53

Hellboy hat geschrieben:
headhoncho hat geschrieben:Wiederladen wäre mir in dem Raum wurscht. Pulver würde ich dort nicht lagern.
warum ? ist pulver im pulverfüller anders als pulver in der dose ?
Weil ich beim Wiederladen dabei bin, bei der Lagerung nicht.

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oe6odd
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Re: Kellerraum fürs Wiederladen -> Gastherme

Beitrag von oe6odd » Sa 13. Okt 2012, 15:57

headhoncho hat geschrieben:
Hellboy hat geschrieben:
headhoncho hat geschrieben:Wiederladen wäre mir in dem Raum wurscht. Pulver würde ich dort nicht lagern.
warum ? ist pulver im pulverfüller anders als pulver in der dose ?
Weil ich beim Wiederladen dabei bin, bei der Lagerung nicht.
Glaubst du wirklich das du Zeit hast zu flüchten falls was hoch geht :angelic-whiteflying: :angelic-whiteflying: :angelic-whiteflying: :angelic-whiteflying:

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Re: Kellerraum fürs Wiederladen -> Gastherme

Beitrag von headhoncho » Sa 13. Okt 2012, 16:05

oe6odd hat geschrieben:
headhoncho hat geschrieben:
Hellboy hat geschrieben:
headhoncho hat geschrieben:Wiederladen wäre mir in dem Raum wurscht. Pulver würde ich dort nicht lagern.
warum ? ist pulver im pulverfüller anders als pulver in der dose ?
Weil ich beim Wiederladen dabei bin, bei der Lagerung nicht.
Glaubst du wirklich das du Zeit hast zu flüchten falls was hoch geht :angelic-whiteflying: :angelic-whiteflying: :angelic-whiteflying: :angelic-whiteflying:
Geht nicht ums flüchten. Die geringe Pulvermenge, die beim tatsächlichen Laden auf dem Tisch ist, ist überschaubar, das Risiko vernachlässigbar. Bei der Lagerung wird es im Falle des Falles (Brand, Versicherung,...) höchstwahrscheinlich schwierig.

Die Gefahr, dass aus der Gastherme eine Stichflamme auf den 2m daneben stehenden Tisch springt und mich in Flammen setzt, sehe ich nicht wirklich.

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Re: Kellerraum fürs Wiederladen -> Gastherme

Beitrag von slow42 » Sa 13. Okt 2012, 23:06

Wovor hast Du eigentlich "Angst"?

- Das die Therme das Pulver entzündet? Da hättest Du eine Gasexplosion aufgrund eines Defektes der Therme inkl. versagen aller Sicherheitseinrichtungen derselben - dann ist das Pulver auch schon wurst... (unter der Annahme, das Du deine Pulvervorräte NICHT dort lagerst).

- Das das Pulver brennt (ausserhalb von Patronen läuft die Verbrennung ja relativ langsam ab), und die Gastherme explodieren lässt? Da müsste der Brand so stark sein, das die Flamme zum unverbrannten Gas kommt - auch nicht sehr wahrscheinlich...

Diese Gasthermen sind ja für den Betrieb in Wohnräumen zugelassen, ansonsten dürfte so etwas ja nicht in der Küche o.Ä. installiert sein .... stell Dir vor, was ein paar Liter (Speise-)Öl anrichten würden...
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Re: Kellerraum fürs Wiederladen -> Gastherme

Beitrag von Leokar » So 14. Okt 2012, 08:14

danke für eure Inputs...!
@slow42: du hast absolut recht, thx!

lg
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Re: Kellerraum fürs Wiederladen -> Gastherme

Beitrag von doc steel » So 14. Okt 2012, 09:08

wenns eine gastherme neuer bauart ist, gilt was heimwerker und didensk sagen.
is wirklich harmlos.
wenns eine alte mit offener flamme, also der klassische durchlauferhitzer ist, dann ist es auch noch nicht gefährlich, gleichwohl aber sehr viele aus unverständnis die stirn runzeln würden.
ehrlichgesagt ich wurd mich der diskussion offene flamme - pulver auch nicht stellen wollen, selbst wenn es positiv ausgehen würde.
in jedem fall ist das furzen neben einer alten therme gefährlicher, weil methan brennt!

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Re: Kellerraum fürs Wiederladen -> Gastherme

Beitrag von Charles » So 14. Okt 2012, 09:56

Macht mal ein Test, erst dann könnt Ihr weiterreden:

Entkorkt eine Gewehrpatrone mittleren Kalibers, z.b. eine .308Win., leert den Inhalt der Hülse in Form eines Häufchens auf dem Betonboden, und hält eine Feuerzeugflamme direkt auf dem Rand des Häufchens hin.

Unter eine Sekunde Kontaktzeit der Feuerzeugflamme mit dem Pulver - passiert nichts.
Bei sehr progressive Pulversorten tut sich sogar unter zwei Sekunden nichts.

Schwarzpulverhäufchen lassen sich sogar schwerer zum Brennen zu bringen, die Feuerzeugflamme braucht mindestens 4 Sekunden, bis das Schwarzpulver brennt.

Aber bitte Vorsicht walten bei der Handhabung mit Schwarzpulver, das verpufft ziemlich schnell, allzuleicht wird die feuerzeughaltende Hand in Mitleidenschaft gezogen.

Nitropulver dagegen brennen sehr gemütlich ab, das Risiko, sich zu verbrennen, ist sehr überschaubar.

Ich selber zögere nicht, in einem Raum, in dem eine Gastherme egal welchen Alters sowie Ausführung installiert ist, dem schönen Hobby Wiederladen zu frönen.

Aber: Pulverlagerort muss aber selbstverständlich woanders sein, um die Vorgaben des Pyrotechnikgesetzes zu erfüllen. Wie das Pulver zu lagern hat, samt Sicherheitsvorkehrungen, das steht drinnen.


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Re: Kellerraum fürs Wiederladen -> Gastherme

Beitrag von Hellboy » So 14. Okt 2012, 11:51

Charles hat geschrieben:Pulverlagerort muss aber selbstverständlich woanders sein, um die Vorgaben des Pyrotechnikgesetzes zu erfüllen. Wie das Pulver zu lagern hat, samt Sicherheitsvorkehrungen, das steht drinnen.
kann bitte wer einen link dazu reinstellen ? hab grad keine bestimmungen dazu gefunden ..

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Re: Kellerraum fürs Wiederladen -> Gastherme

Beitrag von therion » So 14. Okt 2012, 12:47

Sprengmittelgesetz verweist auf die Verordnung des BMI.

Hier der relevante Paragraph:
§ 23. (1) Bis zu einer Höchstmenge von 10 Kilogramm dürfen Schieß- oder Sprengmittel (Kleinmengen) außerhalb von bewilligten Lagern in einem geeigneten Raum und versperrtem Behältnis aufbewahrt werden.

(2) Ein geeigneter Raum liegt vor, wenn


1.


dieser nicht dem dauernden Aufenthalt von Personen dient, wie etwa ein Abstellraum oder Kellerraum,

2.


es sich um keinen allgemein zugänglichen Teil eines Hauses oder keinen Dachboden handelt,

3.


es sich um keine brandgefährdeten Räume, wie Heizräume oder Brennstofflagerräume handelt und

4.


er trocken und frostsicher ist sowie die Raumtemperatur 50 Grad Celsius nicht übersteigt.

(3) Weiters ist zur Eignung gemäß Abs. 2 erforderlich, dass geeignete Löschhilfen zur Verfügung stehen sowie die jeweils notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Bei angebrochenen Verpackungseinheiten sind Maßnahmen zu treffen, damit die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.

(4) Im Aufbewahrungsraum sind das Rauchen sowie jeglicher Umgang mit brennenden oder glühenden Gegenständen, mit Feuer, mit offenem Licht oder funkenziehenden Werkzeugen und das Verwenden von offenem Feuer jeglicher Art verboten. Eine entsprechende Hinweistafel ist im Eingangsbereich des Raums gut sichtbar anzubringen.

(5) Zündmittel dürfen ausschließlich in der Originalverpackung des Herstellers gelagert werden.

(6) Aus Anlass von Schießwettbewerben oder vergleichbaren Veranstaltungen dürfen Schießmittel in einer Menge von bis zu zehn Kilogramm in einem verschlossenen Fahrzeug, in einem geschlossenen Behältnis und von außen nicht sichtbar aufbewahrt werden. Diese Art der Aufbewahrung darf nur für die unbedingt erforderliche Dauer erfolgen.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... eview=True" onclick="window.open(this.href);return false;

HEAVY DUTY

Re: Kellerraum fürs Wiederladen -> Gastherme

Beitrag von HEAVY DUTY » So 14. Okt 2012, 17:09

Ohne die Eigenschaften der verwendeten Pulversorten zu kennen, aber wenn i Bedenken hätte das meine Gastherme irgendetwas entzünden könnte, würd i eher diese erneuern oder prüfen/ servicieren lassen.

L.G.
H.D.

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Re: Kellerraum fürs Wiederladen -> Gastherme

Beitrag von Hellboy » So 14. Okt 2012, 18:12

danke therion; dadurch schliesst sich das pulverlagern in einem heizraum (=raum mit gastherme) ja sowieso aus .. was ist mit dem pulver im pulverfüller, zählt das dann auch als lagernd wenn ich ned grad muni lade ?

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Re: Kellerraum fürs Wiederladen -> Gastherme

Beitrag von therion » So 14. Okt 2012, 18:22

Wenn Du es gerade verwendest, dann ist das in meinen Augen kein lagern. Du darfst ja auch nicht im Wohnzimmer lagern, aber wiederladen kannst Du dort schon. Also ich sehe kein Problem.

Desweiteren muss angemekrt werden, dass dieses Gesetz ohnehin nicht wirklich kontrolliert wird. Und solange Du nicht die Polizei in den Heizraum führst und dort 9 KG Pulver "lagern", wäre auch das ein eigentlicher Gesetzesverstoß, der jedoch ohne Konsequenzen bleiben wird.

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Re: Kellerraum fürs Wiederladen -> Gastherme

Beitrag von headhoncho » So 14. Okt 2012, 18:26

therion hat geschrieben:Wenn Du es gerade verwendest, dann ist das in meinen Augen kein lagern. Du darfst ja auch nicht im Wohnzimmer lagern, aber wiederladen kannst Du dort schon. Also ich sehe kein Problem.

Desweiteren muss angemekrt werden, dass dieses Gesetz ohnehin nicht wirklich kontrolliert wird. Und solange Du nicht die Polizei in den Heizraum führst und dort 9 KG Pulver "lagern", wäre auch das ein eigentlicher Gesetzesverstoß, der jedoch ohne Konsequenzen bleiben wird.
Ich sehe das Problem auch nicht wirklich in der Kontrolle, sondern im möglichen Versicherungsausstieg im Falle des Falles.

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Re: Kellerraum fürs Wiederladen -> Gastherme

Beitrag von Hellboy » So 14. Okt 2012, 18:33

therion hat geschrieben:Wenn Du es gerade verwendest, dann ist das in meinen Augen kein lagern. Du darfst ja auch nicht im Wohnzimmer lagern, aber wiederladen kannst Du dort schon. Also ich sehe kein Problem.
ich sag ja wenn ich NICHT gerade lade. wärend dem arbeiten ist es kein lagern, e klar, waffe reinigen is auch kein führen.


ansonsten seh ichs auch so, wenn die feuerpolizei kommt is sowieso alles iwo verstaut und in den laderaum führ ich e keinen von der kontrolle..

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Re: Kellerraum fürs Wiederladen -> Gastherme

Beitrag von therion » So 14. Okt 2012, 18:56

Ja, den Pulverfüller müsstest Du immer leeren nach dem Laden, sonst ist es lagern.

Headhoncho: Das mit der Versicherung ist wieder ein anderes Thema und wird auch z.T anders beurteilt.

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