Es gibt vom EUGH ein Urteil das man in einem Impressum nicht zwingend eine Telefonnummer angeben muss sondern das auch ein Kontaktformular ausreicht, WENN der Dienstanbieter innerhalb von 60 (!) Minuten eine Antwort gewährleisten kann.
Im Gesetzestext ist glaube ich grundsätzlich nur von einer raschen Kontaktmöglichkeit die Rede, die zusätzlich zum email Kontakt angeboten werden muss. Wie schnell die Erreichbarkeit per Telefon sein muss um als rasch zu gelten ist meines Wissens noch nie gerichtlich festgestellt worden, ALLLERDINGS habe ich von einem Fall gelesen in dem jemand eine Abmahnung von einen Anwalt erhalten hat weil er mehrmals (zu unterschiedlichen Zeiten) telefonisch nicht erreichbar war und hier wurde angeblich darauf hingewiesen, dass das Gesetz eine rasche Kontaktmöglichkeit vorschreibt.
Der Text war einige Jahre her und ich weiß nicht was dabei herausgekommen ist.
Grundsätzlich finde ich diese gesetzliche Vorschreibung schon mal ziemlich realitätsfremd, wenn man zB. an die vielen nebenberuflichen Blogger denkt.
Bitte korrigiert mich wenn ich mich jetzt täusche, aber Websites die definitiv nicht kommerziell sind (also nicht einmal Werbebanner haben) unterliegen nicht dieser realitätsfremden Vorschreibung der raschen Kontaktaufnahme (und müssen weder Kontaktformular noch Telefonnummer zur Verfügung stellen), oder?
Meine Fragen:
Ist es klüger eine Telefonnummer anzugeben, wenn man die unrealistische Beantwortungszeit von 60 Minuten per Kontaktformular nicht einhalten kann?
Ist euch ein Fall bekannt indem Abmahnungszahlungen / rechtliche Konsequenzen wegen "nicht Erreichbarkeit" tatsächlich eingetreten sind?
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Impressum Abmahnung
Re: Impressum Abmahnung
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mit besten Grüßen XY & Z
Dann hat der Konsument/User die Gewissheit das sein Anliegen angekommen ist.
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"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947
Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen
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Re: Impressum Abmahnung
das allein wird wohl nicht ausreichen
man koennte aber als antwortemail automatisch einen viele dutzende seite langen fragebogen ruecksenden der eine mischung aus rechtsinformationen ueber benutzerrechte und fragen welches anliegen man hat erstellt ist.
es muesste halt wirklich alles enthalten sein auf was ein benutzer oder dritter ein anrecht hat.
das koennte dann klappen
denn dass man als betreiber informationen braucht um taetig werden zu koennen kann wohl keiner abstreiten
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Impressum Abmahnung
Gibts da keine 90 Seiten lange Vorlage als PDF ? Das wäre sehr angenehmgewo hat geschrieben: ↑Di 24. Sep 2019, 09:07das allein wird wohl nicht ausreichen
man koennte aber als antwortemail automatisch einen viele dutzende seite langen fragebogen ruecksenden der eine mischung aus rechtsinformationen ueber benutzerrechte und fragen welches anliegen man hat erstellt ist.
es muesste halt wirklich alles enthalten sein auf was ein benutzer oder dritter ein anrecht hat.
das koennte dann klappen
denn dass man als betreiber informationen braucht um taetig werden zu koennen kann wohl keiner abstreiten
Re: Impressum Abmahnung
billigstes Handy; auf der Sprachbox entsprechende Infos als Sprachnachricht bitten, natürlich nur falls man gerade nicht durch kommt; SMS-Forward bei neuen Sprachnachrichten auf der Box aufs echte Handy?
Wenn man als KMU nicht immer abhebt wirds jeder verstehen und wenn sich die Anrufe häufen nimmst das Handy halt mit?
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Re: Impressum Abmahnung
Wenns nicht im entferntesten kommerziell ist, greift das ECG nicht - also auch nicht die dortigen allgemeinen Informationspflichten.eXistenZ hat geschrieben: ↑Di 24. Sep 2019, 00:04Bitte korrigiert mich wenn ich mich jetzt täusche, aber Websites die definitiv nicht kommerziell sind (also nicht einmal Werbebanner haben) unterliegen nicht dieser realitätsfremden Vorschreibung der raschen Kontaktaufnahme (und müssen weder Kontaktformular noch Telefonnummer zur Verfügung stellen), oder?
Das Mediengesetz (zB §§24,25 Impressum, Offenlegung) gilt aber unabhängig davon ( für unpolitische, private Websites & Newsletter: §25(5) ) - aber was ich im Kopf hab gibts dort nur die Anschriften als Pflicht, keine TelNr oder Mailadresse