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Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?
Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?
also wenn mein Kofferraum so ausschauen würde:
würd ich vorher sagen, was den Beamten erwartet, sonst nicht.
würd ich vorher sagen, was den Beamten erwartet, sonst nicht.
Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?
Kapselpracker hat geschrieben:Hi!-MJ- hat geschrieben:.. Gib bekannt das du Sportschütze bist, eine WBK hast und eben grad eine Waffe im Kofferraum liegt....
Sry, aber ich kanns nicht mehr lesen, warum soll ich bei einer Verkehrskontrolle dem Beamten auf die Nase binden das man Sportschütze ist und sich eine Waffe im Kofferraum befindet??
Auch wenn das Pannendreieck oder Verbandsk. kontrolliert wird, und man dazu den Kofferraum öffnen muss, steht dort hinten nur eine Tasche, na und?
Und wenn die Beamten alles kontrollieren wollen von mir aus auch die Tasche (aus welchen Grund jetzt auch immer), erst dann und nur dann weise ich sie darauf hin das ich Sportschütze bin und in der Tasche sich Waffen befinden.
mfg Andi
Grundsätzlich soll es jeder so halten wie er will. Ich für meinen Teil habe damit kein Problem es im Voraus bekannt zu geben. Somit kann der Beamte auch nicht "überrascht" werden.
btw. Hab seit 17 Jahren den Führerschein. Dabei bin ich genau 2 mal in eine Verkehrskontrolle geraten. Die Diskussion mit all ihren möglichen Varianten (was ist wenn) sehe ich überaus theoretisch.
Wer ist denn hier schon wirklich mal in eine Verkehrskontrolle gekommen und hatte gerade eine Waffe dabei ?
Dont worry. Just 2 Cents from a stranger.
Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?
-MJ- hat geschrieben:Wer ist denn hier schon wirklich mal in eine Verkehrskontrolle gekommen und hatte gerade eine Waffe dabei ?
Ich, um 23:45Uhr bei Starkregen. Hätte den Beamten fast "umgestoßen" als er wie ein Rehbock in der Nacht zum Sprung mit der Kelle angesetzt hat. Kam gerade vom Training (entsprechend der Uhrzeit erlaubte Räumlichkeiten) und wollte am Heimweg meine... mitnehmen. Planquadrat mit Alkoholkontrolle. Das Equipment hinten im Kofferraum, Scheiben ebenso. Es blieb jedoch beim "ins Röhrchen blasen". Eine Kontrolle des Pannendreiecks usw. ........ da hätte ich sicher aufgrund der Uhrzeit und dem Transport der Waffe einiges zu erklären gehabt.
In diesem Fall - aber nur in diesem Fall, hätte ich den Beamten - vor Öffnung des Kofferraumes - auf den "Sondertransport" hingewiesen.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?
-
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mo 9. Mai 2016, 15:12, insgesamt 1-mal geändert.
- Warnschuss
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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?
-MJ- hat geschrieben:Wer ist denn hier schon wirklich mal in eine Verkehrskontrolle gekommen und hatte gerade eine Waffe dabei ?
Ich auch. War auf dem Weg zum Büchsenmacher und hatte die Pistole in der Tasche am Beifahrersitz. Habe auch nix gesagt, sondern nur die Fahrzeugpapiere hergezeigt und Arrivederci. Wozu auch. Hat mit der Fahrzeugkontrolle genau null zu tun.
-
- .50 BMG
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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?
gewo hat geschrieben:DerDaniel hat geschrieben:Kurze zwischenfrage:
Darf bei euch in AT eine verdachtslose Fzg.-Innenraum-Durchsuchung durchgeführt werden?
hi
im prinzip nein
in der praxis ja
heisst dann "schwerpunkt ladungskontrolle" (ganzjaehrig in ganz oesterreich) oder
ist auch ohne vorverdacht moeglich im zusammenhang mit irgendwelchen nachschauen im zusammenhang mit irgendwelchen einwanderungsbestimmungen, da kenn ich mich aber im detail nicht aus, die sind jedenfalls auch im kfz moeglich
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Durchsuchungsermächtigung
§ 53. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, eine Durchsuchung der Kleidung von Menschen und der von diesen mitgeführten Fahrzeuge und Behältnisse (Koffer, Taschen u. dgl.) an Orten vorzunehmen, an denen auf Grund eines konkreten Hinweises oder sonstiger bestimmter Tatsachen der dringende Verdacht besteht, daß einem Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr, des Besitzes oder des Führens von Kriegsmaterial oder von Waffen und Munition, die nicht Kriegsmaterial sind, nach diesem oder anderen Bundesgesetzen zuwidergehandelt wird. Die §§ 50 SPG und 142 Abs. 1 der Strafprozeßordnung 1975, BGBl. Nr. 631, gelten.
An Grenzübergängen (auch an Schengen"grenzen") z.B. werden solche Kontrollen vorgenommen.
Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford
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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?
rubylaser694 hat geschrieben:An Grenzübergängen (auch an Schengen"grenzen") z.B. werden solche Kontrollen vorgenommen.
hi
dass ist die vorgangsweise von vor 15 jahren
diese kontrollen werden in ganz oesterreich durchgefuehrt da die ehemailigen zollgrenzbezirke aufgeloest worden sind
und wie gesagt: alleine schon das zauberwart "schwerpunkt ladungskontrolle" zwingt dich als fahrzeuglenker zu jedem beliebigen zeitpunkt fuer jeden beliebigen exekutrivebamten deinen laderaum/ kofferraum zu oeffnen ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?
Das Zauberwort heißt aber Ladungssicherungskontrolle
Und ja Schengenkontrollen finden im ganzen Land statt, entweder an Straßen die von der Grenze führen, oder an den Hauptdurchzugsstraßen, Autobahnen zB
Und ja Schengenkontrollen finden im ganzen Land statt, entweder an Straßen die von der Grenze führen, oder an den Hauptdurchzugsstraßen, Autobahnen zB
Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?
D.h. wir haben 3 Leute die Kontrolliert wurden und wenn man eure Schilderungen so liest, braucht man sich hier keinen großen Kopf machen. Der Situation entsprechend mit Hausverstand reagieren und sorgenfrei am Ziel ankommen.
Dont worry. Just 2 Cents from a stranger.
Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?
Auch ich auf der Heimfahrt vom tt stand
Re: AW: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?
Bin auch auf dem Heimweg vom Schießstand mit Pistole und Revolver im Kofferraum kontrolliert worden, hab nix gesagt, warum auch.
Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?
-MJ- hat geschrieben:D.h. wir haben 3 Leute die Kontrolliert wurden und wenn man eure Schilderungen so liest, braucht man sich hier keinen großen Kopf machen. Der Situation entsprechend mit Hausverstand reagieren und sorgenfrei am Ziel ankommen.
Ich frag mich auch was es da groß zum drüber Nachdenken gibt. Abgesehen davon dass ich das letzte Mal vor über 10 Jahren aufgehalten worden bin, wenns mein Verbandszeugs sehen wollen kriegens das zu sehen. Für den (unwahrscheinlichen) Fall dass dann noch fragen "und wos is do im Rucksack drinnen" heissts "Waffe und Munition, hier ist meine WBK". Wenn ers sehen will kriegt ers Kofferl in die Hand gedrückt. That´s it. Ist doch ganz einfach...
Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?
-MJ- hat geschrieben:D.h. wir haben 3 Leute die Kontrolliert wurden
...
Nö ich auch mal, und da wir 3 Schützen im Auto waren, weisst du jetzt schon von 6
Re: AW: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?
KGR84 hat geschrieben:-MJ- hat geschrieben:D.h. wir haben 3 Leute die Kontrolliert wurden
...
Nö ich auch mal, und da wir 3 Schützen im Auto waren, weisst du jetzt schon von 6
Wir sind schon bei 8...[emoji6]
- Reaper
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Re: Übergabe Waffe; Kontrolle durch Polizei; Verhalten?
Falls Ihr mal nach Deutschland kommt:
Das Anfassen einer Waffe außerhalb des eigenen befriedeten Besitzes, oder eines Schießstandes, wird als "Führen einer Schusswaffe" nach dem Gesetz angesehen und stellt einen groben Verstoß dar.
Ein deutscher Waffenbesitzer würde mit allergrößter Wahrscheinlichkeit seine Berechtigung verlieren, alles wäre futsch, ohne Entschädigung.
Der Transport von Waffen darf nur in verschlossenen Behältnissen erfolgen, dabei müssen Waffe und Munition räumlich getrennt sein.
Im Falle einer Kontrolle und dem Verlangen des Kontrollierenden (Zoll oder Polizei) würde ICH die Waffe niemals anfassen.
Falls klar ist, dass es sich um einen Beamten handelt, würde ich das Köfferchen vor ihm hinlegen und ihm die Schlüssel in die Hand drücken, mit der Bitte, die Waffe anschließend wieder ins Behältnis zu legen.
Es lebe die Freiheit!
Das Anfassen einer Waffe außerhalb des eigenen befriedeten Besitzes, oder eines Schießstandes, wird als "Führen einer Schusswaffe" nach dem Gesetz angesehen und stellt einen groben Verstoß dar.
Ein deutscher Waffenbesitzer würde mit allergrößter Wahrscheinlichkeit seine Berechtigung verlieren, alles wäre futsch, ohne Entschädigung.
Der Transport von Waffen darf nur in verschlossenen Behältnissen erfolgen, dabei müssen Waffe und Munition räumlich getrennt sein.
Im Falle einer Kontrolle und dem Verlangen des Kontrollierenden (Zoll oder Polizei) würde ICH die Waffe niemals anfassen.
Falls klar ist, dass es sich um einen Beamten handelt, würde ich das Köfferchen vor ihm hinlegen und ihm die Schlüssel in die Hand drücken, mit der Bitte, die Waffe anschließend wieder ins Behältnis zu legen.
Es lebe die Freiheit!
"Der Euro muss platzen, sonst finden wir uns in einem sozialistischen Zwangssystem wieder."
(Prof. Max Otte)
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