ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Rechtliche Hilfe
Rechtliche Hilfe
Thema: Ausländische Kennzeichen in Österreich fahren.
Falls jemand damit helfen kann, bitte um PN.
Danke im Voraus!
Falls jemand damit helfen kann, bitte um PN.
Danke im Voraus!
Re: Rechtliche Hilfe
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Rechtliche Hilfe
das EU Recht besagt halt was anderesAUG-andy hat geschrieben: ↑Mi 5. Apr 2023, 09:38Eventuell hilft dir das weiter:
https://www.oesterreich.gv.at/.syndicat ... faecbd53ef
aber wenns mal zum vorteil des buergers waere dann ist das dem gesetzgeber (bzw dem FA) wurscht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Rechtliche Hilfe
Sollte aber aktuell sein.
Wer braucht die EU.
Da kommt sowieso nur Scheiße daher.
Rechtsgrundlagen
§§ 82, 83 Kraftfahrgesetz (KFG)
Letzte Aktualisierung: 28. März 2023
Wer braucht die EU.
Da kommt sowieso nur Scheiße daher.
Rechtsgrundlagen
§§ 82, 83 Kraftfahrgesetz (KFG)
Letzte Aktualisierung: 28. März 2023
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Rechtliche Hilfe
Im Zweifelsfall das Fahrzeug auf eine Firma im Ausland anmelden. Ich verstehe jeden, der das so handhabt, wenn man sich unsere abartige Motorsteuer so ansieht...
Re: Rechtliche Hilfe
laut rechtsansicht des FA ist das egal
auch das auslaendische firmenfahrzeug darf nur ein + ein monat gefahren werden
danach muesste nach heimischer rechtsansicht ein firmensitz (!) in AT gegruendet werden
was zb mangels spezieller gewerbeberechtigungs voraussetzungen in AT in vielen branchen garned geht
detto als privater
eigentlich gibts in der EU niederlassungsfreiheit
wennst aber in AT autofahren willst weil du hier arbeitest obwohl du in CZ lebst musst einen wohnsitz in AT gruenden und dein auto hier anmelden.
wuerde CZ in so einem fall am selben (EU-Rechts widrigen) rechtsstandpunkt stehen dann brauchst dann zwei autos
eines fuer CZ bis zur grenzt und eins fuer AT ab der grenze
das ist natuerlich voelliger unsinn
aber die heimische finanz klagt dich trotzdem quer durch alle instanzen wenns a langfristige auslaendische fahrzeugnutzung mitbekommen
Re: Rechtliche Hilfe
Wenn du in cz lebst und hierher fährst zum arbeiten, bist pendler. Wo steht, dass das illegal sein soll, wenn das auto nicht in at gemeldet ist?
Das "problem" fürs finanzamt sind autos, die zb in D bei irgendeinem kumpel oder verwandten gemeldet sind, der tatsächliche besitzer aber in at lebt und arbeitet.
Das "problem" fürs finanzamt sind autos, die zb in D bei irgendeinem kumpel oder verwandten gemeldet sind, der tatsächliche besitzer aber in at lebt und arbeitet.
Re: Rechtliche Hilfe
das steht ueberall wo es um das verwenden auslaendischer kennzeichen geht.
zuletzt auch im link vom Hrn. von und zu AUG
Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs
Menschen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs haben, dürfen ein Kfz oder einen Anhänger mit ausländischen Kennzeichen längstens ein Jahr in Österreich verwenden. Die Jahresfrist beginnt mit der Einbringung des Fahrzeugs nach Österreich zu laufen.
Re: Rechtliche Hilfe
Was versteht man unter einbringung?
-
- .308 Win
- Beiträge: 444
- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: Rechtliche Hilfe
Einbringung = Auto kommt nach AT. Ob selbst oder auf einem Anhänger ist egal.
Als Pendler mit Hauptwohnsitz im Ausland ist das Benützen des Autos mit ausländischem Kennzeichen auch ok, wenn man halt immer zurückfährt (pendelt).
Wenn man aber im Ausland seinen Hauptwohnsitz hat aber in Wirklichkeit in Österreich wohnt und eigentlich nur hier das Auto nutzt (Arbeiter auf Montage einer Großbaustelle) muß man es auch hier anmelden (wenn länger als 1 Jahr).
Nur, wie wollen Sie Dir nachweisen das Du nicht regelmäßig nach Hause fährst? Wenn das Auto in Island angemeldet ist hast wohl ein Argumentationsproblem. Aber D, CZ, SK, HU, ...?
Als Pendler mit Hauptwohnsitz im Ausland ist das Benützen des Autos mit ausländischem Kennzeichen auch ok, wenn man halt immer zurückfährt (pendelt).
Wenn man aber im Ausland seinen Hauptwohnsitz hat aber in Wirklichkeit in Österreich wohnt und eigentlich nur hier das Auto nutzt (Arbeiter auf Montage einer Großbaustelle) muß man es auch hier anmelden (wenn länger als 1 Jahr).
Nur, wie wollen Sie Dir nachweisen das Du nicht regelmäßig nach Hause fährst? Wenn das Auto in Island angemeldet ist hast wohl ein Argumentationsproblem. Aber D, CZ, SK, HU, ...?
Re: Rechtliche Hilfe
Soweit ich das bei einem Bekannten mitbekommen haben,läuft das dann umgekehrt.
Sie fordern dich auf zu beweisen,dass du pendelst.
Sie fordern dich auf zu beweisen,dass du pendelst.
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
----------------------
Tangfolio Match Extreme 6' 9mm Para
Mauser M48a Sniper 8x57IS
CZ 455 Varmint in AICS Optik .17HMR
Mosin Nagant 91/30 Sniper 7,62x54R
Interordnance R94 Magpul 7.62x39
----------------------
Tangfolio Match Extreme 6' 9mm Para
Mauser M48a Sniper 8x57IS
CZ 455 Varmint in AICS Optik .17HMR
Mosin Nagant 91/30 Sniper 7,62x54R
Interordnance R94 Magpul 7.62x39
Re: Rechtliche Hilfe
Das klingt eh sehr österreichisch. Die Kleinen und Mittelgroßen ausquetschen und klagen, die Reichen und Superreichen ignorieren. Kein Wunde, dass jeder, der wirklich Kohle hat, diese ungern in Österreich liegen lässt oder ausgibt.