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Vorderladerkanonen, Rechtslage?

Verfasst: Mo 6. Aug 2012, 17:23
von Robert
Kennt sich da wer aus zur Rechtslage mit VL Kanonen?

Sind die jetzt KM, oder sind es minderwirksame Waffen wenn mit Luntenzündung etc. und gibts Kaliberbeschränkungen?
Wie stehts mit der zugeh-ö-rigen Lafette ohne die ja keine Kanone auskommt, die aber eigentlich für sich selber schon KM ist?

lg Robert


edit: sorry, mein Ö klemmt... :headslap:

Re: Vorderladerkanonen, Rechtslage?

Verfasst: Sa 8. Dez 2012, 18:04
von Lueger
Schau mal auf Schlottmann Waffen
Der bietet an:
Kanonenrohr für den scharfen Schuß, Cal.7,5 cm

"Vorderlader- Kanonenrohr
mit staatl. Beschusszertifikat
Der scharfe Beschuss als Modellkanone ist im Preis enthalten /ca. 120cm lang, Kal. 75mm, ca.103kg
2004075-s"

Da das schon einige Wochen lang im Internet angeboten wird, darf ich vermuten, daß das legal ist.
Ein derartiges Kanonenrohr hatte die österreichische Infanterie bis 1867, man sagte "Regimentsstück" dazu, weil diese Kanonen von den Infanterieregimentern mitgeführt wurden. Ein Infanteriegeschütz. 3-Pfünder !

In England ging man erst 1880 zum Hinterladergeschütz über, weil der Vorderlader einem viel größeren Gasdruck standhielt und durch Kartuschen und Pulversäcke auch von vorn blitzschnell zu laden war. (Das österr. Bundesheer verwendet auch heute noch zwei Vorderlader: den 8,1 cm mGrW und den 12 cm sGrW)

Hat Dir meine Info weitergeholfen ?
Wenn Du noch was erfährst, bitte teil es uns mit.

Lueger

Re: Vorderladerkanonen, Rechtslage?

Verfasst: Sa 8. Dez 2012, 18:26
von quildor82
Lueger hat geschrieben:Schau mal auf Schlottmann Waffen
Der bietet an:
Kanonenrohr für den scharfen Schuß, Cal.7,5 cm


Da das schon einige Wochen lang im Internet angeboten wird, darf ich vermuten, daß das legal ist.

Lueger



Nachdem es eine Deutsche Seite ist, ist es mutig diese These auf Österreichisches Waffenrecht umzulegen.

Re: Vorderladerkanonen, Rechtslage?

Verfasst: Sa 8. Dez 2012, 19:04
von Lueger
Du hast ja völlig recht.
Waffen Schlottmann ist eine deutsche Firma und wir haben österreichisches Recht.

Aber ich denke mir, die Kanonenläufe von Waffen Schlottmann sind nicht billig.
Für ein scharfes Kanonenrohr 7,5 cm zahlt man schon € 1600
Und wer eine komplette Kanone kaufen will samt Lafette zahlt noch viel mehr.

Nun denke ich, die deutsche Firma Waffen Schlottmann ist sicher interessiert, die teuren Kanonen auch nach Österreich zu verkaufen.
Die wissen sicher schon genau die österreichische Rechtslage und geben gerne Auskunft.

Lueger

Re: Vorderladerkanonen, Rechtslage?

Verfasst: Sa 8. Dez 2012, 19:53
von the_law
die "normalen" vorderlader modellkanonen sind ja frei erhältlich und werden auch in österreich geschossen. die haben aber meist kaliber .69, selten grösser.
ich denke eher wirds da probleme geben einen stand zu finden auf dem man was grösseres schiessen darf weil einfach die sicherheitsvorkehrungen dafür nicht vorhanden sind.

die kalibergrösse habe ich auch mal auf unserem stand hinterfragt, mir wurde geantwortet das alles was von vorn gestopft wird kein problem sei, nur hinterlader kanonen mit gezogenem lauf seien nicht erlaubt.
interessant wäre auch zu erfragen was man so in ein 5cm rohr reinläd, dürft kein billiger spass werden, da geht einiges an blei und pulver drauf :lol:

Re: Vorderladerkanonen, Rechtslage?

Verfasst: So 9. Dez 2012, 14:27
von Lueger
the_law hat geschrieben:die "normalen" vorderlader modellkanonen sind ja frei erhältlich und werden auch in österreich geschossen. die haben aber meist kaliber .69, selten grösser.
ich denke eher wirds da probleme geben einen stand zu finden auf dem man was grösseres schiessen darf weil einfach die sicherheitsvorkehrungen dafür nicht vorhanden sind.


Als Einzelschütze ist das natürlich unmöglich.
Wenn man damit schießen will, muß man einem Traditionsverein beitreten. Und zwar einem, der ein Naheverhältnis zum Bundesheer hat; sozusagen unter der Patronanz des BH steht.
zB RAD 2
Reitende Artilleriedivision 2

Die dürfen mit ihren Kanonen (7,5 cm gezogene Läufe, Hinterlader; allerdings nur Schwarzpulverladungen in den Kartuschen) auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig schießen, habe ich gehört.

Lueger

Re: Vorderladerkanonen, Rechtslage?

Verfasst: So 9. Dez 2012, 17:25
von the_law
jetzt fällt mir grad ein, ich schrieb ja das modellkanonen frei erhältlich seien, stimmt das überhaupt???

revolver und pistolen gehen ja nur mit wbk, aber modellkanonen :think:
ich mein jetzt da diese nachbauten im kaliber .50 ind .69, als was gelten die? als faustfeuerwaffe doch wohl eher nicht, oder?

Re: Vorderladerkanonen, Rechtslage?

Verfasst: So 9. Dez 2012, 18:55
von Maggo
VL-Pistolen,einschüssig egal ob Perkussion oder Steinschloss sind frei ab 18 Jahren.
VL-Revolver sind WBK pflichtig ,belegen jedoch keinen Platz mehr.
VL-Kanonen sind frei weil sie "minderwirksam" sind.

Re: Vorderladerkanonen, Rechtslage?

Verfasst: Mo 10. Dez 2012, 19:18
von Lueger
the_law hat geschrieben:interessant wäre auch zu erfragen was man so in ein 5cm rohr reinläd, dürft kein billiger spass werden, da geht einiges an blei und pulver drauf


Da hast Du recht !
Ein 5 cm Rohr (2-Pfünder) oder gar ein 7,5 cm Rohr (3-Pfünder) braucht schon viel Pulver und Blei!

Du kannst Dir ja eine 3,6 cm Kanone kaufen (1-Pfünder), sie hieß "Amusette".
Aber das Ganze macht nur Sinn, wenn Du bei einem Traditionsverein mit Naheverhältnis zu einem Artillerie-Truppenübungsplatz bist. zB TÜPL Allensteig
Ich durfte einmal bei einer Traditionsveranstaltung eine 7,5 cm Kanone der Reitenden Artilleriedivision 2 im Wr. Arsenal zünden. Ein unglaublicher Knall durch diese große Schwarzpulverladung. Vorne ein Rauchring mit 4 Meter Durchmesser (sah aus wie ein Tabakrauchring), der sich langsam verzog.
Wer Interesse hat, kann seine E-Mail im Beitrag nennen, ich geb das weiter an einen Leutnant der RAD 2

Lueger

Re: Vorderladerkanonen, Rechtslage?

Verfasst: Mi 12. Dez 2012, 17:30
von Lueger
Also ich würde mir eine Amusette kaufen !
Eine 1-pfündige Kanone aus der Zeit der napoleonischen Kriege. Kal. 3,6 bis 3,7 cm.
Kann von einem Mann bewegt und bedient werden.

.) nichts kleineres. Kal. 0.69 ist bei Kanonen nicht historisch. Spielerei.
.) nichts größeres. Bei einem 2-Pfünder (Kal. 5 cm) hast Du exakt die doppelten Munitionskosten. (Pulver und Geschoße).
Ohne eigentlich mehr Spaß zu haben.

Waffen Schlottmann bietet ein 3,7 cm Kanonenrohr mit scharfem Beschuß (kein Böller!) an:

"Vorderlader- Kanonenrohr
ca. 65cm langes Rohr Kaliber 37mm ca. 32kg / mit scharfem Beschuss
686,26 EUR
Nr. 2006040"

Durchaus leistbar.
Frag mal mit Mail an bei Waffen Schlottmann wie die Bedingungen in Österreich sind. (Rechtslage)
Ich glaube, der Erwerb und der Besitz dürften legal sein. Zum Training aber bitte zum TÜPL Allensteig !
Laß uns wissen, wenn Du Antwort bekommst.

Lueger

Re: Vorderladerkanonen, Rechtslage?

Verfasst: Mi 12. Dez 2012, 18:10
von Robert
Hallo umd danke an alle!

Ich wuerde das Ding wenn ueberhaupt dann sowieso selber baun, aber wenn ichs nur in Allensteig schiessen kann ist es automatisch uninteressant. Soweit fahr ich nicht.

lg Robert

edit: eine ausgewachsene Kanone will ich eh nicht, dachte so an 32-38mm weil ich da nahtlos gezogene Rohre von bekommen koennte die man als innenlauf nehmen koennte. Vorausgesetzt auch dass ichs klein genug bauen koennte dasses mir nicht im Weg rum steht, wird wahrscheinlich in der Groesse eh auch schon eng.

soo genau hab ich da auch noch nicht geschaut, wollte erst die Rechtslage kennen

Re: Vorderladerkanonen, Rechtslage?

Verfasst: Sa 15. Dez 2012, 22:27
von Lueger
Ein lieber Kompromiß:
wem Cal. 0,69" (17,5 mm) zu klein ist, kann jetzt eine Kanone im Cal. 0,83" (21 mm) kaufen.
http://www.vorderladershop.de

Übrigens boten die vor kurzem eine 7,5 cm US Bürgerkriegskanone (scharf) an.

Lueger

Re: Vorderladerkanonen, Rechtslage?

Verfasst: So 20. Okt 2019, 17:43
von rhodium
Darf ich hier mal fast 7 Jahre später nachhaken? Ich finde das Thema eigentlich sehr interessant.

× Sind Kanonen solange sie Vorderlader sind grundsätzlich frei? D.h. alle Hinterlader sind KM?

x Dürfen diese auch gezogene Läufe aufweisen?

x Müssen diese mit Schwarzpulver genutzt werden?

x Gibt es maximale Kaliber die nicht überschritten werden dürfen? (2 cm?)

x Wo beginnt nach Definition eine Lafette?

Spannende (und abstruse) Gedanken:

Hinterlader mit historischem Vorbild in Cal. 12 oder .338 LM = Kat. C ??? ... also z.B. eine massstabsgetreue Verkleinerung einer PAK

Moderne originale Kanone (deaktiviert) mit Umbau zum VL ist legal?....

Es geht jetzt dezidiert nicht um Sinn/Unsinn solcher Exoten.

Re: Vorderladerkanonen, Rechtslage?

Verfasst: So 20. Okt 2019, 17:59
von harri678
Lueger hat geschrieben:
Mi 12. Dez 2012, 17:30
Zum Training aber bitte zum TÜPL Allensteig !
Wie würde man so einen Termin am besten organisieren? Über den HSV oder direkt MilKdo? Hintergrund: Wir haben eine VL Kanone im Verein rumstehen und schon öfter gescherzt, dass man die ja sowieso nirgends testen kann für den Fall, dass sie einen Beschuss hätte.

Re: Vorderladerkanonen, Rechtslage?

Verfasst: So 20. Okt 2019, 21:23
von >Michael<
Robert hat geschrieben:
Mi 12. Dez 2012, 18:10

edit: eine ausgewachsene Kanone will ich eh nicht, dachte so an 32-38mm weil ich da nahtlos gezogene Rohre von bekommen koennte die man als innenlauf nehmen koennte. Vorausgesetzt auch dass ichs klein genug bauen koennte dasses mir nicht im Weg rum steht, wird wahrscheinlich in der Groesse eh auch schon eng.
Kaliber 32-38mm ist aber eh eigentlich noch Handfeuerwaffenkaliber und nicht Kanonenkaliber, damals waren das die Wallbüchsen oder ''Rampart guns''. Die nahmen damals mit Kaliber 22-35mm praktisch die Rolle der ''Anti Materiel Rifle'' ein. Damit Schoss man auf Artillerieeinheiten die sich ausserhalb der Reichweite von normalen Musketen befanden, oder hinter Holzbarrikaden.

Ist auch praktischer als eine Kanone da die sehr genau sind (trotz zuglosem Lauf) und in der Regel auf einem VL Schiesstand geschossen werden können.

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