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Modelle VOR 1871 ???

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Steirer
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Modelle VOR 1871 ???

Beitrag von Steirer » Mo 2. Apr 2012, 02:12

Eigentlich glaube ich meine Frage gehört technisch gesehen eher ins Waffenrecht, aber gefühlsmässig passt es mir besser zum Oldschool Shooting.

Welche Waffen fallen nun definitv mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes nicht mehr unter die Stückzahlbeschränkung der WBK´s ? :confusion-questionmarks: :confusion-scratchheadblue: :confusion-seeingstars:

Bilder mit Kaliber- und Munitionsdaten wären super!
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Gerhard

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Bud Spencer

Re: Modelle VOR 1871 ???

Beitrag von Bud Spencer » Mo 2. Apr 2012, 08:32

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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mo 9. Mai 2016, 21:11, insgesamt 1-mal geändert.

GSchoenbauer
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Re: Modelle VOR 1871 ???

Beitrag von GSchoenbauer » Mo 2. Apr 2012, 11:24

Nur Schwarzpulver Kurzwaffen, die selbst oder deren System bereits vor 1871 entwickelt wurde.


das ist auch nach dem neuen Gesetzestext für den Erwerb ohne WBK so NICHT richtig:

§ 45 Ausnahmen für bestimmte Waffen
1. Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
3. ....


ich kann im Gesetzestext NICHTS von "System bereits vor 1871 entwickelt" lesen.

d.h.
zu Pos.1 --- Nur einschüssige Perkussionswaffen wurden in die Ausnahmeregelung neu mit aufgenommen; Replikas von Vorderladerrevolvern fallen da NICHT darunter.
zu Pos.2 --- Nur Originale, die tatsächlich vor 1871 gebaut worden sind, sind frei; Replikas von VorderladerRevolver fallen da auch NICHT darunter.

Als Faustformel sind vor 1871 gefertigt alle originalen SchwarzpulverFFW, sowie die ersten Patronenrevolver mit Randfeuermunition (wobei diese Munition heute in der Regel nicht mehr erhältlich ist) wie zum Beispiel die Linie von S&W Model 1 und 2 und auch von anderen Herstellern -- wird aber im Einzelfall genau zu hinterfragen sein.

Sorry ... so stehts im Gesetz, ich hab noch nichts Gegenteiliges GELESEN (ja -- gehört hab ich das auch schon, aber erzählt wird viel)

Alle diejenigen, die darauf warten, sich mit nachgemachten Perkussionsrevolver ohne WBK eindecken zu können, werden ausrutschen. :(

edit: gilt nur für Ausnahme von WBK --- für das nicht Einrechnen in die Stückzahl gilt's natürlich (siehe nachher)



Bauli
Zuletzt geändert von GSchoenbauer am Mo 2. Apr 2012, 11:46, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Modelle VOR 1871 ???

Beitrag von kemira » Mo 2. Apr 2012, 11:29

Sorry Bauli aber da liegst Du laut derzeitigem Stand des neuen Gesetzes falsch.

Waffengesetz 2010 hat geschrieben:In § 23 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.“

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl ... 0_I_43.pdf

Ein beispielsweise 1872 hergestellter Gasser Modell 1870 nimmt also nach Inkrafttreten keinen Platz mehr weg, genausowenig wie ein 2012 hergestellter 1860 Army von Uberti.


lg!
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Re: Modelle VOR 1871 ???

Beitrag von GSchoenbauer » Mo 2. Apr 2012, 11:42

ja, ich hab den Thread fälschlicherweise verstanden in Richtung "frei und ohne WBK"; WBK brauchst Du nach wie vor dafür, nur in die Stückzahlbeschränkung gehts natürlich nicht mehr rein.
und; ja - natürlich fällt da der zitierte Gasser wie manche ander auch darunter. Aber hier eine Aufzählung zu starten, wäre eine Doktorarbeit. Sinnvoller ist es. von Fall zu Fall im Wiki nachschaun', wann das Modell entwicklet wurde.

ich hab den Eintrag vorher daher editiert.

Bauli

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Re: Modelle VOR 1871 ???

Beitrag von kemira » Mo 2. Apr 2012, 11:44

GSchoenbauer hat geschrieben:hier eine Aufzählung zu starten, wäre eine Doktorarbeit. Sinnvoller ist es. von Fall zu Fall im Wiki nachschaun', wann das Modell entwicklet wurde.

+1
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Re: Modelle VOR 1871 ???

Beitrag von Bud Spencer » Mo 2. Apr 2012, 11:50

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