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Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Stellts euch ned so an.. schauts einfach, dass euer Datensatz passt und fertig ^^

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
hat schon jemand ERFOLGREICH im Falle eines Verkaufes die Waffe augetragen bekommen?? (Kat C+D)
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
savage3000 hat geschrieben:hat schon jemand ERFOLGREICH im Falle eines Verkaufes die Waffe augetragen bekommen?? (Kat C+D)
nein - 2x versucht, wie ich erweiterung angesucht habe und bei der abholung der wbk - originalaussage: sind nicht berechtigt waffen auszutragen

...und zum Abschied ein leises: war schön euch zu treffen!
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
924sas hat geschrieben:savage3000 hat geschrieben:hat schon jemand ERFOLGREICH im Falle eines Verkaufes die Waffe augetragen bekommen?? (Kat C+D)
nein - 2x versucht, wie ich erweiterung angesucht habe und bei der abholung der wbk - originalaussage: sind nicht berechtigt waffen auszutragen
hi
ist auch meine info
das austragen von waffen ist aus dzt sicht nach meinem wissensstand nicht vorgesehen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Warum wendet ihr euch nicht an den Erwerber?

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Hausmasta hat geschrieben:Einträge falsch, zuviel oder fehlen...
Bei so vielen Fehlern im ZWR wird das Ganze bei einer evtl. Verwahrungsüberprüfung
eine spannende G'schicht.
Also ich hatte meine Überprüfung schon, und da war auch eine Kat-C auf der Liste. Hab dem Beamten dann gesagt, dass diese Waffe ja ein Kat-C ist und somit nicht zu überprüfen. Er sagte dann: "Hm, ja, stimmt. Aber wo ist sie verwahrt?" Hab dann nur auf den Waffenschrank gezeigt und gesagt "da drinnen". Das hat ihm dann gereicht.
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
hatte voriges jahr eine kat c verkauft. käufer hat vergessen diese auf sich zu melden, waffe war nach wie vor bei mir eingetragen. habe mit dem kaufvertrag einen antrag auf zwangsweise löschung gestellt. das muß die behörde entgegenehmen und datensatz bei vorlage der unterlagen richtigstellen.
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
savage3000 hat geschrieben:hat schon jemand ERFOLGREICH im Falle eines Verkaufes die Waffe augetragen bekommen?? (Kat C+D)
Ja ich, nachdem ich beim Sachbearbeiter feststellte dass ich diese Langwaffe
an meinen Sohn verkauft habe. Dieser hat sie beim Händler ordnungsgemäß
melden lassen mit dem Erfolg das diese nun bei uns beiden eingetragen war.
Nach Kontrolle daß es sich um die selbe Waffe mit der gleichen
Seriennummer handelt wurde sie bei mir gelöscht

lg sepp

Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Neuer Beitrag auf Schießsportzentrum Wien-Süßenbrunn
Registrierung von Schusswaffen im Zentralen Waffenregister (ZWR)
by skhshooting
Nachdem der 30. Juni 2014, jenes End-Datum an dem der Gesetzgeber bzw. eine durchzuführende EU-Richtlinie eine vollständige Registrierung von Schusswaffen der Kategorie C & D -also Langwaffen mit gezogenem oder glattem Lauf- verlangt immer näher rückt hier nun ein paar Infos.
Gerade bekommen
das ist doch ein Blödsinn oder?
D muss doch garnicht registriert werden???
Registrierung von Schusswaffen im Zentralen Waffenregister (ZWR)
by skhshooting
Nachdem der 30. Juni 2014, jenes End-Datum an dem der Gesetzgeber bzw. eine durchzuführende EU-Richtlinie eine vollständige Registrierung von Schusswaffen der Kategorie C & D -also Langwaffen mit gezogenem oder glattem Lauf- verlangt immer näher rückt hier nun ein paar Infos.
Gerade bekommen
das ist doch ein Blödsinn oder?
D muss doch garnicht registriert werden???
Regionalität rocks! - Life is good
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
woolf hat geschrieben:Nur D-Altbestand ist von der Registrierungspflicht ausgenommen.
Neuerwerbungen müssen schon registriert werden.
Nicht zu vergessen, daß Waffen die unter §45 Abs.1 fallen, auch nicht unter die Registrierungspflicht fallen.

"Wer ist der größere Tor? Der Tor, oder der Tor, der ihm folgt?"
(Star Wars Episode IV: Obi Van Kenobi)
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Kategorie
Typ
Marke
Modell
Kaliber
Seriennummer(n)
Erwerbsdatum
Typ
Marke
Modell
Kaliber
Seriennummer(n)
Erwerbsdatum

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Stickhead hat geschrieben:Kategorie
Typ
Marke
Modell
Kaliber
Seriennummer(n)
Erwerbsdatum
hi
naja, und ausserdem:
- name des vorbesitzer (weil sonst baut der registrierende zu 66% wahrscheinlichkeit eine duplette, alleine anhand der nummer kannst schon im ZWR befindliche waffen kaum "umhaengen")
- und die kompletten personendaten der registrierenden ....
doubleaction OG, Wien
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Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
Bei der Online-Nachregistrierung auch? Kann mich nicht daran erinnern.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Information zur Waffenregistrierung (Kategorie C und D)
gewo hat geschrieben:...
naja, und ausserdem:
- name des vorbesitzer ...
Muss ich den kennen? Weil im Gesetz steht
Auszug aus WaffG §33 hat geschrieben:... Der Registrierungspflichtige hat sich dem Gewerbetreibenden oder dessen Beauftragten mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen und Informationen über Kategorie, Marke, Type, Kaliber und Herstellungsnummer und gegebenenfalls den Namen des Vorbesitzers der zu registrierenden Schusswaffe bekannt zu geben. ...
und "gegebenenfalls" ist ja nicht verpflichtend. Ich muss die Daten des Vorbesitzers ja nicht haben, oder sehe ich das falsch? Der Vorbesitzer ist zwar verpflichtet mir diese Daten bekannt zu geben,
WaffG §34 Abs. 4 hat geschrieben:Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C oder D überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.
aber ich nicht sie auch zu erfragen bzw. aufzubewahren. Weiters kann ich ja nicht alles überprüfen. Wenn ich zum Beispiel einen Naganten auf einem Flohmarkt kaufe und mir der Verkäufer sagt "Ja, ist registriert, mein Name ist Franz Müller, sie dürfen sich auch gerne meinen Ausweis anschauen" hab ich ja, wenn der Name dann stimmt, ja eigentlich die Daten. Nur "Franz Müller" wirds mehrere geben... Was also wenn meine registierender Händler diese Waffe nicht, auch nicht auf Franz Müller?
Und laut §33 sind die Registrierungsdaten ja "Kategorie, Marke, Type, Kaliber und Herstellungsnummer".
Oder bin ich da jetzt auf einem ganz falschen Pferd?
@stickhead: Bei der Nachregistrierung musst diese Daten, außer dem Vorbesitzer, auch angeben. Personendaten kommen eh über die Bürgerkarte und alles andere musst im Forumlar eintragen. Vorbesitzer ist hier ja nicht von Bedeutung, da es ja eine Nacherfassung ist und kein Besitzerwechsel.