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Heckler & Koch SP5K Austria Edition, 9 x 19 mm

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Black_Knight
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Re: Heckler & Koch SP5K Austria Edition, 9 x 19 mm

Beitrag von Black_Knight » Mi 2. Jan 2019, 13:50

Coolhand1980 hat geschrieben:Ich sag dir das nur ungern, aber eine Einstufung von der BT96 hat seinerzeit schon das BMI für den Händler aus dem 19. gemacht. Kat B.


damals war aber noch das bmi zuständig, das bmlv ist es ja noch nicht so lange

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Warnschuss
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Re: Heckler & Koch SP5K Austria Edition, 9 x 19 mm

Beitrag von Warnschuss » Mi 2. Jan 2019, 14:02

LTE hat geschrieben:..
Zum Laufwechsel, hab ich nur angemerkt, weil jemand wegs SD gefragt hat, mal eben Lauf ausbauen und Gewinde anbringen ist nicht, der Lauf steckt in einem Trunion, selbiges ist mit dem Gehäuse verschweißt, Der Lauf kann aus dem Trunion ausgepresst werden, aber dafür braucht es Profis, theoretisch weis ch wie es geht, praktisch ist vermutlich das Gehäus am A.... es gab läufe ohne geflutetes Lager die troubles machten, die Lösung war, Lauf ausbauen und Flutungen einerodieren, mein Lauf hat flutungen, somit hinfällig.
..


Ach so, wegen Gewinde schneiden für den Schalldämpfer. Alles klar, danke. Ich hatte beim Wort "Laufwechsel" gleich an einen neuen Lauf gedacht.
Also dass es auch Läufe bei Rollenverschlusswaffen gibt, die kein kanneliertes Patronenlager haben, wusste ich nicht. Ich dachte, die Entlastungsrillen wären Standard bei solchen Waffen. Wieder was gelernt.
Zuletzt geändert von Warnschuss am Mi 2. Jan 2019, 15:28, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Heckler & Koch SP5K Austria Edition, 9 x 19 mm

Beitrag von Coolhand1980 » Mi 2. Jan 2019, 14:04

Black_Knight hat geschrieben:
Coolhand1980 hat geschrieben:Ich sag dir das nur ungern, aber eine Einstufung von der BT96 hat seinerzeit schon das BMI für den Händler aus dem 19. gemacht. Kat B.


damals war aber noch das bmi zuständig, das bmlv ist es ja noch nicht so lange



Das hebt erteilte Einstufungen aber nicht auf.

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Re: Heckler & Koch SP5K Austria Edition, 9 x 19 mm

Beitrag von Myon » Mi 2. Jan 2019, 14:32

gewo hat geschrieben:
Myon hat geschrieben:Nur ist sie als Pistole eingestuft, somit egal. ....


ich weiss immer noch ned was du mit "ist eingestuft" meinst ...


Schau ich als Kunde, wobei ich war ja noch nie beim Fritsch, lies es so als das er sie als Pistole einstufen wollte und das auch so gemacht wurde von der Behörde. Somit greift §17 nimmer weil der ja für LW ist. Also passt das mit den Klappschaft.

So ist das für mich als 0815 Kunden der sich ned auskennt. Sollte man Probleme haben geht's zum Händler zurück und fertig.

Aber ich werde nicht in Versuchung kommen das Ding zu kaufen, ergo drauf gepfiffen ;)

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Re: Heckler & Koch SP5K Austria Edition, 9 x 19 mm

Beitrag von LTE » Mi 2. Jan 2019, 14:55

gewo hat geschrieben:
LTE hat geschrieben: .... Wenn einer nur BMVL sagt, ist die Antwort, ich bin raus....


LTE hat geschrieben: ..... den Weg zur Behörde gesucht hat, selbigen zur eigenen Überraschung super durchlaufen hat .....


LTE hat geschrieben: ...... es ist keine frage ob, sondern wann wo und wer....


dein posting liest sich etwas ungerade

du beschreibst den vorgang laut der alten gesetzgebung
der damals einzig legale weg war der ueber das BMLVS

und jede waffenbehoerde bei der der sachbearbeiter sich entweder ausgekannt hat, oder der den hausjuristen gefragt hat wusste dass derartige anfragen ans BMLVS weiterzuleiten sind und sie nicht berechtigt ist derartige auskuenfte zu geben denn diese sind laut gesetz (noch bis 13.12.2019) in abstimmung mit dem BMLVS zu treffen

aber du hast recht
wenn ein haendler eine waffenbehoerde hat die sich rechtlich nicht gut auskennt oder er "seine" waffenbehoerde "gut im griff hat" (der ausdruck ist nicht von mir sondern einem standesvertreter der noch jahre nachdem es eine rechtsauskunft betreffend eines jagdlichen halbautomaen auf kat A gab diesen lustig als kat B verkauft hat) dann kriegt er solche rechtsauskuenfte und kann verkaufen.

hanelder die ihren sitz im bereich einer waffebehoerde haben die die rechtlichen ablaufe kennt koennen nicht verkaufen.

das war schon seit jahren so
sollte sich mit 14.12.2019 aendern

aber warum muessen wir das jetzt alles hier aufwaermen
eigentlich ist das alles weitgehen bekannt ...

und das neue gesetz soll genau solchen unsinn in zukunft verhindern


Warum jetzt noch verkopfen? Weil genau solche unwarheiten eben selbiges sind und Händler die meinen das so zu befolgen, Kunden hinhalten.

Fakt ist, vom Hausjurist in Halb Westösterreich übrigens unumstritten, die Einstufung von KW übernimmt das BMI wenn es augenscheinlich eine HA KW Kat ist, dass BMVL hat nur über eventuelles KM zu bestimmen. Oder meinst das Glock die 45er vom BMVL hat einstufen lassen :headslap:

Du vermischt hier immer wieder ja schon fast gebetsmühlenartig KW und LW.

Schau mal scharf ins ZRW, ob du KW APC findest.... huiiiii, so kleines geheimniss, die wurde vom a Sachbearbeiter so durchlassen, b von Russischen Hackern hineingeschmuggelt, c die Frau Mag. hats abgesegnet oder D es wurde über 6 Monate geprüft gemacht getan und letztendlich eingestuft als KW Kat. B?

Kleiner Tip, a und c waren es nicht. Nix Hörensagen, 4 Stück selber gesehen, 4x die selbe Geschichte mit 3 BH nur das nur der erste so lang braucht hat. Alle Waffen aus der Schweiz, ohne Einstufung kein Import, schon gar ned bei dem Zöllner (alter Fuchs, kennt sich extrem gut aus) alles zu 100% Wasserdicht weil eben KW....

Aber dann lieber das Produkt eines Mitbewerbers erst mal klein reden mit halbseidenen Angaben,,,,,

I kauf gern bei dir, die preise sind super, da Service passt a, aber a biz wenig Aluhut und ein wenig mehr, super sache :clap: oder einfach runter schlucken, fehlt bei dir.


Zum Thema die BT war ja schon eingestuft, ja richtig vom Hr. Seidler, der mir auch geholfen hat das bei meiner Behörde (Sachbearbeiter/in) vorzutragen. Das Ergebniss war, kommt aus der Schweiz, im ZRW nicht richtig eingetragen (einer der Altfälle der auch gleich korriegiert wurde) dazu kein nachweis, das die Waffe nicht FA tauglich ist. Letzteres über B&T Nachgereicht, Antrag wurde geprüft vom BMI, selbiges hat sich als zuständig erklärt, die Beweisaufnahme geführt und in der Sache entschieden .... innert 4 Wochen. So wo ist da jetzt der müstisch magische Bearbeiter der/die sich nicht auskennt?

Eben, ich leier den scheiß wenn es sein muss noch 100x runter, Wien ist anders, ja schön, es gibt aber bitte noch 8 Bundesländer, mit Leuten die sich auskennen, mit Beamten die leben was sie tun, Kundenfreundlich (ok da sagen Kunden auch Guten Morgen/Tag, bitte Frau/Herr, danke, vielen Dank usw. und ned OIDA :headslap: Da wirst auch als Beamter denk ich etwas „anders“

Um das zum Abschluss von meiner Seite zu bringen, das Zitat von Austriaarms lässt wenig spielraum, du stellst eine Luftnummer in dem Raum, du antwortest nicht darauf, noch packst du Fakten aud den Tisch....

Du erzählst wiederkehrend den selben schmafu, bez. Einstufung egal ob LW oder KW, wohlwissend das es nur HA LW betrifft.

Hier Fakten: :whistle:

2 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996 (WaffG) unterscheidet Schusswaffen der Kategorie A (§§ 17 und 18), der Kategorie B (§§ 19 bis 23) und der Kategorien C und D (§§ 30 bis 35).

1.2. Waffen der Kategorie A sind verbotene Waffen (§ 17) und Kriegsmaterial (§ 18). Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen der Kategorie A ist grundsätzlich verboten, jedoch kann die Behörde nach § 48 (Bezirksverwaltungsbehörde) für verbotene Waffen und der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport für Kriegsmaterial unter gesetzlich näher geregelten Bestimmungen eine Ausnahme von diesem Verbot bewilligen.

1.3. Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind. Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schusswaffen der Kategorie B sind nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung (Waffenpass) zulässig

(Anm.: Halbautomatische Schusswaffen sind für Einzelfeuer eingerichtete Schusswaffen, die durch einmalige Betätigung der Abzugsvorrichtung jeweils nur einen Schuss verfeuern, wobei der Ladevorgang für den nächsten Schuss selbsttätig erfolgt.)

1.4. Gemäß § 5 WaffG sind Kriegsmaterial die auf Grund des § 2 des Bundesgesetzes über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 540/1977, durch Verordnung bestimmten Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände.

1.5. § 1 Abschnitt I Z 1 lit. a der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977 lautet:

"§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:

I. Waffen, Munition und Geräte

1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre."

2. §44 Waffengesetz 1996 in der vor Inkrafttreten der Waffengesetznovelle 2010, BGBl. I. Nr. 43, geltenden Fassung lautete:

"Bestimmung von Schußwaffen

§ 44. Die Behörde stellt auf Antrag fest, welcher Kategorie (§ 2 Abs. 1 Z 1 bis 4) eine bestimmte Schußwaffe zuzuordnen ist und gegebenenfalls ob nur bestimmte Regelungen dieses Bundesgesetzes (§ 45) auf sie anzuwenden sind."

3. § 44 Waffengesetz 1996 in der Fassung der Waffengesetznovelle 2010, BGBl. I. Nr. 43, mit 01.10.2012 in Kraft getreten, lautet (die vom vorliegenden Antrag erfasste Wortfolge ist unterstrichen):


So und jetzt kommt die Richerliche „Interpretation“ dazu:

"Bestimmung von Schußwaffen
Wie oben zu den gesetzlichen Grundlagen angeführt, ist eine halbautomatische Schusswaffe – sofern sie nicht Kriegsmaterial ist – grundsätzlich eine Waffe der Kategorie B. Nach der Kriegsmaterialverordnung sind halbautomatische Gewehre und Karabiner mit Ausnahme von Jagd- und Sportgewehren als Kriegsmaterial anzusehen. Dies bedeutet, dass ein halbautomatisches Gewehr entweder Kriegsmaterial und somit eine Schusswaffe der Kategorie A oder eine Schusswaffe der Kategorie B ist, je nachdem, ob es sich dabei nach Ansicht der für die waffenrechtlichen Bestimmung zuständigen Behörde um ein Jagd- oder Sportgewehr handelt. Nachdem jedoch für die Feststellung einer als Kriegsmaterial anzusehenden Schusswaffe eine andere Behörde zuständig ist als für die sonstige schusswaffenrechtliche Bestimmung, erfordert die Beurteilung, welche Behörde für die gemäß § 44 WaffG einen entsprechenden Parteienantrag voraussetzende waffenrechtliche Bestimmung zuständig ist, eine durch den Antragsteller vorweggenommene waffenrechtliche Beurteilung.
Anders ausgedrückt: die Zuständigkeit der jeweiligen Behörde ergibt sich erst durch die von ihr mit Bescheid vorzunehmende Kategorisierung der Schusswaffe.

Nachdem hinsichtlich der waffenrechtlichen Bestimmung nach § 44 WaffG auch keine Einvernehmensherstellung zwischen den zuständigen Behörden, wie zB in § 18 Abs. 1 WaffG obligatorisch vorgesehen, enthalten ist, wäre es nach der dargestellten Zuständigkeitsbestimmung möglich, dass dasselbe halbautomatische Gewehr bei Antragstellung sowohl bei der Bezirksverwaltungsbehörde als auch beim Bundesminister für Landesverteidigung und Sport einmal als Waffe der Kategorie B und einmal als Kriegsmaterial und somit Waffe der Kategorie A eingestuft wird, sofern die Behörden die Frage, ob es sich bei der Waffe um ein Jagd- oder Sportgewehr handelt, unterschiedlich beurteilen. Ebenso wäre es möglich, dass beide Behörde unzuständig für eine Entscheidung nach § 44 WaffG sind, da diese Regelung ihrem Wortlaut nach wohl nicht die Erlassung eines "negativen" Feststellungsbescheides – also die Feststellung zu welcher Waffenkategorie eine Waffe nicht gehört - zulässt. Vermeint nämlich die Bezirksverwaltungsbehörde, dass es sich bei einer halbautomatischen Waffe um Kriegsmaterial handelt, kommt ihr keine Berechtigung zu, dies festzustellen. Umgekehrt darf der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nur die Kriegsmaterialeigenschaft einer Schusswaffe feststellen. Würde diese Behörde allerdings die Annahme vertreten, dass es sich bei einer halbautomatischen Waffe um ein Jagd- oder Sportgewehr handelt, wäre dieser Behörde mangels Zuständigkeit eine Einstufung als Kategorie B-Waffe verwehrt.

Der Umstand, dass die behördliche Zuständigkeitsabgrenzung zur Einstufung einer halbautomatischen Schusswaffe keineswegs klar und damit wie dargelegt problematisch geregelt ist, wird auch im Waffenrecht-Runderlass des Bundesministeriums für Inneres (GZ BMI-VA 1900/0133-II/3/2015 deutlich. Dieser "empfiehlt" zu § 44 WaffG nämlich, dass die Behörde Anträge zur Einstufung einer halbautomatischen Schusswaffe zur Vermeidung unterschiedlicher Einstufung zuständigkeitshalber an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport weiterleitet.


Das hat nix mit eigener Erfahrung zu tun, sondern ob gewollt oder ungewollt mit Unternehmergeist.

Du nimmst die „Empfehlung“ der Fr. Mag. als in Stein gemeiseltes Gesetz. Is es nicht, es ist Rechtlich null und nichtig bindend.
Hier das Zitat deiner LÜGE:

du beschreibst den vorgang laut der alten gesetzgebung
der damals einzig legale weg war der ueber das BMLVS


Eiskalt erwischt reload-smile

Darum ja auch KW, denn da hat die Behörde eben viel mehr Spielraum.


Kriegt ein GV den Vertrieb für Österreich und schert nicht wie bei den Sig einer aus (geile nummer vom Shootingstore, da fehlts eben doch am letzten bissal bei dir), dann is alles gut weil du eben Preismässig saugut bist.

Wenn aber ein einzelner etwas aufgestellt bekommt, ui da wird das Gesicht lang.

Wird einer der Werten Zunft B&T Rotex Schalldämpfer empfehlen... nein, warum ned? Weil da Seidler den Vertrieb hat. Egal ob die QU auf jeden A2 MFD oder A2 Bremse passt. Jede meiner HA mit Gewinde hat QD für Rotex V.... SD nur in DE wenn er mir vom Standnachbarn geliehen wird, aber eben Blast Deflector mit Rotex 5 QD

Ja das kostet es mehr, ja da gibt es Leute wie mich die sagen, Wurscht, ich leb nur einmal. Dafür wart i ned wegs 100€ Weniger 6 oder mehr monat auf a Sig716.

De SP5K sind selten, oder hat schon einer eine in AT gesehen?
Die werden weg gehen.

Ja da verdient der Händler dran, dafür klopf ich ihm auf die Schulter und sag, Super gmacht.

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Re: Heckler & Koch SP5K Austria Edition, 9 x 19 mm

Beitrag von Coolhand1980 » Mi 2. Jan 2019, 15:43

@ LTE
"...Antrag wurde geprüft vom BMI, selbiges hat sich als zuständig erklärt, die Beweisaufnahme geführt und in der Sache entschieden ...."
Die III/1 hat dir den Bescheid ausgestellt?

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Re: Heckler & Koch SP5K Austria Edition, 9 x 19 mm

Beitrag von gewo » Mi 2. Jan 2019, 15:52

Coolhand1980 hat geschrieben:@ LTE
"...Antrag wurde geprüft vom BMI, selbiges hat sich als zuständig erklärt, die Beweisaufnahme geführt und in der Sache entschieden ...."
Die III/1 hat dir den Bescheid ausgestellt?


wenn der LTE einen bescheid von der III/3 hat dann nehme ich alle meine auesserungen mit dem ausdruck des groessten bedauerns zurueck

und in allen anderen faellen lieber LTE bist du schlichtweg am holzweg

das wesen einer waffe (KW oder LW) wird im fall der faelle (anzeige bei der waffenkontrolle ect) durch den amtssachverstaendigen festgestellt

und dessen meinung dazu kennt jeder der die entscheidungen im RIS gelesen oder ihn gefragt hat

und sie ist voellig unabhaengig davon was der "chefjurist" irgendwo im lande sich hat einreden lassen
denn die aussage des BMI wenn ein sachbearbeiter da anruft ist - oder war bisher - immer sehr sehr eindeutig.

alles (!) ans BMLVS
das BMLVS entscheidet ob KM oder zivil
wenn KM -> verboten
wenn zivil geht der akt weiter ans BMI
dort wird entschieden ob verboten oder erlaubt bzw welche kategorie

nur nochmal .... was hat es fuer sinn die alten sachen jetzt wenige monate vor inkrafttreten der neuen bestimmungen nochmal durchzukauen

hat genau nix mit aluhut zu tun

den "schmaeh" "... ist eine kurzwaffe und muss daher nicht angefragt werden ...." gibts schon seit 1996 .... und er haelt immer so lange bis wer a anzeige am hals hat ...

der steht im selben regal wie der mit "... es ist zwar eine .308win FMJ aber auf der packung da steht "training" drauf daher ist es keine militaerische patrone ...." gerne auch mit der variation "ist nur ein redaktioneller fehler im gesetz weil es ist ja nur die 7,62 eine NATO aptrone und daher militaerusch " ... ect ect

kannst dir alle einrexen im ernstfall
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Re: Heckler & Koch SP5K Austria Edition, 9 x 19 mm

Beitrag von LTE » Mi 2. Jan 2019, 16:56

Coolhand1980 hat geschrieben:@ LTE
"...Antrag wurde geprüft vom BMI, selbiges hat sich als zuständig erklärt, die Beweisaufnahme geführt und in der Sache entschieden ...."
Die III/1 hat dir den Bescheid ausgestellt?


Meiner Waffenbehörde die auf deren Grundlage das importformular genehmigt hat.
Dann am Zoll noch einmal Anruf des Zöllners zuerst auf der BH dann BMI weil der nicht glauben konnte, dass es kein KM ist .... nach 2 Anrufen war das Thema vom Tisch. Wäre das KM, hätte ich nie im Leben eine Importerlaubniss bekommen.

Und nein Gewo, du bist am Holzweg, dir gehts schlicht ums Geschäft, an dem du aussen vor bist.

Es ist ganz klar geregelt, nix Schmäh, unter 30cm Lauflänge, unter 60cm Gesamtlänge ist was? Eine KW.
Halbautomat, wer ist für einstufung zuständig? Nein nicht das BMVL sondern das BMI

Da gehts ned um die 12 Monate sonder um Rechtsbeugung, einem Rundschreiben der Fr. Mag. mit einer Empfehlung (die Deutsche Umwelthilfe empfiehlt 100 auf der Autobahn.... im gegensatz zur Fr. Mag. gewinnt sie aber regelmässig klagen, trotzdem fahr ich das was erlaubt ist).
Die Empfehlung rexen sich diverse Behörden ein, weil es eben Rechtbeugung ist.

Da kannst noch so jammern, jetzt hats halt doch mal wieder einer geschafft , kein hansl wie ich, nein ein Händler, der was damit verdient, der nicht sagt, ja is eh bald vorbei des elend und de 12 Monat halt ma ah noch durch.

Und wenn es 3 Wochen sind um die es ginge, es geht hier ums prinzip, egal ob Waffen, Häuslbau, Geschäftserweiterung, Infrastrukur, es wird viel zu viel gekuscht, vor dingen die vorm Richter schlichtweg keinen Bestand haben. Leuten wie der Fr. Mag. gehört gerade jetzt, auf der Zielgeraden noch eine ums ander ein Sieg vor die Füße geknallt. Aus Prinzip.

Hier geht es nicht um deine so ewig strapazieren möchtegern Aluhut halbwarheiten, hier geht es um Fakten, Gesetze und nicht empfehlungen.

Glaubt ihr wirklich, das einer nicht gerader kleiner Waffenhändler, das einfach mal so hinschreibt, wenn das nicht Wasserdich ist, ensthaft?

Des is wie mit Sig und Shootingstore, same Story, lange Gesichter, blödes gerede.
Wasserdicht is es, punkt aus.

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Re: Heckler & Koch SP5K Austria Edition, 9 x 19 mm

Beitrag von gewo » Mi 2. Jan 2019, 17:56

LTE hat geschrieben:
Coolhand1980 hat geschrieben:@ LTE
"...Antrag wurde geprüft vom BMI, selbiges hat sich als zuständig erklärt, die Beweisaufnahme geführt und in der Sache entschieden ...."
Die III/1 hat dir den Bescheid ausgestellt?


Meiner Waffenbehörde die auf deren Grundlage das importformular genehmigt hat...
.


sorry wenn ich ab dem punkt nicht mehr weitergelesen habe
aber DU hast bei deiner waffenbehoerde einen antrag auf verbringung einer Kat B waffe gestellt
diese wurde dir genehmigt

deine waffenbehoerde hat nicht die moeglichkeit zu pruefen WAS du tatsaechlich ins land gebracht hast
jedenfalls ist das was du hast weder eine einstufung noch ist es eine rechtsansicht einer behoerde

du hast schlichtweg den einfuhr von kat B beantragt und irgendwas eingefuehrt von dem du dir einredest dass es kat B ist

anmerkung:
im gegenstaendlichen fall is aber wohl nix groesseres passiert da die BT96 ja schon seitens seidler aus 1997 beantragt wurde. es wurde zwar immer wieder eine „Österreichversion“ behauptet aber da glaubt eh keiner dran, es wird wohl die ganz normale BT96 sein die damals als kat B beauskunftet worden ist.
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Re: Heckler & Koch SP5K Austria Edition, 9 x 19 mm

Beitrag von Lexman1 » Mi 2. Jan 2019, 18:02

Könnte man bei dir eine BT96 bestellen, oder ginge das nur übern Seidler? Wenn meine Erweiterungen heuer durch geht, würde mich solch ein Spaßgerät massiv reizen ;)
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Re: Heckler & Koch SP5K Austria Edition, 9 x 19 mm

Beitrag von gewo » Mi 2. Jan 2019, 18:57

Lexman1 hat geschrieben:Könnte man bei dir eine BT96 bestellen, oder ginge das nur übern Seidler? Wenn meine Erweiterungen heuer durch geht, würde mich solch ein Spaßgerät massiv reizen ;)


wenn du mir einen briefverkehr mit dem BMI Abt. III/3 vorlegst aus dem hervorgeht dass die BT96 Kategorie B ist dann kann ich sie dir verkaufen, kein Problem.

Seidler ist der Grosshaendler und verkauft an den Einzelhandel, und auch wenns der eine oder andere nicht glaubt er verkauft er auch an den boesen doubleaction.....
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Re: Heckler & Koch SP5K Austria Edition, 9 x 19 mm

Beitrag von Lexman1 » Mi 2. Jan 2019, 20:08

Reicht nicht die damalige Einstufung von 97? Im Moment ist es zum Glück noch nicht Akut, aber sowas würde mich schon massiv reizen.
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Re: Heckler & Koch SP5K Austria Edition, 9 x 19 mm

Beitrag von Incite » Mi 2. Jan 2019, 20:20

Lexman1 hat geschrieben:Reicht nicht die damalige Einstufung von 97? Im Moment ist es zum Glück noch nicht Akut, aber sowas würde mich schon massiv reizen.


Natürlich reicht der Bescheid auch, wenn du ihn hast ;)
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Beitrag von gewo » Mi 2. Jan 2019, 22:52

Lexman1 hat geschrieben:Reicht nicht die damalige Einstufung von 97? Im Moment ist es zum Glück noch nicht Akut, aber sowas würde mich schon massiv reizen.


wart einfach mal bis montag
dzt ist keiner zu erreichen betreffend auskuenften

inventur, urlaub, wegen reichtum geschlossen, kein bock ...
was weiss ich

ueberall laeuft nur das tonband
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Re: Heckler & Koch SP5K Austria Edition, 9 x 19 mm

Beitrag von LTE » Mi 2. Jan 2019, 23:20

BT96 gibt es keine mehr, ich konnte die Seriennummer 3.... aus einem Tressor ergattern, von Sammler zu Schützen.

@ Gewo... erzähl was du glaubst, wie schon öfter hier, in dem Punkt haat du keine Ahnung., ich habs lang und breit erklärt, bei dir gilt, es kann nicht sein was nicht sein darf. Du Unterstellst mir sowie beteiligten Behörden illegales handeln... na wenn du meinst :)

Da neid ist ein luder, hilft nichts das es dinge ausserhalb deines Kosmos gibt.

Waffe IST EINGESTUFT, Importiert und im ZRW als was es ist.

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