gewo hat geschrieben:ich wuerde es nicht kaufen
dito
gewo hat geschrieben:ich wuerde es nicht kaufen
austria_fighter7 hat geschrieben:Nur weiß ich jetzt nicht, in wie weit die legsl sind. Im Gesetzestext steht klipp und klar "..von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein"
Maax hat geschrieben:..
Ist es nun erlaubt oder verboten auf Faustfeuerwaffen Licht- und/oder Lasermodule zu montieren? Hat da jemand evtl. einen Gesetzestext oder so auch dazu?
Kapselpracker hat geschrieben:Maax hat geschrieben:..
Ist es nun erlaubt oder verboten auf Faustfeuerwaffen Licht- und/oder Lasermodule zu montieren? Hat da jemand evtl. einen Gesetzestext oder so auch dazu?
Wie oft fragst du noch, es wird sich an der Antwort nichts ändern.
viewtopic.php?f=20&t=29565&p=468468#p468468
Magpul1979 hat geschrieben:Wie schauts denn eigentlich mit Rotlicht oder ir Lampen aus? Wären die auf ner Langwaffe erlaubt?
Stickhead hat geschrieben:Genaue Details weiß ich nicht. Nur dass es keinen Hinweis für den Käufer gab, dass es wirklich ein Gewehrscheinwerfer ist. Habs entfernt.
gewo hat geschrieben:der wird sich das im internet in DE bestellt haben, dort sind sie ja erlaubt
Stickhead hat geschrieben:Ja, aber mit einer Glock schießt man ned auf 200 Meter in der Nacht lalaton