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Verwahrung hinter Fensterglas

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Stoffel
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Verwahrung hinter Fensterglas

Beitrag von Stoffel » Mo 24. Nov 2014, 11:41

Da es draußen kalt wird, kommen bei mir neue Ideen für Bastelprojekte. Ich würde gerne einen Schaukasten für meine „Ordonnanzler“ bauen. Ich habe mir das wie folgt vorgestellt, einen Rahmen aus 140x80 Balken bauen, ein Außenfenster in den Rahmen einschäumen und diesen dann mit ca. 12 Schrauben an die Wand dübeln und mit Rauhfaserfarbe der Wand anpassen. Das Fester soll einen Griff mit Schloss bekommen.

Ist das eine sichere Verwahrung, oder kann dies bei der Überprüfung beanstandet werden?

LG
Stoffel

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gogomobue
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Re: Verwahrung hinter Fensterglas

Beitrag von gogomobue » Mo 24. Nov 2014, 11:54

wenn die Sicherheit von außen gegeben ist und keine Personen unter 18 oder mit waffenverbot im haushalt leben kannst das theoretisch geladen ins eck lehnen
R97, 6mmBR, 6.5x55, 7,5x54, 7.62x54, 2x 8x57, .308 Win, .338 LM, .416 Rigby, .450 Marlin, 2x 12-76,
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Raven
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Re: Verwahrung hinter Fensterglas

Beitrag von Raven » Mo 24. Nov 2014, 12:22

Solang der Verglaste Bauernschrank mit 0 8 15 Schloss bei Jägern erlaubt ist - warum denn nicht?

Solls SICHER sein würde ich allerdings zu einem VSG raten (Das is Foliertes Glas...)

Solls ganz sicher sein, Einbruchshemmenden Rahmen mit VSG

Mein Schrank sollte auch ne Glastür bekommen, bevor ich die Tür selber als Lagerplatz entdeckt habe und nun fast dopelt soviele LW stellen kann...

Fahr doch bei einem Fenster-Fassadenbauer oder Glaserer vorbei....
Nicht so unwahrscheinlich dass man da ein falsch ausgemessenes Kassenraum-Fenster für schmale Mark abgreifen kann bevors in Container wandert...

bino71
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Re: Verwahrung hinter Fensterglas

Beitrag von bino71 » Mo 24. Nov 2014, 12:26


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Re: Verwahrung hinter Fensterglas

Beitrag von Stoffel » Mo 24. Nov 2014, 13:19

Vielen Dank für die Antworten. Ich lebe alleine und habe eine Sicherheitstür als Wohnungstüre. Die Einbruchssicherheit ist nebensächlich, welcher Einbrecher ist an über 70 Jahre alten Gewehren interessiert, die quasi unverkäuflich sind und keinen hohen Wert darstellen. Mir geht es rein um die Zuverlässigkeit bei einer Verwahrungskontrolle. Wenn das Projekt abgeschlossen stell ich Bilder ins Forum.

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Re: Verwahrung hinter Fensterglas

Beitrag von Lindenwirt » Mo 24. Nov 2014, 13:23

Hallo,

also ich kenne das Thema noch vom Jagdkurs. Damals wurde als sichere Verwahrung eine zumindet zweifache Hürde angenommen, d.h. Haustüre und noch mind. ein weitere verschlossene Türe (Schrank, etc.).
Wohnt man alleine und steht die Waffe in der Garderobe so kann es bei einem Diebstahl zu Problemen für den Waffenbesitzer kommen da eben keine 2 Hürden vorhanden waren. Gesetzliche Grundlage kenne ich nicht aber unser Kursleiter hat von einem entsprechenden Gerichtsurteil gesprochen.

mfg

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Re: Verwahrung hinter Fensterglas

Beitrag von Stoffel » Mo 24. Nov 2014, 13:30

Hürde 1: Haustüre
Hürde 2: Verschlossenes Fenster

Auch bei dieser Betrachtungsweise sollte es genügen.

Bud Spencer

Re: Verwahrung hinter Fensterglas

Beitrag von Bud Spencer » Mo 24. Nov 2014, 13:40

-
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mo 9. Mai 2016, 15:11, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Verwahrung hinter Fensterglas

Beitrag von Lindenwirt » Mo 24. Nov 2014, 14:11

Stoffel hat geschrieben:Hürde 1: Haustüre
Hürde 2: Verschlossenes Fenster

Auch bei dieser Betrachtungsweise sollte es genügen.

Der gute alte Bud Spencer hats ja schon geschrieben. Wer durch die Haustüres in Haus kommt hat eine Hürde überwunden, beim Fenster ebenso. Ausser er klettert wieder raus und kommt dann durch die Haustüre. :D

Ich bezog mich auf
gogomobue hat geschrieben:wenn die Sicherheit von außen gegeben ist und keine Personen unter 18 oder mit waffenverbot im haushalt leben kannst das theoretisch geladen ins eck


Das kann ich so nicht bestätigen, da kannst Probleme bekommen. :naughty:

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Re: Verwahrung hinter Fensterglas

Beitrag von Stoffel » Mo 24. Nov 2014, 15:26

Stoffel hat geschrieben:MOMENT....
Du hast IM Haus fenster? :mrgreen:

Ansonsten ist es je eine Hürde. Betreffende Person kann durch Fenster ODER Tür ins Haus.


Bitte den ersten Tread lesen! Ich will mir ein verschlossenes Fenster im Wohnzimmer an die Wand „hängen“. Dahinter sollen Kat. C Gewehre zur Schau gestellt werden. So muss man zuerst durch die Wohnungstüre in die Wohnung, und wenn man im Wohnzimmer steht sind die Gewehre hinter dem Fenster an der Wand befestigt.

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Re: Verwahrung hinter Fensterglas

Beitrag von xchris1975x » Mo 24. Nov 2014, 19:00

Hallo
soweit ich weiss dürfen kat c u d waffen nicht kontrolliert werden.
Egal was so mancher uninformierter Uniformierte:) zu wissen
glaubt.
lg chris

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Re: Verwahrung hinter Fensterglas

Beitrag von Halvar » Mo 24. Nov 2014, 19:55

Wenn er jetzt aber auf dem Weg zu den B-Waffen durchs Wohnzimmer muss und da sind die Dinger hinter ihrer Glasscheibe halt gut zu sehen?

Dann wäre das Unglück ja auch passiert, wenn es denn jetzt als unzuverlässig einzustufen wäre.

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Re: Verwahrung hinter Fensterglas

Beitrag von 454casull » Mo 24. Nov 2014, 20:18

eine frage nebenbei,gilt nicht auch eine wohnung die man alleine bewohnt als tresor sofern fenster und tür verriegelt sind...wenn man nicht zuhause ist.

Stoffel
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Re: Verwahrung hinter Fensterglas

Beitrag von Stoffel » Mo 24. Nov 2014, 21:51

Halvar hat geschrieben:Wenn er jetzt aber auf dem Weg zu den B-Waffen durchs Wohnzimmer muss und da sind die Dinger hinter ihrer Glasscheibe halt gut zu sehen?

Dann wäre das Unglück ja auch passiert, wenn es denn jetzt als unzuverlässig einzustufen wäre.


Genau das ist der Fall.

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Re: AW: Verwahrung hinter Fensterglas

Beitrag von Styrax » Di 25. Nov 2014, 06:05

Und wo ist das Problem noch eine Kette durch die Abzugsbügel zu ziehen und separat mit einem Schloß zu sichern?

Dann kann man die Waffen auch durch Fensterglas bewundern und ist auf der sicheren Seite.
"Damit das Böse Erfolg hat, braucht es nur eine handvoll guter Menschen. Denn die schaffen mit lauter guten Absichten eine furchtbare Katastrophe."

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