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Europäischer Feuerwaffenpass

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Old Sam
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Re: Europäischer Feuerwaffenpass

Beitrag von Old Sam » Mi 27. Nov 2013, 19:52

Auskunft aus Tschörmenie:
Und was haben die österreichischen Regeln mit einem "papierl" vom "BKA in München" zu tun?
Mal abgesehen davon, dass das BKA in Wiesbaden angesiedelt ist und in München ein LKA.

Als Deutscher WBK-Inhaber in Deutschland darfst du so viele Waffen rumfahren wie ins Auto passen, als österreichischer Gast-Sport-Schütze ohne besondere Erlaubnis bist zu sechs.

ACHTUNG:
Für Jagdgäste sind es nur bis zu drei Langwaffen der Kategorien C oder D.
Howdy

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howa308
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Re: Europäischer Feuerwaffenpass

Beitrag von howa308 » Do 28. Nov 2013, 09:20

CV47 hat geschrieben:Morgen liebes Forum :tipphead:

Hab mir vorhin meinen Euro. Feuerpass geholt, und mir alles genau durchgelesen, allerdings verstehe ich was nicht. Hinten steht drinnen: Dieser Paß (gutes Deutsch im Jahr 2013 übrigens!) erlaubt Reisen blabla. Eine solche Erlaubnis ist jedoch grundsätzlich nicht erforderlich, wenn eine Reise mit einer Waffe der Kat. B, C oder D zur Ausübung der Jagd oder mit einer Waffe der Kat. B, C oder D zur Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf unternommen wird, soweit der Betreffende im Besitz des Waffenpasses ist und den Grund der Reise nachweisen kann.

Welcher Sportschütze bekommt denn nen Waffenpass? Was soll das? Warum reicht die WBK nicht? Das heißt eigentlich soviel dass ich sowieso immer ne Erlaubnis brauch oder? Naja, die EU hald :tipphead: :tipphead: :tipphead:

OT: Hab übrigens dort ne hitzige Debatte der Damen mitbekommen, worin es darum ging, dass die BH St. Pölten Sportschützen grundsätzlich nicht mehr als 3 Erweiterungen (also insgesamt auf 5!) zugestehen will. :at1:


Geht es hier echt um die BH St.Pölten oder um das LPD Niederösterreich das ja auch in St.Pölten ist ?

mfg
:at1: Aus großer Kraft folgt große Verantwortung
(Zitat aus Spiderman)

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Re: Europäischer Feuerwaffenpass

Beitrag von gewo » Do 28. Nov 2013, 13:31

GSchoenbauer hat geschrieben:
das steht in der gültigen (anmerkung: DEUTSCHEN) Fassung:
§ 32 ...
2) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 darf Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat haben und Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A 1.2 bis D) und die dafür bestimmte Munition nach Absatz 1 mitnehmen wollen, nur erteilt werden, wenn sie Inhaber eines durch diesen Mitgliedstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpasses sind und die Waffen in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind.
(3) Einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf es unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht für
1. Jäger, die bis zu drei Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien C und D und die dafür bestimmte Munition im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 5 zum Zweck der Jagd,
2. Sportschützen, die bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien B, C oder D und die dafür bestimmte Munition zum Zweck des Schießsports,
3. Brauchtumsschützen, die bis zu drei Einzellader- oder Repetier-Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 Kategorien C und D und die dafür bestimmte Munition zur Teilnahme an einer Brauchtumsveranstaltung
mitnehmen, sofern sie den Grund der Mitnahme nachweisen können.



hi

das ist das deutsche waffengesetz
nach deutschen recht duerfen jaeger 3 und sportschuetzen sechs waffen mit dem europaeischen feuerwaffenpass ins EU ausland verbringen

im oesterreichischen waffengesetz steht (wie du selbst untenstehend zitiert hast):


WaffG1996idgF hat geschrieben:Mitbringen von Schußwaffen und Munition

§ 38. (1) Mitbringen von Schußwaffen und Munition ist deren Verbringen durch persönlichen Transport im Rahmen einer Reise.

(2) Schußwaffen und Munition für diese dürfen von Menschen mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet mitgebracht werden, sofern diese Waffen in einem dem Betroffenen ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß eingetragen sind und deren Mitbringen ......

(3) Einer Bewilligung nach Abs. 2 bedürfen nicht
1. Jäger für bis zu drei Schußwaffen, ausgenommen Faustfeuerwaffen, und dafür bestimmte Munition und
2. [b Sportschützen für bis zu drei Schußwaffen[/b] und dafür bestimmte Munition,
sofern diese Schußwaffen in einem von deren Wohnsitzstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß eingetragen sind und der Betroffene als Anlaß seiner Reise je nachdem eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung nachweist.
(4) Wer Schußwaffen und die dafür bestimmte Munition auf Grund eines Europäischen Feuerwaffenpasses mitgebracht hat, muß diesen und - in den Fällen des Abs. 3 - den Nachweis für den Anlaß der Reise mit sich führen und diese Dokumente den Organen der öffentlichen Aufsicht auf Verlangen zur Überprüfung übergeben.

(5) ....


es gilt fuer auslaender in oesterreich selbstverstaenlich oesterreichisches recht und nicht deutsches

es duerfen daher von auslaendern grundsaetzlich nur drei schusswaffen mit dem EU-feuerwaffenpass nach oesterreich verbracht werden, egal ob jaeger oder sportschuetze

fuer oesterreicher gilt natuerlich oesterreichisches recht, dass heisst als oesterreicher darfst du mit dem EFWP auch nur maximal 3 schusswaffen ins EU ausland verbringen (egal ob als jaeger oder als sportschuetze) , weil das eben im oestereichischen gesetz so steht. die bestimmungen des ziellandes sind wesentlich fuer den vorgang, sie muessen die verbringung erlauben, sie "overrulen" aber nicht die einschraenkungen die im oesterreichischen gesetz festgelegt sind.
Zuletzt geändert von gewo am Do 28. Nov 2013, 13:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Europäischer Feuerwaffenpass

Beitrag von gewo » Do 28. Nov 2013, 13:41

Old Sam hat geschrieben:Auskunft aus Tschörmenie:
Als Deutscher WBK-Inhaber in Deutschland darfst du so viele Waffen rumfahren wie ins Auto passen, als österreichischer Gast-Sport-Schütze ohne besondere Erlaubnis bist zu sechs.


chuzpe!

da haben die herrschaften aus tschörmenie aber die potsdamer konferenz 1945 bzw den deutschlandvertrag 1955 verschlafen denn
in oesterreich gilt nicht deutsches sondern oesterreichisches recht

und wenn du als oesterreichischer sportschuetze erklaerst dass du bis zu sechs waffen mit dem EFWP ins ausland verbringen kannst dann ist das eine interessante interpretation des oesterreichischen waffenrechtes welches im vorherigen posting eh zitiert ist

mit sechs ist da garnix
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Re: Europäischer Feuerwaffenpass

Beitrag von BigBen » Do 28. Nov 2013, 15:27

gewo hat geschrieben:
Old Sam hat geschrieben:Auskunft aus Tschörmenie:
Als Deutscher WBK-Inhaber in Deutschland darfst du so viele Waffen rumfahren wie ins Auto passen, als österreichischer Gast-Sport-Schütze ohne besondere Erlaubnis bist zu sechs.


chuzpe!

da haben die herrschaften aus tschörmenie aber die potsdamer konferenz 1945 bzw den deutschlandvertrag 1955 verschlafen denn
in oesterreich gilt nicht deutsches sondern oesterreichisches recht

und wenn du als oesterreichischer sportschuetze erklaerst dass du bis zu sechs waffen mit dem EFWP ins ausland verbringen kannst dann ist das eine interessante interpretation des oesterreichischen waffenrechtes welches im vorherigen posting eh zitiert ist

mit sechs ist da garnix


Und in Deutschland gilt auch für Österreicher deutsches Recht.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Europäischer Feuerwaffenpass

Beitrag von GSchoenbauer » Do 28. Nov 2013, 15:40

net bös sein, aber wo steht im österreichischen Waffentrecht, was Du ins EU-Ausland mitnehmen derfst?
gar nirgends, weil Das steh nur, was ein EU-Bürger nach Österreich HEREIN mitnehmen derf, aber sonst garnix.
und im Deutschen Gesetz steht, was ein EU-Bürger (Österreicher) nach Deutschland HEREIN mitbringen derf .. usw...
ich find net, daß des sooo schwer zu verstehn is.


Bauli

wennst genau schaust dann regelt der §38 nämlich nur des des Mitbringen HEREIN
(2) Schußwaffen und Munition für diese dürfen von Menschen mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet mitgebracht werden, sofern diese Waffen ...

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Re: Europäischer Feuerwaffenpass

Beitrag von gewo » Do 28. Nov 2013, 17:48

GSchoenbauer hat geschrieben:net bös sein, aber wo steht im österreichischen Waffentrecht, was Du ins EU-Ausland mitnehmen derfst?
gar nirgends, weil Das steh nur, was ein EU-Bürger nach Österreich HEREIN mitnehmen derf, aber sonst garnix.
und im Deutschen Gesetz steht, was ein EU-Bürger (Österreicher) nach Deutschland HEREIN mitbringen derf .. usw...
ich find net, daß des sooo schwer zu verstehn is.


Bauli

wennst genau schaust dann regelt der §38 nämlich nur des des Mitbringen HEREIN
(2) Schußwaffen und Munition für diese dürfen von Menschen mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet mitgebracht werden, sofern diese Waffen ...



hi

das scheint so zu sein
ich hatte im text "Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat" ueberlesen

was aber nichts daran aendert dass unserer freunde aus dem nordwesten mitnichten (!) mit sechs kanonen bei uns einreisen duerfen, oder?
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Re: Europäischer Feuerwaffenpass

Beitrag von BigBen » Do 28. Nov 2013, 18:24

Das ist korrekt...Einreise nach AT mit EUFWP: max 3 Stk - Einreise nach DE mit EUFWP: max 6 Stk (Sportschützen mit entsprechendem Anlass/Einladung)
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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