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Erlaubte halbautomatische Langwaffen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Wenn ihr etwas beantragt dann wärt ihr vermutlich auch nicht erfreut wenn nicht nur eure Adresse sondern auch all der Inhalt den eigentlich ihr beantragt habt da drinnen steht ..
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
- Sidekix
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- Beiträge: 1320
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- Wohnort: östlich von Wien
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
IT Guy hat geschrieben:Nö, wir meinten nicht wegen der KRISS sondern wegen der HA-Problematik. Wenn ein Hersteller einen HA bauen würde, der im "Normalzustand" unter 60cm ist. Damit ist er Kat.B. Wenn der Hersteller jetzt noch einen schaft dazu verkauft, das daraus ein Karabiner wird, hast einen HA-Karabiner ohne Sonderzulassung. Verstehst was Yoda und ich meinten?
So wie man mit einem Triari aus einer Glock einen mäßigen Karabiner macht, könnte man es damit zu einem guten Karabiner "Upgraden".
Der Anschlagschaft von Sidekix viewtopic.php?f=8&t=18970&p=319287&hilit=gewinde#p319287 geht ja auch in die Richtung die DE gibts ja auch mit langem Lauf.
die Eagle is mit 14" und Schaft knapp unter 90cm, wär somit der erste HA-Karabiner im Kaliber .50 in Ö
is aber nichts anderes als a Pistole mit Anschlagschaft ala C96
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- .357 Magnum
- Beiträge: 45
- Registriert: So 22. Jun 2014, 17:27
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Der Wertgarner hatte jetzt 2 Tage lang ein Schwabenarms G41 drinnen. Auch ein interessantes Thema. War aber gleich wieder draußen... Hab leider den Sreenshot nicht gespeichert aber war die Version die auf PSG 1 hergerichtet war.
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Promo hat geschrieben:€dit: beinhaltet der Bescheid dann einen Rückschluss dass eventuell der Verschluss der FA AK reingesteckt werden könnte? Das kann ein Ausschlussgrund sein.. Mit originalem Lauf und originalem Verschluss könnte es ja unter Umständen funktionieren..
hi
jop
verschlussteile sind kompatibel
daher KM
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Werwolf hat geschrieben:Der Wertgarner hatte jetzt 2 Tage lang ein Schwabenarms G41 drinnen. Auch ein interessantes Thema. War aber gleich wieder draußen... Hab leider den Sreenshot nicht gespeichert aber war die Version die auf PSG 1 hergerichtet war.
wahrscheinlich wieder ein Deutscher der die österreichische Rechtslage nicht kennt. Siehe auch MR223: https://www.waffengebraucht.at/node/232690
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Scaar hat geschrieben:Werwolf hat geschrieben:Der Wertgarner hatte jetzt 2 Tage lang ein Schwabenarms G41 drinnen. Auch ein interessantes Thema. War aber gleich wieder draußen... Hab leider den Sreenshot nicht gespeichert aber war die Version die auf PSG 1 hergerichtet war.
wahrscheinlich wieder ein Deutscher der die österreichische Rechtslage nicht kennt. Siehe auch MR223: https://www.waffengebraucht.at/node/232690
na das war die hier: http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=17&t=867&p=358343&#p358331
member the old PD design ? oh I member
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
ah, ok, dachte bei Wertgarner an waffengebraucht. War wahrscheinlich eine ähnliche Geschichte wie damals das DPMS AR15 beim Wertgarner: viewtopic.php?f=2&t=1530&hilit=black+label&start=810#p57828
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- .357 Magnum
- Beiträge: 45
- Registriert: So 22. Jun 2014, 17:27
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Aber beim MR steht doch e dabei dass er aus Deutschland kommt. Nur das beim Wertgarner war ja schon beim Händler. Ich habe bis heute auch keine Antwort von dort erhalten
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Dass Waffenhändler über E-Mail unerreichbar sind, ist kein Geheimnis. Das funktioniert nur bei ein paar wenigen, die man idR auf 1 Hand abzählen kann. Ist der Wertgarner eigentlich zum Handel mit KM berechtigt?
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Gehe ich richtig in der annahme, das 22er Halbautomaten grundsätzlich erlaubt und nicht KM sind? Wenn ja, gibts eine liste was nun genau KM ist und was nicht? Ich hab interesse an sowas: http://www.brownells.com/rifle-parts/re ... 32508.aspx
Alle Ladedaten ohne Gewähr!
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Magnum828 hat geschrieben:Gehe ich richtig in der annahme, das 22er Halbautomaten grundsätzlich erlaubt und nicht KM sind? Wenn ja, gibts eine liste was nun genau KM ist und was nicht? Ich hab interesse an sowas: http://www.brownells.com/rifle-parts/re ... 32508.aspx
hi
die dinger haben einen sear
damit spielen sie rock-n-roll wenn du einen FA lower drunter baust
damit in AT nicht zulaessig
der autosear muss dauerhaft verschlossen sein (einklebung einer fuellplatte)
PS:
kann das tactical solution ding was besonderes?
den .22lr chiappa upper kriegst um rund € 400,- hier in oesterreoich ganz normal zu kaufen
Zuletzt geändert von gewo am Fr 8. Aug 2014, 18:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
gewo hat geschrieben:Magnum828 hat geschrieben:Gehe ich richtig in der annahme, das 22er Halbautomaten grundsätzlich erlaubt und nicht KM sind? Wenn ja, gibts eine liste was nun genau KM ist und was nicht? Ich hab interesse an sowas: http://www.brownells.com/rifle-parts/re ... 32508.aspx
hi
die dinger haben einen sear
damit spielen sie rock-n-roll wenn du einen FA lower drunter baust
damit in AT nicht zulaessig
der autosear muss dauerhaft verschlossen sein (einklebung einer fuellplatte)
Danke für die Info.
Hmm, schade....
Alle Ladedaten ohne Gewähr!
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Hallo
um nochmal auf jodas idee einzugehen:
gibt es noch andere unterscheidungskriterien zw. Ha lang
und ha kurz als die gesamtlänge? L
auflänge munition etc.
Wird das dann schuss volee zugelassen oder muss da auch das bmlv sein senf dazugeben
ich meine a pistole mit a bissl an längeren lauf und hintn wos wo man
so an lässigen schubschaft dranschräubln kann... Nach der zulassung versteht sich.
um nochmal auf jodas idee einzugehen:
gibt es noch andere unterscheidungskriterien zw. Ha lang
und ha kurz als die gesamtlänge? L
auflänge munition etc.
Wird das dann schuss volee zugelassen oder muss da auch das bmlv sein senf dazugeben
ich meine a pistole mit a bissl an längeren lauf und hintn wos wo man
so an lässigen schubschaft dranschräubln kann... Nach der zulassung versteht sich.
3 Dartpfeile 2 steinschleudern 1 gummiring 1 blasrohr
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Zubehör verändert nicht die Einstufung der Waffe. Eine Glock 17 mit 10-Zoll-Lauf und RONI Kit, bzw IGB-Schaft, ist immer noch eine Kategorie-B-Pistole und dürfte demnach auch mit einem Licht ausgestattet werden.