Kapselpracker hat geschrieben:trenck hat geschrieben:.. ein Polizist außer Dienst transportiert seine Dienstwaffe im Plastiksackerl....Revierler hat geschrieben:...
Dienstwaffen fallen nicht unters Waffengesetz, ....
Das stimmt schon aber der Polizist müsste doch eine WBK oder WP Besitzen um seine Dienstwaffe außer Dienst zu Transportieren oder zu Führen.
nein
fuer die die dienstwaffe braucht er keinen
auch nicht "privat"