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Verwahrung Kurzwaffen

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Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von bigbossAUT » Sa 23. Apr 2016, 15:33

Hallo Leute!
Ich hab mir jetzt den Gesetzestext für die Verwahrung von Schusswaffen durchgelesen:
§ 16b. Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren.

SO, jetzt meine Frage - wo steht was hier als sicher gilt?
Welche Kategorie muss der Tresor dafür haben?

Genauer Gesagt gehts um den Kauf eines Tresores für 2 FFW und ich mir nicht sicher bin welches ich kaufen soll - Preisspanne dementsprechend von 50€ - 1000€ oder mehr

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cowroper
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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von cowroper » Sa 23. Apr 2016, 15:36

In Österreich gibt es keine Vorschriften wie ein Tresor zur Verwahrung von FFW bzw LW beschaffen sein muß.
Unberechtigte Personen dürfen keinen Zugriff zu den Waffen bzw zur Munition haben.Mehr sagt das Gesetz nicht.
The old gunfighter stood on the porch and stared into the sun,
and relived all the old days back when he was livin` by the gun;
And the thought of the smell of the black powder smoke
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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von as1978 » Sa 23. Apr 2016, 15:44

Ein Baumarktresor ist ausreichend,bekommt man ab etwa 30 Euro.
Ich habe meinen an die Wand geschraubt,obwohl man nicht einmal das müsste.
ich halte es aber besser anzuschrauben und würde es auch anraten.

Senf
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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von Senf » Sa 23. Apr 2016, 15:53

cowroper hat geschrieben:In Österreich gibt es keine Vorschriften wie ein Tresor zur Verwahrung von FFW bzw LW beschaffen sein muß.
Unberechtigte Personen dürfen keinen Zugriff zu den Waffen bzw zur Munition haben.Mehr sagt das Gesetz nicht.


1+

oder auch das HIER
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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von gewo » Sa 23. Apr 2016, 16:25

as1978 hat geschrieben:Ein Baumarktresor ist ausreichend,bekommt man ab etwa 30 Euro.
Ich habe meinen an die Wand geschraubt,obwohl man nicht einmal das müsste.
ich halte es aber besser anzuschrauben und würde es auch anraten.


muss schon angeschraubt werden
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von as1978 » Sa 23. Apr 2016, 16:34

Von muss steht im Gesetz,aber der logische Hausverstand sagt einem,dass man so ein Kastl,was man wegtragen kann,anschraubt.
Könnte auch Probleme bei der Kontrolle geben,wenns nicht angeschraubt ist.

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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von Hirschberg » Sa 23. Apr 2016, 17:17

as1978 hat geschrieben:...Könnte auch Probleme bei der Kontrolle geben,wenns nicht angeschraubt ist.

Kann es nicht, weil
cowroper hat geschrieben:In Österreich gibt es keine Vorschriften wie ein Tresor zur Verwahrung von FFW bzw LW beschaffen sein muß.
Unberechtigte Personen dürfen keinen Zugriff zu den Waffen bzw zur Munition haben.Mehr sagt das Gesetz nicht.
Gruß
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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von Myon » Sa 23. Apr 2016, 17:20

Ja aber das davontragen des Behältnisses darf nicht einfach so gegeben sein.

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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von Hirschberg » Sa 23. Apr 2016, 17:22

Myon hat geschrieben:Ja aber das davontragen des Behältnisses darf nicht einfach so gegeben sein.

Wo steht das im Gesetz?
Gruß
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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von IT Guy » Sa 23. Apr 2016, 17:24

Ma bitte, das wurde hier schon so oft besprochen. Wenn ich den ganzen Tresor samt Waffen wegtragen kann, ist der Schutz gegen Aneignung wohl nicht gegeben.

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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von Hirschberg » Sa 23. Apr 2016, 17:39

IT Guy hat geschrieben:Ma bitte, das wurde hier schon so oft besprochen. Wenn ich den ganzen Tresor samt Waffen wegtragen kann, ist der Schutz gegen Aneignung wohl nicht gegeben.

Ihr könnt euch das Leben selber so schwer machen wie ihr wollt - Fakt ist - niemand muss einen Tresor anschrauben, es ist noch nicht mal ein Tresor nötig…
Gruß
H.

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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von Steyrer » Sa 23. Apr 2016, 17:45

Wenn man einen Tresor wegtragen kann, dann ist er
- zu klein
- und sind zu wenige Waffen und Munition drinnen

:doh:

Auf die max. 5000 Schuss-Meldung §41 Abs. 1 nicht vergessen. Dann ist's auch nicht tragisch wenn die nächste Muni-Lieferung 1, 2 oder gar 3 (huch!) Monate dauert. Und ein Muni-Preisverfall ist auch eher unwahrscheinlich...

LG
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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von pewpew » Sa 23. Apr 2016, 17:48

Ist dabei auch nicht die Zumutbarkeit der örtlichen Gegebenheiten zu beachten? Wenn ich den Tresor nicht anschrauben kann weil am Aufstellungsort direkt keine Wand vorhanden ist (steht in einem Schrank) und ich ihn maximal in einem dicken Brett durch den Schrank selber anschrauben kann (es is wohl eher nicht machbar, 2cm PAX Bodenplatte, 7cm Luft, 2cm Fliesen, 10cm Estrich (wo random Heizrohre drinnenliegen), 8cm Estrichschüttung durchzubohren um dann erst im Beton anzukommen und den Schwerlastanker da drinnen zu verschwinden lassen?)

In meinem Fall würde in dem obigen Aufbau statt in der Luft unter dem Ikea Schrankal einen ca. 5cm dickes stabiles Vierkantdings verschwinden und ich den Tresor von unten mit der dickestmöglichen Schraube verschrauben. somit braucht man schon mal Gerät und kann den Tresor mit seinen 70kg nicht mehr so leicht herauszahn.

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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von as1978 » Sa 23. Apr 2016, 17:51

Das seh ich auch so,ist dann ja nicht so viel Arbeit die paar Schrauben.

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IT Guy
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Re: Verwahrung Kurzwaffen

Beitrag von IT Guy » Sa 23. Apr 2016, 17:54

Hirschberg hat geschrieben:
IT Guy hat geschrieben:Ma bitte, das wurde hier schon so oft besprochen. Wenn ich den ganzen Tresor samt Waffen wegtragen kann, ist der Schutz gegen Aneignung wohl nicht gegeben.

Ihr könnt euch das Leben selber so schwer machen wie ihr wollt - Fakt ist - niemand muss einen Tresor anschrauben, es ist noch nicht mal ein Tresor nötig…

Ich habs hier schon mal beschrieben: viewtopic.php?f=20&t=30965&p=492362&hilit=werkzeug#p492362
Du musst den Tresor nicht anschrauben. Du musst nur dafür sorgen dass niemand ohne Berechtigung die Waffe Benutzen und/der mitnehmen kann.

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