Hane hat geschrieben: ↑Mi 17. Apr 2019, 07:11
Sehe ich nicht so. Wo ist das geregelt, dass ich einen Kaufvertrag oder Daten des Käufers benötige?
Ich würde Mal zum Sachbearbeiter gehen und mit ihm reden.
also ich denke auch dass er spaetestens beim landesverwaltungsgericht oder beim VFGh recht bekommt
denn es steht ja tatsaechlich bei kat C/D nicht im gesetz
und - das waere die argumentationslinie - bei kat B eben schon
wuerde der gesetzgeber wollen dass er die daten aufzeichnet beim verkauf dann wuerde er es ja wohl ins WaffG reinschreiben
vor allem weil er es ja bei kat B eh reinschreibt
aber die loklane behoerden handhaben das dzt so dass die einer loeschung bescheidmaessig widersprechen weil die partei einen derartigen antrag (loeschung aus seinem ZWR bestand) glaubhaft zu untermauern hat.
ein normaler buerger ohne zeuge bei der uebergabe ist hier nicht ausreichend glaubhaft