ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Langwaffe AUSTRAGEN

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36724
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von gewo » Mi 23. Dez 2015, 19:08

gunymann hat geschrieben:Kaufvertrag brauchst keinen aber einen Ausweis. Ist ja egal jeder wie er will.
Bist nicht der einzige der Waffenmeldungen macht oder damit zu tun hat.
Frohe Weihnachten


nein, vom verkaeufer brauche ich KEINEN ausweis
nur vom käufer
und dessen identitaet steht ja eh fest..

auch frohe weihnachten
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
JägerausSalzburg
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 417
Registriert: Do 26. Nov 2015, 10:03

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von JägerausSalzburg » Mi 23. Dez 2015, 22:26

gewo hat geschrieben:
gunymann hat geschrieben:Kaufvertrag brauchst keinen aber einen Ausweis. Ist ja egal jeder wie er will.
Bist nicht der einzige der Waffenmeldungen macht oder damit zu tun hat.
Frohe Weihnachten


nein, vom verkaeufer brauche ich KEINEN ausweis
nur vom käufer
und dessen identitaet steht ja eh fest..

auch frohe weihnachten

Danke, womit mir als Grübler natürlich auch nicht bewusst ist, ob gegen den Käufer ein Waffenverbot besteht, wenn er mir einen Führerschein vorlegt

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36724
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von gewo » Do 24. Dez 2015, 01:35

JägerausSalzburg hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
gunymann hat geschrieben:Kaufvertrag brauchst keinen aber einen Ausweis. Ist ja egal jeder wie er will.
Bist nicht der einzige der Waffenmeldungen macht oder damit zu tun hat.
Frohe Weihnachten


nein, vom verkaeufer brauche ich KEINEN ausweis
nur vom käufer
und dessen identitaet steht ja eh fest..

auch frohe weihnachten

Danke, womit mir als Grübler natürlich auch nicht bewusst ist, ob gegen den Käufer ein Waffenverbot besteht, wenn er mir einen Führerschein vorlegt


jetzt bringen wir dann aber langsam was durcheinander, oder ...?
ich muss vor der meldung kontrollieren ob fuer den KÄUFER ein waffenverbot vorliegt

und du als kaeufer kannst sowieso nicht kontrollieren ob ein waffenverbot vorliegt, das ist bei privatkauf nicht vorgesehen und unterliegt dem datenschutz.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
chris34G4
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1539
Registriert: Di 7. Aug 2012, 20:52
Wohnort: OÖ Skgt

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von chris34G4 » Di 16. Apr 2019, 21:14

Hab heute mal beim ZWR nachgeschaut.
Auf mich sind noch 3!! Waffen registriert die ich schon seit Jahren nicht mehr besitze!
Was soll ich machen? Kaufvertrag, Daten der Käufer etc. hab ich nicht, war damals noch nicht so....
.

bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3980
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von bino71 » Di 16. Apr 2019, 21:43

Wie schreibt Stickhead auf Seite 1:
Nein, aber zumindest die Daten des Käufers sollte man sich schon vermerken. Sonst hat man in so einem Fall die schlechtest möglichen Karten.

Fängst an mit:
Sachbearbeiter kontaktieren und reden, da keine Daten, dann Verlustanzeige, viel Papierkram und noch mehr Fragen.
Möglicherweise auch ein Waffenverbot bis alles geklärt ist, weil vielleicht hat eine der Waffen der Ali oder Dimitri.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36724
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von gewo » Di 16. Apr 2019, 22:28

chris34G4 hat geschrieben:
Di 16. Apr 2019, 21:14
Hab heute mal beim ZWR nachgeschaut.
Auf mich sind noch 3!! Waffen registriert die ich schon seit Jahren nicht mehr besitze!
Was soll ich machen? Kaufvertrag, Daten der Käufer etc. hab ich nicht, war damals noch nicht so....
damit hast du die A-karte

du brauchst die daten der kaeufer
ohne diese bekommst du die waffen nicht aus deinem ZWR raus

du kannst noch checken lassen ob die waffen beim melden durch die kaeufer evt irrtuemlich dupliziert worden sind
das waere die einzige chance wie du ohne blaues auge aus der sache rauskommen koenntest ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Hane
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2772
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 17:13
Wohnort:

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von Hane » Mi 17. Apr 2019, 07:11

Sehe ich nicht so. Wo ist das geregelt, dass ich einen Kaufvertrag oder Daten des Käufers benötige?
Ich würde Mal zum Sachbearbeiter gehen und mit ihm reden.

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2551
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von Steppenwolf » Mi 17. Apr 2019, 08:54

Hm...echt a sau blöde Situation. Aber was muss er machen wenn sich rausstellt, es wurde nicht unabsichtlich dubliziert im ZWR und der Käufer hats gar nicht angemeldet? Der Käufer hat ja auch somit gegen das WaffG verstossen da er die 6 Wochen ummeldefrist verabsäumt hat. Selbstanzeige bei den Behörden? Auch wenn einem der SB schon lange kennt und er das sogar aus tiefster Überzeugung löschen will kann er ja nicht auf zuruf einfach mir nichts dir nichts es im ZWR löschen? Gibts da schon solche Fälle wie das ausgegangen ist?!
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36724
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von gewo » Mi 17. Apr 2019, 08:59

Hane hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2019, 07:11
Sehe ich nicht so. Wo ist das geregelt, dass ich einen Kaufvertrag oder Daten des Käufers benötige?
Ich würde Mal zum Sachbearbeiter gehen und mit ihm reden.
also ich denke auch dass er spaetestens beim landesverwaltungsgericht oder beim VFGh recht bekommt
denn es steht ja tatsaechlich bei kat C/D nicht im gesetz
und - das waere die argumentationslinie - bei kat B eben schon

wuerde der gesetzgeber wollen dass er die daten aufzeichnet beim verkauf dann wuerde er es ja wohl ins WaffG reinschreiben
vor allem weil er es ja bei kat B eh reinschreibt

aber die loklane behoerden handhaben das dzt so dass die einer loeschung bescheidmaessig widersprechen weil die partei einen derartigen antrag (loeschung aus seinem ZWR bestand) glaubhaft zu untermauern hat.
ein normaler buerger ohne zeuge bei der uebergabe ist hier nicht ausreichend glaubhaft
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
chris34G4
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1539
Registriert: Di 7. Aug 2012, 20:52
Wohnort: OÖ Skgt

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von chris34G4 » Mi 17. Apr 2019, 09:07

Man müsste doch über die Seriennummer eine Doppelmeldung feststellen können? Falls das überhaupt möglich ist, was mich beim ZWR nicht wundern würde!
.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36724
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von gewo » Mi 17. Apr 2019, 09:18

chris34G4 hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2019, 09:07
Man müsste doch über die Seriennummer eine Doppelmeldung feststellen können? Falls das überhaupt möglich ist, was mich beim ZWR nicht wundern würde!
ja kann man feststellen
und auf antrag des kunden kann das bereinigt werden

aber was ist wenn der kaeufer wirklich nicht gemeldet hat?
eine waffe die mal im ZWR wird nicht wieder geloescht (ein duplikat schon)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
chris34G4
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1539
Registriert: Di 7. Aug 2012, 20:52
Wohnort: OÖ Skgt

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von chris34G4 » Mi 17. Apr 2019, 09:26

3 Waffen, 3 verschiedene Käufer, kann mir nicht vorstellen dass alle nicht gemeldet haben.
.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36724
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von gewo » Mi 17. Apr 2019, 09:34

chris34G4 hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2019, 09:26
3 Waffen, 3 verschiedene Käufer, kann mir nicht vorstellen dass alle nicht gemeldet haben.
wenn alle drei beim gleichen unfähigen oder desinteressierten haendler gemeldet haben kann das schon sein

du musst als operator im ZWR eine gewisse Mindestmenge an Suchen aufwenden um sicher zu gehen dass es kein Duplikat wird
und suchen kosten zeit
und zeit kostet geld

die leut die das bedienen sind bei den grossen Händlern sicher gut drauf

kleinere haendler richten da aber oft ein ziemliches chaos an
sind oft Familienbetriebe wo am abend die frau vom buechsenmacher noch schnell die Sachen reintippt ins ZWR
aber auch bei vielen Behörden wird sehr ... kreativ ... eingegeben

wenns ned nachschauen lasst wirst du es ned erfahren
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
chris34G4
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1539
Registriert: Di 7. Aug 2012, 20:52
Wohnort: OÖ Skgt

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von chris34G4 » Mi 17. Apr 2019, 09:43

Wen kann ich nachschauen lassen? bei meiner BH? Oder kannst du das auch, ich bezahle natürlich für den Aufwand!
.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36724
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Langwaffe AUSTRAGEN

Beitrag von gewo » Mi 17. Apr 2019, 10:05

chris34G4 hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2019, 09:43
Wen kann ich nachschauen lassen? bei meiner BH? Oder kannst du das auch, ich bezahle natürlich für den Aufwand!
ruf mich an
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Antworten