Eine Waffe die exportiert oder vernichtet wird, bleibt sicher noch 20 Jahre nach Vernichtung/Export im ZWR.
Wahrscheinlich halt nicht mehr einem Besitzer zugeordnet.
Das schreibt die EU Richtlinie nämlich so vor:
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die registrierten Angaben zu Feuerwaffen und ihren wesentlichen Bestandteilen, einschließlich der zugehörigen personenbezogenen Daten, von den zuständigen Behörden über einen Zeitraum von 20 Jahren nach der Vernichtung der Feuerwaffen und ihrer wesentlichen Bestandteile aufbewahrt werden.
Nach 20 Jahren werden zumindest die Besitzerdaten (und damit eigentlich auch die Waffe, denn was für einen Sinn macht es eine Waffe gespeichert zu lassen ohne zugehörige Personendaten) dann allerdings sicherlich tatsächlich aus dem ZWR gelöscht, das schreibt die Waffenrichtlinie nämlich ebenfalls vor:
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten nach Ablauf der im vorstehenden Absatz genannten Fristen gelöscht werden.