ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Hello!
Ich hätte eine rechtliche Frage zum Einkauf von Schäften und Magazinen aus Deutschland.
Beim "ruger1022.de" Shop würde ich gerne einen Troy Schaft und ein paar BX-25er Magazine für meine Ruger 10/22 bestellen und bin mir nicht sicher ob das auch so erlaubt ist oder ob ich irgend eine Form von Importgenehmigung brauche.
Habts bei dem Shop schon mal bestellt und was muss ich rechtlich beachten?
Gibt es allgemein Waffenteile die ein absolutes No-Go bei solchen Bestellungen sind?
Schöne Grüße
Martin
Ich hätte eine rechtliche Frage zum Einkauf von Schäften und Magazinen aus Deutschland.
Beim "ruger1022.de" Shop würde ich gerne einen Troy Schaft und ein paar BX-25er Magazine für meine Ruger 10/22 bestellen und bin mir nicht sicher ob das auch so erlaubt ist oder ob ich irgend eine Form von Importgenehmigung brauche.
Habts bei dem Shop schon mal bestellt und was muss ich rechtlich beachten?
Gibt es allgemein Waffenteile die ein absolutes No-Go bei solchen Bestellungen sind?
Schöne Grüße
Martin
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Hast nicht in einem anderen Beitrag gerade sinngemäß geschrieben "Man soll sich nicht so anstellen" ?
Also was stellst dich so an ist ja kein Gefährdungspotential und dir als normalo WBK Besitzer wird sicher keiner ans Bein pinkeln wollen, also bestell dann wirst es eh sehen ob der Postler oder die Cobra klingelt
Also was stellst dich so an ist ja kein Gefährdungspotential und dir als normalo WBK Besitzer wird sicher keiner ans Bein pinkeln wollen, also bestell dann wirst es eh sehen ob der Postler oder die Cobra klingelt
Guns are like Potato Chips, you can't have just ONE...
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Genau das selbe wollte ich auch schreiben.Mindfreeq hat geschrieben: ↑Sa 10. Aug 2019, 15:58Hast nicht in einem anderen Beitrag gerade sinngemäß geschrieben "Man soll sich nicht so anstellen" ?
Also was stellst dich so an ist ja kein Gefährdungspotential und dir als normalo WBK Besitzer wird sicher keiner ans Bein pinkeln wollen, also bestell dann wirst es eh sehen ob der Postler oder die Cobra klingelt
Mit dem Datenschutz locker umgehen , und dann bei einem Holzschaft die Hose voll haben.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Ja und ihr seids auch voll komisch, das eine mit den Emails ist eine Bagatelle und das andere kann einen Entzug der WBK nach sich ziehen.
Und das soll also das berühmte österreichische Waffenforum sein von dem mir im Verein erzählt wurde?
Und das soll also das berühmte österreichische Waffenforum sein von dem mir im Verein erzählt wurde?
-
- .50 BMG
- Beiträge: 952
- Registriert: Mo 8. Dez 2014, 19:41
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Natürlich gibt es Waffenteile die ein No-Go hinsichtlich Selbstbestellung im Internet sind, nämlich alle die im ZWR stehen bzw dort hineingehören. Die genannten Teile also nicht.-Foxford- hat geschrieben: ↑Sa 10. Aug 2019, 15:44Hello!
Ich hätte eine rechtliche Frage zum Einkauf von Schäften und Magazinen aus Deutschland.
Beim "ruger1022.de" Shop würde ich gerne einen Troy Schaft und ein paar BX-25er Magazine für meine Ruger 10/22 bestellen und bin mir nicht sicher ob das auch so erlaubt ist oder ob ich irgend eine Form von Importgenehmigung brauche.
Habts bei dem Shop schon mal bestellt und was muss ich rechtlich beachten?
Gibt es allgemein Waffenteile die ein absolutes No-Go bei solchen Bestellungen sind?
Schöne Grüße
Martin
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Okay also Schäfte und Magazine fallen nicht darunter.
Danke für die Info!
Danke für die Info!
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Magst du das ausführen? Ich habe das Gefühl, mir ist da was entgangen.
Danke!
ASL - Verein - SSC Stetten
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Den Kabinetssentwurf unserer deutschen Freunde durchgelesen ?
Das Stichdatum für die ganze Magazin-Geschichte ist dort 2017 und wirkt auf alle Neukäufe zurück. Ob sie waffenrelevant werden weiß man nicht.
Keine Ahnung ob es auf uns Auswirkungen haben kann, aber ich tu mir den Spaß nicht mehr an. Zahlt sich in den meisten Fällen eh nimmer aus dort zu bestellen...
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Ich dachte das die Richtlinie die Magazine für Waffen mit Randfeuerpatronen wie die 22lr davon ausspart.
Zuletzt geändert von -Foxford- am Sa 10. Aug 2019, 21:59, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Nein, nicht gelesen. Nur ein, zwei Artikel und das Erklärvideo von DeutscheSchützen.Maddin hat geschrieben: ↑Sa 10. Aug 2019, 21:45Den Kabinetssentwurf unserer deutschen Freunde durchgelesen ?
Das Stichdatum für die ganze Magazin-Geschichte ist dort 2017 und wirkt auf alle Neukäufe zurück. Ob sie waffenrelevant werden weiß man nicht.
Keine Ahnung ob es auf uns Auswirkungen haben kann, aber ich tu mir den Spaß nicht mehr an. Zahlt sich in den meisten Fällen eh nimmer aus dort zu bestellen...
Das betrifft aber nur Magazine, oder? Also Upper Griffe, Schäfte und dgl sollten weiterhin unproblematisch sein.
ASL - Verein - SSC Stetten
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Deshalb sagte ich ja „noch“.
Wird sicher nicht mehr lange dauern bis der deutsche Regulierungswahn auch bei Schäften zuschlagen wird.
Wird sicher nicht mehr lange dauern bis der deutsche Regulierungswahn auch bei Schäften zuschlagen wird.
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Danke. Also doch süffisante Schwarzmalerei. Ich dachte schon, ich hätte etwas verpasst.
ASL - Verein - SSC Stetten
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
-
- Supporter .45 ACP HP
- Beiträge: 4671
- Registriert: Mo 24. Mai 2010, 00:42
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Nya, dann gibts immer noch brownells.at und andere .at shops.
Account inaktiv. Adios, Amigos.