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Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Sako
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Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von Sako » Di 12. Nov 2019, 23:25

Grüß euch,

mein Name ist David, ich bin 26 Jahre alt und komme aus Oberösterreich, wo ich auch jagern gehen darf.
Ich lese schon einige Zeit im Forum mit, da es immer wieder interessante Themen für mich gibt.

Eine Antwort auf folgende Frage konnte ich leider in den Weiten des Forums noch nicht finden: Kann ein Schalldämpfer in den europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden, für den Fall dass ich beispielsweise eine Jagdreise nach Schweden mit meinem eigenen Gewehr und eigenem Schalldämpfer machen möchte?

Das einzige was ich zu dem Thema gefunden habe ist der Folder Waffengesetz ARGE Zivile Sicherheit, dort steht nur, dass ein Eintrag in den EU-Feuerwaffenpass nicht notwendig ist.
Ich würde mich nicht wohlfühlen, ohne ein Dokument für den Schalldämpfer in ein anderes europäisches Land zu reisen, auch wenn dort Schalldämpfer ebenfalls erlaubt sind.

Ich hoffe ihr könnt mir bei dem Thema weiterhelfen.

Lg David :at2:
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Jsmith
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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von Jsmith » Mi 13. Nov 2019, 08:26

Warum fragst nicht einfach bei der schwedischen Botschaft in Wien an ob du ein Dokument für den SD brauchst?

Die Gesetzeslage in Österreich bedingt zur Zeit nur eine gültige Jagdkarte für den Erwerb und Besitz eines SD - wird sich sicher bei einer Regierungsbeteiligung der jagdfeindlichen Grünen ändern....schön dass du schon Ideen dazu aufwirfst...

gewo
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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von gewo » Mi 13. Nov 2019, 08:35

Jsmith hat geschrieben:
Mi 13. Nov 2019, 08:26
Warum fragst nicht einfach bei der schwedischen Botschaft in Wien an ob du ein Dokument für den SD brauchst?

Die Gesetzeslage in Österreich bedingt zur Zeit nur eine gültige Jagdkarte für den Erwerb und Besitz eines SD - wird sich sicher bei einer Regierungsbeteiligung der jagdfeindlichen Grünen ändern....schön dass du schon Ideen dazu aufwirfst...
naja
vielleicht braucht er den EUFWP eintrag bei der ausreise?
oder falls er durch andere staaten faehrt?

recht hast du insoferne als die info eher vom zielland (und den durchfahrtslaendern) kommen muss, nicht aus AT
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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von Jsmith » Mi 13. Nov 2019, 08:39

Bei der Ausreise braucht man nur die Jagdkarte mit der Einzahlungsbestätigung auf Verlangen vorzuweisen - dies reicht als Nachweis des rechtmäßigen Besitzes von SD.
Eine schlechte Idee einen Schalldämpfer mitzunehmen ist es nur, wenn man in Länder reist, wo der Besitz des SD verboten ist....

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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von kuni » Mi 13. Nov 2019, 08:44

In Deutschland muss der SD im EU FW eingetragen sein, zumindest in Badem Württemberg wurde das gefordert. Meine BH hat es nicht geschafft, da der SD nicht im System ist und daher nicht eingetragen werden kann....

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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von Jsmith » Mi 13. Nov 2019, 08:47

kuni hat geschrieben:
Mi 13. Nov 2019, 08:44
In Deutschland muss der SD im EU FW eingetragen sein, zumindest in Badem Württemberg wurde das gefordert. Meine BH hat es nicht geschafft, da der SD nicht im System ist und daher nicht eingetragen werden kann....
Deshalb ist es ja schlau sich mit den jeweiligen Landesvertretungen in Verbindung zu setzen um etwaigen Problemen bei der Einreise vorzubeugen. Vielleicht kann die schwedische Botschaft unserem Jagdkollegen eine Bescheinigung ausstellen, damit er beruhigt verreisen und jagern gehen kann....

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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von gewo » Mi 13. Nov 2019, 08:53

Jsmith hat geschrieben:
Mi 13. Nov 2019, 08:39
Bei der Ausreise braucht man nur die Jagdkarte mit der Einzahlungsbestätigung auf Verlangen vorzuweisen - dies reicht als Nachweis des rechtmäßigen Besitzes von SD.
so generell kann man das nicht sagen
das reicht fuer den nachweis des rechtmaessigen besitzes aber nicht als nachweis der einhaltung der ausfuhrbestimmungen
es kann schon sein dass DU mal irgendwo damit ausreisen konntest, aber im gesetz steht was anderes

wir reden hier nicht vom waffenrecht sondern vom wirtschaftsrecht
und ja, das gilt auch fuer privatpersonen

laut der dritten aiussenwirtschaftsverordnung 2014 unterliegen verteidigungsgueter ausfuhrbeschraenkungen wenn diese (wenn auch nur voruebergehend) in DRITTSTAATEN ausgefuehrt werden

welche gegenstaende betroffen sind findest du in der "Gemeinsamen europäischen Militaergueterliste"
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20009073
auf seite zwei unter ML1b findest du auch:
"Schallunterdrücker oder -dämpfer "


kein problem fuer den threadersteller (solange sein flieger ned in serbien zwischenlandet) aber die generelle aussage mit der jagdkarte zur ausreise ist falsch
die safari in namibia ist fuer den der das versucht schon am flughafen wien schwechat beendet wenn er pech hat
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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von gewo » Mi 13. Nov 2019, 08:54

kuni hat geschrieben:
Mi 13. Nov 2019, 08:44
In Deutschland muss der SD im EU FW eingetragen sein, zumindest in Badem Württemberg wurde das gefordert. Meine BH hat es nicht geschafft, da der SD nicht im System ist und daher nicht eingetragen werden kann....
das ist falsch
es wurde im ZWR von haus aus eine moeglichkeit geschaffen JEDE waffe einzutragen, auch wenn sie im ZWR nicht auf die person gemeldet wurde
die sachbearbeiter wissen es ned oder wollen sich damit ned beschaeftigen
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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von Sako » Mi 13. Nov 2019, 09:33

Vielen Dank schon mal für die Infos. Am besten informiere ich mich bei der jeweiligen Botschaft des Ziellandes.

Unklar bleibt also weiterhin ob in Österreich Schalldämpfer in den EU-Feuerwaffenpass eingetragen werden.
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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von Ferrum » Mi 13. Nov 2019, 09:39

Sako hat geschrieben:
Mi 13. Nov 2019, 09:33
Unklar bleibt also weiterhin ob in Österreich Schalldämpfer in den EU-Feuerwaffenpass eingetragen werden.
Nein, tut es nicht. Er kann eingetragen werden.

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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von LTE » Mi 13. Nov 2019, 10:14

Ferrum hat geschrieben:
Mi 13. Nov 2019, 09:39
Sako hat geschrieben:
Mi 13. Nov 2019, 09:33
Unklar bleibt also weiterhin ob in Österreich Schalldämpfer in den EU-Feuerwaffenpass eingetragen werden.
Nein, tut es nicht. Er kann eingetragen werden.
Ja und Nein, bitte bei der Antwort an Kuni weiterlesen.

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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von LTE » Mi 13. Nov 2019, 10:37

kuni hat geschrieben:
Mi 13. Nov 2019, 08:44
In Deutschland muss der SD im EU FW eingetragen sein, zumindest in Badem Württemberg wurde das gefordert. Meine BH hat es nicht geschafft, da der SD nicht im System ist und daher nicht eingetragen werden kann....
Servus,

Deine BH hat alles richtig gemacht, werden im EUFWP doch nur Schusswaffen oder relevante Teile eingetragen (das selbe Drama hatte ich mit der Importgenehmigung um meinen B&T SD am Seidler vorbei in DE um 400!!! € billiger zu kaufen. Da musste erst meine BH mit der Polizeiverwaltung im Hochsauerland telefonieren und ihr erklären das es in AT anders läuft)

In AT gelten Schalldämpfer nicht als wesentliche Teile, werden nicht im ZRW eingetragen und werden sehr Bürgerfreundlich verwaltet.

In DE hingegen benötigst du erst mal einen Voreintrag in der WBK (in der deutschen WBK steht jede scheiß Waffennummer, ein Fresszettel so groß, da kannst dein Wurstsemmel damit einpacken).
Mit dem Voreintrag kannst du dir dann deinen SD abholen --> ergo in DE sind Schalldämpfer wesentliche teile einer Schusswaffe und sind im EUFWP einzutragen.

Wie kommt jetzt der Österreicher zu dem Eintrag, denn die BH in Österreich DARF ES NICHT --> die dürfen nur wesentliche Teile eintragen, das wurde mit dem zuständigen Ministerium abgeklärt, jede BH in Vorarlberg und Tirol ist denen auf den Sack gegangen --> die Antwort ist ganz klar Njet --> wenn das eine BH trotzdem macht --> freuen und pappn halten.

Zurück zum Eintrag, der weg wurde über das BKA vorgegeben und ist so rechtlich Wasserdicht!

Ihr braucht:
Eine Eigenjagd, eine Mitjagd oder eine Jagdeinladung für DE
Eine Jagdhaftplicht Versicherung in DE
Eine gültige Jagdkarte
Ein Führungszeugnis AT+DE (wenn ihr das AT bei der Polizei beantragt, gibt es das DE gratis per Post mit dazu)
Ein Passfoto

Ihr kontaktiert das zuständige Landratsamt und schickt denen vorab alles per mail.
Dann kommt ihr vorbei und holt euch den Ausländerjagdschein ab --> Kuni hat vermutlich schon einen.
In Bayern kommt noch die Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagd mit dazu.

Mit dem ganzen schmarren bekommt ihr hinten im EUFWP einen Eintrag vom Landratsamt, dass euch mit/durchfuhr und Verwendung eines SD erlaubt.

Genau heißt des dann:
"Für die Dauer des Besitzes einer Gültigen Jagderlaubnis wird, die jagdliche Benutzung, die Mitnahme und der Transport der Schalldämpfer B&T xxxxx und Voere xxxx durch/in die Bundesrepublik Deutschland genehmigt."

Bitte die gültige DEUTSCHE Jagderlaubnis, ja! Nicht das einer denkt, in DE kommt er mit seiner Jagdkarte irgendwohin.


Was hilft es dem TE --> Botschaft oder Konsulat anrufen, wenn es eine Genehmigung braucht, bzw. einen Eintrag, dann ist es so. Dann können die das aber machen. Wenn nicht, dann alles gut.

Knackpunkt Transit, wenn die Reise über ein Drittland geht, dann ist natürlich auch das 3t Land zu informieren, hier gibt es aber die Möglichkeit, dass die Flughafenzollverwaltung sagt, ok das ist Transit, du bekommst von uns eine Genehmigung. Solltest du wegen eines Technischen Gebrechens stehen bleiben (Gepäck raus und Nacht im Hotel) so ist der Gegenstand beim Zoll zu hinterlegen.
Das habe ich schon 2x in Frankfurt so gemacht, da gibt es einen schrieb mit der Transiterlaubnis, die ist am Mann und im Gepäck beim Gegenstand zu verwahren.

Ich hoffe das bringt etwas Licht ins Dunkel

Fertisch

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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von kuni » Mi 13. Nov 2019, 12:05

Danke für die Erklärung, ich habe mir vor Ort einen SD ausgeborgt.

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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von gewo » Mi 13. Nov 2019, 12:35

LTE hat geschrieben:
Mi 13. Nov 2019, 10:37
kuni hat geschrieben:
Mi 13. Nov 2019, 08:44
In Deutschland muss der SD im EU FW eingetragen sein, zumindest in Badem Württemberg wurde das gefordert. Meine BH hat es nicht geschafft, da der SD nicht im System ist und daher nicht eingetragen werden kann....
Deine BH hat alles richtig gemacht, werden im EUFWP doch nur Schusswaffen oder relevante Teile eingetragen
das ist FALSCH
selbstverstandlich werden auch NICHT waffenrelevante teile in den EUFWP eingetragen

frage die dutzenden bootsbesitzer die die H&K signalpistole kaliber 4 dort eingetragen haben
die muessen die im EUFWP haben sonst haben sie in DE ein echtes probem bei einer kontrolle

oder ihre 4,5mm luftdruckgewehre die KEIN "F" im 5-eck haben
da gibts auch eine menge eintraege
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Re: Schalldämpfer in EU-Feuerwaffenpass eintragen

Beitrag von LTE » Mi 13. Nov 2019, 12:54

Richtisch, Hier der Gesetzesauszug:

Europäischer Feuerwaffenpaß
§ 36. (1) Der Europäische Feuerwaffenpaß berechtigt Menschen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Mitnahme der darin eingetragenen Schußwaffen in andere Mitgliedstaaten nach Maßgabe des die Richtlinie des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbes und des Besitzes von Waffen (91/477/EWG) jeweils umsetzenden nationalen Rechtes.
(2) In Österreich wird der Europäische Feuerwaffenpaß auf Antrag Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet von der Behörde ausgestellt. Seine Geltungsdauer beträgt fünf Jahre und ist einmal um den gleichen Zeitraum verlängerbar.
(3) Auf Antrag hat die Behörde in den Europäischen Feuerwaffenpaß jene Schußwaffen einzutragen, die der Betroffene besitzen darf. Anlässlich der Eintragung einer noch nicht registrierten Schusswaffe der Kategorie D erfolgt die Registrierung dieser Schusswaffe gemäß § 33 von Amts wegen. Der Europäische Feuerwaffenpaß ist in dem Ausmaß, in dem der Inhaber die eingetragenen Schußwaffen nicht mehr besitzen darf, einzuschränken oder zu entziehen.
(4) Die nähere Gestaltung des Europäischen Feuerwaffenpasses wird durch Verordnung des Bundesministers für Inneres bestimmt.

Hier noch die Verordnung dazu:
Europäischer Feuerwaffenpass
§ 14. (1) Der Europäische Feuerwaffenpass (§ 36 WaffG) ist nach dem Muster der Anlage 3 im Format A 4 aus dem ZWR auszustellen und zu falten. Dessen zweite Seite (Seite mit Personaldaten und Bild) ist mit einer transparenten Polyester-Kaltklebefolie mit ca. 50 mµ und mit integriertem, demetallisiertem Streifen in 2D-Ausführung zu versehen.
(2) Für die Ausstellung ist ein Sicherheitspapier aus Zellstoff mit einer Grammatur von 95 g/m2, einem einstufigen Wasserzeichen sowie blauen und gelben UV-fluoreszierenden Melierfasern (zwischen 15 bis maximal 25 Einheiten pro dm² und Farbe) zu verwenden, das bei Einwirkungen von chemischen Reagenzien (Alkali, Säuren, Bleichlaugen und organische Lösungsmittel) die Farbe ändert.
(3) Nachträgliche Eintragungen, insbesondere Eintragungen von Schusswaffen und die einmalige Verlängerung des Europäischen Feuerwaffenpasses, erfolgen durch Neuausdruck des Europäischen Feuerwaffenpasses nach dem Muster der Anlage 3 aus dem ZWR.
(4) Europäische Feuerwaffenpässe, die aufgrund der vor dem Inkrafttreten der Verordnung BGBl. II Nr. 166/2014 in Geltung gewesenen Bestimmungen ausgestellt wurden, gelten als Europäische Feuerwaffenpässe gemäß Abs. 1.

Lieber Gewo, was eine Schußwaffe definiert weist du, darüber brauchen wir ned diskutieren.
Fällt ein Schalldämpfer in Österreich darunter? --> Nein es ist ein Verbotener Gegenstand der durch Innehaben diverser Fresszettel Benutzt, Besessen und Transportiert werden darf.
Aber er wird nicht im ZWR eingetragen.

Ein Anruf beim Innenministerium würde dich aufklären. Da es aber Bh's gibt, die grundsätzlich ihr eigenes ding machen oder sich nichts scheißen, tragen sie auch das in den EUFWP ein. Glücklich wer solch eine BH hat....
Meine ex BH in UU hatte z.b. Zubehör im Akt vermerkt, weil "da brauchts kei neichs Kartal, des leg i im Akt ab, wenn de Polizei wos wü, solls anrufn" Nachdem der gute Mann in Pensi ging, war erst mal Party in UU angesagt :)

In DE ist es anders, dort wird er als relevantes Teil der Schusswaffe gleichgestellt.

Von der Blaser HP:
Unter deutschem Waffenrecht sind Schalldämpfer wesentlichen Teilen von Schusswaffen gleichgestellt. Zum Erwerb eines Schalldämpfers ist ein Voreintrag in die Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Nach Erwerb muss die Seriennummer des Schalldämpfers innerhalb von 14 Tagen bei der Waffenbehörde in die WBK eingetragen werden. Für die Jagdausübung mit Schalldämpfer selbst muss bei der Unteren Jagdbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. In einigen Bundesländern wird Jägern die Ausnahmegenehmigung zur Jagdausübung mit Schalldämpfer heute bereits grundsätzlich erteilt. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig auch weitere Bundesländer eine Liberalisierung im Sinne der Arbeitsschutzverordnungen anstreben werden. Für den Gebrauch von Schalldämpfern im Ausland müssen die jeweilig geltenden Gesetze und Bestimmungen beachtet werden.
Die zur Jagd erworbenen Schalldämpfer werden als wesentliche Waffenteile wie Jagdlangwaffen behandelt und müssen entsprechend mindestens im Langwaffenschrank aufbewahrt werden. Hierbei zählen sie jedoch nicht zur Höchstanzahl der rechtmäßig aufzubewahrenden Waffen hinzu.

Worauf ich bitte immer wieder hinweise, nur weil ihr in AT etwas besitzen dürft, ist das wo anders aber ganz anders.

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