ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
joe77
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 659
Registriert: Di 1. Jun 2010, 17:21
Wohnort: nördl. OÖ

Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von joe77 » So 26. Jan 2020, 13:01

Je mehr ich lese des du mehr geht der Durchblick verloren..

Was soll ich wie beantragen?
Um nur eine Karte zu zahlen, und nicht eingeschränkt (zum ist/noch/war Status) zu werden.

Eckdaten:
WBK 5 Plätze / 4 belegt
Pass 1 Platz der frei ist, auf Tätigkeit beschränkt

Zu melden gibt's Glock mit 33er Mag. und ein paar originale mit Plus 5 Boden.
Und einige Hi.cap für Langwaffen ohne Waffe.

Ich möchte wie gesagt weiter alle Waffen führen können (auch KK Pistole u. Revolver)
Und nicht 2 Karten Blechen müssen...

Gibt's da eine Option?
(Ich hätte da was im Hinterkopf, aber keine Ahnung ob's möglich ist)
mfg
Josef

Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte ;)

Benutzeravatar
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1266
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von titan » So 26. Jan 2020, 14:52

Bitte beachte, dass Waffen die ihre Kategorie nach oben ändern, auch in dieser bleiben. Das bedeutet, dass diese mitunter nur mehr erschwert verkäuflich sind.

Benutzeravatar
Huck_Finn
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 749
Registriert: Sa 4. Jan 2014, 19:13
Wohnort: AT/NOE US/OH

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von Huck_Finn » So 26. Jan 2020, 15:57

Nur 1 neuer Bescheid (Dokument) wird wohl eher nicht gehen. Revolver sind nicht betroffen da bauartbedingt nur max. 8 Schuss.

* Was willst du führen? KW mit Magazinkapazität größer 20 Schuss?
Zusätzlich Langwaffe Halbautomat mit Magazinkapazität größer 10 Schuss?

* Kurzwaffenmagazine >20 Schuss UND die zugehörige Waffe hast du bereits Fällt daher unter Altbestand. Kat A 17/7 mit 17/9.
* Kurzwaffenmagazine > 20 Schuss für z.B. Glock bereits im Eigentum aber ohne die entsprechende Waffe Altbestand nach 17/9
* Langwaffenmagazine >10Schuss für z.B. AUG, AR15, AR10, AKM bereits im Eigentum aber ohne die entsprechende Waffe. ebenfalls Altbestand Kat. A 17/10

Eventuell bentragst du 1 Kat. A Platz für die KW am WP und die Magazine auf die WBK denn am WP sind eigentlich nicht mehr als 2 Plätze vorgesehen. Ist aber von Behörde zu Behörde verschieden und hängt vom Sachbearbeiter ab. Du darfst dann die Glock mit dem 33er Magazin führen, >10/20 Schuss Magazine erwerben, führen und zuhause anstecken.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

Benutzeravatar
Pregarten
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 257
Registriert: Di 16. Jul 2019, 18:51

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von Pregarten » So 26. Jan 2020, 17:23

titan hat geschrieben:
So 26. Jan 2020, 14:52
Bitte beachte, dass Waffen die ihre Kategorie nach oben ändern, auch in dieser bleiben. Das bedeutet, dass diese mitunter nur mehr erschwert verkäuflich sind.
Solltest du auf § 17/1/7 anspielen stimmt das lt Aussage auf der Roadshow nicht. Ich habe explizit gefragt: ohne großes Magazin als B Waffe verkäuflich.
Dem Verkäufer bleibt sogar der A Platz erhalten für eine beliebige GK Pistole (KK oder Revolver geht nicht).
Ausbildung: Übungsleiterausbildung, Schießtechniklehrgang, Kampfrichter: FFWGK, PPC1500, ISSF
Geräte: Oschatz Viper 6", CZ Shadow, 1911 .45, Walther PP u PPK 7,65, GSP .22 und .32, OSP .22 kurz, Freie Pistole .22, S&W Revolver .22

Benutzeravatar
joe77
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 659
Registriert: Di 1. Jun 2010, 17:21
Wohnort: nördl. OÖ

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von joe77 » Mo 27. Jan 2020, 03:52

Huck_Finn hat geschrieben:
So 26. Jan 2020, 15:57


* Was willst du führen? KW mit Magazinkapazität größer 20 Schuss?
Stimmt,..
Glock will ich melden
Wird dann ja Kat.A ganz gleich welches Mag. gerade drin ist...
Allerdings möchte ich die Glock sowie Revolver oder KK Pistole führen dürfen...
(Wie bis jetzt auch, wahlweise versteht sich)
Und wennst geht nicht ~200€ für 2 Karten zahlen müssen...

Weißt was ich mein...
mfg
Josef

Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte ;)

Benutzeravatar
slawitsch
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 81
Registriert: Di 24. Nov 2015, 16:28
Wohnort: Klagenfurt

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von slawitsch » Mo 27. Jan 2020, 08:10

joe77 hat geschrieben:
Mo 27. Jan 2020, 03:52
Huck_Finn hat geschrieben:
So 26. Jan 2020, 15:57


* Was willst du führen? KW mit Magazinkapazität größer 20 Schuss?
Stimmt,..
Glock will ich melden
Wird dann ja Kat.A ganz gleich welches Mag. gerade drin ist...
Allerdings möchte ich die Glock sowie Revolver oder KK Pistole führen dürfen...
(Wie bis jetzt auch, wahlweise versteht sich)
Und wennst geht nicht ~200€ für 2 Karten zahlen müssen...

Weißt was ich mein...
Alleine für deine neue WBK zahlst du 160,40€ (>2 Plätze und große Magazine), da kommt dann der WP erst dazu

Benutzeravatar
joe77
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 659
Registriert: Di 1. Jun 2010, 17:21
Wohnort: nördl. OÖ

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von joe77 » Mo 27. Jan 2020, 09:03

Genau, das ist Punkt 2.
Möchte nicht für 2 Karten zahlen,..
Und dann noch ne Verschlechterung des ist Zustandes haben..

Sprich , bin auf der Suche nach der Brügerfreundlichen Lösung.
Mit der die Behörde auch Leben kann, wenn ich darum Ansuche..
mfg
Josef

Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte ;)

MikeD
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 381
Registriert: Mi 28. Jul 2010, 23:50

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von MikeD » Mo 27. Jan 2020, 09:55

joe77 hat geschrieben:
Mo 27. Jan 2020, 09:03
Genau, das ist Punkt 2.
Möchte nicht für 2 Karten zahlen,..
Und dann noch ne Verschlechterung des ist Zustandes haben..

Sprich , bin auf der Suche nach der Brügerfreundlichen Lösung.
Mit der die Behörde auch Leben kann, wenn ich darum Ansuche..
Teuer wird´s auf jeden Fall, da alleine der WP mit Kat A schon über 200 € kostet (118,4 € + 87 € für Kat A).
Und wenn man >2 Kat B Plätze möchte (was aber lt. Runderlass nicht sein soll), kostet´s nochmals 87 € extra ☹

Mein Ansatz wäre, ALLE Waffen auf den WP zu schreiben und die Berechtigung zum Führen auf die Anzahl der bisherigen WP-Plätze zu beschränken. Damit sollte die Behörde leben können, der Berechtigungsumfang bleibt ja wie bisher (kann jede meiner Waffen - egal ob A oder B - führen). Kostet mich dann zwar fast 300 €, da ich aber gleichzeitig (um 2 Plätze) erweitern möchte, bekomme ich wenigstens etwas dafür...

Allerdings hat mir meine BH mitgeteilt, dass sie momentan keine Kat A Waffenpässe ausstellen können/dürfen/wollen ☹
Man will erst warten bis es dazu eine Anweisung gibt bzw. sich erst ansehen, wie andere Behörden das handhaben.

Papa Bär
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1071
Registriert: Di 6. Feb 2018, 10:13

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von Papa Bär » Mo 27. Jan 2020, 11:23

Sorry für OT, aber:
Wenn man sich das neue Waffg so ansieht, dann wurde hier eigentlich ein Gesetz geschaffen, das den Bürger, um es einzuhalten zwingt, Geld aus zu geben.
Is das rechtlich eigentlich in Ordnung?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von cas81 » Mo 27. Jan 2020, 11:56

Nein, mEn nicht, wie bereits mehrfach angesprochen. Aber da ich lt deiner Aussage ganz schlecht in der Juristerei bin, hilft dir das jetzt auch nicht weiter ^^
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36724
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von gewo » Mo 27. Jan 2020, 12:10

MikeD hat geschrieben:
Mo 27. Jan 2020, 09:55
Allerdings hat mir meine BH mitgeteilt, dass sie momentan keine Kat A Waffenpässe ausstellen können/dürfen/wollen ☹
Man will erst warten bis es dazu eine Anweisung gibt bzw. sich erst ansehen, wie andere Behörden das handhaben.
das ist ggf eine interne sache der betreffenden behoerde
nix generelles
jede einzelne behoerde hat da ihre eigenen vorgangsweise ...

betreffend 17/1/7 und 17/1/8 auf den Wp zu schreiben ....
ja das waere das günstigste eigentlich

so ferne jemand nicht mehr als zwei 17/1/7 bzw 17/1/8 hat dann ginge das

um seine "bisherigen Berechtigungsumfang" beizubehalten muesste der WP auf Berechtigung fuer 17/1/7 und 17/1/8 umgeschrieben und um den Textzusatz (im Freitext den der Bearbeiter eingeben kann) "anstelle der 17/1/7, 17/1/8 dürfen auch Kat B geführt werden" ergänzt werden

voila

alternativ dazu bei mehr als zwei Plätzen die noetigen 17/1/7 und 17/1/8 plaetze (wenn mehr als zwei) am WP beantragen und den WP auf Berechtigung fuer 17/1/7 und 17/1/8 umgeschreiben und im Freitext auf "es dürfen nicht mehr als zwei waffen gleichzeitig gefuehrt werden" ergänzen lassen

ist genau genommen auch gesetzeskonform, benötigt aber wohl wesentlich mehr "initiative" des Sachbearbeiters
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Yukon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1406
Registriert: Mo 21. Jan 2013, 12:37
Wohnort: BN

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von Yukon » Mo 27. Jan 2020, 20:46

joe77 hat geschrieben:
Mo 27. Jan 2020, 03:52
Huck_Finn hat geschrieben:
So 26. Jan 2020, 15:57


* Was willst du führen? KW mit Magazinkapazität größer 20 Schuss?
Stimmt,..
Glock will ich melden
Wird dann ja Kat.A ganz gleich welches Mag. gerade drin ist...
Allerdings möchte ich die Glock sowie Revolver oder KK Pistole führen dürfen...
(Wie bis jetzt auch, wahlweise versteht sich)
Und wennst geht nicht ~200€ für 2 Karten zahlen müssen...

Weißt was ich mein...
Nur der Vollständigkeit halber: Kat A ist deine Glock nur dann, wenn ein 20+ Magazin eingesetzt ist, daher ist es nicht egal "welches Mag grad drin ist", wie du geschrieben hast.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

MikeD
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 381
Registriert: Mi 28. Jul 2010, 23:50

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von MikeD » Di 28. Jan 2020, 01:08

Yukon hat geschrieben:
Mo 27. Jan 2020, 20:46
Nur der Vollständigkeit halber: Kat A ist deine Glock nur dann, wenn ein 20+ Magazin eingesetzt ist, daher ist es nicht egal "welches Mag grad drin ist", wie du geschrieben hast.
Die Glock wird in dem Moment zur Kat A (§17/1/7), in dem sie die Behörde - nach Meldung mindestens eines dazu passenden Magazins mit >20 Schuss - im ZWR als Kat A einträgt !

Es wird dann aus der Kategorie "B" im ZWR eine Kategorie "A" und aus der Waffenart "Pistole" die Art "§17/1/7 FFW +20 Magazin". Im Waffendokument (WBK/WP) bekommst Du einen Eintrag §17/1/7, ein Kat B Platz wird dafür gestrichen.

Somit ist die Glock dann Kat A, egal welches Magazin eingesetzt ist (und sogar ohne Magazin).
Das ist ja gerade das Bescheuerte am neuen WG, dessen Umsetzung (im ZWR) und bringt jetzt jede Menge Probleme.

Vernünftiger wäre es gewesen, die Waffe in der Kat B zu belassen. Die Berechtigung für die Verwendung grosser Magazine (welche die Waffe dann temporär zu Kat A machen) hätte man als §17/1/7 eintragen können (evt. verknüpft mit der Waffe).
Lediglich Waffen mit fix eingebautem Magazin >20 bzw. >10 Schuss wären fix in Kat A eingetragen worden.

Hat man aber nicht gemacht...

Benutzeravatar
Pregarten
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 257
Registriert: Di 16. Jul 2019, 18:51

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von Pregarten » Di 28. Jan 2020, 07:33

MikeD hat geschrieben:
Di 28. Jan 2020, 01:08
Yukon hat geschrieben:
Mo 27. Jan 2020, 20:46
Nur der Vollständigkeit halber: Kat A ist deine Glock nur dann, wenn ein 20+ Magazin eingesetzt ist, daher ist es nicht egal "welches Mag grad drin ist", wie du geschrieben hast.
Die Glock wird in dem Moment zur Kat A (§17/1/7), in dem sie die Behörde - nach Meldung mindestens eines dazu passenden Magazins mit >20 Schuss - im ZWR als Kat A einträgt !

Es wird dann aus der Kategorie "B" im ZWR eine Kategorie "A" und aus der Waffenart "Pistole" die Art "§17/1/7 FFW +20 Magazin". Im Waffendokument (WBK/WP) bekommst Du einen Eintrag §17/1/7, ein Kat B Platz wird dafür gestrichen.

Somit ist die Glock dann Kat A, egal welches Magazin eingesetzt ist (und sogar ohne Magazin).
Das ist ja gerade das Bescheuerte am neuen WG, dessen Umsetzung (im ZWR) und bringt jetzt jede Menge Probleme.

Vernünftiger wäre es gewesen, die Waffe in der Kat B zu belassen. Die Berechtigung für die Verwendung grosser Magazine (welche die Waffe dann temporär zu Kat A machen) hätte man als §17/1/7 eintragen können (evt. verknüpft mit der Waffe).
Lediglich Waffen mit fix eingebautem Magazin >20 bzw. >10 Schuss wären fix in Kat A eingetragen worden.

Hat man aber nicht gemacht...
Der Jurist des BMI auf der Roadshow sah das völlig anders.
Ausbildung: Übungsleiterausbildung, Schießtechniklehrgang, Kampfrichter: FFWGK, PPC1500, ISSF
Geräte: Oschatz Viper 6", CZ Shadow, 1911 .45, Walther PP u PPK 7,65, GSP .22 und .32, OSP .22 kurz, Freie Pistole .22, S&W Revolver .22

Benutzeravatar
Yukon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1406
Registriert: Mo 21. Jan 2013, 12:37
Wohnort: BN

Re: Mir fehlt der Durchblick, Altbestand..

Beitrag von Yukon » Di 28. Jan 2020, 07:48

MikeD hat geschrieben:
Di 28. Jan 2020, 01:08
Yukon hat geschrieben:
Mo 27. Jan 2020, 20:46
Nur der Vollständigkeit halber: Kat A ist deine Glock nur dann, wenn ein 20+ Magazin eingesetzt ist, daher ist es nicht egal "welches Mag grad drin ist", wie du geschrieben hast.
Die Glock wird in dem Moment zur Kat A (§17/1/7), in dem sie die Behörde - nach Meldung mindestens eines dazu passenden Magazins mit >20 Schuss - im ZWR als Kat A einträgt !

Es wird dann aus der Kategorie "B" im ZWR eine Kategorie "A" und aus der Waffenart "Pistole" die Art "§17/1/7 FFW +20 Magazin". Im Waffendokument (WBK/WP) bekommst Du einen Eintrag §17/1/7, ein Kat B Platz wird dafür gestrichen.

Somit ist die Glock dann Kat A, egal welches Magazin eingesetzt ist (und sogar ohne Magazin).
Das ist ja gerade das Bescheuerte am neuen WG, dessen Umsetzung (im ZWR) und bringt jetzt jede Menge Probleme.

Vernünftiger wäre es gewesen, die Waffe in der Kat B zu belassen. Die Berechtigung für die Verwendung grosser Magazine (welche die Waffe dann temporär zu Kat A machen) hätte man als §17/1/7 eintragen können (evt. verknüpft mit der Waffe).
Lediglich Waffen mit fix eingebautem Magazin >20 bzw. >10 Schuss wären fix in Kat A eingetragen worden.

Hat man aber nicht gemacht...
Da muss ich dir widersprechen.
Paragraph 17 Abs.1 Z7 hält folgendes fest:
...halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
Ist das grosse Magazin nicht eingesetzt oder eingebaut, ist die betreffende Schusswaffe auch nicht Kat A iSd 17/1/7, sondern eine herkömmliche Kat B. Es ist dabei vollkommen unerheblich was die Behörde in das ZWR einträgt, die Zuordnung zu einer Kategorie nimmt in diesem Fall das Gesetz vor und nicht das ZWR.
Das ZWR kann lediglich deine Berechtigungen verwalten, es kann jedoch keinesfalls Kategorisierungen vornehmen, das kann nur nach Paragraph 44 und nur auf Antrag geschehen.

Letztendlich widerspricht deine Aussage auch der Beantwortung des BMI, die wie folgt lautet:
Zu Ziffer 7:
Unter das Verbot gemäß Ziffer 7 fallen halbautomatische Faustfeuerwaffen mit
Zentralfeuerzündung mit eingebautem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann, oder
halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und angestecktem (abnehmbaren)
Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann.
Beispiel:
Glock 17 ohne Magazin -> Kat. B
Glock 17 mit eingesetztem 17-Magazin -> Kat. B
Glock 17 mit eingesetztem 33-Magazin -> Kat. A
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

Antworten