Auflistung aller unter 60cm PPC gibt es nicht, aber es sind nur eine Handvoll.GDU hat geschrieben: ↑Sa 20. Aug 2022, 23:21Der Preis ist meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt, aber wenn man die AUG will, dann muss man in den sauren Apfel beißen, würde ich auch...
Aber irgendwie kristallisiert sich bei mir heraus,
dass ich unter 60cm bleiben möchte, und daher gefällt mir das Bullpup Prinzip gut... Schlechter Abzug hin oder her, der limitierende Faktor bin ich, nicht das Gerät.
AUG ist halt Erinnerung an die längst vergangene Jugend.
Die tavor X95 wurde mir gefallen, aber ich finde keine passenden 20 Schuss Magazine.
Gibt's in diesem Forum eine Auflistung aller PCC < 60cm?
Andererseits, auf einem Schießplatz sind 20er Magazine, wenn ich es richtig verstanden habe, kein Problem... Und außerhalb eines Schießplatzes werde ich meine Waffen hoffentlich nie verwenden... Und wenn doch, dann ist Zombieapokalypse und es wird niemanden interessieren.
Ps: habe ich es richtig verstanden, dass ich auf einem Schießplatz auch größere Magazine verwenden darf?
Ich möchte unbedingt Kat B Waffe haben, keine Kat A (bekomme ich die überhaupt?).
Also ich kaufe mir ein Ar15 mit 10 Schuss Magazin Glock kompatibel, und am Schießstand verwende ich zusätzlich die 17 Schuss Magazine?
Kaufe ich mir jedoch die AUG, darf ich das 25er Magazin nicht mit der Waffe mitkaufen, sondern beim Händler lassen und statt dessen ein 10 Schuss Mag kaufen. Und selbst am Schießstand hätte ich keine Möglichkeit das 25er zu verwenden, da ich es nicht kaufen darf?
Auf so etwas muss man als Gesetzgeber erst einmal kommen.
Und die, die es sind, kosten meist extra, oder sind nicht in Europa verfügbar.
60cm PCC sind zB.: MP5k, B&T GHM9k, SIG MPX Copperhead / SIG MPX K, oder eben meine vorhin erwähnte Steyr SPP / B&T TP9.
Bezüglich Schießstand: das Schießstättenprivileg gilt auf behördlich genehmigten Schießständen.
Kat. A bekommst du eigentlich fast nur durch Altbestand, aber da ist die Frist schon verstrichen. Ansosten brauchst eine Ausnahmegenehmigung.
Diese Regelung mit den Magazinen kommt daher, dass es Magazine schon im Verkehr gab. Ergo, die, die es gibt, sind Altbestand und dürfen weiter besessen werden. Jedoch darfst du dir keine weiteren Magazine kaufen, da deine Anzahl auf der WBK eingetragen wird.
Darum macht der Kat. A Platz wieder Sinn, da er dich von dieser Begrenzung loslöst.
LG