ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Coolhand1980
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1878
Registriert: Fr 30. Jan 2015, 13:46

Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Coolhand1980 » Do 25. Aug 2022, 10:56

Gewisse Erfahrungen muss wohl jeder selbst machen.

Alaskan454
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5270
Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57

Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Alaskan454 » Do 25. Aug 2022, 11:35

Coolhand1980 hat geschrieben:
Do 25. Aug 2022, 10:56
Gewisse Erfahrungen muss wohl jeder selbst machen.
Ich denke ich kenne mich schon ganz gut :D

Lg

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2643
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Promo » Do 25. Aug 2022, 18:29

Das Erreichen des "Sammlerstatus" ist nicht schwierig, wenn man es ernst meint und sich mit seinem Sammelthema beschäftigt hat. Wer also wirklich Sammler werden will, der kann es. Es ist auch nicht Behördenabhängig (klar, manche Behörden sind schwieriger als andere, aber es ist nirgends unmöglich - nicht mal in Wien oder Vorarlberg), sondern es liegt am zukünftigen Sammler sein Sammelgebiet glaubhaft zu machen.
Allgemein vielleicht noch: man sollte das Sammelthema sauber abgrenzen (z.B. sogar mit einer Liste der Waffen, die man dann beabsichtigt zu kaufen), man sollte beweisen, dass man mit dem Thema vertraut ist (z.B. Verweis auf eventuelle Publikationen, vorhandene Literatur, ..), und man kann auch Kat.C Waffen aus dem Sammelgebiet als Beweis dafür heranziehen, dass eine Sammlung schon teilweise besteht.
Übrigens ist der "SV" ein Vorteil für den Antragsteller. Ich empfehle immer jeden die Behörde dazu aufzufordern, wenn sie selbst nicht beurteilen kann, ob ernsthafte Sammelabsicht vorliegt, sich eines SV zu bedienen. Wenn die Behörde dies nicht macht und ablehnt, dann ist die erfolgreiche Revision fast ein aufgelegter Elfmeter - und wenn sie einen SV hinzuzieht, dann hat man wenn man es ernst meint kein Problem.

PS: Einen SV von vornherein beizuziehen halte ich für zu weit - weil im Zweifelsfall die Behörde dann einen eigenen SV nimmt, und dann muss man "beide" bezahlen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Alaskan454
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5270
Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57

Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Alaskan454 » Do 25. Aug 2022, 19:12

Promo hat geschrieben:
Do 25. Aug 2022, 18:29
Das Erreichen des "Sammlerstatus" ist nicht schwierig, wenn man es ernst meint und sich mit seinem Sammelthema beschäftigt hat. Wer also wirklich Sammler werden will, der kann es. Es ist auch nicht Behördenabhängig (klar, manche Behörden sind schwieriger als andere, aber es ist nirgends unmöglich - nicht mal in Wien oder Vorarlberg), sondern es liegt am zukünftigen Sammler sein Sammelgebiet glaubhaft zu machen.
Allgemein vielleicht noch: man sollte das Sammelthema sauber abgrenzen (z.B. sogar mit einer Liste der Waffen, die man dann beabsichtigt zu kaufen), man sollte beweisen, dass man mit dem Thema vertraut ist (z.B. Verweis auf eventuelle Publikationen, vorhandene Literatur, ..), und man kann auch Kat.C Waffen aus dem Sammelgebiet als Beweis dafür heranziehen, dass eine Sammlung schon teilweise besteht.
Übrigens ist der "SV" ein Vorteil für den Antragsteller. Ich empfehle immer jeden die Behörde dazu aufzufordern, wenn sie selbst nicht beurteilen kann, ob ernsthafte Sammelabsicht vorliegt, sich eines SV zu bedienen. Wenn die Behörde dies nicht macht und ablehnt, dann ist die erfolgreiche Revision fast ein aufgelegter Elfmeter - und wenn sie einen SV hinzuzieht, dann hat man wenn man es ernst meint kein Problem.

PS: Einen SV von vornherein beizuziehen halte ich für zu weit - weil im Zweifelsfall die Behörde dann einen eigenen SV nimmt, und dann muss man "beide" bezahlen.
Dazu kann man nur sagen :text-+1:

Benutzeravatar
rhodium
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4612
Registriert: Fr 14. Mai 2010, 14:12
Wohnort: Bezirk Feldkirch / Vlbg

Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von rhodium » Do 25. Aug 2022, 21:14

Mal so nebenbei gefragt: darf man als Sammler von z.B. Schweizer Ordonnanzwaffen auch noch eine Glock (Selbstverteidigung) und eine KK Pistole, HAs und ä. Für Schießsport auf der WBK haben oder zwingt einen die Behörde da zu räumen? ... würde mich jetzt interessieren.

Alaskan454
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5270
Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57

Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Alaskan454 » Do 25. Aug 2022, 21:24

rhodium hat geschrieben:
Do 25. Aug 2022, 21:14
Mal so nebenbei gefragt: darf man als Sammler von z.B. Schweizer Ordonnanzwaffen auch noch eine Glock (Selbstverteidigung) und eine KK Pistole, HAs und ä. Für Schießsport auf der WBK haben oder zwingt einen die Behörde da zu räumen? ... würde mich jetzt interessieren.
Ja sicher geht das.

Die Behörde fragt nur nach warum du deine bisherigen Plätze nicht mit Waffen aus deinem Sammelgebiet belegt hast wobei auch diese Sache natürlich Grenzen hat und du das mit ua mit Listen begründen kannst.

Wenn ich auf 5 Plätzen jetzt zb 5 Glock Pistolen habe und einen Antrag auf das Sammeln von Dan Wesson Revolver Stelle wird es dir ungleich schwerer fallen deine ernsthafte Sammelabsicht zu beweisen.

Austrian_Gunrunner
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 33
Registriert: Sa 9. Feb 2019, 00:20

Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Austrian_Gunrunner » So 28. Aug 2022, 01:01

Danke an alle für das Feedback. Denke ich werde der Behörde einfach mal ne Mail mit meinem gewünschten Sammelgebiet schreiben und schauen, was sie mir sagen.
:at1:

Benutzeravatar
Black_Knight
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 255
Registriert: So 29. Apr 2018, 00:32

Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Black_Knight » Di 20. Sep 2022, 11:03

die frage wäre halt auch wie viele plätze du haben magst, was ich gelernt habe - kleinere schritte sind oft besser als zb einfach zu verdoppeln
6 auf 16 war gefüllt schwieriger als von 16 auf 25 (inkl. 1 Kat. A)

Kommt halt auch immer auf die Begründung und auf das mitwirken bzw der Vorbereitung drauf an

Ne Super Magnum oder Sammlung ist schon möglich wenn man 1-2 Stk davon hat, man sollte halt beachten das man damit aber Relativ schnell am Ende ist.

Austrian_Gunrunner
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 33
Registriert: Sa 9. Feb 2019, 00:20

Re: WBK erweiterung nach 2 Jahren WBK Besitz als Sportschütze/ Sammler (§23 abs.2)

Beitrag von Austrian_Gunrunner » Di 22. Nov 2022, 01:52

Black_Knight hat geschrieben:
Di 20. Sep 2022, 11:03
die frage wäre halt auch wie viele plätze du haben magst, was ich gelernt habe - kleinere schritte sind oft besser als zb einfach zu verdoppeln
6 auf 16 war gefüllt schwieriger als von 16 auf 25 (inkl. 1 Kat. A)

Kommt halt auch immer auf die Begründung und auf das mitwirken bzw der Vorbereitung drauf an

Ne Super Magnum oder Sammlung ist schon möglich wenn man 1-2 Stk davon hat, man sollte halt beachten das man damit aber Relativ schnell am Ende ist.
Hawedere, von 25 Plätzen würd ich nur träumen :D
Aktuell hab ich noch meine 5 (inkl. 1x Kat.A) und komm eh kaum zum schießen, war dieses Jahr vielleicht 5 mal, also liegt das Projekt quasi eh auf Eis.
Wenn ich nächstes Jahr hoffentlich an gscheiten neuen Stand gefunden hab und viele viele Bewerbe schießen war, probier ich mal 5 auf 10. Wenn das durchgeht, bin ich schon gut versorgt. Nachdem man ja jetzt einige Waffen als Wechselsystem neu kaufen kann, ist das mit den Plätzen eh nicht mehr ganz so schlimm.
Wenn ich in den nächsten 5 Jahren dann vll noch 10 auf 15 oder 20 hinbekomm, dann bin ich eh wunschlos glücklich.

Darf man fragen wann du deine Erweiterungen bekommen hast, also in welchem Jahr/Zeitraum bzw magst ein bissl was erzählen, wie das bei dir abgelaufen ist, mit deinen bisherigen Erweiterungen ? 2 auf 6 (nehm ich mal an) ist ja auch ned gerade Standard. Gerne auch per PN

LG,
Richard
:at1:

Antworten