ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Import großer Magazine.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Berni96
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 177
Registriert: Sa 6. Jan 2018, 19:40

Re: Import großer Magazine.

Beitrag von Berni96 » Sa 10. Dez 2022, 17:19

bino71 hat geschrieben:
Fr 9. Dez 2022, 19:01
Wieviele 20er willst den haben?
Ich habe meine 20er bei sg550.de gekauft und dürften bei der PE90 auch passen.
Insgesamt wollte ich mir 8 bestellen.
sg550.de wäre wsl. ein guter Ansatz, aber es schaut so aus als führen die nur mehr die kleinen Mags.

Bueller
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 106
Registriert: Mo 20. Feb 2017, 23:32
Wohnort: Schweiz

Re: Import großer Magazine.

Beitrag von Bueller » Sa 10. Dez 2022, 18:23

Ok, als Schweizer kurz eine kurze Erklärung. Die Magazine sind bei uns nicht wirklich verboten. Solange eine entsprechende Waffe vor 2019 mit dem normalen WES gekauft wurde oder ab 2019 mit der ABK (die genauso leicht erhältlich ist), kann man jederzeit und ohne Einschränkungen solche Magazine kaufen.
Wer keine Waffe für die entsprechenden Magazine nachweisen kann, erhält keine. Aber da sowieso in den meisten CH-Haushalten ein Stgw 90 rumliegt, kriegst in der CH diese Magazine fast an jeder Ecke.

Benutzeravatar
Mille
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 190
Registriert: Mi 24. Nov 2021, 11:00

Re: Import großer Magazine.

Beitrag von Mille » Sa 10. Dez 2022, 21:03

hasgunz hat geschrieben:
Do 8. Dez 2022, 19:04
Mille hat geschrieben:
Do 8. Dez 2022, 18:59
Ich fragte mich auch schon wie das gehandhabt wird. Da ja in fast allen angrenzenden Ländern zu Österreich "große" Magazine frei erwerbbar sind.

LG Mille
Zu Beispiel?
Soweit ich weiß sind sie in der Schweiz, Deutschland, Slowakei, Ungarn, Slowenien und Italien sehr stark eingeschränkt, bzw. verboten.
In Tschechien weiß ich, dass sie verboten sind, jedoch haben sie ein "Schlupfloch". Dieses ist jedoch national.

LG
Moin,

Also in Ungarn und Slovenien liegen Magazine oft Stapelweise bei den einschlägigen Märkten auf. (Kenne auch genug Leute aus Ö die diese kaufen) Kann mir irgendwie nicht vorstellen das die alle illegalen Handel betreiben. Schließe es aber auch nicht aus.

LG Mille
Alte Waffen sind wie schöne Instrumente. :violin:

Benutzeravatar
hasgunz
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2513
Registriert: Do 10. Jul 2014, 20:47
Wohnort: Wien

Re: Import großer Magazine.

Beitrag von hasgunz » So 11. Dez 2022, 20:03

Mille hat geschrieben:
Sa 10. Dez 2022, 21:03
hasgunz hat geschrieben:
Do 8. Dez 2022, 19:04
Mille hat geschrieben:
Do 8. Dez 2022, 18:59
Ich fragte mich auch schon wie das gehandhabt wird. Da ja in fast allen angrenzenden Ländern zu Österreich "große" Magazine frei erwerbbar sind.

LG Mille
Zu Beispiel?
Soweit ich weiß sind sie in der Schweiz, Deutschland, Slowakei, Ungarn, Slowenien und Italien sehr stark eingeschränkt, bzw. verboten.
In Tschechien weiß ich, dass sie verboten sind, jedoch haben sie ein "Schlupfloch". Dieses ist jedoch national.

LG
Moin,

Also in Ungarn und Slovenien liegen Magazine oft Stapelweise bei den einschlägigen Märkten auf. (Kenne auch genug Leute aus Ö die diese kaufen) Kann mir irgendwie nicht vorstellen das die alle illegalen Handel betreiben. Schließe es aber auch nicht aus.

LG Mille
Ich glaub, du hast deine Frage selbst schon beantwortet.
Is ja nicht so, dass es Leute gibt, die am Gesetz vorbei arbeiten.

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

Benutzeravatar
Nebulak
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 12
Registriert: Mi 7. Dez 2022, 12:52

Re: Import großer Magazine.

Beitrag von Nebulak » Mi 4. Jan 2023, 09:32

rider650 hat geschrieben:
Do 8. Dez 2022, 21:24
Ich habe relativ kurz nach meiner Altbesitzmeldung große Magazine aus Deutschland importiert (als die da noch frei verkäuflich waren). Der Behörde habe ich Name und Adresse der Firma mitgeteilt, von der ich sie gekauft habe. Die wurden anstandslos eingetragen.

Auf polnischen Seiten sehe ich relativ viele große Magazine - hab mich aber noch nie schlau gemacht, wie dort die rechtliche Lage ist.
Die Polen haben die Einschränkung der Magazine und somit die Richtlinie nicht mitgertragen.
Einzig auf der Jagd gibt es Einschränkungen.

Wenn du dort große Magazine bestelltst, wirst du sich auch ohne Probleme geschickt bekommen.
Was du allerdings in Ö damit machst überlasse dir.

chrtha
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 73
Registriert: Mo 29. Aug 2022, 23:34
Wohnort: Wien

Re: Import großer Magazine.

Beitrag von chrtha » Fr 3. Nov 2023, 18:18

Berni96 hat geschrieben:
Mi 7. Dez 2022, 19:53

Nachdem ich bei dem Thema nicht mehr komplett grün bin, habe ich bei der LPD nachgehakt ob es denn beim Import solcher Magazine einer eigenen Genehmigung bedarf wie z.B. für Kategorie B Waffen.
Am Telefon war die Antwort, nein da ist nichts bekannt diesbezüglich und es ist keine Genehmigung notwendig.
Im daraufhin erbetenen Schriftsatz hat man es schon geschickter formuliert mit Verweis dass es sich dabei nicht um einen Import einer Schusswaffe nach Paragraph 37 handelt (nachdem eine Magazin eben keine Schusswaffe ist) und man deshalb auch keine Bewilligung ausstellt.

Jetzt hab ich selbst nochmal das Waffg. durchsucht bin aber nicht wirklich fündig geworden bezüglich Bestimmungen zum Import/Export von großen Magazinen.
Es handelt sich zwar um verbotene "Waffen" aber da sollte meine WBK die ja praktisch sagt ich darf diese Unterkategorie besitzen/erwerben/einführen als Genehmigung herhalten.
Und mim KMG haben die Mags auch nichts zu tun weshalb man das denke ich für den hier genannten Fall außen vor lassen kann.

Was habe ich übersehen?
Grüß‘ Euch,
Ich bin jetzt au diese Thread gestoßen, weil ich mir große Magazine in Slowenien bestellen will. Ich hätte im WaffG Folgendes gefunden:

Gemäß § 17 Abs 1 WaffG verboten ist „der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen“.

Wenn man als Sportschütze eine Genehmigung hat für Z7, Z8, Z9 oder Z10, lautet die auf „Erwerb“ und „Besitz“ (§ 17 Abs 3 Satz 2 WaffG).

Allerdings gibt es in § 17 Abs 3 Satz 1 WaffG eine Ermessensbestimmung:
„Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, EINFUHR, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen.“

Wäre das nicht die richtige Grundlage, um sich das genehmigen zu lassen?

Bitte um Korrektur, was ich falsch liege oder jemand etwas anderes gehört hat von einer Behörde, aber das kommt mir richtig vor. Und ein überwiegendes, berechtigtes Interesse wird man schon argumentieren können, wenn man (i) zum Besitz als Sportschütze die Berechtigung schon hat und (ii) die Magazine in Österreich nicht zu bekommen sind.

chrtha

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36725
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Import großer Magazine.

Beitrag von gewo » Fr 3. Nov 2023, 21:53

Du brauchst eine einfuhrerlaubnis fuer waren der 17/1/x

Par 32 oder 37 absatz irgendwas
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2643
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Import großer Magazine.

Beitrag von Promo » Sa 4. Nov 2023, 19:59

gewo hat geschrieben:
Fr 3. Nov 2023, 21:53
Du brauchst eine einfuhrerlaubnis fuer waren der 17/1/x

Par 32 oder 37 absatz irgendwas
Nein weil § 37 gilt nur für Schusswaffen - daher für Magazine nicht zutreffend. Er benötigt daher absurderweise keine vorherige Einfuhrgenehmigung, muss aber den erfolgten Import seiner Behörde melden.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5800
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Import großer Magazine.

Beitrag von yoda » Sa 4. Nov 2023, 20:18

Promo hat geschrieben:
Sa 4. Nov 2023, 19:59
gewo hat geschrieben:
Fr 3. Nov 2023, 21:53
Du brauchst eine einfuhrerlaubnis fuer waren der 17/1/x

Par 32 oder 37 absatz irgendwas
Nein weil § 37 gilt nur für Schusswaffen - daher für Magazine nicht zutreffend. Er benötigt daher absurderweise keine vorherige Einfuhrgenehmigung, muss aber den erfolgten Import seiner Behörde melden.
Naja, absurderweise, absurd ist eigentlich nur, dass Magazine für unbescholtene Bürger in irgendeiner Form reglementiert sind...

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36725
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Import großer Magazine.

Beitrag von gewo » Sa 4. Nov 2023, 20:27

Promo hat geschrieben:
Sa 4. Nov 2023, 19:59
gewo hat geschrieben:
Fr 3. Nov 2023, 21:53
Du brauchst eine einfuhrerlaubnis fuer waren der 17/1/x

Par 32 oder 37 absatz irgendwas
Nein weil § 37 gilt nur für Schusswaffen - daher für Magazine nicht zutreffend. Er benötigt daher absurderweise keine vorherige Einfuhrgenehmigung, muss aber den erfolgten Import seiner Behörde melden.
Wir haben ein gutachten dazu machen lassen damals.

Soweit ich mich erinnere ware darin begutachtet dass aufgrund des groessenschlusses innerhalb der rechtsordnung magazine hi cap sehr wohl einer einfuhrgenehmigung bedürfen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2643
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Import großer Magazine.

Beitrag von Promo » Sa 4. Nov 2023, 22:10

Das ist falsch. Sie erfüllen die Bestimmungen des § 2 WaffG nicht, daher ist auch keine Importgenehmigung nach § 37 möglich. Analog Schalldämpfer (sofern nicht dauerhaft in bzw. an der Waffe verbaut, wie z.B. Welrod) eben. Wäre es anders, müsstest du die Magazine auch im Waffenbuch führen. Es gibt dafür keine vorherige Einfuhrgenehmigung, wurde im Gesetz nicht vorgesehen.

Vergleichbar dazu sind etwa Drittstaaten (die nicht CH und NO sind) und verbotene Schusswaffen - für eine VSRF aus den USA etwa gibt es im Gegensatz zu z.B. Deutschland keine vorherige Einfuhrgenehmigung und können (EWB vorausgesetzt natürlich) ohne diese importiert werden. Hat der Zoll mal richtig herumgesponnen, aber dann auch eingesehen ..
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36725
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Import großer Magazine.

Beitrag von gewo » Sa 4. Nov 2023, 23:01

Wie gesagt
Groessenschluss

Google mal nach
argumentumm ad minus
Und
argumentum a minori ad maius.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

chrtha
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 73
Registriert: Mo 29. Aug 2022, 23:34
Wohnort: Wien

Re: Import großer Magazine.

Beitrag von chrtha » So 5. Nov 2023, 10:54

Ich kenne das von gewo eingeholte Gutachten nicht, das Ergebnis scheint mir aber plausibel.

Was sicher nicht stimmt (sorry, Promo) ist, dass ich einfach einführen darf und erst anschließend melden muss - dem steht das klare Einfuhrverbot in § 17 Abs 1 entgegen ("Verboten sind der Erwerb, die EINFUHR, der Besitz, das Überlassen und das Führen:"). Gesetzlich verboten ist es also.

Nachdem die von mir genannte Bestimmung (§ 17 Abs 3 WaffG) aber eine Bewilligung der Einfuhr im Ermessen vorsieht, muss man vielleicht gar nicht mit Größenschluss oder Analogie suchen - steht eh schon da. Deswegen hatte mich interessiert, ob das jemand (Händler/Behörde/Schützen) schon so handhabt.

Ich werde für meinen Import jetzt einmal auf der Grundlage eine Bewilligung beantragen und berichte gerne vom Ergebnis, wenn Interesse besteht.

LG chrtha

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5800
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Import großer Magazine.

Beitrag von yoda » So 5. Nov 2023, 11:34

chrtha hat geschrieben:
So 5. Nov 2023, 10:54
....Was sicher nicht stimmt (sorry, Promo) ist, dass ich einfach einführen darf und erst anschließend melden muss - dem steht das klare Einfuhrverbot in § 17 Abs 1 entgegen ("Verboten sind der Erwerb, die EINFUHR, der Besitz, das Überlassen und das Führen:"). Gesetzlich verboten ist es also....
(2)Personen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugt sind, im Bundesgebiet Waffen und Munition zu erzeugen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu vermieten oder Handel mit diesen zu treiben sowie die bei diesen beschäftigten Menschen, unterliegen hinsichtlich des Erwerbes, Besitzes, der Einfuhr und der Verwahrung von Waffen und Munition, die den Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit bilden, nicht diesem Bundesgesetz. § 37 bleibt unberührt.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36725
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Import großer Magazine.

Beitrag von gewo » So 5. Nov 2023, 11:41

yoda hat geschrieben:
So 5. Nov 2023, 11:34
chrtha hat geschrieben:
So 5. Nov 2023, 10:54
....Was sicher nicht stimmt (sorry, Promo) ist, dass ich einfach einführen darf und erst anschließend melden muss - dem steht das klare Einfuhrverbot in § 17 Abs 1 entgegen ("Verboten sind der Erwerb, die EINFUHR, der Besitz, das Überlassen und das Führen:"). Gesetzlich verboten ist es also....
(2)Personen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugt sind, im Bundesgebiet Waffen und Munition zu erzeugen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu vermieten oder Handel mit diesen zu treiben sowie die bei diesen beschäftigten Menschen, unterliegen hinsichtlich des Erwerbes, Besitzes, der Einfuhr und der Verwahrung von Waffen und Munition, die den Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit bilden, nicht diesem Bundesgesetz. § 37 bleibt unberührt.
Eben
Steht ja da
Par 37 gilt
Einfuhrerlaubnis
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Antworten