ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Angemessene Frist für Reklamation

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
Hendrik
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 10
Registriert: Di 4. Aug 2020, 18:14

Angemessene Frist für Reklamation

Beitrag von Hendrik » So 17. Sep 2023, 00:51

Grüß Euch!

Ich habe eine Reklamation von einem Wechselsystem eines Herstellers aus den USA offen. Das Ding liegt jetzt schon fast 1½ Jahre beim Händler, auf Nachfrage heißt es bestenfalls nur "Wir melden uns, sobald wir etwas wissen.." Rückabwickeln kann ich den Kauf lt. Händler wohl nicht.

Auf Österreich.gv.at kann man zu Gewährleistung etwas über eine "angemessene Frist" lesen. Wie lange wäre das unter Berücksichtigung des ev. Exports und Neuimports in und von den USA?

Ich hab einfach keine Lust mehr zu warten, ich will die Sache jetzt endlich mal zu den Akten legen. Wies ausgeht ist mir inzwischen egal.

Beste Grüße,
Hendrik

RAR
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 909
Registriert: Fr 3. Jun 2022, 12:34

Re: Angemessene Frist für Reklamation

Beitrag von RAR » So 17. Sep 2023, 07:56

Das Thema ist so einfach nicht, da kommt es auf alle Details, wie es zu dieser Reklamation gekommen ist und worum es sich handelt, an.

Jedenfalls ist der gewerbliche Verkäufer in der Gewährleistungspflicht und wenn er den vereinbarten Zustand nicht herstellen kann, muss er der Rückabwicklung ("Wandlung") zustimmen, außer der Händler hat dich nachweislich belehrt, dass eine Rückabwicklung nicht möglich sei (üblicherweise auf dem Auftrag oder Lieferschein mit deiner Unterschrift drauf, andernfalls ist der Nachweis wohl schwerlich zu erbringen).

Um das Ganze "irgendwie" abzuschließen, könntest du das reklamierte Wechselsystem jedenfalls verkaufen, der Preis ergibt sich dann aus dem Zustand und wenn das Ding nicht völlig exotisch ist sollte sich auch ein Käufer finden, der mit dem von dir festgestellten Mangel umgehen kann.

Ich würde zuerst ein Papierl aufsetzen, in dem ich die Eckdaten der Reklamation zusammenfasse (Wer, wo, wann, was, wieso, wieviel, …) und dann unter Hinweis auf die bisherige lange Bearbeitungszeit die Erledigung oder Rückabwicklung "binnen 14 Tagen" in freundlichen Worten einmahnen. Eingeschrieben zustellen und dann die Frist abwarten.

https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR40018130
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.

Skill Issue
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 454
Registriert: Mi 6. Sep 2023, 11:01

Re: Angemessene Frist für Reklamation

Beitrag von Skill Issue » So 17. Sep 2023, 09:33

Hendrik hat geschrieben:
So 17. Sep 2023, 00:51
Grüß Euch!

Ich habe eine Reklamation von einem Wechselsystem eines Herstellers aus den USA offen. Das Ding liegt jetzt schon fast 1½ Jahre beim Händler, auf Nachfrage heißt es bestenfalls nur "Wir melden uns, sobald wir etwas wissen.." Rückabwickeln kann ich den Kauf lt. Händler wohl nicht.

Auf Österreich.gv.at kann man zu Gewährleistung etwas über eine "angemessene Frist" lesen. Wie lange wäre das unter Berücksichtigung des ev. Exports und Neuimports in und von den USA?

Ich hab einfach keine Lust mehr zu warten, ich will die Sache jetzt endlich mal zu den Akten legen. Wies ausgeht ist mir inzwischen egal.

Beste Grüße,
Hendrik
Anderthalb Jahre ist zu lang.

Rechtsschutz einschalten, Anwalt einen Brief an den Händler schreiben lassen. Er hatte genug Zeit, das Ding in Ordnung zu bringen, hat sich aber scheinbar nur mäßig dafür eingesetzt. Kann dir als Kunden ja auch wurscht sein, warum es nicht hinhaut.

Fällt ganz normal in die Gewährleistung, der Händler muss dir mangels Möglichkeit der Reparatur den Kaufpreis erstatten.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36725
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Angemessene Frist für Reklamation

Beitrag von gewo » So 17. Sep 2023, 09:40

Bei „normalen“ Produkten wenige wochen.

Wenn behoerdliche genehmigungsverfahren (import, export ect) dazu kommen sind die dem haendler nicht anzurechnen.

Aber eineinhalbjahre kann das ned dauern….
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Incite
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5137
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:41

Re: Angemessene Frist für Reklamation

Beitrag von Incite » So 17. Sep 2023, 10:13

Prinzipiell hat der Händler recht denn er kann ja wählen wie er den Mangel (ich denke ein Mangel wird der Reklamation ja zugrunde liegen) behebt.

Ich persönlich würde nicht 1.5 Jahre oder länger warten. Ich würde eine Nachfrist setzen (eingeschrieben) und mir dann schon mal einen (kostenlosen RS) Beratungstermin beim Anwalt sichern. Wie der RAR richtig gesagt hat, da gibt es hier wesentliche wichtige Unterschiede.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

coliflower
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 225
Registriert: Mo 8. Mär 2021, 21:13
Wohnort: Wien

Re: Angemessene Frist für Reklamation

Beitrag von coliflower » So 17. Sep 2023, 11:40

Es gibt die primäre und sekundäre Gewährleistungsbehelfe ... Wenn die Primären (Verbesserung/Austausch) nicht halten, dann die Sekundären (Preisminderung/Wandlung) - Hintergrund: Interessenabwegung.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36725
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Angemessene Frist für Reklamation

Beitrag von gewo » So 17. Sep 2023, 12:25

Aufpassen:
Reden wir von DE oder von AT

Ist a unterschied

Das AT gewährleistungsrecht gibt dem kunden viel mehr Rechte als die DE Sachmangelregelungen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Antworten