ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Probleme mit §17 Z11
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
- TheCursedBaron
- .223 Rem
- Beiträge: 206
- Registriert: Sa 30. Dez 2017, 11:51
Probleme mit §17 Z11
Guten Morgen,
ein Freund von mir hat aktuell ein kleines Problem mit seiner ISSC MK22 Commando.
Damals als Altbestand gemeldet wurde sie eine Z11, da sie mittels Klappschaft unter 60cm klappbar ist.
Der Versuch, sie mittels offizieller ISSC Laufverlängerung auf über 60cm (eingeklappt) zu bringen wird von der BH kritisch gesehen und es die Prüfung durch einen Sachverständigen würde ein Vermögen kosten. Darum wird die Waffe eher vernichtet werden. Das aber nur am Rande.
Nun will mein Kumpel sich einen Revolver kaufen, das wird ihm aber von der Sachbearbeiterin verwehrt, weil sie im System keine B-Waffe auf einen A-Platz buchen kann.
So weit, so gut, dann wandeln wir den A- in einen B-Platz um...
Nein! Geht nicht! Unmöglich!
Wieso kann man eine "höherwertige" Klasse nicht auf eine "niedrigere" umstellen? Ist das Gesetz hier echt so starr, oder will die BH nur einfach nicht?
Hat jemand von euch hier schon Erfahrungen gemacht oder die selbe Situation gehabt? Gibt es eine Möglichkeit oder einen Workaround?
Im Endeffekt kann er sich somit nur eine Z11 Waffe (von denen es ja nicht allzu viele gibt) auf den Platz kaufen und müsste noch warten, bis er erweitern kann und B-Plätze bekommt.
ein Freund von mir hat aktuell ein kleines Problem mit seiner ISSC MK22 Commando.
Damals als Altbestand gemeldet wurde sie eine Z11, da sie mittels Klappschaft unter 60cm klappbar ist.
Der Versuch, sie mittels offizieller ISSC Laufverlängerung auf über 60cm (eingeklappt) zu bringen wird von der BH kritisch gesehen und es die Prüfung durch einen Sachverständigen würde ein Vermögen kosten. Darum wird die Waffe eher vernichtet werden. Das aber nur am Rande.
Nun will mein Kumpel sich einen Revolver kaufen, das wird ihm aber von der Sachbearbeiterin verwehrt, weil sie im System keine B-Waffe auf einen A-Platz buchen kann.
So weit, so gut, dann wandeln wir den A- in einen B-Platz um...
Nein! Geht nicht! Unmöglich!
Wieso kann man eine "höherwertige" Klasse nicht auf eine "niedrigere" umstellen? Ist das Gesetz hier echt so starr, oder will die BH nur einfach nicht?
Hat jemand von euch hier schon Erfahrungen gemacht oder die selbe Situation gehabt? Gibt es eine Möglichkeit oder einen Workaround?
Im Endeffekt kann er sich somit nur eine Z11 Waffe (von denen es ja nicht allzu viele gibt) auf den Platz kaufen und müsste noch warten, bis er erweitern kann und B-Plätze bekommt.
-
- .308 Win
- Beiträge: 454
- Registriert: Mi 6. Sep 2023, 11:01
Re: Probleme mit §17 Z11
Ganz klassisch die Kombination aus hirnloser Bürokratie und unmotivierten Beamten.
Leider liegt einfach viel zu viel "im Ermessen des Sachbearbeiters", daher wohl am Besten mit einem Juristen beraten und dann entsprechend weiter vorgehen. Funktioniert wohl leider nicht anders in diesem Sumpf.
Leider liegt einfach viel zu viel "im Ermessen des Sachbearbeiters", daher wohl am Besten mit einem Juristen beraten und dann entsprechend weiter vorgehen. Funktioniert wohl leider nicht anders in diesem Sumpf.
Re: Probleme mit §17 Z11
Welches Bundesland?
Ordentlichen Antrag auf Erweiterung stellen! Die Gründe dafür hat die Behörde geliefert. Wird sich ja jetzt nicht widersprechen können. Finanzieller Verlust wegen Behörden-Unwille ist m.E. unzulässig.
Ordentlichen Antrag auf Erweiterung stellen! Die Gründe dafür hat die Behörde geliefert. Wird sich ja jetzt nicht widersprechen können. Finanzieller Verlust wegen Behörden-Unwille ist m.E. unzulässig.
- TheCursedBaron
- .223 Rem
- Beiträge: 206
- Registriert: Sa 30. Dez 2017, 11:51
Re: Probleme mit §17 Z11
Niederösterreich.
Ich habe hier aber auch ein Update, nach eingehender Prüfung durch die BH in den letzten Stunden konnte die Waffe in eine Kat B umgewandelt und weiterverkauft werden. Das Problem wäre auf jeden Fall gelöst.
Es besteht nur mehr das Problem mit dem A-Platz, der angeblich nicht mit einer B-Waffe belegt oder "downgraded" werden kann.
Da wissen wir echt nicht, wie wir weiter verfahren sollen.
Re: Probleme mit §17 Z11
Wie gesagt, nicht lange herumüberlegen bei der BH sondern einen Antrag auf Erweiterung stellen. Die Kosten für eine Neuausstellung müsstest du sowieso tragen. Den A Platz würde ich nicht hergeben an deiner Stelle.
- TheCursedBaron
- .223 Rem
- Beiträge: 206
- Registriert: Sa 30. Dez 2017, 11:51
Re: Probleme mit §17 Z11
Er wird es versuchen, wir holen uns Unterstützung, die wir bekommen können. Danke für den Tipp!
Re: Probleme mit §17 Z11
Wenn ich es richtig recherchiert habe, dann hätte die Waffe sowieso nicht als § 17 Abs. 1 Z 11 eingetragen werden dürfen. Der heißt eindeutig:
.. soll heißen als Randfeuer darf sie sowieso nicht als Z 11 eingetragen werden.11. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Probleme mit §17 Z11
Die Aussage meiner Behörde war "Wenn die B Plätze auf der WBK voll sind dann kann eine B Waffe auf den A Platz gelegt werden". Aber da ging es auch um keine Z11 sondern um eine Z7.
Auf keinen Fall würde ich auf den A Platz verzichten und fürs erweitern bedarf es ja einer Rechtfertigung oder nach §23 2b?
Auf keinen Fall würde ich auf den A Platz verzichten und fürs erweitern bedarf es ja einer Rechtfertigung oder nach §23 2b?
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
- Salem
- .50 BMG
- Beiträge: 3228
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 20:11
- Wohnort: Im Schatten der Karawancos
Re: Probleme mit §17 Z11
TheCursedBaron hat geschrieben: ↑Di 17. Okt 2023, 09:45...ein Freund von mir hat aktuell ein kleines Problem mit seiner ISSC MK22 Commando.
Damals als Altbestand gemeldet wurde sie eine Z11, da sie mittels Klappschaft unter 60cm klappbar ist.
Hmm, da dürfte die Behörde aber richtig gelegen haben...Promo hat geschrieben: ↑Di 17. Okt 2023, 17:23Wenn ich es richtig recherchiert habe, dann hätte die Waffe sowieso nicht als § 17 Abs. 1 Z 11 eingetragen werden dürfen. Der heißt eindeutig:.. soll heißen als Randfeuer darf sie sowieso nicht als Z 11 eingetragen werden.11. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
Die angeblich nicht mögliche Umwandlung des "A"-Platzes in einen "B"-Platz sehe ich da kritischer - aber wenn sie einem den Grund für eine Erweiterung liefern, frei nach Hansiiii K.: Man soll aufgelegte 11er einfach treten.
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.
Re: Probleme mit §17 Z11
Bist du dir da sicher? Ich lese das als:Promo hat geschrieben: ↑Di 17. Okt 2023, 17:23Wenn ich es richtig recherchiert habe, dann hätte die Waffe sowieso nicht als § 17 Abs. 1 Z 11 eingetragen werden dürfen. Der heißt eindeutig:.. soll heißen als Randfeuer darf sie sowieso nicht als Z 11 eingetragen werden.11. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
Es ist eine Z11, wenn
ENTWEDER eine halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen
ODER halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung
[...] gekürzt werden können.
Ein KK Halbautomat ist die 2. Möglichkeit,
GK Halbautomat der keine Faustfeuerwaffe mit einem Magazin >= 20 Patronen ist, die 1. Möglichkeit.
Entweder oder...
Richtig oder falsch?
Re: Probleme mit §17 Z11
habs mir auch schon gedachtSteyrer hat geschrieben: ↑Di 17. Okt 2023, 17:48Bist du dir da sicher? Ich lese das als:Promo hat geschrieben: ↑Di 17. Okt 2023, 17:23Wenn ich es richtig recherchiert habe, dann hätte die Waffe sowieso nicht als § 17 Abs. 1 Z 11 eingetragen werden dürfen. Der heißt eindeutig:.. soll heißen als Randfeuer darf sie sowieso nicht als Z 11 eingetragen werden.11. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
Es ist eine Z11, wenn
ENTWEDER eine halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen
ODER halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung
[...] gekürzt werden können.
Ein KK Halbautomat ist die 2. Möglichkeit,
GK Halbautomat der keine Faustfeuerwaffe mit einem Magazin >= 20 Patronen ist, die 1. Möglichkeit.
Entweder oder...
Richtig oder falsch?
ich glaub der steyrer hat recht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Probleme mit §17 Z11
Ahja, ich nehme es zurück. Da steht im zweiten Halbsatz ja tatsächlich Randfeuer drin. Falsch in Erinnerung gehabt, und das kommt davon wenn man Zitate einfügt während man telefoniert.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Probleme mit §17 Z11
zusammenfassend:
Das verkuerzungs- / verlaengerungsverbot des WaffG § 7/1/11 gilt AUCH FÜR KLEINKALIBERWAFFEN
was dem kollegen mit der ISSC waffe aber ned weiterhilft
ich weiss
meiner meinung nach hat er anspruch auf einen zusaetzlichen Kat B platz (...keine verschlechterung ..)
aber viel spass beim durchsetzen
Das verkuerzungs- / verlaengerungsverbot des WaffG § 7/1/11 gilt AUCH FÜR KLEINKALIBERWAFFEN
was dem kollegen mit der ISSC waffe aber ned weiterhilft
ich weiss
meiner meinung nach hat er anspruch auf einen zusaetzlichen Kat B platz (...keine verschlechterung ..)
aber viel spass beim durchsetzen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
- TheCursedBaron
- .223 Rem
- Beiträge: 206
- Registriert: Sa 30. Dez 2017, 11:51
Re: Probleme mit §17 Z11
Die ISSC ist plötzlich am Nachmittag doch in eine B umgewandelt worden und konnte somit normal weiterverkauft werden. Da haben die Juristen mit dem Brief des Waffenschmieds, der die Verlängerung durchgeführt hat, wohl doch was angefangen.gewo hat geschrieben: ↑Di 17. Okt 2023, 18:23zusammenfassend:
Das verkuerzungs- / verlaengerungsverbot des WaffG § 7/1/11 gilt AUCH FÜR KLEINKALIBERWAFFEN
was dem kollegen mit der ISSC waffe aber ned weiterhilft
ich weiss
meiner meinung nach hat er anspruch auf einen zusaetzlichen Kat B platz (...keine verschlechterung ..)
aber viel spass beim durchsetzen
Jetzt ist es nur mehr die Frage, was man mit dem Z11 Platz macht, aber im schlimmsten Fall kann er im August schon auf 5 Plätze erweitern.
- Wilhelmshoehe
- .308 Win
- Beiträge: 312
- Registriert: Mi 9. Okt 2019, 18:55
Re: Probleme mit §17 Z11
Da darf dein Freund doppelt jubeln, erstens wegen des Kategoriewechsels, zweitens wegen dem schnellen Weiterverkauf.
Ich hätte mir erwartet, dass man es als BH Jurist schafft zumindest bist zum Ende des §2 zu lesen. Da war doch was mit Umbau...
(4) Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen.
https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/2
Eine Magazin an und abzustecken ist kein Umbau, eine permanente Laufverlängerung vom BüMa oder Hersteller machen zu lassen mE hingegen schon.
Gratuliere! Z11 Platz behalten, zusätzliche B-Plätze beantragen und feiern gehen.
Ich hätte mir erwartet, dass man es als BH Jurist schafft zumindest bist zum Ende des §2 zu lesen. Da war doch was mit Umbau...
(4) Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen.
https://www.jusline.at/gesetz/waffg/paragraf/2
Eine Magazin an und abzustecken ist kein Umbau, eine permanente Laufverlängerung vom BüMa oder Hersteller machen zu lassen mE hingegen schon.
Gratuliere! Z11 Platz behalten, zusätzliche B-Plätze beantragen und feiern gehen.