wie sollte das verhindert werden?
zu mindestens MEINE gehaeuse und MEINE griffstuecke haben keine nummer .... muessen sie ja auch ned haben ....
wie sollte das verhindert werden?
Werden sie nicht machen, weil sie trotzdem ins ZWR eingetragen werden müssen, und die leidige Unterscheidung ob gasdruckbelastet, gasdruckbeaufschlagt, oder gar nix davon, niemand führen wird wollen. Da wäre es realistischer einfach die Stückzahlbeschränkung entweder zu kübeln oder den Faktor zu erhöhen (man könnte z.B. gleichzeitig auch Waffen im Kaliber .22 lr/lfb wegen Minderwirksamkeit auch so einstufen).Emil hat geschrieben: ↑Di 14. Mai 2024, 17:11Deswegen kann ich nur wiederholen sich entsprechend für zum Beispiel eine solche Lösung einzusetzen:Emil hat geschrieben: ↑Sa 11. Mai 2024, 15:16§ 23 Abs 3 Neu (Vorschlag):
Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt, sofern es sich um wesentliche Teile handelt, die bei der Schussabgabe nicht gasdruckbelastet sind, so sind sie in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.
Stichwort SchKG ... hast wohl nie was davon gehört, oder?
Bis Anfang der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts gab es auf Glock 17 Griffstücken keine Seriennummer, erst mit dem immer größer werdenden USA-Geschäft, wo seit jeher das Griffstück der Waffen-relevante Teil war, setzte sich die Markierung der Griffstücke mit einer Seriennummer durch ....
Beschusspflichtige Waffenhauptbauteile muss man jetzt auch schon nachbeschriften.Mountain Man hat geschrieben: ↑Mi 15. Mai 2024, 07:23Bis Anfang der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts gab es auf Glock 17 Griffstücken keine Seriennummer, erst mit dem immer größer werdenden USA-Geschäft, wo seit jeher das Griffstück der Waffen-relevante Teil war, setzte sich die Markierung der Griffstücke mit einer Seriennummer durch ....
https://iwoe.at/nationalrat-beschliesst ... usswaffen/silverstar hat geschrieben: ↑Mi 15. Mai 2024, 13:08Da ich zu 80% Sammlerwaffen besitze werde ich "sicher " keiner Entwertung/Nachnummerierung durch eine Behörde zustimmen ! Sollte dieser Wahnsinn wirklich aktuell werden wird es mit Sicherheit zu Klagen kommen. Und sollte dies Fehlschlagen ? Ist es an der Zeit die Stücke mit der Flex unbrauchbar zu machen und der BH abzuliefern ! Kulturgut/Privatvermögen Vernichtung die Weh tut ! Aber dann ist eh schon alles egal . Fix ist das dieser Eingriff in den Privatbesitz und eine verschärfung des WffG der ÖVP massiv schaden wird !
Ich frage ganz naiv, weil ich mir das SchKG gerade eben das erste Mal durchgelesen habe: es gibt für Parteien, die wesentliche Bestandteile herstellen bzw. in Verkehr bringen, die Pflicht, diese Bestandteile zu kennzeichnen. Ok. Aber aus dem Gesetzestext ginge für mich nicht hervor, dass es ein Problem wäre, wenn die Kennzeichnung z.B. zum Zeitpunkt einer Kontrolle nicht (mehr) vorhanden wäre (weil unkenntlich geworden, Altbestand ohne Kennzeichnung, etc.)? Im Grunde verstehe ich das Gesetz so, dass es dabei rein um den Zeitpunkt der Herstellung bzw. des Inverkehrbringens geht - was danach geschieht, bleibt davon unberührt? Wie wäre also ein privat erworbenes, gebrauchtes Griffstück ohne Nummer zu werten? Schlimmstenfalls sollte man es vom Waffenfachhändler nachträglich markieren lassen können?
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... angsrecht=dvbt hat geschrieben: ↑Mi 15. Mai 2024, 17:04Ich frage ganz naiv, weil ich mir das SchKG gerade eben das erste Mal durchgelesen habe: es gibt für Parteien, die wesentliche Bestandteile herstellen bzw. in Verkehr bringen, die Pflicht, diese Bestandteile zu kennzeichnen. Ok. Aber aus dem Gesetzestext ginge für mich nicht hervor, dass es ein Problem wäre, wenn die Kennzeichnung z.B. zum Zeitpunkt einer Kontrolle nicht (mehr) vorhanden wäre (weil unkenntlich geworden, Altbestand ohne Kennzeichnung, etc.)? Im Grunde verstehe ich das Gesetz so, dass es dabei rein um den Zeitpunkt der Herstellung bzw. des Inverkehrbringens geht - was danach geschieht, bleibt davon unberührt? Wie wäre also ein privat erworbenes, gebrauchtes Griffstück ohne Nummer zu werten? Schlimmstenfalls sollte man es vom Waffenfachhändler nachträglich markieren lassen können?