cwebb hat geschrieben:Deren Verwahrung geht sie nix an.
Najo, wie gesagt wenn er es sieht wie unsachgemäß die Waffen verwahrt werden und dass noch dazu ein Laser/Lichtmodul an einer Langwaffe befestigt ist, dann ist die Verlässlichkeit futsch. Adieu WBK, möglw. Hallo Anzeige wegen Verstoss gegen das Waffengesetz.
Und so ein Postig wie du hier jetzt abgegeben hast wirkt sich auch nicht Strafmildernd aus.
Mein Ratschlag:
1. Licht ab das ist auf LW VERBOTEN
2. Verwahre die Waffen sachgemäß
3. Wenn du schnellen Zugriff willst kauf dir doch einen Gun vault (
http://www.gunvault.com/" onclick="window.open(this.href);return false;)
die haben Geräte für Fingerabdruck oder ergonomischer Fingercode und sind (wenn verdübelt) absolut gesetzeskonform!