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Pistole in .223 Remington
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Charles
- Supporter Mr. Blackpowder
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- Registriert: So 9. Mai 2010, 13:24
- Wohnort: Hoch droben in den Bergen
Re: Pistole in .223 Remington
Bitte hinterfragt nicht die Logik des Waffengesetzes... 

- impact
- #IamTheGunLobby
- Beiträge: 3499
- Registriert: So 11. Jul 2010, 20:35
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Re: Pistole in .223 Remington
Das hab ich schon vor langer Zeit aufgegeben...Charles hat geschrieben:Bitte hinterfragt nicht die Logik des Waffengesetzes...
Re: Pistole in .223 Remington
Und trotzdem geht mir noch nicht ganz ein warum manche Halbautomaten im Langwaffenkaliber erlaubt sind und manche nicht.
Es gibt ja noch andere HAs ausser die üblichen (AUG, OA-15, SIG) - die mit militärischen Vorbildern haben ja BMI Gutachten.
Haben jagdliche Halbautomaten (solche mit Verzierungen von Edel-Büchenmacher Hochnase&Co) BMI Gutachten?
Muss man Pistolen "von ausserhalb" Genehmigen lassen?
Muss man Halbautomaten "von ausserhalb" genehmigen lassen? -> Da schauts ja immer besonders übel aus, aber WARUM eigentlich. Warum gibts bei uns kein USC? SL8? KelTec SUB?
Fragen über Fragen
Es gibt ja noch andere HAs ausser die üblichen (AUG, OA-15, SIG) - die mit militärischen Vorbildern haben ja BMI Gutachten.
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Muss man Pistolen "von ausserhalb" Genehmigen lassen?
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Re: Pistole in .223 Remington
hio
ihr seid am falschen dampfer
es gibt sehr wohl im praxiskommentar vom keplinger diese unterscheidung zwischen "echten" FFW und langwaffen HAs die unter die 60cm mindestlaenge gekuerzt wurden (oder halt so gebaut wurden)
ab einer lauflaenge von 31cm ist die waffe jedenfalls ein langwaffen HA und faellt daher unter KM auch wenn die gesamtlaenge unter 60cm bleibt
die genannte pistole in 223 ist aber glaube ich eh darunter, oder? damit waere sie klassisch KAT B, das kaliber ist unerheblich
ihr seid am falschen dampfer
es gibt sehr wohl im praxiskommentar vom keplinger diese unterscheidung zwischen "echten" FFW und langwaffen HAs die unter die 60cm mindestlaenge gekuerzt wurden (oder halt so gebaut wurden)
ab einer lauflaenge von 31cm ist die waffe jedenfalls ein langwaffen HA und faellt daher unter KM auch wenn die gesamtlaenge unter 60cm bleibt
die genannte pistole in 223 ist aber glaube ich eh darunter, oder? damit waere sie klassisch KAT B, das kaliber ist unerheblich
doubleaction OG, Wien
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Re: Pistole in .223 Remington
hiFloodplainer hat geschrieben:Und trotzdem geht mir noch nicht ganz ein warum manche Halbautomaten im Langwaffenkaliber erlaubt sind und manche nicht.
Es gibt ja noch andere HAs ausser die üblichen (AUG, OA-15, SIG) - die mit militärischen Vorbildern haben ja BMI Gutachten.
Haben jagdliche Halbautomaten (solche mit Verzierungen von Edel-Büchenmacher Hochnase&Co) BMI Gutachten?
Muss man Pistolen "von ausserhalb" Genehmigen lassen?
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es ist doch eh ned so kompliziert
regel nr 1
alle HA langwaffen sind kriegsmaterial und daher verboten.
ausnahmen:
jagdliche waffen
waffen fuer sportschuetzen
bisher bereits per bescheid (frueher) genehmigte ausnahmen (SLB 2000, browning BAR, ect ect)
per bescheid als "faustfeuerwaffen" eingestufte langwaffen (zb BT 96 usw)
pistolen von ausserhalb musst du nicht genehmigen lassen
aber das US zeugs ist faktisch nicht zu bekommen in der EU
1. wegen ITAR und
2. wegen der gesetzlichen gewaehrleistung
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Re: Pistole in .223 Remington
WaffG Praxiskommentar hat geschrieben:Die Definition des § 3 umfasst in jedem Falle alle als kurze Feuerwaffen beschriebenen Schusswaffen und bezieht nur zusätzlich solche mit ein, die zwar insgesamt nicht länger als 60 cm sind, deren Lauf aber länger als 30 cm ist.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Pistole in .223 Remington
Danke gewo! 
Was ist dieses ominöse ITAR?
Und was hat das mit Gewährleistung zu tun?

Aber so manche US-Pistolen gibts ja doch hier am Markt? Es müsste über Händler doch irgendwie gehen...?gewo hat geschrieben: pistolen von ausserhalb musst du nicht genehmigen lassen
aber das US zeugs ist faktisch nicht zu bekommen in der EU
1. wegen ITAR und
2. wegen der gesetzlichen gewaehrleistung
Was ist dieses ominöse ITAR?
Und was hat das mit Gewährleistung zu tun?
Re: Pistole in .223 Remington
hiFloodplainer hat geschrieben: Aber so manche US-Pistolen gibts ja doch hier am Markt? Es müsste über Händler doch irgendwie gehen...?
Was ist dieses ominöse ITAR?
Und was hat das mit Gewährleistung zu tun?
es gibt einzelne dieser marken fuer die es tatsaechlich vertretungen gibt, meistens aber in DE
fuer viele aber nicht
ITAR ist eine US bestimmung die es waffeninhabern in den USA (egal ob haendler oder privatpersonen) verbietet bestimmte waffen bzw waffenteile an nicht residents (nicht US buerger) zu verkaufen. daher darf auch nicht exportiert werden. was genau unter ITAR faellt ist eher kompliziert und die bewertungen scheinen sich auch ab und an zu aendern ..
wer ITAR pflichtige teile (waffen sind jedenfalls ITAR egal welche) aus den USA rausbekommen will muss einen antrag stellen. der kostet 250,-, egal ob dann am ende genehmigt wird oder nicht.
mit geawehreleistung hat das thema deshalb zu tun weil der haendler bei einem gewaehrleistunsgfall an einer waffe die er vom heimischen grosshaendler hat den ersatz bei ihm bekommt, bei aus den USA bezogenen teilen bleibt er aber darauf sitzen, da darf er alles selber zahlen ...
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Re: Pistole in .223 Remington
meh... warum ist unser Hobby so anstrengend...? 

Re: Pistole in .223 Remington
das ist zwar die (korrekte?) praxis, aber in welchem gesetz steht das?gewo hat geschrieben: es ist doch eh ned so kompliziert
regel nr 1
alle HA langwaffen sind kriegsmaterial und daher verboten.
das WaffG sagt es mal nicht, nach dem wäre jeder halbautomat einfach Kat B.
das KMG find ich ziemlich verwirrend, könnte sein dass es da drin steht aber ich wüßte nicht welcher §...
lg
martin
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Re: Pistole in .223 Remington
Das stimmt so nicht. Was dir österreichische Händler erzählen, weil sie zu faul sind, es zu importieren und was die Realität ist, sind zwei paar Schuhe.gewo hat geschrieben: pistolen von ausserhalb musst du nicht genehmigen lassen
aber das US zeugs ist faktisch nicht zu bekommen in der EU
1. wegen ITAR und
2. wegen der gesetzlichen gewaehrleistung
ITAR ist etwas komplex... aber grundsätzlich ist es in den MEISTEN Fällen, abgesehen von Dingen wie Gewehren im AR-Style, "Scharfschützen"gewehren und grundsätzlich "Behördengewehren" vergleichbar mit einer normal Exportbewilligung.
Pistolen sind eigentlich einfach zu bekommen, wenn es der Händler denn so will.
Der beste Ansprechpartner für US Zeugs ist der hier http://www.theduke.de. Der kann dir das mit großer Wahrscheinlichkeit besorgen. Du musst bei solchen Sachen aber von längerer Lieferzeit ausgehen, weil er das direkt importiert und natürlich entsprechend zammwartet, weil sonst für jedes Stück Versand und Lizenzgebühren anfallen würden.
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Re: Pistole in .223 Remington
hi martinmgritsch hat geschrieben:das ist zwar die (korrekte?) praxis, aber in welchem gesetz steht das?gewo hat geschrieben: es ist doch eh ned so kompliziert
regel nr 1
alle HA langwaffen sind kriegsmaterial und daher verboten.
das WaffG sagt es mal nicht, nach dem wäre jeder halbautomat einfach Kat B.
das KMG find ich ziemlich verwirrend, könnte sein dass es da drin steht aber ich wüßte nicht welcher §...
soweit ich weiss steht dass in den erlaessen zum WaffG
wo genau weiss ich auch ned auf die schnelle
habs da aber definitiv schon selber gelesen
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Re: Pistole in .223 Remington
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz ... 57%3A26%22mgritsch hat geschrieben:das ist zwar die (korrekte?) praxis, aber in welchem gesetz steht das?gewo hat geschrieben: es ist doch eh ned so kompliziert
regel nr 1
alle HA langwaffen sind kriegsmaterial und daher verboten.
das WaffG sagt es mal nicht, nach dem wäre jeder halbautomat einfach Kat B.
das KMG find ich ziemlich verwirrend, könnte sein dass es da drin steht aber ich wüßte nicht welcher §...
lg
martin
Verordnung betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977
Auf Grund des § 2 des Bundesgesetzes vom 18. Oktober 1977, BGBl. Nr. 540, über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1.
a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
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Re: Pistole in .223 Remington
Genau wie gewo es sagt ist es grundsätzlich.gewo hat geschrieben:hiFloodplainer hat geschrieben:Und trotzdem geht mir noch nicht ganz ein warum manche Halbautomaten im Langwaffenkaliber erlaubt sind und manche nicht.
Es gibt ja noch andere HAs ausser die üblichen (AUG, OA-15, SIG) - die mit militärischen Vorbildern haben ja BMI Gutachten.
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Muss man Pistolen "von ausserhalb" Genehmigen lassen?
Muss man Halbautomaten "von ausserhalb" genehmigen lassen? -> Da schauts ja immer besonders übel aus, aber WARUM eigentlich. Warum gibts bei uns kein USC? SL8? KelTec SUB?
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ausnahmen:
jagdliche waffen
waffen fuer sportschuetzen
bisher bereits per bescheid (frueher) genehmigte ausnahmen (SLB 2000, browning BAR, ect ect)
per bescheid als "faustfeuerwaffen" eingestufte langwaffen (zb BT 96 usw)
Vereinfacht:
Halbautomatische Gewehre ansich sind mal A, solange nicht B festgestellt wurde.
Kurzwaffen immer B. Mit Ausnahme derer, die Umbauten von A sind.

Somit nicht automatisch B trotz Kurzwaffe: Superkurze Karabiner, Semi Autos von Maschinenpistolen.
Das PROBLEM ist, dass die Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial von "Halbautomatische Karabiner und Gewehre" spricht. Somit nicht eindeutig von "Langwaffen", auch wenn das grundsätzlich "üblicherweise" so gehandhabt wird. Somit könnte man deine Pistole im Langwaffenkaliber auch als "Karabiner" ansehen... für solche Grauzonen wendet der Jurist an:
Die wörtliche Interpretation.
Die systematische Interpretation.
Die historische Interpretation.
Und schließlich noch die teleologische Interpretation.



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