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Essen nach Schießübung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Duffy
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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von Duffy » Fr 12. Sep 2014, 17:39

Wenn das Essen aber quasi zu einer Schießsportveranstaltung dazu gehört (zB: Siegerehrung beim Wirten), darf ich doch schon, oder?
Mitglied der Legalwaffen UNion Austria ... (;o)

bino71
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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von bino71 » Fr 12. Sep 2014, 17:48

Wenn der Wirt auf dem Schießgelände ist, ja.
Sobald Du das Gelände verläßt, ist es Transport zu A
und A ist der Verwahrungsort.

Bud Spencer

Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von Bud Spencer » Fr 12. Sep 2014, 19:29

-
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mo 9. Mai 2016, 15:23, insgesamt 1-mal geändert.

WolfgangM
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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von WolfgangM » Fr 12. Sep 2014, 20:07

Zev hat geschrieben:Wie schauts aus mit Waffe zum Waffengeschäft zwecks Munition kaufen und dann weiter auf den Schießstand? Nehme mal an ist auch OK?
Wenn nicht hat halt notfalls der Büchsner einen Blick drauf geworfen weil irgendwas gehakt hat, würd mich nur interessieren wie es offiziell ausschaut.


"Wo kein Kläger, da kein Richter" - kommt immer drauf an, wie, wann und wo man Dich aufhält,
wie Du argumentierst und wie der Polizist grad drauf ist. Fährst über die Autobahn, sagt der
Polizist - nein, die Bundesstrasse ist der kürzeste Weg - und umgekehrt. Denn, eine Waffen-
kontrolle unterwegs findet ja immer nur dann statt, wenn es einen besonderen Grund für die
Anhaltung plus Durchsuchung des Fahrzeugs gibt. Ausser Du sagst: 'sans vuarsichtig, Herr
Inspektor :naughty: do hinten in da Toschn san zwa 9mm Pumpara und die Muni is ah glei
danebn drin!

Bei einer Routine Verkehrskontrolle ist ja niemand verpflichtet, zu melden, daß man ein Waffe
ordnungsgemäß in einem geschlossenen Behältnis mitführt. Übrigens, muß nicht ver-schlossen,
nur ge-schlossen sein. Die frisch gestanzten Scheiben sollten halt auch nicht unbedingt gut
sichtbar am Beifahrersitz liegen, das verleitet dann immer zum spontanen Funkspruch:
'Einsatzkommando COBRA, hier Gustav Eins, bitte kommen...' :roll:

WolfgangM

gewo
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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von gewo » Fr 12. Sep 2014, 23:11

hi

sehe ich anders
es ist immer eine frage der verhaeltnismaessigkeit

selbstverstandlich darfst du nach dem schiesstandbesuch mit den kollegen noch zum wirten gehen

steht da irgendwo "DIREKTER" weg?
oder "ununterbrochener" transport?

nein
und daher gibt es diese bestimmung auch nicht

wer sich hinsetzt und das gesetz, die verordnungen und erlaesse sowei die OGH urteile zu dem thema durchliest wird in kurzer zeit folgende rechtslage erkennen:

soferne es dir zumutbar ist die waffe ungehend in ordentliche verwahrung (wohin auch immer) zu bringen, danmn hast du das zu tun

und wenn es unzumutbar ist dann nimmst sie eben mit
- zum essen
- ins buero
- ins lokal

was ausgeschlossen ist ist die verwahrung im KFZ (logisch) oder irgendwelche unsichere nicht ordnungsgemaesse verwahrung (umkleidekasterl im fitnessverein oder im schwimmbad und derlei absurdidaeten..)
aber solange du die waffe im geschlossenen behaeltnis bei dir mitfuehrst ist das vom gesetz gedeckt.

wozu es jedenfalls nicht kommen darf ist ein quasi planloses mitfuehren
es muss einen zulaessigen zweck geben warum du die gun mithast
und eine situation die es fuer dich unzumutbar machen sie unmittelbar wieder nach hause zu bringen

ned mehr und ned weniger

ich frag mich wie man in eine NICHT vorhandene vorschrift eigentlich soviele hineingeheimsen dass garned da ist?

PS:
der witzbold der mit seiner waffe aufs bezirksgericht maschiert ist hat deswegen seine unzuverlaessigkeit ausgefasst weil er als nicht beamteter waffentraeger da garnicht reindarf. er hat sie schlichtweg illegal dorthin mitgenommen.
denn das bezirksgericht beginnt nicht bei der personenschleuse sondern schon bei der einganstuere.
ab da war es illegal
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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von Kehnra » Fr 12. Sep 2014, 23:34

Eine Frage, da es hier gut reinpasst:

Mein Arbeitsplatz befindet sich 5 Minuten vom Schießstand entfernt, mein Wohnort ist ca 40km entfernt.

Darf ich die Waffe nun im Rucksack in die Arbeit mitnehmen um danach auf den Schießstand zu fahren?

Nachdem es ein Schreibtisch Job ist wäre die Waffe die ganze Zeit im Rucksack bei mir.

Gibt es eigentlich einen offiziellen Ansprechpartner für solche Fragen? BH, Polizei etc.?

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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von Zev » Sa 13. Sep 2014, 00:31

Kehnra hat geschrieben:Mein Arbeitsplatz befindet sich 5 Minuten vom Schießstand entfernt, mein Wohnort ist ca 40km entfernt.
Darf ich die Waffe nun im Rucksack in die Arbeit mitnehmen um danach auf den Schießstand zu fahren?
Nachdem es ein Schreibtisch Job ist wäre die Waffe die ganze Zeit im Rucksack bei mir.
Gibt es eigentlich einen offiziellen Ansprechpartner für solche Fragen? BH, Polizei etc.?

Da gehts mir ähnlich, ich fahr auch erst 30min heim, dann praktisch wieder direkt bei der Arbeit vorbei 40min zum Schießstand. Direkt von der Arbeit weg würd also eine ganze Stunde sparen... Inwieweit es überhaupt rechtlich zulässig ist weiss ich nicht, falls ja wirst sicher zusätzlich auch noch das OK von deinem Chef und am Arbeitsplatz eine Möglichkeit zum Waffe Einsperren brauchen.

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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von gewo » Sa 13. Sep 2014, 01:28

hi

die antwort haengt in beiden faellen ausschliesslich davon ab ob am arbeitaort eine ordnungsgemaesse verwahrung moeglich ist.

wenn diese gegeben ist spricht da meiner meinung nach nichts dagegen

ich sehe ehrlich gesagt auch keine direkt aus dem waffenrecht abzuleitende verpflichtung irgendwelche vorgesetzte diesbezueglich zu fragen, dass waere nur erforderlich wenn du die waffe dort fuehren moechtest.
aber waffe im geschlossenen behaeltniss mitbringen und dieses behaeltnis zb in einen versperrbaren kasten zu versperren sollte in den meisten faellen zulaessig sein.

schwierig wird es zb bei oertlich getrennt befindlichem garderobespind, laengere abwesenheiten waehrend des tages oder arbeitsstellen in raeume mit parteienverkehr ect...

aber bei reinen schreibtischtaetern aus meiner sicht meistens kein problem, solange nicht in hausordnung die mitnahme von schusswaffen untersagt wird
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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von bino71 » Sa 13. Sep 2014, 03:24

Korrekt, aber eindeutig zu viele Zusatzprobleme:
- Wenn man Rauchen/Toilette/Kellnerin die Tattoos zeigen möchte >> muß man der Koffer/Rucksack mitnehmen (Vertrauensperson keine Gelegenheitsperson)
- Wenn der Wirt dahinter kommt >> entweder ein Fan, Hausverbot oder die Cobra/Wega vor der Tür.
- Sich Bier oder Wein genehmigen, locker werden, Waffe zeigen,... >> in vinum veritas
- Deine Tasche geklaut wird, weil man eben nicht 100% aufmerksam ist.
- Es geht vom Wirten zum Zeltfest, Morgens bei Sonnenaufgang zu Hause >> ob das als Transport gilt ..sicher nicht.

Es ist doch so, daß das Gesetz schwammig ist, was Vor- und Nachteile bringt.
Solange nichts passiert, wird es auch keine Probleme geben und Du kannst Dein Schnitzi beim Wirten verdrücken.


Ich pers. schaue, daß das Gerät so schnell wie möglich zu Hause ist.
Wenn die WBK nämlich weg ist, dann kann man streiten, klagen und viel Geld verlieren, selbst wenn man recht hat.

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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von Sidekix » Sa 13. Sep 2014, 04:52

bino71 hat geschrieben:Korrekt, aber eindeutig zu viele Zusatzprobleme:
- Wenn man Rauchen/Toilette/Kellnerin die Tattoos zeigen möchte >> muß man der Koffer/Rucksack mitnehmen (Vertrauensperson keine Gelegenheitsperson)
- Wenn der Wirt dahinter kommt >> entweder ein Fan, Hausverbot oder die Cobra/Wega vor der Tür.
- Sich Bier oder Wein genehmigen, locker werden, Waffe zeigen,... >> in vinum veritas
- Deine Tasche geklaut wird, weil man eben nicht 100% aufmerksam ist.
- Es geht vom Wirten zum Zeltfest, Morgens bei Sonnenaufgang zu Hause >> ob das als Transport gilt ..sicher nicht.



Sorry, aber die hier aufgeführten "Probleme" san künstliche Aufregerei
1. nimmst die tasche eben mit (oder is a KAZ3 Größe?)
2. warum sollte der wirt das mitbekommen , wennst dich halbwegs normal verhälst
3. Alkohol & Waffen passen net zam! (scho gar net in der menge das ma locker wird :doh: )
4. wenn ma net 100% auf seine Waffen aufpassen kann, sollt ma´s auch net mitnehmen
5. auf a Zeltfest is wohl etwas anders als zum wirtn was essen... :lol:

man kann immer Probleme suchen wo keine sind
hatte noch nie diesbezüglich Probleme
:think:

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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von Irwin J. Finster » Sa 13. Sep 2014, 07:17

Da hat Sidekix vollkommen recht. Ist eh logisch, wennst nach dem Schießstandbesuch mit den Kollegen irgenwo was Essen und ein Radler trinke willst, wirds kein Problem sein. Willst ausgehen, feiern und einen draufmachen, wird man logischerweise die Waffe zuerst nach Hause bringen und sicher vewahren......
  ▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von IT Guy » Sa 13. Sep 2014, 10:09


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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von kawaz » Sa 13. Sep 2014, 10:33

Wie ist das gedeckt z.B. ich fahr vom Wettbewerb nach Hause und fällt mir ein muss noch beim Discounter kaufen - Pistolenkoffer in den Rucksack und so an der Kassa angekommen will die Kassiererin den Inhalt des Rucksackes sehen sonst ruft sie die Polizei

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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von Hellboy » Sa 13. Sep 2014, 10:46

dann hast ganz klar ein problem, sollte die polizei gerufen werden .. denn transport is das keiner

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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von IT Guy » Sa 13. Sep 2014, 11:00

Lyrics hat geschrieben:...
aber ich hab grad bissl weitergesucht, evtl irre ich mich:
Runderlass BMI-VA1900/0147-III/3/2006
Unterkapitel
2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
Seite 155/156
9.2.Unter welchen Umständen kann eine genehmigungspflichtige Schusswaffe als sorgfältig verwahrt betrachtet werden, wenn beispielshaft während des Besuches einer Raststätte der Urkundeninhaber kurzfristig den Tisch verlassen muss?
Es scheint vertretbar, dass der Urkundeninhaber die entladene Schusswaffe der Kategorie B kurzfristig im Lokal zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrten Transportbehälter (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson ist (z.B. Kellnerin), die Aufsicht über den Pistolenkoffer übernimmt

Fassen wir kurz zusammen: Der Runderlass sagt, ich darf die KatB-Waffe im Lokal rurücklassen wenn meiner Frau die Aufsicht übernimmt.
User hier sagen, ich darf die Waffe garnicht ins Lokal mitnehmen.
Und jetzt denken wir nochmal über das ganze nach. :tipphead:

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