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Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von Nudnik » So 13. Mär 2011, 21:32

Hallo Abbath,

Meine Frage ist, fallen sie überhaupt unter die Definition "WAFFE" nach §1, denn nur dann ist §45 relevant.

Fehlt ihnen dazu nicht die Eignung als Sportgerät mangels Präzision und entsprechenden Disziplinen?

ICh meine sowas:
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nicht sowas:
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von mgritsch » So 13. Mär 2011, 23:52

Nudnik hat geschrieben:Meine Frage ist, fallen sie überhaupt unter die Definition "WAFFE" nach §1, denn nur dann ist §45 relevant.


schieß dir damit in die hand und dann behaupte nochmal dass das spielzueg ist.
auch lupis sind waffen, das ist so und das hat nix mit der präzisionsbedingten eignung als sportgerät zu tun .
schlussbasta.
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von Nudnik » Mo 14. Mär 2011, 09:40

Warum sollte ich mir auf die Hand schießen? Stich du dir doch mit einem Playmobilschwert ins Auge und behaupte es wäre eine Waffe, schlussbasta.

Es geht um die Rechtsdefinition "WAFFE" und nicht um Deine persönliche Meinungen. Ich behaupte nicht, dass es keine Waffe ist, lies meine Fragen etwas sorgfältiger bevor Du so einen Unsinn antwortest.
Es geht sehr wohl um die Präzision (EIGNUNG) und um anerkannte Disziplinen (SPORT) ansonsten wäre nämlich jeder Plastikkugerlspucker eine Waffe.

Und jetzt bitte sachlich und wenn möglich rechtlich fundiert weiter...


[Edit]
Und bevor's jetzt deshalb noch ein Misverständnis gibt, zur Klarstellung. Der 'Unsinn' bezieht sich auf deinen Vorschlag mir auf die Hand zu schießen und auf das alles schlagende Killerargument 'schlussbasta', nicht auf deine Meinung zum Sachverhalt, die ich nachvollziehen kann und die sich mit meiner Meinung dazu deckt aber Rechtsempfinden ist oftmals nicht gleich Rechtssprechung und darum gehts mir!
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von wene010676 » Mo 14. Mär 2011, 21:54

@Nudnik

Wenns ums professionelle sportliche Schießen geht, kann so eine CP99 mit einer richtigen
Matchpistole nicht mithalten. Präzision ist zwar nicht schlecht, aber halt auch nicht gut
genug - vom Abzug ganz zu schweigen - Matchpistolen sind außerdem prellschlagfrei.

Gedacht sind solche Pistolen wie die CP99 eher fürs Funshooting oder fürs Scheibenschießen
für zuhause - wenn du damit bei einem sportlichen Bewerb mitschießen willst wird man dich
höchstens auslachen bzw. dich gar nicht erst mitmachen lassen.

Das alles hat aber überhaupt nix mit dem Waffengesetz zu tun, da sind die billige Co2-Plempe
und die 1500 Euro Match-Luftdruckpistole als minderwertige Schusswaffe gleichgestellt.

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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von Nudnik » Mo 14. Mär 2011, 23:39

wene010676 hat geschrieben:minderwertige Schusswaffe


Vielen Dank für Deine Antwort. Ist obiger Begriff irgendwo definiert?
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von gewo » Di 15. Mär 2011, 00:30

Nudnik hat geschrieben:
wene010676 hat geschrieben:minderwertige Schusswaffe


Vielen Dank für Deine Antwort. Ist obiger Begriff irgendwo definiert?



das soll heissen "minderwirksam"
und ja, das ist ein begriff mit dem in den erlaessen umgegangen wird
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von Nudnik » Di 15. Mär 2011, 09:06

gewo hat geschrieben:das soll heissen "minderwirksam"


FIndet man da auch eine Definition dazu? Ich hab da was im Hinterkopf mit 7,5J?
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von Ticket » Di 15. Mär 2011, 09:46

Es gibt im österr. Waffengesetz keine Defination dazu. Es sind im §45 die minderwirksamen Schußwaffen angeführt und welche Paragraphen des Gesetzes hierfür zur Anwendung kommen. Das mit den 7,5 Joule und dem F im Fünfeck gilt im deutschen Waffengesetz.
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von gewo » Di 15. Mär 2011, 10:16

Nudnik hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:das soll heissen "minderwirksam"


FIndet man da auch eine Definition dazu? Ich hab da was im Hinterkopf mit 7,5J?


hi

nein
keine definition

"minderwirksam" oder nicht liegt im ermessen der behoerde (immer schon, nicht erst seit der novelle ..)

mit 7,5J hats wie schon richtig gesagt nix zu tun
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von mgritsch » Di 15. Mär 2011, 14:24

Nudnik hat geschrieben:Es geht um die Rechtsdefinition "WAFFE" und nicht um Deine persönliche Meinungen. Ich behaupte nicht, dass es keine Waffe ist, lies meine Fragen etwas sorgfältiger bevor Du so einen Unsinn antwortest.
Es geht sehr wohl um die Präzision (EIGNUNG) und um anerkannte Disziplinen (SPORT) ansonsten wäre nämlich jeder Plastikkugerlspucker eine Waffe.


die für eine lupi relevante rechtsdefinition ist sehr klar und daran herumzudeuteln gibt es nix:
§ 2. (1) Schußwaffen sind Waffen, mit denen feste Körper(Geschosse) durch einen Lauf in
eine bestimmbare Richtung verschossen werden können;

sorry, aber mich nervt die diskussion über den status von luftdruckwaffen einfach schon ein wenig. mir scheint, dass viele die wirkung und das gefährdungspotenzial unterschätzen. wenn du mit "nicht sportlich geeignet" herumargumentieren willst, dass es keine waffe (ergo ein spielzeug) ist, dann schlägt das nach meinem verständnis in die gleiche kerbe. das ist kein unsinn sondern weitergedacht.

es wäre halt nett, wenn einfach mal anerkannt würde, dass auch eine Lupi eine waffe ist für die es nur ein paar gesetzlich klar definierte und sinnvolle ausnahmen gibt.

was "sport" und "eignung" ist, das hat der gesetzgeber zum glück nicht definiert, weil sonst hätten wir verdammt viel ärger beim WBK-erweitern. (bedarf? voreintrag?) es gibt auch keine offiziell anerkannten disziplinen, ebenfalls zum glück zu unseren vorteil sonst könntest du dir vermutlich die hälfte deiner ergebnislisten in die haare schmieren wenn es um eine überprüfung/erweiterung geht.

wehret den deutschen zuständen! :naughty:
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von Nudnik » Di 15. Mär 2011, 15:15

Hallo mgritsch, dass eine Luftpistole eine Schusswaffe ist, setzt voraus, dass es sich überhaupt um eine Waffe handelt. An diesem Punkt stellt sich sehr wohl die Frage nach der Eignung zu sportlichen Zwecken da, sonst §1 nicht anwendbar ist und was keine Waffe ist, kann erst recht keine Schusswaffe sein.

Also stellt sich die Frage, ab wann ist eine Luftpistole eine Waffe. Wovon hängt das ab, wer definiert das? Willkür? Experten? Wie nu??

Ich will Lupis nicht verharmlosen, obwohl ich persönlich Diese, wenn überhaupt, dann aus rechtlicher Sicht und ansonsten nur sehr eingeschränkt als Waffe betrachte.

Darum gehts mir aber nicht und mir gehts auch nicht um endlose Diskussionen und schon gar nicht darum ob ich mit so einer Knarre rumlaufen darf. Aus dem Alter bin ich seit Langem raus, also bitte unterstelle mir nicht Derartiges.

Ich will schlicht wissen, wie und auf welcher Grundlage diese Einstufung zur Waffe stattfindet.

Und deutsche Zustände will hier sowieso KEINER!!
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von mgritsch » Di 15. Mär 2011, 22:05

Nudnik hat geschrieben:Also stellt sich die Frage, ab wann ist eine Luftpistole eine Waffe. Wovon hängt das ab, wer definiert das? Willkür? Experten? Wie nu??


ich verstehe nicht was du daran nicht verstehst:

§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu
beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
§ 2. (1) Schußwaffen sind Waffen, mit denen feste Körper(Geschosse) durch einen Lauf in
eine bestimmbare Richtung verschossen werden können;


das tut doch eine luftdruckwaffe, oder? also ist sie IMMER eine schusswaffe. egal ob 3 oder 7 oder 20 joule, egal ob 0,2cm oder 20 cm streukreis auf 10m. und da es keine verordung gibt was "sport" ist - e voila. bzw: würdest du AIPSC nichtals sport bezeichen!? niemand fragt nach disziplin oder präzision. es steht dir frei bei der staatsmeisterschaft mit der CP99 anzutreten. ich weiß nicht genau in was du dich da versteigst. und dann gibt es auch:

§ 45. WagffG:
Auf
1. Schußwaffen mit Luntenschloß-, Radschloß- und Steinschloßzündung,
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder
unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben
werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,

4. Zimmerstutzen und
5. andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für Inneres durch
Verordnung als solche bezeichnet, sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis
49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52
bis 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.


sagt es auch nochmal klar und deutlich was von jeglicher art von lupi zu halten ist. daran ist nix zu deuteln.
eine softair ist zB aufgrund der "schusswaffenähnlioche produkte verordnung" extra geregelt:

185. Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
über das Inverkehrbringen von schußwaffenähnlichen Produkten (Schußwaffenähnliche
ProdukteV)
Auf Grund des § 8 des Produktsicherheitsgesetzes 1994, BGBl. Nr. 63/1995, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet:
Geltungsbereich
§ 1. Diese Verordnung regelt das Inverkehrbringen von schußwaffenähnlichen Produkten, die weder
dem Waffengesetz 1996 (BGBl. I Nr. 12/1997 in der jeweils geltenden Fassung) unterliegen noch
Spielwaren gemäß § 6 lit. d Lebensmittelgesetz 1975 (BGBl. Nr. 86/1975 in der jeweils geltenden
Fassung) sind und deren Geschosse eine mittlere Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule aufweisen,
insbesondere Federdruckwaffen.

Beschränkung des Inverkehrbringens
§ 2. (1) Schußwaffenähnliche Produkte dürfen nur von Gewerbetreibenden mit einer Bewilligung
zur Ausübung des Waffengewerbes (§ 127 Z 1 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994) an
Letztverbraucher abgegeben werden.
(2) Die Abgabe von schußwaffenähnlichen Produkten gemäß Abs. 1 an Personen unter 18 Jahren ist
verboten.
Übergangsbestimmung
§ 3. Die Abgabe von schußwaffenähnlichen Produkten durch vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung
hiezu berechtigte Gewerbetreibende an Personen über 18 Jahren ist bis 31. Dezember 1997
zulässig.
Prammer
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von gewo » Di 15. Mär 2011, 22:10

hi

ich bewundere den kollegen mgritsch fuer seinen langmut
:clap:

@Nudnik:
warum sagst du uns denn nicht was du vermutest, annimmst, oder von mir aus was du dir wuenscht
dann laesst sich evt genauer begruenden warum du (vermutlich) falsch liegst (wenn du den zitierten gesetzestexten alleine schon ned glaubst...)
;-)
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von Nudnik » Di 15. Mär 2011, 22:49

Hallo mgritsch,

danke für Deinen ausführlichen Beitrag. Die entsprechenden Stellen des Waffengesetzes kenne ich ja und auch deren Interpretation (siehe mein zweites Post in diesem Thread) aber mir ist nicht klar wie bzw. warum zwischen schusswaffenähnliche Produkten und Schusswaffen unterschieden wird, denn wenn Deine Interpretation ohne weitere Ausführungen korrekt ist würden ja auch Softairpistolen unter das Waffengesetz fallen, zumal es für Diese tatsächlich sportliche Disziplinen gibt. Für diese wurde jedoch eine eigene Verordnung geschaffen.
Wieso?

Liegt der einzige Unterschied zwischen Softair und einer Lupi darin, dass §45 Butan/Propan bzw. HFC134 nicht als Treibmittel erwähnt oder umgekehrt gefragt, würde ich eine Softair mit Druckluft oder CO2 Kapseln betreiben, fällt sie dann unter §45?

@gewo
Ich will verstehen durch welches Kriterium hier unterschieden wird, sonst nix. :)
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von Ticket » Mi 16. Mär 2011, 05:58

Nudnik hat geschrieben:Liegt der einzige Unterschied zwischen Softair und einer Lupi darin, dass §45 Butan/Propan bzw. HFC134 nicht als Treibmittel erwähnt oder umgekehrt gefragt, würde ich eine Softair mit Druckluft oder CO2 Kapseln betreiben, fällt sie dann unter §45?

@gewo
Ich will verstehen durch welches Kriterium hier unterschieden wird, sonst nix. :)

Du selbst klärst uns in einem anderen Thread hier auf welches Gesetz auf Softair anzuwenden ist. Siehe:
Verordnung: Schußwaffenähnliche ProdukteV

Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 185/1997
Typ: V Teil: 2 Datum: 1997-07-08

§ 1. Diese Verordnung regelt das Inverkehrbringen von schußwaffenähnlichen Produkten, die weder dem Waffengesetz 1996
(BGBl. I Nr. 12/1997 in der jeweils geltenden Fassung) unterliegen noch Spielwaren gemäß § 6 lit. d Lebensmittelgesetz 1975 (BGBl. Nr.
86/1975 in der jeweils geltenden Fassung) sind und deren Geschosse eine mittlere Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule aufweisen, insbesondere Federdruckwaffen.


Beschränkung des Inverkehrbringens
§ 2. (1) Schußwaffenähnliche Produkte dürfen nur von Gewerbetreibenden mit einer Bewilligung zur Ausübung des
Waffengewerbes (§ 127 Z 1 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994) an Letztverbraucher abgegeben werden.

(2) Die Abgabe von schußwaffenähnlichen Produkten gemäß Abs. 1 an Personen unter 18 Jahren ist verboten.

----------------------

Und nachdem eine Softgun bereits entsprechend §1 keine Voraussetzung zur Waffe erfüllt, kann sie erst recht auch auch keine Schußwaffe sein. Das Waffengesetz ist also darauf nicht anzuwenden. Ende deines Zitats.

Und jetzt willst von uns den gesetzl. Unterschied zwischen Luftdruck, CO2 und Softguns wissen, irgendwie verstehe ich dein Bestreben auch nicht.
Ticket

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