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Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Mo 11. Apr 2022, 16:44
von Schuttwegraeumer
Vielleicht die neue S&B XRG-D.
Gibt's in 9mm kurz, 9Para, 40S&W, 10mm AUTO und 45 ACP.

https://www.sellier-bellot.cz/en/produc ... ense/list/

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Mo 11. Apr 2022, 18:14
von John Connor
MikeV hat geschrieben:
Mo 11. Apr 2022, 16:35

Im Gesetz steht doch "nur" Expansivgeschoss.
Woher kommt dieses "nur TMHS"? Die Hersteller werben doch explizit mit der Expansion, warum sind diese Geschoße (zB Voll-Kupfer-Geschoße wie Geco Action extreme) dann erlaubt, TMHS aber nicht.

WaffG §17
(2) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung Erwerb, Besitz, Einfuhr und Führen von neuartigen Waffen oder Erwerb, Besitz und Einfuhr von neuartiger Munition, die auf Grund ihrer Beschaffenheit, Wirkung oder Wirkungsweise eine besondere Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für fremdes Eigentum darstellen könnten, zu verbieten. Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten.
Die Antwort hast Du Dir quasi eh schon gegeben.
Verordnungen beruhen, von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen, auf Gesetzen. Sie dürfen Gesetze also nur ausgestalten.
§17 WaffG ist die Grundlage für § 5 1. WaffV. In dieser hat der BMI „ Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen“ mit 1. Jänner 1998 verboten.

Dann kam der VwGH und hat folgendes Erkenntnis gefällt: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0050426X00 Interessant ists bei Punkt 2.2.

Da die Verordnung dem WaffG wie gesagt nicht widersprechen darf, hat der VwGH die Verordnung „gesetzeskonform interpretiert“, also sie so ausgelegt, dass sie dem WaffG nicht widerspricht. Daraus ergibt sich, dass das in der Verordnung normierte Verbot dahingehend zu verstehen ist, dass es Munition sowie Geschosse, die für Jagd- und Sportwaffen bestimmt sind nicht erfasst.

Das BM.I hat in einem Erlass, der keine extern gültige Rechtsquelle ist, betreffs Nachweis festgehalten, was nach Dafürhalten des BMI als Nachweis der Jagd- und Sportausübung dienen kann. Ob das deckungsgleich ist mit „in Jagd- und Sportwaffen bestimmt sind“ (VwGH) ist, wurde bislang, soweit ich weiß, nicht ausjudiziert.

Eine Frage hätte ich an die technisch versierte Öffentlichkeit hier: Was ein Teilmantelgeschoß ist, scheint mir klar zu sein (Mantel um Kern aus anderem Material aber (vorne) eben nicht geschlossen). Was eine offene Hohlspitze ist, scheint mir auch klar zu sein.
Aber was bitte ist eine geschlossene Hohspitze. Wie schaut sowas aus? Gibts dafür ein Beispiel?

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Mo 11. Apr 2022, 18:17
von combatmiles
@Gewo gibts schon an Preis für die XRG in .45ACP?

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Mo 11. Apr 2022, 18:32
von Nuss_95
John Connor hat geschrieben:
Mo 11. Apr 2022, 18:14
Eine Frage hätte ich an die technisch versierte Öffentlichkeit hier: Was ein Teilmantelgeschoß ist, scheint mir klar zu sein (Mantel um Kern aus anderem Material aber (vorne) eben nicht geschlossen). Was eine offene Hohlspitze ist, scheint mir auch klar zu sein.
Aber was bitte ist eine geschlossene Hohspitze. Wie schaut sowas aus? Gibts dafür ein Beispiel?
Sowas eventuell?

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Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Mo 11. Apr 2022, 19:26
von John Connor
Ja, gut möglich.
1.) Der Kupfermantel ist vorne offen, also zumindest bedeckt er net die Spitze (dh =„Teilmantel“?)
2.) Hohlspitz hams auch alle.
3.) „Geschlossen“ ist der Hohlspitz mit einem anderen Material als der (restliche) Mantel.) Ist damit geschlossen gemeint?

Kann da wer noch was dazu beitragen?

Nimmt das (3) (der Kern schaut ja net raus) die Eigenschaft einer Teilmantel Patrone, oder heißt Teilmantel nur, dass sie eben nicht (aus EINEM Mantelmaterial) Vollmantel ist?

Gibts sowas, dass der Pfropfen vorn auch aus dem Mantelmaterial ist und dennoch einen Hohlspitz verschließt (weil dann tät mans vermutlich nicht merken)?

Hat wer eigentlich eine Liste, von TM HS Muni und Munition die Hohlspitz haben aber keinen offenen oder geschlossenen Hohlspitz. Händler, weil die müsstens ja wissen wegen Verkauf nur an Berechtigte?

Danke
J.

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Mo 11. Apr 2022, 20:24
von gewo
combatmiles hat geschrieben:
Mo 11. Apr 2022, 18:17
@Gewo gibts schon an Preis für die XRG in .45ACP?

S&B 45 AUTO/45CP XRG DEFENSE 165 GRS
UVP € 77,40 / 50stk

doubleaction sonderpreis € 63,-/ 50stk
dzt nicht lagernd beim lieferanten

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Mo 11. Apr 2022, 20:30
von gewo
John Connor hat geschrieben:
Mo 11. Apr 2022, 19:26
Hat wer eigentlich eine Liste, von TM HS Muni und Munition die Hohlspitz haben aber keinen offenen oder geschlossenen Hohlspitz. Händler, weil die müsstens ja wissen wegen Verkauf nur an Berechtigte
da gibts keine listen
das ist wie bei den waffen

der haendler muss sie in eine kategorie einordnen
wenn er zweifel hat kann er beim BMI anfragen und die beauftragen auf seine kosten einen gutachter der die einzelfrage klaert
es koennen dabei immer nur konkrete fragestellungen beantwortet werden
keine generellen rechtsfragen

aber im gegenstaendlichen fall ist es dank des erlasses ja relativ klar

Teilmantelhohlspitz = 1.) TEILMANTEL + 2.) HOHLSPITZ
1.) wenn eine patrone keinen teilmantel hat dann kann sie grundsaetzlich nicht betroffen sein
zb solid-hohlspitz, paketgeschoss-hohlspitz, vollmantel-hohlspitz usw
2.) wenn eine patrone keinen (offenen oder geschlossenen) hohlspitz hat dann ist sie auch ned betroffen
zb kegelstumpf, rundkopf usw

damit kommst eigentlich recht weit ...

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Mo 11. Apr 2022, 21:43
von MikeV
John Connor hat geschrieben:
Mo 11. Apr 2022, 18:14
MikeV hat geschrieben:
Mo 11. Apr 2022, 16:35

Im Gesetz steht doch "nur" Expansivgeschoss.
Woher kommt dieses "nur TMHS"? Die Hersteller werben doch explizit mit der Expansion, warum sind diese Geschoße (zB Voll-Kupfer-Geschoße wie Geco Action extreme) dann erlaubt, TMHS aber nicht.

WaffG §17
(2) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung Erwerb, Besitz, Einfuhr und Führen von neuartigen Waffen oder Erwerb, Besitz und Einfuhr von neuartiger Munition, die auf Grund ihrer Beschaffenheit, Wirkung oder Wirkungsweise eine besondere Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für fremdes Eigentum darstellen könnten, zu verbieten. Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten.
Die Antwort hast Du Dir quasi eh schon gegeben.
Verordnungen beruhen, von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen, auf Gesetzen. Sie dürfen Gesetze also nur ausgestalten.
§17 WaffG ist die Grundlage für § 5 1. WaffV. In dieser hat der BMI „ Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen“ mit 1. Jänner 1998 verboten.

Dann kam der VwGH und hat folgendes Erkenntnis gefällt: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0050426X00 Interessant ists bei Punkt 2.2.

Da die Verordnung dem WaffG wie gesagt nicht widersprechen darf, hat der VwGH die Verordnung „gesetzeskonform interpretiert“, also sie so ausgelegt, dass sie dem WaffG nicht widerspricht. Daraus ergibt sich, dass das in der Verordnung normierte Verbot dahingehend zu verstehen ist, dass es Munition sowie Geschosse, die für Jagd- und Sportwaffen bestimmt sind nicht erfasst.

Das BM.I hat in einem Erlass, der keine extern gültige Rechtsquelle ist, betreffs Nachweis festgehalten, was nach Dafürhalten des BMI als Nachweis der Jagd- und Sportausübung dienen kann. Ob das deckungsgleich ist mit „in Jagd- und Sportwaffen bestimmt sind“ (VwGH) ist, wurde bislang, soweit ich weiß, nicht ausjudiziert.

Eine Frage hätte ich an die technisch versierte Öffentlichkeit hier: Was ein Teilmantelgeschoß ist, scheint mir klar zu sein (Mantel um Kern aus anderem Material aber (vorne) eben nicht geschlossen). Was eine offene Hohlspitze ist, scheint mir auch klar zu sein.
Aber was bitte ist eine geschlossene Hohspitze. Wie schaut sowas aus? Gibts dafür ein Beispiel?
Das erklärt meine „Probleme“, danke!

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Mo 11. Apr 2022, 22:26
von neuling1234
Habs leider noch immer nicht verstanden (sorry Newbie :D)..

Wären zb jetzt diese Patronen: "Geco 9mm Luger Hexagon 8,0g / 124gr" nur mit Jagdkarte oder Sportschützen-Ausweis legal?
Oder gehts eigentlich nur darum dass die Munition ansich legal ist und es hat nichts mit irgendwelchen Ausweisen zu tun?

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Mo 11. Apr 2022, 22:45
von John Connor
Die Geco 9mm Luger Hexagon hat ein Hohlspitz Projektil. Ich hab aber keinen Ahnung, obs ein Teilmantelgeschoß ist.
Wenn ja -> problematisch,
wenn nicht -> unproblematisch

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Mo 11. Apr 2022, 23:25
von gewo
neuling1234 hat geschrieben:
Mo 11. Apr 2022, 22:26
Habs leider noch immer nicht verstanden (sorry Newbie :D)..

Wären zb jetzt diese Patronen: "Geco 9mm Luger Hexagon 8,0g / 124gr" nur mit Jagdkarte oder Sportschützen-Ausweis legal?
Oder gehts eigentlich nur darum dass die Munition ansich legal ist und es hat nichts mit irgendwelchen Ausweisen zu tun?
die Geco 9mm Luger Hexagon 8,0g / 124gr" ist eine teilmantel hohlspitz patrone
besitz nur mit jagdkarte oder sportschuetzenvereins ausweis zulaessig
(ziemlich sicher, kann ned nachsehen, bin nimmer im laden)

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 05:01
von Schuttwegraeumer
Grundsätzlich kann man sagen dass wenn es ein Hohlspitz Geschoss ist welches einen Mantel hat der vorne unterbrochen ist für die Hohlspitze ist es ein Teilmantelhohlspitz und fällt damit unter die Einschränkung.
Es ist egal ob diese Hohlspitze mit einem Drittmaterial verfüllt ist wie etwa beim Critical Duty Geschoss.
Wenn das Hohlspitzgeschoss aus einem Metall besteht wie Kupfer oder Blei ist es KEIN Teilmantel Hohlspitz Geschoss und fällt nicht unter die Einschränkungen.
Deshalb wurden ja auch immer Fiocchi EMB oder Magech SCHP gekauft, die fallen alles nicht unter die Einschränkungen.
Auch Geschosse wie das EFMJ von Federal (wurde als Guard Dog verkauft) ist kein JHP und war damit nicht von den Einschränkungen betroffen.

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 05:06
von Schuttwegraeumer
gewo hat geschrieben:
Mo 11. Apr 2022, 23:25
neuling1234 hat geschrieben:
Mo 11. Apr 2022, 22:26
Habs leider noch immer nicht verstanden (sorry Newbie :D)..

Wären zb jetzt diese Patronen: "Geco 9mm Luger Hexagon 8,0g / 124gr" nur mit Jagdkarte oder Sportschützen-Ausweis legal?
Oder gehts eigentlich nur darum dass die Munition ansich legal ist und es hat nichts mit irgendwelchen Ausweisen zu tun?
die Geco 9mm Luger Hexagon 8,0g / 124gr" ist eine teilmantel hohlspitz patrone
besitz nur mit jagdkarte oder sportschuetzenvereins ausweis zulaessig
(ziemlich sicher, kann ned nachsehen, bin nimmer im laden)
Bekommt man nur mit Jagdkarte oder Sportschützenvereinsausweis.
Die Hexxagon ist ein typisches Beispiel warum man die Ausnahme damals auch auf Sportschützen ausgeweiset hatte, anfangs waren ja nur Jäger davon ausgenommen.
Die Hexxagon expandieren nicht kontrolliert, die Hohlspitze ist nur dazu da die Genauigkeit zu steigern.

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 20:44
von eXistenZ
MikeV hat geschrieben:
Mo 11. Apr 2022, 16:35
Im Gesetz steht doch "nur" Expansivgeschoss.
Woher kommt dieses "nur TMHS"? Die Hersteller werben doch explizit mit der Expansion, warum sind diese Geschoße (zB Voll-Kupfer-Geschoße wie Geco Action extreme) dann erlaubt, TMHS aber nicht.

WaffG §17
(2) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung Erwerb, Besitz, Einfuhr und Führen von neuartigen Waffen oder Erwerb, Besitz und Einfuhr von neuartiger Munition, die auf Grund ihrer Beschaffenheit, Wirkung oder Wirkungsweise eine besondere Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für fremdes Eigentum darstellen könnten, zu verbieten. Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten.
Lt. Gesetzestext klingt es so als ob der Bundesminister das tun muss. Es klingt nach einer Aufforderung.
"Der Bundesminister für Inneres hat Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen, durch Verordnung zu verbieten."

Der Bundesminister hat aber durch Verordnung nur TMHS verboten und nicht jede Expansivmunition.

Versteht mich nicht falsch.
Ich finde es gut das der Bundesminister nicht jede Expansivmunition verboten hat und will mich darüber auch nicht beschweren.
Ich kann aber verstehen warum das für jemanden verwirrend sein kann.

Re: 9mm Hohlspitz...

Verfasst: Do 14. Apr 2022, 13:56
von Wilhelmshoehe
Ein Blick auf die Jahreszahlen der VO hilft:
- 1998 gab's keine geläufigen Hohlspitzsolids. Expansivmunition war Teilmantel.
- Der Gesetzespassus selbst wurde in der Stammform des WaffG 1996 erlassen und wurde 1997 verlautbart (BGBl. I Nr. 12/1997).

EMB und dergleichen war damals kein Thema...

Gesetze hinken prinzipiell immer dem Stand der Technik nach. ;)