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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 12:52
von raptor
Nein, weil weiter Kriegsmaterial.

Einzige Erleichterung: bei Sportgewehren *dürfte* es keine AT Versionen mehr brauchen.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 14:05
von raptor
Ja eh, kriegen tust trotzdem keins. KMG > WaffG
Bitte die von Dir in Deiner Signatur verlinkten Erläuterungen lesen.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 14:10
von John Connor
raptor hat geschrieben:Ja eh, kriegen tust trotzdem keins. KMG > WaffG
Bitte die von Dir in Deiner Signatur verlinkten Erläuterungen lesen.


Und was soll da geheimnisvolles drinnen stehen? :think:
Das KMG ist nur für den Import und Export relevant!
Wenn es jemand importiert der das darf, kann er in Zukunft jeden HA in Österreich an jemand mit B Platz verkaufen (gehe davon aus, es handelt ich um keinen VA, das ginge natürlich nicht :naughty: )

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 14:22
von brausi
Dass tatsächlich auch "astreines" Km nach der VO nun erhältlich sein wird glaube ich tatsächlich erst wenn es soweit ist. Wie schon öfters gesagt neue, spezifisch hergestellte "Sportgewehre" kann ich mir schon vorstellen nach dem wording. Altes KM? Eher nicht. Aber wie gesagt nur meine Interpretation in einer insgesamt bislang am schlechtesten und mit erheblichen Unschärfen und Unsicherheiten, wenn auch mit teilweise ursprünglich durchwegs guten Absichten die ich unterstellen möchte, formulierten Novelle. Was ich mir bezüglich M1 usw noch vorstellen kann "nachproduzierte" "sporting rifles" aber keine Originale. Aber was weiß man bei dem Entwurf schon wie es tatsächlich gemeint war oder sein soll. Erläuterungen hin oder her.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 14:24
von BigBen
Ich kann bestätigen dass das KMG für den Import/Export der Waffen relevant sind - aber Händler die KM importieren dürfen, dürfen reine Halbautomaten zukünftig auch als Kat. B Waffen verkaufen.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 14:28
von Stickhead
woolf hat recht.

§ 1 KMG regelt den Anwendungsbereich des KMG. Das ist Ein-, Aus-, Durchfuhr, Vermittlung.
§ 2 KMG regelt die Definition von KM und verweist dabei auf die KMV.
§ 2 KMV regelt, was KM ist.
§ 5 WaffG regelt die Definition von KM einerseits durch den Verweis auf die KMV mit der Spezialregelung, dass halbautomatische Gewehre und Karabiner kein KM sind.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 14:40
von Nordi
BigBen hat geschrieben:Ich kann bestätigen dass das KMG für den Import/Export der Waffen relevant sind - aber Händler die KM importieren dürfen, dürfen reine Halbautomaten zukünftig auch als Kat. B Waffen verkaufen.


Bedeutet das jetzt das die Einstufung von HA in Zukunft viel einfacher wird?

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 14:47
von raptor
BigBen hat geschrieben:Ich kann bestätigen dass das KMG für den Import/Export der Waffen relevant sind - aber Händler die KM importieren dürfen, dürfen reine Halbautomaten zukünftig auch als Kat. B Waffen verkaufen.


Wait, WHAT!? Heißt das, man kriegt z. B. bei Austria Arms künftig legal ein Garand oder ein SVT??

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 14:52
von BigBen
raptor hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Ich kann bestätigen dass das KMG für den Import/Export der Waffen relevant sind - aber Händler die KM importieren dürfen, dürfen reine Halbautomaten zukünftig auch als Kat. B Waffen verkaufen.


Wait, WHAT!? Heißt das, man kriegt z. B. bei Austria Arms künftig legal ein Garand oder ein SVT??


Theoretisch: ja...praktisch: mal schauen. Ich würd da jetzt aber nicht zuviel diskutieren solange das Gesetz nicht beschlossen.

Schon mit Austria Arms geredet?

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 14:53
von Evilcannibal79
Nordi hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Ich kann bestätigen dass das KMG für den Import/Export der Waffen relevant sind - aber Händler die KM importieren dürfen, dürfen reine Halbautomaten zukünftig auch als Kat. B Waffen verkaufen.


Bedeutet das jetzt das die Einstufung von HA in Zukunft viel einfacher wird?


So wie ich das verstehe brauchts da keine Einstufung mehr wenn reiner HA und nicht mit VA Teilen kompatibel?

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 14:58
von John Connor
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Nordi hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Ich kann bestätigen dass das KMG für den Import/Export der Waffen relevant sind - aber Händler die KM importieren dürfen, dürfen reine Halbautomaten zukünftig auch als Kat. B Waffen verkaufen.


Bedeutet das jetzt das die Einstufung von HA in Zukunft viel einfacher wird?


So wie ich das verstehe brauchts da keine Einstufung mehr wenn reiner HA und nicht mit VA Teilen kompatibel?


So wie ich das verstehe brauchts da keine Einstufung mehr wenn ein reiner HA in den Verkehr kommt!

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 14:58
von gewo
raptor hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Ich kann bestätigen dass das KMG für den Import/Export der Waffen relevant sind - aber Händler die KM importieren dürfen, dürfen reine Halbautomaten zukünftig auch als Kat. B Waffen verkaufen.


Wait, WHAT!? Heißt das, man kriegt z. B. bei Austria Arms künftig legal ein Garand oder ein SVT??


bei jedem haendler bekommst du sie ab 1.1. ....

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Do 11. Okt 2018, 14:59
von raptor
OMG, OMG, psst.