„(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu
dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl
zu bewilligen, so ist ihm für die
Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber
insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn bla bla bla
Asoooo meint ihr das, verstehe...Ich muss nachweisen das ich den
Schießsport ausübe und deshalb geht das quasi am besten mit Verein (Vereinmitgliedskarte).
Ok, kenn mich jetzt aus
Hmm, d.h. für mich dann eigentlich auch das ich FIX zu einem Verein joinen sollte/muss/darf/kann weil ich mir eigentlich fest vorgenommen habe aufgrund dieser (von mir etwas falsch interpretierten) neuen Novelle nach 5 Jahren einen Platz zu erweitern ohne Stress oder Zugehörigkeit.
Wer will mich?
PS: Danke Jungs für die Richtigstellung!
PS2: gasti357, tja gschissn grennt würd ich sagen...dann müssen wir beide schaun wo wir demnächst in einem Verein unterkommen!