gewo hat geschrieben:Floodplainer hat geschrieben:Und trotzdem geht mir noch nicht ganz ein warum manche Halbautomaten im Langwaffenkaliber erlaubt sind und manche nicht.
Es gibt ja noch andere HAs ausser die üblichen (AUG, OA-15, SIG) - die mit militärischen Vorbildern haben ja BMI Gutachten.
Haben jagdliche Halbautomaten (solche mit Verzierungen von Edel-Büchenmacher Hochnase&Co) BMI Gutachten?
Muss man Pistolen "von ausserhalb" Genehmigen lassen?
Muss man Halbautomaten "von ausserhalb" genehmigen lassen? -> Da schauts ja immer besonders übel aus, aber WARUM eigentlich. Warum gibts bei uns kein USC? SL8? KelTec SUB?
Fragen über Fragen

hi
es ist doch eh ned so kompliziert
regel nr 1
alle HA langwaffen sind kriegsmaterial und daher verboten.
ausnahmen:
jagdliche waffen
waffen fuer sportschuetzen
bisher bereits per bescheid (frueher) genehmigte ausnahmen (SLB 2000, browning BAR, ect ect)
per bescheid als "faustfeuerwaffen" eingestufte langwaffen (zb BT 96 usw)
Genau wie gewo es sagt ist es grundsätzlich.
Vereinfacht:
Halbautomatische Gewehre ansich sind mal A, solange nicht B festgestellt wurde.
Kurzwaffen immer B. Mit Ausnahme derer, die Umbauten von A sind.

Somit nicht automatisch B trotz Kurzwaffe: Superkurze Karabiner, Semi Autos von Maschinenpistolen.
Das PROBLEM ist, dass die Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial von "Halbautomatische Karabiner und Gewehre" spricht. Somit nicht eindeutig von "Langwaffen", auch wenn das grundsätzlich "üblicherweise" so gehandhabt wird. Somit könnte man deine Pistole im Langwaffenkaliber auch als "Karabiner" ansehen... für solche Grauzonen wendet der Jurist an:
Die wörtliche Interpretation.
Die systematische Interpretation.
Die historische Interpretation.
Und schließlich noch die teleologische Interpretation.
