Promo hat geschrieben:WO bzw WIE man es transportiert, ist doch eine vollkommen andere Baustelle. Das hängt doch gar nicht mit geladen und ungeladen zusammen. Ich verstehe nicht, wie du aus der Methode des Transportes Rückschlüsse auf den Ladezustand einer Waffe ziehen willst.
Will ich ja auch gar nicht, der Ladezustand der Waffe ist unbestritten
ungeladen. Es war eine Analogie zwischen zwei Dingen:
Ding 1 - Das Bauchtascherl ist so wie das Gesetz fordert zweifelsohne ein geschlossenes Behältnis und wird
trotzdem als Führen angesehen.
Ding 2 - Das vorgeladene nicht eingeführte Magazin führt so wie das Gesetz fordert zweifelsohne
nicht zu einer geladenen Waffe. und
trotzdem wurde das von vielen als Führen angesehen.
Jetzt wurde Ding 2 durch die Auskunft vom BMI widerlegt und das ist gut so.
Promo hat geschrieben:Zum Bauchtascherl eine Anmerkung, üblicherweise wird die Trageweise "am Körper" (= Bauchtascherl oder Holster) als Führen angesehen. Weil die Waffe dadurch eben sofort zur Hand ist und man sie deshalb "bei sich hat" (iSd Abs.1). Bitte aber hier nicht vermischen und diese Diskussion an anderer Stelle führen.
Du hast es eh schön gesagt, genau darum gehts. Deine sofort-zur-Hand Argumentation vom Bauchtascherl haben viele 1:1 bei den vorgeladenen Magazinen angewendet. Man hat mit dem Bauchtascherl die Waffe zwar "bei sich", bei-sich-haben ist aber rechtlich gesehen auch im Kofferraum der Fall und bei jedem anderen Transport auch. Es müßte eigentlich die Ausnahme nach §7 (3) gelten weil ein Bauchtascherl ein geschlossenes Behältnis ist - vorausgesetzt auch alle anderen Bedingungen des Transportes sind erfüllt. Du sagst jetzt in dem Fall ist das geschlossene Behältnis zwar faktisch da aber es zählt nicht, weil die Waffe "sofort zur Hand" ist. Genau so haben andere argumentiert dass der ungeladene Zustand zwar faktisch da ist aber nicht zählt, weil die Waffe "schnell geladen" werden kann.
Wir sind uns also einig dass die Waffe immer ungeladen war. Es gab halt nur eine sich darüber hinwegsetzende Interpretation die nun hoffentlich aus der Welt geschafft sein sollte.
Eventuell könnte man das Bauchtascherl auch zu Fall bringen, weil es für mich eigentlich so ausschaut als ob es die gleiche Geschichte ist wie bei den vorgeladenen Magazinen? Aber ich sehe da weniger Nutzen dahinter. Die vorgeladenen Magazine haben für einen Sportschützen echte Vorteile in der Praxis, während das Bauchtascherl tendenziell vielleicht wirklich eher eine Umgehungskonstruktion für Leute ohne WP ist.