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Essen nach Schießübung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von Hellboy » Mi 24. Sep 2014, 17:13

Ok, frage geklärt, danke

Und nö bist ned allein, hab auch wbk beantragt, erweitert, wp beantragt

Im grunde kannsd auch mit leerem wp eine wbk beantragen oder erweitern, s eine hat mim andern ja nix zu tun!
Im zweifelsfall bleibt der wp sowieso frei, zwecks übernahme von dienstwaffen. Sonsd kannst schnell mal zviele waffen haben ;)

Auf der wbk hingegen findet das sportgerät, sv waffen sein zuhause

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Al3x
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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von Al3x » Do 25. Sep 2014, 11:44

Es ist doch vollkommen egal ob du die WP oder WBK Nummer angibst beim Verkauf/Kauf...die Waffen werden ja nicht auf WP oder WBK registriert, sondern auf deinen Namen.

Du kannst jede der Kat. B Waffen die du hast auch führen, nur die Anzahl der Waffen die du gleichzeitig führen darfst (1 oder 2) ist am WP beschränkt.
Das wurde doch auch schon gesagt.

Um es mal bildlich auszudrücken:

Wenn ich 7 Kat. B Waffen besitze (WBK für 5, WP für 2) , darf ich mir wenn ich lustig bin jeden Tag 2 davon aussuchen die ich führen will.

Und eines würde ich dir stark abraten: Zusätzliche Waffen ausser deiner eigenen Dienstwaffe von der Firma zu übernehmen nur weil die keinen Platz mehr hat und sie dann einem anderem Kollegen ausfolgt, nene.
Hab ich einmal gemacht, nein danke.
Die Firmen vergessen gerne mal Meldungen zu machen, haben die Waffen im Firmensafe und sagen es dir einfach nicht bzw. vergessen dass sie diese Waffe wem anderen ausgefolgt haben, also traue da in dieser Branche bloss keinem Dienstführer.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"

http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/

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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von Hellboy » Do 25. Sep 2014, 13:26

das mit dem führen von 2 beliebigen is mir klar, hab ich damals beim beantragen schon erfragt, wie das denn aussieht mit umschreiben meiner privaten g17, ob das notwendig ist

ich hab mich rein aufs wbk behalten, beantragen oder erweitern bezogen, wie gsagt, ich lass mir den wp (= seine beiden plätze eben) frei

und wie du richtig sagst, nur die eigene dienstwaffe wird übernommen. so weit kähms no, dass ich eine 2te waffe übernehme, und die, weils hald grad im firmensafe liegt, mal gach wem andren gegeben wird :lol: so blauäugig wird hoffentlich niemand sein !

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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von piefke » Do 25. Sep 2014, 13:56

Al3x hat geschrieben:Du wirst wohl nicht 5 Kat B Waffen geladen am Mann haben, oder?
Ich weiss nicht wo da jetzt ein Problem sein sollte.

Dann hast eben 1 am Gürtel und die anderen ungeladen im Koffer verwahrt, oder alle im Koffer/in der Tasche - wie machen denn die 3Gun Teilnehmer das wenn sie weit weg von zu Hause unterwegs sind und stoppen müssen?
Essen und übernachten sowie WC Gänge auf dem Weg nach Hause sind ja wohl rechtlich kein Problem.

Ist man zu zweit unterwegs ist das essen gehen unproblematischer, bleibt eben immer einer bei den Taschen wennst mal aufs WC musst.

Und wenn ich alleine stundenlang vom Wettbewerbsort nach Hause unterwegs bin, bleib ich nur bei einem Drive-In Schalter stehen und setz mich doch ned mit mehreren Waffen ins Wirtshaus, ich würde mich da schon unwohl fühlen.

Ich seh da nur ein Sicherheitsproblem wenn ich alleine im Wagen bei einer ASFINAG Stelle stoppe um aufs WC zu gehen, die sind zwar alle Video überwacht, aber ich würd trotzdem nichts im Wagen liegen lassen, da es dann auch nicht der Verlässlichkeit entspricht wenn was geklaut wird, da nehm ich das Zeug auch mit und sperr mich am WC lieber ein.

Schon alleine deswegen würde ich Fahrgemeinschaften bilden.


Na da würde ich aber eher einfach einen Strahl neben das auto setzen!

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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von Al3x » Do 25. Sep 2014, 14:33

Logisch, aber ein Cevapcici auch? :P
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Re: Essen nach Schießübung

Beitrag von Stickhead » Do 25. Sep 2014, 14:39

Haglich derfst ned sei :lol:
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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