Ok, frage geklärt, danke
Und nö bist ned allein, hab auch wbk beantragt, erweitert, wp beantragt
Im grunde kannsd auch mit leerem wp eine wbk beantragen oder erweitern, s eine hat mim andern ja nix zu tun!
Im zweifelsfall bleibt der wp sowieso frei, zwecks übernahme von dienstwaffen. Sonsd kannst schnell mal zviele waffen haben
Auf der wbk hingegen findet das sportgerät, sv waffen sein zuhause
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Essen nach Schießübung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Essen nach Schießübung
Es ist doch vollkommen egal ob du die WP oder WBK Nummer angibst beim Verkauf/Kauf...die Waffen werden ja nicht auf WP oder WBK registriert, sondern auf deinen Namen.
Du kannst jede der Kat. B Waffen die du hast auch führen, nur die Anzahl der Waffen die du gleichzeitig führen darfst (1 oder 2) ist am WP beschränkt.
Das wurde doch auch schon gesagt.
Um es mal bildlich auszudrücken:
Wenn ich 7 Kat. B Waffen besitze (WBK für 5, WP für 2) , darf ich mir wenn ich lustig bin jeden Tag 2 davon aussuchen die ich führen will.
Und eines würde ich dir stark abraten: Zusätzliche Waffen ausser deiner eigenen Dienstwaffe von der Firma zu übernehmen nur weil die keinen Platz mehr hat und sie dann einem anderem Kollegen ausfolgt, nene.
Hab ich einmal gemacht, nein danke.
Die Firmen vergessen gerne mal Meldungen zu machen, haben die Waffen im Firmensafe und sagen es dir einfach nicht bzw. vergessen dass sie diese Waffe wem anderen ausgefolgt haben, also traue da in dieser Branche bloss keinem Dienstführer.
Du kannst jede der Kat. B Waffen die du hast auch führen, nur die Anzahl der Waffen die du gleichzeitig führen darfst (1 oder 2) ist am WP beschränkt.
Das wurde doch auch schon gesagt.
Um es mal bildlich auszudrücken:
Wenn ich 7 Kat. B Waffen besitze (WBK für 5, WP für 2) , darf ich mir wenn ich lustig bin jeden Tag 2 davon aussuchen die ich führen will.
Und eines würde ich dir stark abraten: Zusätzliche Waffen ausser deiner eigenen Dienstwaffe von der Firma zu übernehmen nur weil die keinen Platz mehr hat und sie dann einem anderem Kollegen ausfolgt, nene.
Hab ich einmal gemacht, nein danke.
Die Firmen vergessen gerne mal Meldungen zu machen, haben die Waffen im Firmensafe und sagen es dir einfach nicht bzw. vergessen dass sie diese Waffe wem anderen ausgefolgt haben, also traue da in dieser Branche bloss keinem Dienstführer.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"
http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/
http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/
Re: Essen nach Schießübung
das mit dem führen von 2 beliebigen is mir klar, hab ich damals beim beantragen schon erfragt, wie das denn aussieht mit umschreiben meiner privaten g17, ob das notwendig ist
ich hab mich rein aufs wbk behalten, beantragen oder erweitern bezogen, wie gsagt, ich lass mir den wp (= seine beiden plätze eben) frei
und wie du richtig sagst, nur die eigene dienstwaffe wird übernommen. so weit kähms no, dass ich eine 2te waffe übernehme, und die, weils hald grad im firmensafe liegt, mal gach wem andren gegeben wird so blauäugig wird hoffentlich niemand sein !
ich hab mich rein aufs wbk behalten, beantragen oder erweitern bezogen, wie gsagt, ich lass mir den wp (= seine beiden plätze eben) frei
und wie du richtig sagst, nur die eigene dienstwaffe wird übernommen. so weit kähms no, dass ich eine 2te waffe übernehme, und die, weils hald grad im firmensafe liegt, mal gach wem andren gegeben wird so blauäugig wird hoffentlich niemand sein !
Re: Essen nach Schießübung
Al3x hat geschrieben:Du wirst wohl nicht 5 Kat B Waffen geladen am Mann haben, oder?
Ich weiss nicht wo da jetzt ein Problem sein sollte.
Dann hast eben 1 am Gürtel und die anderen ungeladen im Koffer verwahrt, oder alle im Koffer/in der Tasche - wie machen denn die 3Gun Teilnehmer das wenn sie weit weg von zu Hause unterwegs sind und stoppen müssen?
Essen und übernachten sowie WC Gänge auf dem Weg nach Hause sind ja wohl rechtlich kein Problem.
Ist man zu zweit unterwegs ist das essen gehen unproblematischer, bleibt eben immer einer bei den Taschen wennst mal aufs WC musst.
Und wenn ich alleine stundenlang vom Wettbewerbsort nach Hause unterwegs bin, bleib ich nur bei einem Drive-In Schalter stehen und setz mich doch ned mit mehreren Waffen ins Wirtshaus, ich würde mich da schon unwohl fühlen.
Ich seh da nur ein Sicherheitsproblem wenn ich alleine im Wagen bei einer ASFINAG Stelle stoppe um aufs WC zu gehen, die sind zwar alle Video überwacht, aber ich würd trotzdem nichts im Wagen liegen lassen, da es dann auch nicht der Verlässlichkeit entspricht wenn was geklaut wird, da nehm ich das Zeug auch mit und sperr mich am WC lieber ein.
Schon alleine deswegen würde ich Fahrgemeinschaften bilden.
Na da würde ich aber eher einfach einen Strahl neben das auto setzen!
Re: Essen nach Schießübung
Logisch, aber ein Cevapcici auch?
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"
http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/
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Re: Essen nach Schießübung
Haglich derfst ned sei
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz