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Frage bezüglich "Einsatzstock"
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Austriangun
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Frage bezüglich "Einsatzstock"
An die Rechtsexperten: Ein ausziehbarer Teleskopstock (Einsatzstock-Schlagstock), Gesamtlänge ausgefahren 51cm aus Stahl. Fällt der in Ö unter das Waffengesetz?
Kann mich dunkel daran erinnern, dass die mal verboten waren. Bitte um kurze Info, danke
Kann mich dunkel daran erinnern, dass die mal verboten waren. Bitte um kurze Info, danke
Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"
Es gibt ein paar zugelassene modelle unter anderem den bonowi EKA (einsatzstock kurz ausziehbar) wurde vom BMI als waffe und somit nicht als verbotene waffe eingestuft. Ich glaube das war beim glock feldmesser auch so müsste aber lügen zu dem thema. Seidler in wien verkauft die bonowi zu echten apothekerpreisen. Aber der user revierler kann dezu glaube ich genaueres sagen. Von monadnock gibts ausserdem auch welche die zugelassen sind glaube ich moch zu erinnern.
Sig-natur.
Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"
Nein, das Glock Messer ist keine Waffe, sondern ein Werkzeug.
Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"
Ein Messer ist nicht automatisch eine Waffe. Je nach Einsatzzweck handelt es sich um ein Werkzeug oder eine Waffe. Beispiel: ein Küchenmesser ist eindeutig ein Werkzeug, während bei einem Dolch die Charakteristik einer Waffe ("ihrem Wesen nach dazu bestimmt die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen ..") eindeutig gegeben ist. Dies hat insofern einen Einfluss, als dass Gegenstände die als Waffe gemäß § 1 WaffG1996 klassifiziert sind, erst mit 18 Jahren erworben und innegehabt werden dürfen.
Vielleicht noch ergänzend: Natürlich kann man mit Dolch als auch Küchenmesser jemanden verletzen, allerdings trifft das auch auf einen Spaten, ein Auto, ... zu - diese fallen dennoch nicht unter das WaffG.
Bezüglich der Ausgangsfrage: Wie bereits angemerkt sind nur sehr wenige Teleskopschlagstöcke in Österreich zugelassen. Meines Wissens ausschließlich Modelle ohne Kugelkopf. Bitte in diesem Falle sich vorab mit einem Waffenhändler in Verbindung setzen oder beim BMI anfragen, damit man keine Stahlrute gemäß § 17 Abs. 6 importiert (die ja zB in Deutschland frei verkauft werden) und sich des Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar macht.
Vielleicht noch ergänzend: Natürlich kann man mit Dolch als auch Küchenmesser jemanden verletzen, allerdings trifft das auch auf einen Spaten, ein Auto, ... zu - diese fallen dennoch nicht unter das WaffG.
Bezüglich der Ausgangsfrage: Wie bereits angemerkt sind nur sehr wenige Teleskopschlagstöcke in Österreich zugelassen. Meines Wissens ausschließlich Modelle ohne Kugelkopf. Bitte in diesem Falle sich vorab mit einem Waffenhändler in Verbindung setzen oder beim BMI anfragen, damit man keine Stahlrute gemäß § 17 Abs. 6 importiert (die ja zB in Deutschland frei verkauft werden) und sich des Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar macht.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"
Lies Dir das mal durch, da steht alles drinnen, auch die erlaubten Modelle: http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=13 ... chlagstock
- Austriangun
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- Revierler_old
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Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"
Der müsste bei uns erlaubt sein, so keine Metallkappe am Schlagende montiert ist. Die in Österreich verkauften Modelle haben IIRC ein A-Suffix vor der Seriennummer. Ich würde trotzdem eher vorsichtig sein.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
- Austriangun
- .223 Rem
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Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"
Revierler hat geschrieben:Der müsste bei uns erlaubt sein, so keine Metallkappe am Schlagende montiert ist. Die in Österreich verkauften Modelle haben IIRC ein A-Suffix vor der Seriennummer. Ich würde trotzdem eher vorsichtig sein.
Danke!
- Austriangun
- .223 Rem
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Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"
Austriangun hat geschrieben:Revierler hat geschrieben:Der müsste bei uns erlaubt sein, so keine Metallkappe am Schlagende montiert ist. Die in Österreich verkauften Modelle haben IIRC ein A-Suffix vor der Seriennummer. Ich würde trotzdem eher vorsichtig sein.
Danke! Kann und möchte mir aus beruflichen Gründen (Waffenpass) und Jagdkarte da nix eintreten, wegen so einem Schas!
Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"
Also der EKA von Bonowi ist als Waffe vom BMI zugelassen, wenn du willst kann ich dir den Bescheid des BMI per mail senden. Schadet sicher nicht den Bescheid zusammen mit dem Eka zu führen um eventuelle Probleme bei Kontrollen ect. zu vermeiden.
Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"
Ich weiß ist schon ein paar Jahre her der thread aber ich hätte Interesse an dem wisch
Sämtliche Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum, dienen der Belustigung und sind gewollt.
Remington 700, Glock 17, CZ Match 22, A-tac, MAS 36-51, OA15 M4 BL FF, Walther Match 22, Cholt Army 1860, Remington new model army,
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- Schattenlicht
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Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"
Andy83 hat geschrieben:Also der EKA von Bonowi ist als Waffe vom BMI zugelassen, wenn du willst kann ich dir den Bescheid des BMI per mail senden. Schadet sicher nicht den Bescheid zusammen mit dem Eka zu führen um eventuelle Probleme bei Kontrollen ect. zu vermeiden.
Hab auch so ein Teil von BONOWI, aber hätte gern das BMI Schreiben, kann mir das jemand zukommen lassen bitte?
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Re: Frage bezüglich "Einsatzstock"
Das schickt euch BONOWI auf Anfrage per Mail.