http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Begutachtu ... ovelle.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;Ende der Begutachtungsfrist: 29. August 2012
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Begutachtu ... ntwurf.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;Eine Schusswaffe gilt als deaktiviert,
wenn sie nach den in Anlage 1 angeführten technischen Richtlinien umgebaut ist und ein dazu
ermächtigter Gewerbetreibender das Deaktivierungskennzeichen (Rautestempel gemäß Anlage 2) sichtbar
an Lauf und Verschluss angebracht hat (Abs. 4) und nicht mehr als 50% der Bauteile der Waffe verdeckt
sind (Abs. 5). Das Anbringen der Rautestempel hat konstitutive Wirkung.
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Begutachtu ... lage_1.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;Technische Richtlinien und Deaktivierungskennzeichnung
§ 1. (1) Schusswaffen, ausgenommen Kriegsmaterial gemäß der Verordnung der Bundesregierung
vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial in der Fassung BGBl. Nr. 624/1977, gelten im Sinne
des § 42b WaffG als deaktiviert, wenn diese gemäß den in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten
technischen Richtlinien (Anlage 1) umgebaut und als deaktiviert gekennzeichnet (Anlage 2) worden sind.
(2) Die Buchstaben- und Ziffernkombination gemäß Anlage 2, die den ermächtigten
Gewerbetreibenden eindeutig bezeichnet, vergibt der Bundesminister für Inneres.
(3) Die Deaktivierungskennzeichnung hat mittels Schlagstempel, Rollstempel oder Lasergravur mit
entsprechender Einbrenntiefe, die eine deutliche Sichtbarkeit zu gewährleisten hat, zu erfolgen.
(4) Das Deaktivierungszeichen (Rautestempel) ist auf Lauf und Verschluss der deaktivierten Waffe
anzubringen. Im Falle besonderer konstruktiver Eigenheiten der deaktivierten Waffe, kann dieses auch
am Griffstück (bei Schusswaffen der Kategorie B), an der Verschlusshülse oder am Verschlussgehäuse
(bei Schusswaffen der Kategorie C) zusätzlich gestempelt werden.
(5) Zumindest ein Deaktivierungszeichen ist sichtbar an der deaktivierten Waffe anzubringen und
darf nicht mehr als 50% der Bauteile der Waffe (z. B. Griffschalen, Bedienungselemente) verdecken.
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Begutachtu ... ibende.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Laut dem muss der Altbestand an Dekowaffen nach diesen Richtlinien umgebaut werden!
Ohne Rautestempel gilt laut diesem Entwurf eine Dekowaffe nicht mehr als deaktiviert!