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Darf ein Deutscher...

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Darf ein Deutscher...

Beitrag von Austriangun » Sa 3. Nov 2012, 15:47

Darf ein deutscher Staatsbürger, 18 Jahre,der seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, bei uns in Österreich Langwaffen kaufen, wie ein österreichischer Staatsbürger?
Zuletzt geändert von Austriangun am Sa 3. Nov 2012, 15:52, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von Didensk » Sa 3. Nov 2012, 15:52

Das müsste damit zu tun haben, ob er in Österreich gemeldet ist und wie lange ... Oder ?
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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von Austriangun » Sa 3. Nov 2012, 15:53

Didensk hat geschrieben:Das müsste damit zu tun haben, ob er in Österreich gemeldet ist und wie lange ... Oder ?

Der hier NICHT seinen Hauptwohnsitz hat...

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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von Warnschuss » Sa 3. Nov 2012, 16:16

Also da fiele mir jetzt diesbezüglich keine gesetzliche Hürde ein.

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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von gipflzipfla » Sa 3. Nov 2012, 16:18

Waidmanns Heil
Austriangun hat geschrieben:Darf ein deutscher Staatsbürger, 18 Jahre,der seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, bei uns in Österreich Langwaffen kaufen, wie ein österreichischer Staatsbürger?


Der Blick ins österr. Waffengesetz:



Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen der Kategorie B

§ 20. (1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schusswaffen der Kategorie B ist nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung zulässig. Die Bewilligung zum Erwerb, Besitz und zum Führen dieser Waffen ist von der Behörde durch die Ausstellung eines Waffenpasses, die Bewilligung zum Erwerb und zum Besitz dieser Waffen ist von der Behörde durch die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, zu erteilen.

(2) Die Gültigkeitsdauer solcher Waffenpässe und Waffenbesitzkarten (Abs. 1), die für EWR-Bürger ausgestellt werden, ist unbefristet; hingegen ist die Gültigkeitsdauer der für andere ausgestellten Waffenpässe und Waffenbesitzkarten angemessen zu befristen.

(3) Wer den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zwar in der Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet hat, darf eine Schusswaffe der Kategorie B darüber hinaus nur erwerben, wenn er hierfür die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen vermag. Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht, sofern er dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung übergibt, wonach er diese Waffe nur im Bundesgebiet zu besitzen beabsichtigt.

(4) Wer zwar in der Europäischen Union einen Wohnsitz, den Hauptwohnsitz aber nicht im Bundesgebiet hat, darf die in dem für ihn ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß eingetragenen Waffen besitzen, sofern das Mitbringen dieser Waffen von der zuständigen Behörde (§ 38 Abs. 2) bewilligt worden ist oder der Betroffene als Jäger oder Sportschütze den Anlaß der Reise nachweist.


Nicht nur Ferlacher Büchsenmacher verkaufen u.A. auch an Deutsche Staatsbürger :whistle:
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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von Warnschuss » Sa 3. Nov 2012, 16:22

@ gipflzipfa: Du zitierst eine Bestimmung über Kat. B-Waffen. Es gibt zwar auch Kat. B-Gewehre, aber ich glaube, Austriangun meinte mit "Langwaffen" eher Kat. C und Kat. D. Er schrieb ja auch von 18-Jährigen (Ausnahmegenehmigung bei WBK und WP mal beiseite gelassen).

Nachtrag: Den Deutschen mit Wohnsitz außerhalb des Bundesgebiets träfe nicht mal die Registrierungspflicht.

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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von gipflzipfla » Sa 3. Nov 2012, 17:41

Servus
Warnschuss hat geschrieben:@ gipflzipfa: Du zitierst eine Bestimmung über Kat. B-Waffen. Es gibt zwar auch Kat. B-Gewehre, aber ich glaube, Austriangun meinte mit "Langwaffen" eher Kat. C und Kat. D. Er schrieb ja auch von 18-Jährigen (Ausnahmegenehmigung bei WBK und WP mal beiseite gelassen).


http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html


Und bei uns muss man dann eben weiter lesen, die Defintion ist mir bekannt.


5. Abschnitt

Schusswaffen der Kategorien C und D

Schusswaffen der Kategorie C

§ 30. Schusswaffen der Kategorie C sind Schusswaffen mit gezogenem Lauf, die weder unter den 3. noch unter den 4. Abschnitt dieses Bundesgesetzes fallen.

Schusswaffen der Kategorie D

§ 31. Schusswaffen der Kategorie D sind alle Schusswaffen mit glattem Lauf, soweit es sich nicht um verbotene Schusswaffen (§ 17) oder Kriegsmaterial oder Schusswaffen der Kategorie B handelt.


Und wer dann weiter liest, unter Überlassung von Kat.C und D Waffen liest:


Überlassen und Besitz von Schusswaffen der Kategorien C und D

§ 34. (1) Erfolgt der Erwerb einer Schusswaffe der Kategorie C oder D bei einem einschlägigen Gewerbetreibenden, darf dieser die Waffe nach Abschluss des maßgeblichen Rechtsgeschäfts nur dann sofort überlassen, wenn der Erwerber


1.
Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte ist oder

2.
die unverzügliche Ausfuhr dieser Waffe, insbesondere durch einen Erlaubnisschein gemäß § 37, glaubhaft machen kann.

(2) In allen anderen Fällen darf der Gewerbetreibende den Besitz solcher Waffen erst drei Werktage nach Abschluss des maßgeblichen Rechtsgeschäftes einräumen. Der Gewerbetreibende hat den Erwerber nach Abschluss des Rechtsgeschäfts auf die ihn gemäß § 56 treffende Verpflichtung hinzuweisen.

(3) Erfolgt der Erwerb bei einem Gewerbetreibenden und ergibt die Anfrage gemäß § 33 Abs. 4, dass gegen den Betroffenen ein Waffenverbot besteht, wird das bezughabende Rechtsgeschäft nichtig.

(4) Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C oder D überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.

(5) Wer Schusswaffen der Kategorie C oder D besitzt, hat der Behörde auf Verlangen die Erfüllung der Registrierungspflicht oder jene Tatsache nachzuweisen, aus der sich ergibt, dass die Frist für die Registrierung noch nicht abgelaufen ist.



Warnschuss hat geschrieben:Nachtrag: Den Deutschen mit Wohnsitz außerhalb des Bundesgebiets träfe nicht mal die Registrierungspflicht.

Bei uns in Österreich is das dann zutreffend, aber wer eine Langwaffe (z.B. C oder D) an einen Deutschen Staatsbürger ohne Wohnsitz in Österreich veräussert, muss für die Waffe eine Ausfuhrgenemigung beibringen.

Der Käufer seinerseits muss eine Einfuhrerlaubnis vorweisen.
Ob er diese bekommt, entscheidet seine Waffenbehörde.

Grundsätzlich kaufen darf er jedoch in Österreich.

(ich persönlich würde aber die Waffe ohne Einfuhrerlaubnis der deutschen Behörden nicht aus der Hand geben. Bisher hatte ich noch keine Probleme damit..)
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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von gewo » Sa 3. Nov 2012, 20:47

gipflzipfla hat geschrieben:Bei uns in Österreich is das dann zutreffend, aber wer eine Langwaffe (z.B. C oder D) an einen Deutschen Staatsbürger ohne Wohnsitz in Österreich veräussert, muss für die Waffe eine Ausfuhrgenemigung beibringen.

Der Käufer seinerseits muss eine Einfuhrerlaubnis vorweisen.
Ob er diese bekommt, entscheidet seine Waffenbehörde.

Grundsätzlich kaufen darf er jedoch in Österreich.

(ich persönlich würde aber die Waffe ohne Einfuhrerlaubnis der deutschen Behörden nicht aus der Hand geben. Bisher hatte ich noch keine Probleme damit..)



hallo

bist sicher?

wie siehst du jemandem an dass er eine person ohne wohnsitz in oesterreich ist?
es gibt ja genug oesterreicher die ihren hauptswohnsitz in DE und keinen wohnsitz in AT mehr haben
da muesstest du ja bei jedem einen meldezettel verlangen ...

die notwendigkeit eine ausfuhrerlaubnis vorzulegen kann ich nicht nachvollziehen
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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von gipflzipfla » Sa 3. Nov 2012, 22:10

gewo hat geschrieben:hallo

seas :)

gewo hat geschrieben:bist sicher?

ja, relativ

gewo hat geschrieben:wie siehst du jemandem an dass er eine person ohne wohnsitz in oesterreich ist?

überhaupt nicht.. aber schau Dir bitte den Threadtitel an.

"Ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland möchte eine Waffe in Ö kaufen"

Also wenn ich (m)eine Waffe über ein Internetportal anbiete und ein deutscher Staatsbürger möchte diese kaufen, dann darf er das natürlich gerne tun.

gewo hat geschrieben:es gibt ja genug oesterreicher die ihren hauptswohnsitz in DE und keinen wohnsitz in AT mehr haben
da muesstest du ja bei jedem einen meldezettel verlangen ...

Dafür bekomme ich ja die Einfuhrerlaubnis des Käufers

gewo hat geschrieben:die notwendigkeit eine ausfuhrerlaubnis vorzulegen kann ich nicht nachvollziehen


Ohne dieser bekommt der Käufer aber keine Einfuhrerlaubnis für die betreffende Waffe

Es gibt bestimmt kein Formular, was unsinnig wäre?

http://www.bauli.at/diverses/EU_EXPORT_LEER.pdf

Natürlich ist die Sache bei Gewerbetreibenden anders gelagert.
Ich hörte davon, dass es da wohl eine Dauergenehmigung geben soll :think:

Ich lasse mich aber gerne berichtigen (und am MO rufe ich bei der BPD an und frage, ob die mich verarscht haben :evil: ) !
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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von Warnschuss » So 4. Nov 2012, 00:50

@gipflzipfa:

Was die Ausfuhr einer Waffe angeht, so ist das eine andere Geschichte. Ich bezog mich lediglich auf den Fall, dass der deutsche Käufer ohne Wohnsitz in Österreich die Waffe hier in Österreich vom Käufer übernimmt.

Was den von Dir zitierten §34 angeht, so glaube ich, verwechselst Du etwas. Hier geht es erstens nur um den Kauf von einem Händler und nicht von privat und zweitens geht es hier überhaupt nur um die so genannte Abkühlfrist und die Ausnahmen davon. Das hat nichts mit dem Wohnsitz zu tun.

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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von gewo » So 4. Nov 2012, 01:18

Warnschuss hat geschrieben:@gipflzipfa:
Was die Ausfuhr einer Waffe angeht, so ist das eine andere Geschichte. Ich bezog mich lediglich auf den Fall, dass der deutsche Käufer ohne Wohnsitz in Österreich die Waffe hier in Österreich vom Käufer übernimmt.


hi

ja, so hatte ich das auch verstanden

angenommen du inserierst deine waffe hier oder auf waffengebr.at und jemand kommt zu dir und will sie kaufen
koennte sein dass er keinen wohnsitz in AT hat ....
kannst du ja ned pruefen
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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von gipflzipfla » So 4. Nov 2012, 08:03

seas @gewo
gewo hat geschrieben:
Warnschuss hat geschrieben:@gipflzipfa:
Was die Ausfuhr einer Waffe angeht, so ist das eine andere Geschichte. Ich bezog mich lediglich auf den Fall, dass der deutsche Käufer ohne Wohnsitz in Österreich die Waffe hier in Österreich vom Käufer übernimmt.


hi

ja, so hatte ich das auch verstanden

ok, wie geschrieben, ich habe den Threadtitel anders betrachtet und darauf Bezug genommen:

Kaufinteressent deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland

gewo hat geschrieben:angenommen du inserierst deine waffe hier oder auf waffengebr.at und jemand kommt zu dir und will sie kaufen
koennte sein dass er keinen wohnsitz in AT hat ....
kannst du ja ned pruefen

Wieso sollte ich das nicht prüfen können?

Ich muss mir ja zur eigenen Sicherheit auf jeden Fall die Identität an Hand irgendeines Dokumentes bescheinigen lassen!

Führerschein, Reisepass oder Personalausweis: deutsch oder österreichisch?
Jagdschein / Jagdkarte: deutsch oder österreichisch?

Sollten Alarmglocken klingeln?: Meldebescheinigung erbitten (oder sich einen anderen Käufer suchen...?) !

Ein österreichischer Staatsbürger mit österreichischen Dokumenten hat ja eigentlich in Ö keine Probleme.
Sollte er die Waffe jedoch mit nach Deutschland (zu seinem eventuellen) Wohnsitz nehmen, dann wird´s einen Privatverkäufer wohl nicht interessieren müssen.
Kriminelle Energien lasse ich mal bewusst ausser Betracht!

Und nun die Gretchenfrage dabei: muss ich das als Privatverkäufer eigentlich checken??











@gewo, was macht eigentlich der Händler während de Abkühlphase?
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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von gipflzipfla » So 4. Nov 2012, 08:15

seas @Warnschuss
Warnschuss hat geschrieben:@gipflzipfa:

Was die Ausfuhr einer Waffe angeht, so ist das eine andere Geschichte. Ich bezog mich lediglich auf den Fall, dass der deutsche Käufer ohne Wohnsitz in Österreich die Waffe hier in Österreich vom Käufer übernimmt.

Ja und :think:

Was Du tust, bleibt Dir selbst überlassen.

Was ich tue, nämlich das für mich mögliche Maximum an persönlichen Daten des Käufers zu prüfen, muss ich für mich selbst entscheiden.


Warnschuss hat geschrieben:Was den von Dir zitierten §34 angeht, so glaube ich, verwechselst Du etwas. Hier geht es erstens nur um den Kauf von einem Händler und nicht von privat und zweitens geht es hier überhaupt nur um die so genannte Abkühlfrist und die Ausnahmen davon. Das hat nichts mit dem Wohnsitz zu tun.


Ich glaube eher, dass das Gesetz der heutigen Zeit von Internet und freiem Handel mächtig hinterher hinkt.

Der Gesetzgeber hatte gar keinen Grund, Privatverkäufer ins Gesetz mit auf zu nehmen. Aber gelten tut das Gesetz mit Sicherheit auch für Privatverkäufer.

Sagst Du mir bitte, was im Zeitraum der Abkühlphase passiert?




Das Alles ändert aber rein gar nichts an der Ausgangsfrage: "Darf ein Deutscher (ohne Wohnsitz in Österreich) ....?"

Ja, er darf, wenn er die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt!

http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de ... 8200908459
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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von Incite » So 4. Nov 2012, 09:20

Bei mir haben sich schon mehrere deutsche gemeldet die über Waffengebraucht "schwarz" meine Kat. C Waffe kaufen wollten - also "ohne Papierkram" und da läuten die Alarmglocken. Wahrscheinlich probieren die Spezialisten es immer noch :lol: Von Abholen bis Versand war alles dabei :tipphead:

vielleicht hätte ich es gemacht bei persönlicher Abholung, mit seinen Ausweisdaten und wenn er mir schriftlich versichert, die Waffe nicht außerhalb Österreichs zu bringen. In meinem Fall war die Sachlage klar da - "ohne Papierkram, ne"

Ich nahm bei solchen Spezialisten einfach den DAU an, der damit Blödsinn vorhat oder sich als "makker" profilieren will. Sowas kommt wie ein Boomerrang zurück und wegen ein paar €? Du weißt ja auch nicht ob er später zu lügen beginnt um sich rauszureden.

Nein danke... gabs auch schon im Luftgewehrforum wo ein Piefke starke Pressluftgewehre bestellt hat "boah ey, voll krass die Leistung damit bin ich in main Block tha King" aber dann doch kalte Füße gekriegt hat :lol:

lg
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Re: Darf ein Deutscher...

Beitrag von gewo » So 4. Nov 2012, 11:06

hi

gipflzipfla hat geschrieben:Und nun die Gretchenfrage dabei: muss ich das als Privatverkäufer eigentlich checken??

die verpflichtungen die dich als privater treffen wenn du eine kat C oder D waffe verkaufst sind erschoepfend im waffG und den verordnungen aufgezaehlt
- du musst dich vergewissern dass er 18 jahre oder aelter ist
- du musst ihm in geeigneter weise die daten der kat C meldung der waffe zur verfuegung stellen
basta

es gibt auch keine erlaesse oder OGH urteile die mir bekannt waren die darueber hinausgehen

gipflzipfla hat geschrieben:@gewo, was macht eigentlich der Händler während de Abkühlphase?

naja ...
kram verkaufen
ware bestellen
im forum rumtippen ..
mit dem hund gassi gehen
alles moegliche..
;-)

falls deine frage draus rauslaeuft ob ich eine meldeabfrage mache:
nein, das kann und darf ich ja gar nicht (datenschutz)
das einzige dass ich als haendler zusaetzlich zur anfrage wegen waffenverbot und zur abkuehlphase machen muss ist dass ich den kaeufer darauf aufmerksam machen muss dass er laut WaffG zur meldung dieser waffe innerhalb der frist von einigen wochen verpflichtet ist
bei mir muss er sie ja ned machen
er kann ja ueberall melden wo er will .,...

etwas anders ist die situation bei den haendlern die beim ZWR teilnehmen
die muessen soweit ich weiss ueber das ZWR die meldeabfrage machen bevor sie die waffenverbotsanfrage durchfuehren ...
da wuerde eine person ohne wohnsitz in AT "auffallen"




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