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Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Verfasst: Mi 6. Feb 2013, 07:20
von Varminter
Hi Folks,

beim Aufräumen von familärem Krimskrams fand ich ein Schützenabzeichen des 1. Kreissschiessen in Lienz, aber von Anno 1944.

Optisch ganz nett anzusehen, aber mit den damals landesüblichen "Verzierungen" versehen.

Ich will´s weder anbeten, noch tragen, noch behalten, aber ich würde es gerne bei einem interessierten Sammler wissen, nicht im Müll.

Kann und darf man sowas (natürlich unter Verdeckung der Verzierungen) zum Verkauf anbieten?

Bin mit Orden & Ehrenzeichen nicht so vertraut, also bitte entschuldigt, wenn ich umständlich frage.

Mich interessiert ausschliesslich die rechtliche Lage, bitte keine weltanschauliche Grundsatzdiskussion über den Gegenstand meiner Frage.

Danke!

Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Verfasst: Mi 6. Feb 2013, 07:23
von Varminter
Ergänzung: damit sich niemand aufregen muss - ich habe nicht vor, es hier im PD in den Bietbereich zu stellen.

Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Verfasst: Mi 6. Feb 2013, 07:48
von Revierler_old
Ich sehe in einer Sammlung da kein Problem. Anders ist es mit öffentlicher Zurschaustellung, Verherrlichung, Aufrufen...

Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Verfasst: Mi 6. Feb 2013, 08:16
von jhjfdf
Ich kenne es von den Flohmärkten und dergleichen da ist entweder was drübergeklebt bzw drübergelegt oder bei den Orden mit Wachs das HK verdeckt.

Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Verfasst: Mi 6. Feb 2013, 08:17
von Fangschuss
Hallo!

Vorsicht! Darauf fliegen sie jetzt wie die Geier! Es gibt eine neue Abzeichennovelle seit letztem Jahr. Nicht mal das Abkleben der verbotenen Zeichen reicht neuerdings aus! Die Kripo rennt neuerdings vermehrt auf Flohmärkten herum und beschlagnahmt alle Abzeichen, die verbotene Symbole enthalten.

Ein befreundeter Flohmarkthändler wurde neulich zur Zahlung einer Strafe von 4000 Euro verurteilt. Alle Abzeichen wurden beschlagnahmt.

LG

Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Verfasst: Mi 6. Feb 2013, 08:50
von Thule
Ist keine neue Bestimmung. Das Verbot des "zur Schau stellens" gab es schon immer im Abzeichengesetz. Es wird nach einigen Beschwerden der üblichen Verdächtigen jetzt eben sehr streng ausgelegt. Angeblich nahm das seinen Anfang in Linz nachdem sich ein Deutscher über auf einem Flohmarkt zum Verkauf angebotene historische Bücher aus der fraglichen Zeit beschwert hat.
Verkauf ja, aber eben nur mit Text und Interessenten müssen halt um Foto anfragen. Dann passt es wieder.
Macht sich auch gut als Beschäftigungsnachweis der LVT's. :whistle:

Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Verfasst: Mi 6. Feb 2013, 08:51
von Mandella
Fangschuss hat geschrieben:Hallo!

Vorsicht! Darauf fliegen sie jetzt wie die Geier! Es gibt eine neue Abzeichennovelle seit letztem Jahr. Nicht mal das Abkleben der verbotenen Zeichen reicht neuerdings aus! Die Kripo rennt neuerdings vermehrt auf Flohmärkten herum und beschlagnahmt alle Abzeichen, die verbotene Symbole enthalten.

Ein befreundeter Flohmarkthändler wurde neulich zur Zahlung einer Strafe von 4000 Euro verurteilt. Alle Abzeichen wurden beschlagnahmt.

LG


Das kann ich bestätigen. Bei der letzten Militaria-Sammlerbörse in Breitenfurt ist ein ganzer Trupp Beamte in Zivil am Parkplatz unterwegs gewesen, und haben Stichproben gemacht, sobald jemand ein Sackerl, eine größere Tasche oder einen Rucksack, beim Verlassen des Veranstaltungsgebäudes, dabei hatte.

Vermutlicherweise werden sie nach der Waffengesetz- und Abzeichennovelle nach Leuten Ausschau gehalten haben, die solche Abzeichen gekauft haben, oder so dumm waren, sich dort einen Kat.C-Ordonanzler anzuschaffen.
Wurde übrigens als ganz normale Verkehrskontrolle angeführt, wobei sehr auffällig die gekauften Sachen beäugt wurden, sobald man den Kofferraum, zum Vorzeigen von Pannendreieck ec., geöffnet hat, oder wenn sie auf der Rückbank lagen.

Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Verfasst: Mi 6. Feb 2013, 08:55
von Fangschuss
Thule hat geschrieben:Ist keine neue Bestimmung. Das Verbot des "zur Schau stellens" gab es schon immer im Abzeichengesetz. Es wird nach einigen Beschwerden der üblichen Verdächtigen jetzt eben sehr streng ausgelegt. Angeblich nahm das seinen Anfang in Linz nachdem sich ein Deutscher über auf einem Flohmarkt zum Verkauf angebotene historische Bücher aus der fraglichen Zeit beschwert hat.
Verkauf ja, aber eben nur mit Text und Interessenten müssen halt um Foto anfragen. Dann passt es wieder.
Macht sich auch gut als Beschäftigungsnachweis der LVT's. :whistle:


Änderung mit 01.01.13 in Kraft!

http://www.stopptdierechten.at/2012/12/ ... schlossen/

Der Grüne ...... :mrgreen:

Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Verfasst: Mi 6. Feb 2013, 08:57
von Thule
Das machen die LVT's. Haben sonst nicht viel zu tun. Der Besitz dieser Sachen ist nicht verboten. Es gab keine Novelle beim Abzeichengesetz die etwas Wesentliches geändert hätte. Der Strafrahmen wurde geändert. Grundsätzlich hat sich sonst nichts geändert.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_113.html

Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Verfasst: Mi 6. Feb 2013, 09:01
von Fangschuss
Thule hat geschrieben:Das machen die LVT's. Haben sonst nicht viel zu tun. Der Besitz dieser Sachen ist nicht verboten. Es gab keine Novelle beim Abzeichengesetz die etwas Wesentliches geändert hätte. Der Strafrahmen wurde geändert. Grundsätzlich hat sich sonst nichts geändert.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_113.html


Offiziell nicht. Aber die Kontrollen und die praktische Auslegung wurden verschärft! Früher musste am Flohmarkt nur abgeklebt werden. Jetzt fliegen sie auf alles!

Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Verfasst: Mi 6. Feb 2013, 09:02
von Thule
myself ein paar Zeilen weiter oben hat geschrieben:Ist keine neue Bestimmung. Das Verbot des "zur Schau stellens" gab es schon immer im Abzeichengesetz. Es wird nach einigen Beschwerden der üblichen Verdächtigen jetzt eben sehr streng ausgelegt.
:violin:

Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Verfasst: Mi 6. Feb 2013, 09:05
von Fangschuss
Thule hat geschrieben:
myself ein paar Zeilen weiter oben hat geschrieben:Ist keine neue Bestimmung. Das Verbot des "zur Schau stellens" gab es schon immer im Abzeichengesetz. Es wird nach einigen Beschwerden der üblichen Verdächtigen jetzt eben sehr streng ausgelegt.
:violin:



Meinte ich auch (total strenge Auslegung in der Praxis, kein Zeichen mehr herzeigen, statt abkleben) + Strafrahmen erhöht

Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Verfasst: Mi 6. Feb 2013, 09:23
von IT Guy
Fangschuss hat geschrieben:
Thule hat geschrieben:Ist keine neue Bestimmung. Das Verbot des "zur Schau stellens" gab es schon immer im Abzeichengesetz. Es wird nach einigen Beschwerden der üblichen Verdächtigen jetzt eben sehr streng ausgelegt. Angeblich nahm das seinen Anfang in Linz nachdem sich ein Deutscher über auf einem Flohmarkt zum Verkauf angebotene historische Bücher aus der fraglichen Zeit beschwert hat.
Verkauf ja, aber eben nur mit Text und Interessenten müssen halt um Foto anfragen. Dann passt es wieder.
Macht sich auch gut als Beschäftigungsnachweis der LVT's. :whistle:


Änderung mit 01.01.13 in Kraft!

http://www.stopptdierechten.at/2012/12/ ... schlossen/

Der Grüne ...... :mrgreen:


Inflationsbereinigung von 10.000 ATS auf 4.000€
ALTER SCHWEDE!!! Das heißt wennst 1960 20.000 ATS verdient hast, solltest jetzt 8.000€ bekommen? :D

Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Verfasst: Mi 6. Feb 2013, 09:24
von Fangschuss
IT Guy hat geschrieben:
Fangschuss hat geschrieben:
Thule hat geschrieben:Ist keine neue Bestimmung. Das Verbot des "zur Schau stellens" gab es schon immer im Abzeichengesetz. Es wird nach einigen Beschwerden der üblichen Verdächtigen jetzt eben sehr streng ausgelegt. Angeblich nahm das seinen Anfang in Linz nachdem sich ein Deutscher über auf einem Flohmarkt zum Verkauf angebotene historische Bücher aus der fraglichen Zeit beschwert hat.
Verkauf ja, aber eben nur mit Text und Interessenten müssen halt um Foto anfragen. Dann passt es wieder.
Macht sich auch gut als Beschäftigungsnachweis der LVT's. :whistle:


Änderung mit 01.01.13 in Kraft!

http://www.stopptdierechten.at/2012/12/ ... schlossen/

Der Grüne ...... :mrgreen:


Inflationsbereinigung von 10.000 ATS auf 4.000€
ALTER SCHWEDE!!! Das heißt wennst 1960 20.000 ATS verdient hast, solltest jetzt 8.000€ bekommen? :D


Die sind ja wirklich lustig!

Die Grünen halt wieder mal...

Re: Rechtliche Lage eines "Anno 1944" - Schützenabzeichens

Verfasst: Mi 6. Feb 2013, 10:05
von Varminter
Thule hat geschrieben:Ist keine neue Bestimmung. Das Verbot des "zur Schau stellens" gab es schon immer im Abzeichengesetz. Es wird nach einigen Beschwerden der üblichen Verdächtigen jetzt eben sehr streng ausgelegt. Angeblich nahm das seinen Anfang in Linz nachdem sich ein Deutscher über auf einem Flohmarkt zum Verkauf angebotene historische Bücher aus der fraglichen Zeit beschwert hat.
Verkauf ja, aber eben nur mit Text und Interessenten müssen halt um Foto anfragen. Dann passt es wieder.
Macht sich auch gut als Beschäftigungsnachweis der LVT's. :whistle:



Vielen Dank für die rege Beteiligung.

Habt ihr eine Idee, wie und wo man es legal los werden kann?

Öffentlich anbieten, wie zb. Flohmarkt oder Egun dürfte ja ausfallen, gibt es noch Händler für sowas?

Es ist zwar kein Ritterkreuz mit Eichenlaub und Lorbeeren, aber ein nett anzusehendes historisches Ding, das ich ungern in den Müll hauen möchte.