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.308 Vollmantel ohne WBK, Ja oder Nein

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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chris34G4
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.308 Vollmantel ohne WBK, Ja oder Nein

Beitrag von chris34G4 » Di 5. Mär 2013, 11:59

Wie ists da rechtlich? Hab schon unterschiedliche Meinungen gehört.

über die SuFu nix dazu gefunden.
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Floody
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Re: .308 Vollmantel ohne WBK, Ja oder Nein

Beitrag von Floody » Di 5. Mär 2013, 12:04

Nein. Und ich bin mir zu 100% sicher das du dazu genug finden müsstest.

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chris34G4
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Re: .308 Vollmantel ohne WBK, Ja oder Nein

Beitrag von chris34G4 » Di 5. Mär 2013, 12:07

Danke
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buckshot

Re: .308 Vollmantel ohne WBK, Ja oder Nein

Beitrag von buckshot » Di 5. Mär 2013, 12:18

wurde sicher mehr als einmal lang und breit diskutiert: ohne WBK/WP oder gültige Jagdkarte - Nein;

manche Händler interpretieren das aber angeblich anders....- das problem hat aber dann ggf. nicht (nur) der händler sondern der erwerber/besitzer der muni...

Varminter

Re: .308 Vollmantel ohne WBK, Ja oder Nein

Beitrag von Varminter » Di 5. Mär 2013, 12:19

buckshot hat geschrieben:wurde sicher mehr als einmal lang und breit diskutiert: ohne WBK/WP oder gültige Jagdkarte - Nein;

manche Händler interpretieren das aber angeblich anders....- das problem hat aber dann ggf. nicht (nur) der händler sondern der erwerber/besitzer der muni...



I moch dir aus jeder VM a TM... :lol:

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Fangschuss
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Re: .308 Vollmantel ohne WBK, Ja oder Nein

Beitrag von Fangschuss » Di 5. Mär 2013, 13:10

Besitzen darfst sie, aber nicht kaufen. :)

In der Praxis werden sie aber auch ohne WBK verkauft...Obwohl das nicht erlaubt ist ;)

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Re: .308 Vollmantel ohne WBK, Ja oder Nein

Beitrag von chris34G4 » Di 5. Mär 2013, 13:29

Mir gehts um meine 150 schuss prvi die ich gern verhökern möchte.
Wird bei Privatverkauf auch nicht anders sein oder?
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Floody
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Re: .308 Vollmantel ohne WBK, Ja oder Nein

Beitrag von Floody » Di 5. Mär 2013, 14:37

§ 18 Abs 4:
Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, die als Kriegsmaterial anzusehen sind. Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind.

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:doh:

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