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Änderung des Waffenrechts

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Noldi
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Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Di 23. Jul 2013, 14:52

Anscheinend kriegen wir eine Änderung bei der Stückzahlbeschränkung:

§23 (2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an
Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.


http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI ... 314644.pdf

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von kemira » Di 23. Jul 2013, 14:58

ah eh. :tipphead:
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von yoda » Di 23. Jul 2013, 14:59

Legalwaffenbesitzer trollen, die WBK uninteressanter machen, das Übliche ...... :roll:

Rhino
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Rhino » Di 23. Jul 2013, 15:01

Gerade als ich anfangen wollte zu jubeln ... hab ich s mir nochmal genauer durchgelesen.
Das is ja EXTREMST sinnlos.

@yoda: Uninteressanter is sie ja ned dadurch, aber auch um keinen Deut interessanter.
Wenn i nach 5 Jahren noch keine 5 Plätze hab ... naja, dann brauch ichs eh ned. Und wenn ichs brauch, bekomm ichs sowieso relativ leicht mit Bewerbslisten.
Zuletzt geändert von Rhino am Di 23. Jul 2013, 15:05, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von kemira » Di 23. Jul 2013, 15:05

Vielleicht hab ich was verpaßt, aber was wäre da jetzt genau der Grund zum Jubeln gewesen?
Bisher waren 8+ Plätze bei halbwegs normalen Behörden absolut möglich; nunmehr is generell bei 5 Schicht - und da soll man sich freuen auch noch, oder wie darf ich das verstehen?
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Rhino » Di 23. Jul 2013, 15:06

nein, ned richtig. das is ja a zusätzlicher Absatz. den bisherigen Absatz 2 gibts ja noch immer!

Der Grund zum jubeln wär gewesen, immer automatisch alle 5 Jahre (ok bissl lange Zeit, granted), 2 Plätze mehr zu bekommen. Dann hab i gelesen, dass das nur bis 5 geht *g*

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Rhino » Di 23. Jul 2013, 15:08

Geh, heats .. schon wieder einer der nach 5 Schicht im Schacht sieht ... ihr müsst schon das GANZE Gesetz lesen, ned nur einen neuen Absatz allein *g*.
Wenn ned nach Absatz 2 ein Grund vorliegt. Absatz 2 war sozusagen die bisherige Stückzahlbewilligungs (damit auch erweiterungs) Form.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Di 23. Jul 2013, 15:10

Also wer Listen vorweisen kann für den ändert sich nichts. Und wer nichts vorlegen kann, der kriegt in Zukunft statt einer Stückzahlbeschränkung von 2 eine bei der Erstbeantragung von 2 und dann halt nach 5 Jahren von 3-4 und nach weiteren 5 Jahren von 4-5. Wer eine extrem widerspenstige BH hat, hat dann nach 15 Jahren eine WBK mit 5 Plätzen.

Die hätten vielmehr diesen Blödsinn komplett streichen sollen. Bei C und D haben wir schließlich auch keine Stückzahlbeschränkung.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von kemira » Di 23. Jul 2013, 15:13

Ah ja, jetz... tatsächlich was verpaßt, mea culpa...
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Stickhead » Di 23. Jul 2013, 15:14

Unglaublich, aber anscheinend wirklich eine Liberalisierung. Das hätte ich nicht erwartet :o
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Rhino » Di 23. Jul 2013, 15:16

Na, eine Liberalisierung is es leider nicht.
Weil ein Ansuchen auf 5 Stellen is ka Hexerei, und da musst ned 5 Jahre warten. Das geht deutlich schneller.
Grad wenn man die WBK frisch hat, sollt ma sich sowieso intensiv mit (s)einer Waffe beschäftigen, da liegen a paar Bewerbslisten sozusagen am Weg rum.
Und über 5 Stück bringts da genau NÜSSE!

Es ist dadurch vielleicht am Papier eine "Liberalisierung", aber im Endeffekt, würd ich behaupten, ohne Wirkung. Und darum wirds auch durchgegangen sein.

Varminter

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Varminter » Di 23. Jul 2013, 15:23

Stickhead hat geschrieben:Unglaublich, aber anscheinend wirklich eine Liberalisierung. Das hätte ich nicht erwartet :o



Es ist auch unglaublich, wie fleissig, kreativ und ordentlich unser Volks-Treter sind.

Mindestens 300 x wurde "ordentlich" in für Normalbürger fast unverständliche und unsinnige Texte aufgenommen.


:clap: :clap: :clap: :clap: :clap:

Rhino
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Rhino » Di 23. Jul 2013, 15:24

Ich hab nicht gesagt negativ, ich hab gesagt sinnlos.
Der Weg zu 5 ist einfach. Sehr einfach.
Der Weg zu 15 oder 20, da gäbs Verbesserungsbedarf.

Von daher bleib ich dabei: Pro Forma Liberalisierung.

Armalito
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Armalito » Di 23. Jul 2013, 15:25

woolf hat geschrieben:So negativ muss man das nicht sehen. Es gibt unzählige Waffenbesitzer, die eigentlich keine Bewerbe schießen wollen, sondern lediglich ein paar mal im Jahr zum Spaß ballern gehen, aber trotzdem gerne mehr als nur 2 Waffen hätten. Diese ersparen sich somit den Affentanz mit den Bewerbslisten und wenn die BH einigermaßen mitspielt haben sie nach den ersten 5 Jahren eine WBK mit 5 Plätzen.


so wie bei mir z.b.: über zehn jahre wbk und bewerbe interessieren mich nicht. zwangsläufig habe ich aber bewerbe geschossen und bin von zwei auf sechs plätze gesprungen-> SO spart man sich das theater halt.

ist jetzt nicht unbedingt was schlechtes, nur warum kommens jetzt drauf? woher weht der wind? warum, wieso, was steckt dahinter? DAS wäre interessant.
Geh bitte...

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