Musste erstmal im Frust un Ärger Thread Dampf ablassen...
Ich habe im Juni eine WBK beantragt. Bin also mit Psych. Gutachten, Waffenführerschein usw. hin zur zur zuständigen BH. (Vorarlberg)
ca. 3 Wochen später einen Anruf von der Polizei bekommen, was ich mit der Waffe vorhabe, und wie ich sie zu verwahren pflege....
Da ich eh schon vorgewarnt war, dass die Unsitte hier in Vorarlberg betrieben wird, einen zum Amtsarzt zu schicken, hatte ich mich auch damit mehr oder weniger abgefunden (Was lässt man sich nicht alles gefallen um an ne WBK zu kommen...)
Nun heute ein Schreiben der BH mit "Vorladung" zum Amtsarzt Ende Oktober bekommen!!
Anruf bei der zuständigen Stelle der BH brachte ausser "wir sind total überlastet" genau gar nichts.
Die SB für WBK meinte das mit dem Amtsarzt sei üblich, eine Gesetzlicher Grundlage konnte sie mir aber nicht nennen. Hab daraufhin gebeten, mir schriftlich die entsprechende Grundlage oder Anweisung zukommen zu lassen.
Welcher Amtsarzt sei egal. Auch solche bei anderen BH`s wären zulässig...
Mittlerweile auch bei der Verband nachgefragt, und auch zu hören bekommen, dass das Amtsarzt Theater nicht gesetzlich gedeckt ist. Werde mich mit Mag. Rippel in Verbindung setzen wenn er ausm Urlaub zurück ist
Nur Schikanen
