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Erfahrungen Kat. B Export ins EU Ausland
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Medizinmann
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Erfahrungen Kat. B Export ins EU Ausland
Hallo!
Die SuFu war in dem Fall nicht sehr aussagekräftig...
Habe vor eine Kat B europaweit zum Verkauf anzubieten.
Worauf muss ich achten bzw. was muss ich genau berücksichtigen bzgl. Formularen, versicherter Transport etc.?
Mit welchen Kosten muss ich bzw. mein Käufer rechnen?
Ist es besser / möglich / sorgenfreier so einen Verkauf über einen Waffenhändler abzuwickeln?
Danke mal im Vorraus.
Die SuFu war in dem Fall nicht sehr aussagekräftig...
Habe vor eine Kat B europaweit zum Verkauf anzubieten.
Worauf muss ich achten bzw. was muss ich genau berücksichtigen bzgl. Formularen, versicherter Transport etc.?
Mit welchen Kosten muss ich bzw. mein Käufer rechnen?
Ist es besser / möglich / sorgenfreier so einen Verkauf über einen Waffenhändler abzuwickeln?
Danke mal im Vorraus.
Re: Erfahrungen Kat. B Export ins EU Ausland
hiMedizinmann hat geschrieben: Habe vor eine Kat B europaweit zum Verkauf anzubieten.
Worauf muss ich achten bzw. was muss ich genau berücksichtigen bzgl. Formularen, versicherter Transport etc.?
ich nehme an EU, oder?
.) waffenrechtliche verbringungsgenehmigung einholen
.) verbringungserlaubnis des wirtschaftsministeriums einholen
.) spedition mit der verbringung beauftragen
alles sehr aufwaendig und zahlt sich nur fuer sehr teure waffen aus ...
am besten selber machen und nicht ueber haendler
denn auch ein haendler braucht fast den ganzen kram, und der verrechnet dir halt die zeit die er dazu benoetigt ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Erfahrungen Kat. B Export ins EU Ausland
Ich habe einmal eine PP nach Deutschland versendet. Die Verbringungsgenehmigung kostet um die 54 Euro, Spedition wurde vom Käufer auftragt, der Käufer hat mir seine Genehmigung für die Einfuhr per Email gesendet hat.
Also kurz zusammengefasst:
-Käufer sendet dir die Einfuhrgenehmigung.
-Du holst damit bei deiner Behörde die Genehmigung für die Verbringung ins EU-Ausland.
-Du oder der Käufer beauftragt den Spediteur.
-Du verpackst die Kat. B, legst beide Formulare bei und lässt dir die Übergabe beim Spediteur bestatigen.
-Der Käufer sendet dir eine Bestätigung über den Erhalt der Waffe und deren Registrierung, das leitest an deine Behörde weiter, damit die Waffe bei dir ausgetragen wird.
So ist's halt bei mir abgelaufen.
Also kurz zusammengefasst:
-Käufer sendet dir die Einfuhrgenehmigung.
-Du holst damit bei deiner Behörde die Genehmigung für die Verbringung ins EU-Ausland.
-Du oder der Käufer beauftragt den Spediteur.
-Du verpackst die Kat. B, legst beide Formulare bei und lässt dir die Übergabe beim Spediteur bestatigen.
-Der Käufer sendet dir eine Bestätigung über den Erhalt der Waffe und deren Registrierung, das leitest an deine Behörde weiter, damit die Waffe bei dir ausgetragen wird.
So ist's halt bei mir abgelaufen.
Re: Erfahrungen Kat. B Export ins EU Ausland
halloReiflinger hat geschrieben:Ich habe einmal eine PP nach Deutschland versendet. Die Verbringungsgenehmigung kostet um die 54 Euro, Spedition wurde vom Käufer auftragt, der Käufer hat mir seine Genehmigung für die Einfuhr per Email gesendet hat.
Also kurz zusammengefasst:
-Käufer sendet dir die Einfuhrgenehmigung.
-Du holst damit bei deiner Behörde die Genehmigung für die Verbringung ins EU-Ausland.
-Du oder der Käufer beauftragt den Spediteur.
-Du verpackst die Kat. B, legst beide Formulare bei und lässt dir die Übergabe beim Spediteur bestatigen.
-Der Käufer sendet dir eine Bestätigung über den Erhalt der Waffe und deren Registrierung, das leitest an deine Behörde weiter, damit die Waffe bei dir ausgetragen wird.
So ist's halt bei mir abgelaufen.
nur fuers protokoll:
wenn das nach dem juni 2012 war dann hast du mit dieser verbringung gegen das aussenwirtschaftsgesetz und ggf. gegen die EU-feuerwaffen richtline verstossen
diese gilt fuer private und gewerbebetriebe gleichermaszen
kleine aufstellung der relevanten bestimmungen fuer den export:
"1. Innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern:
Seit 01. Juli 2012 besteht eine Genehmigungspflicht für die Verbringung von Verteidigungsgütern in die Europäische Union. Die Genehmigung ist beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Abt. C2/9, Stubenring 1, 1011 Wien einzuholen.
Es gibt die Möglichkeit eine Einzelgenehmigung, Allgemeingenehmigung oder Globalgenehmigung zu beantragen.
Betroffene Güter: EU-Militärgüterliste
ACHTUNG: Betroffen sind auch Ersatzteile und Zubehör von Waffen, wie Gewehrschäfte, Zielfernrohre, Zielfernrohrmontagen, Abzüge, Sicherungen, Geschosse und Hülsen für Wiederlader, Mündungsbremsen, Magazine, etc.
Waffen der Kategorie B und C des WaffG fallen unter die ML Position 1 (gilt auch für Waffen mit Drall), während es sich bei der Kategorie A um verbotene Schusswaffen handelt.
Für Waffen der Kategorien B, C und D des Waffengesetzes ist unabhängig von einer Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz zusätzlich auch ein Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde gem. § 37 WaffG einzuholen!
Für die Inanspruchnahme von Allgemeingenehmigungen und die Erlangung von Globalgenehmigungen ist bei der Registrierung/ Erstantragstellung die gleichzeitige Anzeige der Bestellung eines oder mehrerer Verantwortlich Beauftragter Antragsvoraussetzung, falls ein solcher nicht ohnehin schon bestellt wurde.
"
hier findest du die EU militaergueterliste:
http://news.wko.at/Media/8dcfe561-f78e- ... rliste.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
weiters:
1. Innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern:
Seit 01. Juli 2012 besteht eine Genehmigungspflicht für die Verbringung von Verteidigungsgütern in die Europäische Union. Die Genehmigung ist beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Abt. C2/9, Stubenring 1, 1011 Wien einzuholen.
Betroffene Güter: EU-Militärgüterliste
ACHTUNG: Betroffen sind auch Ersatzteile und Zubehör von Waffen, wie Gewehrschäfte, Zielfernrohre, Zielfernrohrmontagen, Abzüge, Sicherungen, Geschosse und Hülsen für Wiederlader, Mündungsbremsen, Magazine, etc.
Waffen der Kategorie B und C des WaffG fallen unter die ML Position 1 (gilt auch für Waffen mit Drall), während es sich bei der Kategorie A um verbotene Schusswaffen handelt.
Für Waffen der Kategorien B, C und D des Waffengesetzes ist unabhängig von einer Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz zusätzlich auch ein Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde gem. § 37 WaffG einzuholen!
Keiner Genehmigung bedarf die vorübergehende Ausfuhr oder die Wiederausfuhr von Feuerwaffen, Teilen, wesentlichen Komponenten und Munition durch Jäger oder Sportschützen im persönlichen Reisegepäck zu einer Reise in ein Drittland, wenn der Reisegrund glaubhaft gemacht werden kann (zB Einladung, Teilnahmenachweis) - siehe detaillierte Regelungen in Art 9 der VO 258/2012.
ACHTUNG:
Es ergeben sich folgende Möglichkeiten, für die jeweils getrennte Anträge gestellt werden müssen - es gibt aber nur ein Formular für alle Antragstellungen!
a) Güter, die nur der EU-Militärgüterliste unterliegen (z.B. Ersatzteile für Kriegsmaterial, bewilligungspflichtige Zielfernrohre o.ä. Zubehör)
b) Güter, die sowohl der EU-Militärgüterliste als auch der Feuerwaffenverordnung unterliegen (z.B. Pistolen, Gewehre für Zentralfeuermunition, Ersatzteile und Munition)
c) Güter, die nur der Feuerwaffenverordnung unterliegen (z.B. Kleinkalibergewehre, Schrotgewehre, Gummigeschosspistolen)
das sind aber nur die grundinfos
detailierte auskunft bekommst du beim Wirtschaftsministerium:
Abteilung „Außenwirtschaftskontrolle“ C2/9
post@C29.bmwfw.gv.at
Tel: 01/711 00 DW 8341 od. 8327
quellen:
aussenhandelswirtschaftsgesetz:
https://www.wko.at/Content.Node/branche ... 7_2013.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: Erfahrungen Kat. B Export ins EU Ausland
Liege ich jetzt falsch wenn ich die "Erste Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes 2011 (Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011 - 1. AußWV 2011)"
als Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend im Sinne des § 72 Außenwirtschaftsgesetz 2011 auffasse und demnach den § 19 Abs 1 für mich als Privatperson mit den meistens üblichen Transaktionen wesentlich betrachte? 1000€ Wertgrenze?
Also was Drittstaaten betrifft.
als Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend im Sinne des § 72 Außenwirtschaftsgesetz 2011 auffasse und demnach den § 19 Abs 1 für mich als Privatperson mit den meistens üblichen Transaktionen wesentlich betrachte? 1000€ Wertgrenze?
Also was Drittstaaten betrifft.
Re: Erfahrungen Kat. B Export ins EU Ausland
Weil welche Rechtsnorm soll das mit der Verbingung innerhalb der europäischen Union regeln? Glaube nicht dass das Aussenwirtschaftsgesetz da zur Anwendung kommt.
In den Begriffsbestimmungen zum Aussenwirtschaftsgesetz ist immer von "Drittstaaten" also nicht EU Staaten die Rede soweit ich das durchforstet habe.
zB:
11. „Ausfuhr“:
a) das Verbringen von Waren aus dem Bundesgebiet in einen Drittstaat
Gewo, aus deinem kursiv geschriebenen Text(von wo/was ist der? Info von der wko?):
Seit 01. Juli 2012 besteht eine Genehmigungspflicht für die Verbringung von Verteidigungsgütern in die Europäische Union.
In den Begriffsbestimmungen zum Aussenwirtschaftsgesetz ist immer von "Drittstaaten" also nicht EU Staaten die Rede soweit ich das durchforstet habe.
zB:
11. „Ausfuhr“:
a) das Verbringen von Waren aus dem Bundesgebiet in einen Drittstaat
Gewo, aus deinem kursiv geschriebenen Text(von wo/was ist der? Info von der wko?):
Seit 01. Juli 2012 besteht eine Genehmigungspflicht für die Verbringung von Verteidigungsgütern in die Europäische Union.
Re: Erfahrungen Kat. B Export ins EU Ausland
servusThule hat geschrieben:Liege ich jetzt falsch wenn ich die "Erste Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes 2011 (Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011 - 1. AußWV 2011)"
als Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend im Sinne des § 72 Außenwirtschaftsgesetz 2011 auffasse und demnach den § 19 Abs 1 für mich als Privatperson mit den meistens üblichen Transaktionen wesentlich betrachte? 1000€ Wertgrenze?
Also was Drittstaaten betrifft.
da geht es um allgemeine waren
das gilt soweit ich weiss nicht fuer unser produktbereiche
da waere mir keine wertgrenze in den verordnungen aufgefallen
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Re: Erfahrungen Kat. B Export ins EU Ausland
servusThule hat geschrieben: Gewo, aus deinem kursiv geschriebenen Text(von wo/was ist der? Info von der wko?):
Seit 01. Juli 2012 besteht eine Genehmigungspflicht für die Verbringung von Verteidigungsgütern in die Europäische Union.
der ist vom BMFWA und tw von der WKO
die meinen natuerlich inNNERHALB der europaeischen union
verbringung ist immer zwischen EU-staaten
import oder einfuhr bzw export oder ausfuhr ist in/aus drittstaaten
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Re: Erfahrungen Kat. B Export ins EU Ausland
Ja habs schon 4.Hauptstück ist das mit dem innergemeinschaftlichen Verkehr.
(Arbeiten und nebenbei Gesetze durchforsten)
Das mit den 1000Euro gilt schon, allerdings nur bei der Einfuhr.
Ich hab jetzt leider keine Zeit mehr mich darin zu vertiefen. Werd mir das aber noch genauer ansehen.

Das mit den 1000Euro gilt schon, allerdings nur bei der Einfuhr.
Ich hab jetzt leider keine Zeit mehr mich darin zu vertiefen. Werd mir das aber noch genauer ansehen.
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- .50 BMG
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- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: Erfahrungen Kat. B Export ins EU Ausland
versteh' net, wie man so einen Zirkus um eine ganz klare und einfache Regelung machen kann.
bei der vom Gewo hervorgezauberten Regelung gehts klar um die Verbringung IN DIE oder AUS DER EUROPÄISCHE UNION, also von Drittstaaten in einen EU-Staat oder umgekehrt, und nicht um KAT.B Export ins EU Ausland (also Europaweit innerhalb der EU - wie der Fragesteller ja eh schreibt)
ist doch eh ganz klar geschrieben im Gesetz!
da brauch ich eh keine EU-Binnenverkehrsregeln wie des Verbringungsformular INNERHALB DER EU, wenn ich mir und anderen Hilfesuchenden dann komplizierte Aussenhandelsregelungen auferleg.
ich verstehs's einfach net!
bauli
bei der vom Gewo hervorgezauberten Regelung gehts klar um die Verbringung IN DIE oder AUS DER EUROPÄISCHE UNION, also von Drittstaaten in einen EU-Staat oder umgekehrt, und nicht um KAT.B Export ins EU Ausland (also Europaweit innerhalb der EU - wie der Fragesteller ja eh schreibt)
ist doch eh ganz klar geschrieben im Gesetz!
da brauch ich eh keine EU-Binnenverkehrsregeln wie des Verbringungsformular INNERHALB DER EU, wenn ich mir und anderen Hilfesuchenden dann komplizierte Aussenhandelsregelungen auferleg.
ich verstehs's einfach net!

bauli
Re: Erfahrungen Kat. B Export ins EU Ausland
es geht um die VERBRINGUNG innerhalb der EU mitgliedsstaatenGSchoenbauer hat geschrieben:versteh' net, wie man so einen Zirkus um eine ganz klare und einfache Regelung machen kann.
bei der vom Gewo hervorgezauberten Regelung gehts klar um die Verbringung IN DIE oder AUS DER EUROPÄISCHE UNION, also von Drittstaaten in einen EU-Staat oder umgekehrt, und nicht um KAT.B Export ins EU Ausland (also Europaweit innerhalb der EU - wie der Fragesteller ja eh schreibt)
ist doch eh ganz klar geschrieben im Gesetz!
da brauch ich eh keine EU-Binnenverkehrsregeln wie des Verbringungsformular INNERHALB DER EU, wenn ich mir und anderen Hilfesuchenden dann komplizierte Aussenhandelsregelungen auferleg.
ich verstehs's einfach net!![]()
bauli
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- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: Erfahrungen Kat. B Export ins EU Ausland
Ich hab' grad mit der Schulter zuckt ... hastes gesehn?
Kannst natürlich alle deine gewerblichen Vorschriften auch auf Privatpersonen überwälzen.
Weil ich aber kein Missionar bin, spar' ich mir meine Energie für Vernünftiges.
Ich finds halt nur schad', was da im Forum für Desinformation betrieben wird.
Is ja net des erstemal.
bauli
PS.: an den Fragesteller:
Genauso wie der Reiflinger gschrieben hat, so gehts.
Hab' ich seit 2011 mindestesn 30 mal schon praktiziert mit vollem Sanktus der Behörden.
Kannst natürlich alle deine gewerblichen Vorschriften auch auf Privatpersonen überwälzen.
Weil ich aber kein Missionar bin, spar' ich mir meine Energie für Vernünftiges.
Ich finds halt nur schad', was da im Forum für Desinformation betrieben wird.
Is ja net des erstemal.
bauli

PS.: an den Fragesteller:
Genauso wie der Reiflinger gschrieben hat, so gehts.
Hab' ich seit 2011 mindestesn 30 mal schon praktiziert mit vollem Sanktus der Behörden.
Re: Erfahrungen Kat. B Export ins EU Ausland
das mit der desinformation seh ich genausoGSchoenbauer hat geschrieben:Ich hab' grad mit der Schulter zuckt ... hastes gesehn?
Kannst natürlich alle deine gewerblichen Vorschriften auch auf Privatpersonen überwälzen.
Weil ich aber kein Missionar bin, spar' ich mir meine Energie für Vernünftiges.
Ich finds halt nur schad', was da im Forum für Desinformation betrieben wird.
Is ja net des erstemal.
bauli
![]()
PS.: an den Fragesteller:
Genauso wie der Reiflinger gschrieben hat, so gehts.
Hab' ich seit 2011 mindestesn 30 mal schon praktiziert mit vollem Sanktus der Behörden.
quelle ( ab dem 4. hauptstueck, par 26)
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=20007221" onclick="window.open(this.href);return false;
zitat:
4. Hauptstück
Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union
1. Abschnitt
Beschränkungen
Genehmigungspflichten
§ 26. Die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union unterliegt, sofern im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, einer Genehmigungspflicht. Genehmigungen sind nach Maßgabe dieses Abschnitts entweder als Allgemeingenehmigungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 26 lit. c, als Globalgenehmigungen oder als Einzelgenehmigungen zu erteilen.
Ausnahmen von den Genehmigungspflichten
§ 27. (1) Keine Genehmigung gemäß § 26 ist erforderlich für Verbringungen innerhalb der Europäischen Union,
1.
die im Rahmen humanitärer Hilfe nach Katastrophenfällen oder als Zuwendung in Notfällen getätigt werden oder
2.
bei denen Güter nach einer Reparatur oder Instandhaltung in den Ausgangsstaat zurückgeschickt werden oder
3.
bei denen Güter nach einer Ausstellung oder Verwendung zu Demonstrationszwecken an den Ausgangsstaat zurückgeschickt werden.
(2) Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat mit Verordnung weitere Ausnahmen von der Genehmigungspflicht festzulegen, sofern eine Ermächtigung der Europäischen Union dazu vorliegt und nicht zu befürchten ist, dass die von der Ausnahme erfassten Verbringungsvorgänge zu einer nachträglichen Ausfuhr aus der Europäischen Union im Widerspruch zu den Genehmigungskriterien gemäß dem 2. Hauptstück führen könnten.
Allgemeingenehmigungen im Verkehr innerhalb der Europäischen Union
§ 28. (1) Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat mit Verordnung jedenfalls Allgemeingenehmigungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 26 lit. c für Verbringungen innerhalb der Europäischen Union zu erteilen, bei denen
1.
der Lieferant oder der Empfänger eine Regierungsstelle ist,
2.
der Lieferant das österreichische Bundesheer ist,
3.
der Empfänger den Streitkräften eines anderen EU-Mitgliedstaates angehört oder
4.
der Empfänger ein zertifiziertes Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 21 ist oder
5.
ausschließlich Güter verbracht werden, die nur als Bestandteile anderer Güter verwendet werden können.
(2) Soweit dies zur Verhinderung von Ausfuhren aus der Europäischen Union erforderlich ist, die den Genehmigungskriterien des 2. Hauptstücks widersprechen würden, sind in Verordnungen gemäß Abs. 1 geeignete Voraussetzungen für die Verwendung der Allgemeingenehmigung, insbesondere die Einhaltung der erforderlichen Ausfuhrbeschränkungen, festzulegen.
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- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: Erfahrungen Kat. B Export ins EU Ausland
na, dann schaus't einmal, für wen des Gesetz is:
Zuständigkeitsbereich:
seltsam, oder net?
oder könnt des gar sein, das des die Bestimmungen für Dich als Gewerbetreibender sind, dass't die generelle Genehmigung kriegst?
muss ich Dir des Gesetz jetzt noch weiter vorlesen?
mach ich net, ich klink mich jetzt aus, weil des da is wirklich Zeitverschwendung.
Bauli
Zuständigkeitsbereich:
und schon im 2.Haupstück:Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
des heisst, als Privater kriegst nach DEM Gesetz überhaupt keine BewilligungAllgemeine Grundsätze
§ 3. (3) Eine Genehmigung gemäß Abs. 1 ist überdies nur zu erteilen, wenn der Antragsteller eine Bewilligung zur Ausübung der Erwerbstätigkeit besitzt, in deren Rahmen der beantragte Vorgang durchgeführt werden soll, sofern eine solche Genehmigung zur Ausübung dieser Erwerbstätigkeit erforderlich ist.
seltsam, oder net?

oder könnt des gar sein, das des die Bestimmungen für Dich als Gewerbetreibender sind, dass't die generelle Genehmigung kriegst?

muss ich Dir des Gesetz jetzt noch weiter vorlesen?

mach ich net, ich klink mich jetzt aus, weil des da is wirklich Zeitverschwendung.
Bauli
Re: Erfahrungen Kat. B Export ins EU Ausland
der paragraph ist interessantGSchoenbauer hat geschrieben:na, dann schaus't einmal, für wen des Gesetz is:
Zuständigkeitsbereich:
und schon im 1.Haupstück:Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
des heisst, als Privater kriegst nach DEM Gesetz überhaupt keine BewilligungAllgemeine Grundsätze
§ 3. (3) Eine Genehmigung gemäß Abs. 1 ist überdies nur zu erteilen, wenn der Antragsteller eine Bewilligung zur Ausübung der Erwerbstätigkeit besitzt, in deren Rahmen der beantragte Vorgang durchgeführt werden soll, sofern eine solche Genehmigung zur Ausübung dieser Erwerbstätigkeit erforderlich ist.
seltsam, oder net?![]()
oder könnt des gar sein, das des die Bestimmungen für Dich als Gewerbetreibender sind, dass't die generelle Genehmigung kriegst?![]()
muss ich Dir des Gesetz jetzt noch weiter vorlesen?![]()
mach ich net, ich klink mich jetzt aus, weil des da is wirklich Zeitverschwendung.
Bauli
konjunktive helfen uns ned weiter
von " koennte es sein...." hat niemand was ...
hab grad im ministerium angerufen
da ist offenbar noch keiner munter der sich dazu auskennt
jurist kommt am vormittag
ich post dann was rauskommt
ist ja interessant .......
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