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Keine WBK Erweiterungen mehr >5

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Keine WBK Erweiterungen mehr >5

Beitrag von theyo » Fr 31. Jul 2015, 14:29

Auf Seite 34 des Waffenrecht Runderlasses aus 2014, wird die Vorgehensweise, aus meiner Sicht, klar dargelegt. Dies stellt eine nähere Erläuterung des Informationsschreibens vom 2. August 2013, GZ BMI-VA1900/0173-III/3/2013 dar.

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Evilcannibal79
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Re: Keine WBK Erweiterungen mehr >5

Beitrag von Evilcannibal79 » Do 17. Sep 2015, 15:50

Heisst das, nach 5 jahren kann man ohne Angabe von Gründen eine WBK Erweiterung beantragen und kriegts genehmigt? Oder muss man immer mit Ergebnislisten etc. daherkommen?
Die freundliche Dame in der Kufsteiner BH hats zumindest Sinngemäß so formuliert, bzw. ich habs so verstanden?
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Re: Keine WBK Erweiterungen mehr >5

Beitrag von GreaseMonkey » Do 17. Sep 2015, 15:53

§2 ist insbesondere für Leute mit begründetem Interesse, wie etwa Jagd oder Schießsport. Und um den aktiven Schießsport zu "beweisen" brauchst du im Regelfall einfach Bewerbslisten und evtl. ein Schreiben deines Vereins. Mögliche Platzanzahl theoretisch offen.
§2b ist für Leute, die erweitern wollen, aber außer einer bestätigten Mitgliedschaft in einem Verein nichts vorzuweisen haben. Die bekommen dann eben max. 5 Plätze.


Wenn du nichts anderes, als eine Mitgliedschaft in einem Verein vorzuweisen hast, solltest du nach 5 Jahren erweitern können.
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/

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Re: Keine WBK Erweiterungen mehr >5

Beitrag von Evilcannibal79 » Do 17. Sep 2015, 16:18

GreaseMonkey hat geschrieben:
Wenn du nichts anderes, als eine Mitgliedschaft in einem Verein vorzuweisen hast, solltest du nach 5 Jahren erweitern können.


Für Normalos wie mich sollte das auch durchaus genügen ;-) ich hab ja Zeit

Aber wie schon geschrieben, wenn man mit einer mehr als dürftigen Begründung meint, man müsste sein Recht mit "gewalt/Anwalt" durchsetzen
darf man sich nicht wundern wenn man eine vor den Latz bekommt.
Und das bezieht sich nicht nur aufs Waffenrecht, wenn die Behörde nicht will ist es immer besser erst mal ein wenig Gras drüber wachsen zu lassen und dann besser vorbereitet wieder zu kommen.
Sprech da aus eigener Erfahrung....da ändert auch ein mehr als dürftig formulierter Gesetzestext nix, denn der wird immer so lange hin und her gezerrt bis es der Behörde passt.
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Re: Keine WBK Erweiterungen mehr >5

Beitrag von BigBen » Do 17. Sep 2015, 16:22

An dem Gesetzestext ist eigentlich garnichts dürftig formuliert...und mit dem Runderlass darf es dann eigentlich garkeine Zweifel mehr geben. Aber es gibt halt immer noch Beamte usw. nach deren Weltbild bestimmte Dinge einfach nicht sein dürfen/können. In solchen Fällen ist es durchaus hilfrei ein höchstrichterliches Urteil zu erwirken...aber man sollte gut vorbereitet sein.
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Re: Keine WBK Erweiterungen mehr >5

Beitrag von Evilcannibal79 » Do 17. Sep 2015, 16:34

Naja, dürftig ist vielleicht nicht ganz richtig formuliert aber das Waffenrecht lässt der Behörde doch einen ziemlich grossen Ermessensspielraum...
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Re: Keine WBK Erweiterungen mehr >5

Beitrag von Magnum828 » Do 17. Sep 2015, 17:17

Evilcannibal79 hat geschrieben:Naja, dürftig ist vielleicht nicht ganz richtig formuliert aber das Waffenrecht lässt der Behörde doch einen ziemlich grossen Ermessensspielraum...


Nein tut es nicht, vorallem nicht wenn es ums erweitern geht.
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Re: Keine WBK Erweiterungen mehr >5

Beitrag von BigBen » Do 17. Sep 2015, 17:31

Natürlich lässt es der Behörde einen Riesen-Spielraum, gerade wenn es um Erweitern geht. Es ist nirgends gesetzlich geregelt wann erweitert werden darf, auf welche Stückzahlen bzw. in welchen Schritten und was GENAU die Erfordernisse sind um Erweitern zu dürfen. Aktuell darf dir ein Beamter sagen dass es zu früh ist, dass du ein Schreiben vom Nikolaus brauchst oder dass eine Listen nicht ausreichend sind. Jede BH habt das irgendwie ein bißchen anders...mal mehr mal weniger streng und in Wien sinds mittleweile sowieso ein Kapitel für sich. Soviel zu Thema kein Spielraum...
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Re: Keine WBK Erweiterungen mehr >5

Beitrag von Stickhead » Do 17. Sep 2015, 17:33

Genau. Und um dem ganzen etwas entgegenzuwirken, gibt's jetzt den Abs 2b, wonach die Kriterien für eine "kleine Erweiterung" eindeutig bestimmt sind.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Keine WBK Erweiterungen mehr >5

Beitrag von gewo » Do 17. Sep 2015, 17:36

in wirklichkeit ist der ganze thread hier schaedlich

auch das ende der WP fuer jaeger und polizisten hat sich zu einem gutteil ueber das geheule in den beiden waffenforen in die amtsstuben verbreitet (weil die erlaesse liest dort offenbar eh ned jeder ..)
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Re: Keine WBK Erweiterungen mehr >5

Beitrag von Stickhead » Do 17. Sep 2015, 17:37

+1 Der Ideenreichtum mancher bringt sicher den ein oder anderen Hebeldrücker auf dumme Gedanken.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Keine WBK Erweiterungen mehr >5

Beitrag von BigBen » Do 17. Sep 2015, 17:38

Naja muss hier jeder selber wissen was er schreibt. Manche Legalwaffenbesitzer scheinen einen einfach nicht zu verstehen wie Zeitgeist, Amtsschimmel und Politiker ticken...
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Re: Keine WBK Erweiterungen mehr >5

Beitrag von Magnum828 » Do 17. Sep 2015, 19:52

BigBen hat geschrieben:Natürlich lässt es der Behörde einen Riesen-Spielraum, gerade wenn es um Erweitern geht. Es ist nirgends gesetzlich geregelt wann erweitert werden darf, auf welche Stückzahlen bzw. in welchen Schritten und was GENAU die Erfordernisse sind um Erweitern zu dürfen. Aktuell darf dir ein Beamter sagen dass es zu früh ist, dass du ein Schreiben vom Nikolaus brauchst oder dass eine Listen nicht ausreichend sind. Jede BH habt das irgendwie ein bißchen anders...mal mehr mal weniger streng und in Wien sinds mittleweile sowieso ein Kapitel für sich. Soviel zu Thema kein Spielraum...


Das ist eigentlich ziemlich genau geregelt im Gesetz:
Du bekommst die Stückzahl die du glaubhaft begründen kannst (Rechtfertigung) sobald du sie glaubhaft begründen kannst.

Was genau die Erfordernisse sind kannst dir aus den diversen Gerichtsurteilen eh rauslesen.
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Re: Keine WBK Erweiterungen mehr >5

Beitrag von Kapselpracker » Do 17. Sep 2015, 20:14

Magnum828 hat geschrieben:...
Du bekommst die Stückzahl die du glaubhaft begründen kannst (Rechtfertigung) sobald du sie glaubhaft begründen kannst.
...

Diesen Satz sollte sich jeder der Erweitern geht X mal durchlesen.
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Re: Keine WBK Erweiterungen mehr >5

Beitrag von Al3x » Do 17. Sep 2015, 20:35

BigBen hat geschrieben:Naja muss hier jeder selber wissen was er schreibt. Manche Legalwaffenbesitzer scheinen einen einfach nicht zu verstehen wie Zeitgeist, Amtsschimmel und Politiker ticken...


Manche verwechseln Pulverdampf mit facebook, das macht mich manchmal auch recht sprachlos und Politiker ticken nicht von selbst, sie werden getickt. :P
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