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psych. Gutachten....

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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glockfan
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psych. Gutachten....

Beitrag von glockfan » Mo 11. Jul 2016, 10:51

Interessant, jetzt kommt "Druck" von dieser Seite...

http://oe1.orf.at/artikel/444852
LG, Erich

raptor
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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von raptor » Mo 11. Jul 2016, 12:32

Die wissen noch nicht einmal im Grundsätzlichen an was sie da herumpfuschen. Der Test ist in einem Erlass geregelt und nicht im Waffengesetz. Damit fängt's schon mal an.

Die Modernisierung und evtl. stärkere Betonung des Gesprächs würde ich begrüßen.

Die Forderung der Grünen nach laufender Testung ist natürlich bei der EU, Oxfam, IANSA etc. abgeschrieben und abzulehnen.

Der Testtourismus ist ein Popanz. Wer den Test nicht schafft kann sich in Ö. , wie gesagt, eine C oder D Waffe kaufen, den Jagdschein machen oder sich überhaupt am Schwarzmarkt bedienen.
Zuletzt geändert von raptor am Mo 11. Jul 2016, 13:33, insgesamt 1-mal geändert.

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Musashi
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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von Musashi » Mo 11. Jul 2016, 12:33

Leute, bitte schreibts bzw. rufts bei ö1 an und beschwerts euch!! Ihr zahlts den Sender- und in der Regel kann man, wenn man sachlich und ruhig argumentiert, oder einfach gegenteilige Erfahrungen in punkto Testung schildert, durchdringen.

Mögliche Argumente:

*hier werden Unbescholtene (!!) getestet- das ist nicht zu vergleichen mit den Führerscheinsentzugs-Testungen (wo schon wer gezeigt hat, dass er nicht so zuverlässig ist)
* das KfV will ein Monopol, weil das Geschäft schlecht läuft. Hat aber eine Mentalität des latenten Misstrauens weil sie eben primär Führerschein-Testungen machen.
* wo ist die Evidenz, dass das Systzem nicht funktioniert? Hier sollten Journalisten recherchieren, nicht auf bloße Aussagen verlassen
* jedes Testung hat auch eine tagesabhängige Komponente und eine Beziehungskomponente zw. Tester und Getestenen. Wenn die beiden njicht harmonisieren, wieso soll man dann ein vertieftes Gespräch beim selben machen?
* jede Prüfung kann man wiederholen um das Kompetenz-Performnanz Problem klein zu halten, wieso hier nicht??
* und konkret zum Ö1 Beitrag: weshalb sollte man mit unbescholtenen, gesetzestreuen BürgerInnen über "Selbstjustiz" reden?? Was wird hier unterstellt??
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aparition
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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von aparition » Mo 11. Jul 2016, 12:52

Interessant ist der Versuch aus einem Nicht-Thema ein Problem zu machen... wo liegt die Problematik? Wer hat wann wo wie Missbrauch mit einer neu ausgestellten WBK begangen? Woher kommt die Idee von veralteten Testverfahren? Von einem Einzefall einer "Dame, die anonym bleiben will"? Das ist Journalismus auf Ebene von "meine Oma kennt da einen Postler, der säuft"... und deshalb gibt es ein Alkoholproblem bei der Post!

Ich kann auch nur raten diese enorm subjektive und Schwache Berichterstattung direkt bei den Verfassern anzusprechen und per Anruf beim Hörerservice bzw. per Email auf die einseitige und schwach recherchierte Berichterstattung hinzuweisen, jedoch höflich und sachlich zu bleiben, die Person am anderen Ende der Leitung hat den Bericht sicher nicht verbrochen! Der letzte Beitrag dazu auf Ö1 war übrigens im Mittagsjournal...

Wenn ich böse denken würde wollen wäre die Richtung für mich klar: zuerst die Tests verschärfen und in die Hand von wenigen Einrichtungen geben, dann mit Hilfe des neuen EU Gesetzes (deshalb könnte es da einen Zusammenhang geben!) als periodische Testung einführen und somit innerhalb weniger Jahre den privaten Waffenbesitz auf Bruchteile des jetzigen reduzieren... und das alles unter dem Beifall derer die wollen dass Österreich sicherer wird! Aber ein Schelm wer so etwas denkt...

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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von rubylaser694 » Mo 11. Jul 2016, 13:11

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raptor
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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von raptor » Mo 11. Jul 2016, 13:15

Brauchst gar nicht böse denken. Ich hab grad auf einer Page von FU gelesen, dass in Schweden ein Vertreter der Polizei offen gesagt hat, dass sie den Schießsport binnen 5 Jahren abschaffen wollen. Die Polizei kann dort anscheinend ähnlich wie in GB willkürlich entscheiden, ob jemand eine Lizenz bekommt oder nicht.

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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von Stickhead » Mo 11. Jul 2016, 13:40

raptor hat geschrieben:Der Test ist in einem Erlass geregelt und nicht im Waffengesetz.


In der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung:
Gutachten

§ 3. (1) Das Gutachten muß unter Bezeichnung des angewendeten Tests Aufschluß darüber geben, ob der Betroffene dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.

(2) Das Gutachten ist auf Grund eines Mehrfachwahltests, und zwar des „Minnesota Multiphasic Personality Inventory 2, Basisskalen (MMPI-2, Basisskalen)“ samt Streßverarbeitungsfragebogens (S-V-F) oder des „Verläßlichkeitsbezogenen Persönlichkeitstests - Version 3 (VPT.3)“ samt Fragebogen für Risikobereitschaftsfaktoren (F-R-F) und einer allenfalls erforderlichen weitergehenderen Untersuchung des Betroffenen zu erstellen.

(2a) An Stelle des „MMPI-2, Basisskalen“ kann auch das „Eppendorfer Schizophrenie-Inventar (ESI)“ gemeinsam mit dem „Kurzfragebogen zur Erfassung von Aggressivitätsfaktoren (K-FAF)“, dem „Fragebogen zu Kontrollüberzeugungen (IPC)“ und dem S-V-F verbunden mit

1. „Persönlichkeits-Stil- und Störungs- Inventar (PSSI)“ oder
2. „Inventar Klinischer Persönlichkeitsakzentuierungen (IKP)“ oder
3. „NEO-Fünf-Faktoren-Inventar (NEO-FFI)“ oder
4. „Big Five Plus One Persönlichkeitsinventar (B5PO)“

Verwendung finden. Im Falle der Anwendung des NEO-FFI oder des B5PO sind diese jeweils mit einer „Allgemeinen Depressionsskala (ADS)“ oder „Beck-Depressions-Inventar Revision (BDI-II)“ zu verbinden. An Stelle des S-V-F kann auch der Mehrfachwahltest „Coping Inventory for Stressful Situations (CISS)“ oder „Differentielles Stressinventar (DSIHR)“ eingesetzt werden.

(3) Gelangt die Begutachtungsstelle bereits auf der Grundlage eines Tests gemäß Abs. 2 oder 2a zum Ergebnis, daß keine Anzeichen dafür bestehen, daß der Betroffene dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden, ist das Gutachten auf Grund dieses Tests zu erstellen.

(4) Kann auf Grund des Tests eine Neigung des Betroffenen nicht ausgeschlossen werden, unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig oder leichtfertig umzugehen, ist auf Verlangen des Betroffenen mit einer weitergehenderen Untersuchung nach den allgemein anerkannten Regeln und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft vorzugehen.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 42331.html

Im Erlass steht lediglich:

Die in § 3 vorgesehenen Testkombinationen entsprechen dem Stand der psychologischen
Wissenschaft und erhöhen damit die Treffsicherheit bei der Aussage des Gutachtens. Die
Formulierung der Fragestellungen der vorgeschlagenen neuen Testverfahren ist im
Vergleich zu den früher angewandten Tests auch in Sprache und Inhalt zeitgemäß und dem
heutigen Lebensstil unserer Gesellschaft angepasst. Durch die erhöhte Anzahl an
verschiedenen Testkombinationen wird den Untersuchungsstellen eine Auswahlmöglichkeit
geboten, die es früher nicht gab. Gleichgültig welche Testkombination einem erstellten
Gutachten zugrunde liegt, gibt dieses auf Basis dieser Tests darüber Aufschluss, ob der
Betroffene in Stresssituationen dazu neigt mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie
leichtfertig zu verwenden.

Anmerkungen

Das zu erstellende Gutachten muss eine eindeutige Aussage über den waffenrechtlich
relevanten Umstand treffen. Für die Behörde maßgeblich können nur Gutachten sein, aus
denen klar hervorgeht, dass der begutachtete Mensch unter psychischer Belastung (derzeit)
nicht dazu neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.
Die Gutachtenerstellung läuft in zwei Phasen ab. Zuerst wird die Testung des Antragstellers
mittels der vorgesehenen Verfahren durchgeführt. Kann auf Grundlage dieses Tests bereits
mit hinlänglicher Sicherheit eine Feststellung im Sinne des Abs. 1 getroffenen werden, endet
die Untersuchung an dieser Stelle und es erfolgt die Gutachtenerstellung. Reichen die aus
dem Test gewonnenen Erkenntnisse noch nicht für die Erstellung eines Gutachtens aus, so
kommt es zu einer zweiten Phase, in der die Untersuchung nach den anerkannten Regeln
der psychologischen Wissenschaft fortzusetzen ist.
Aus der Systematik der Regelung ergibt sich, dass nach der ersten Phase jedenfalls nur ein
im Sinne des Antragstellers "positives" Gutachten erstellt werden kann. Dem Betroffenen ist
es selbstverständlich unbenommen, die Untersuchung in jedem Stadium abzubrechen und
von seinem Vorhaben zurückzutreten.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von gewo » Mo 11. Jul 2016, 13:41

aparition hat geschrieben:....Woher kommt die Idee von veralteten Testverfahren? Von einem Einzefall einer "Dame, die anonym bleiben will"? ..


das testdesign ist tatsaechlich aus den 60igern ...

voellig sinnlos ...

"..Der MMPI wurde Ende der 1930er-Jahre in den USA entwickelt und 1943 erstmals publiziert[1]. Autoren waren der Psychologe Starke R. Hathaway und der Nervenarzt J. Charnley McKinley. In einer deutschen Adaptation wurde der Test erstmals 1963 als MMPI-Saarbrücken publiziert[2]. Die heutige Standardversion für Erwachsene ab 18 Jahren, der MMPI-2, wurde 1989 im englischsprachigen Original und 2000 in einer deutschsprachigen Version herausgegeben[3]. Übersetzungen gibt es für mindestens 30 weitere Sprachen[4], in 18 Ländern ist der Test offiziell durch einen Verlag publiziert.[5]..:"
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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von raptor » Mo 11. Jul 2016, 13:51

Der zweite übliche Test (es stehen lt. Verordnung 2 2er Kombinationen an Tests zur Verfügung, gemacht wird aber praktisch ausschl. MMPI/SVF), der Stressverarbeitungsfragebogen, ist IIRC ein deutsches Produkt aus der selben Zeit, das von Psychometrikern ebenfalls scharf kritisiert wird. Vereinfacht gesagt ist der SVF so, als würde man statt der Matura einen IQ-Test machen und die Studienreife bzw. mit dem BHS-Abschluss verbundene Berechtigungen rein aufgrund des IQs und nicht auf Basis tatsächlicher Fähigkeiten und Kenntnisse vergeben.

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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von yoda » Mo 11. Jul 2016, 14:00

Das einzige Problem ist, dass die Politik jetzt aufgrund der vielen Waffen Angst bekommt, jetzt wird diese dubiose Organisation unter staatlicher Leitung eben auf die Psychotests gehetzt, um ein Monopol zu schaffen mit dem die Menge der Waffenbesitzkarten beschränkt werden kann.

Abgesehen davon sind diese ganzen Psychotests sowieso der allergrößte Schwachsinn, das erkennt man schon daran, dass ein Gerichtspsychiater einen Radwan Gindia für ungefährlich befindet, der dann 1 Monat später mit einer Pistole auf Polizisten schießt. Ich hab bei sämtlichen psychologischen Tests immer irgendwo gelogen, die Psychologen behaupten ja es würde ihnen auffallen, Niemandem ist etwas aufgefallen...

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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von titan » Mo 11. Jul 2016, 17:51

Alen R. gehört auch zu dieser Sorte. Es wäre mal interessant, wieviele Tschetschenen in Österreich eine legale Waffe haben.
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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von raptor » Mo 11. Jul 2016, 18:15

Der hat den Test gleich 2x geschafft. Sagt eigentlich alles über die Qualität der Testung.

Der ORF kampagnisiert heute den ganzen Tag in der Angelegenheit. Ich hoffe, das KfV revanchiert sich mit Inseraten.

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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von rubylaser694 » Mo 11. Jul 2016, 18:28

raptor hat geschrieben:Der hat den Test gleich 2x geschafft. Sagt eigentlich alles über die Qualität der Testung.

...oder das es keine Psychose war....
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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von titan » Mo 11. Jul 2016, 18:48

Organisationen wie das KfV und der ORF haben nur Erfolg, weil es keine öffentlich präsente Meinung als die ihre gibt.
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Gerald M
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Re: psych. Gutachten....

Beitrag von Gerald M » Mo 11. Jul 2016, 19:35

Das ganze ist eine konzertierte Aktion, denn hier -> http://derstandard.at/2000040870982/Elf ... esterreich geht es munter weiter. Heute vormittag auf orf.at nur ein einziges Topic in der Rubrik Inland ... man merkt die Absicht und ist verärgert ... persönlich bin ich dafür, dass jeder der mit einer illegalen Waffe erwischt wird lebenslang in den Bau geht (zur Not pachten wir von Putin das Franz-Josefs-Land) und für jeden gesetzestreuen Staatsbürger ein Waffenpass und beliebig viele Waffen möglich sind.

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