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9mm Hohlspitz...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Musashi
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Re: AW: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Musashi » Mo 1. Aug 2016, 07:27

DerDaniel hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Oder macht TMHS wirklich soviel mehr Schaden als die anderen Munitionsarten ?

Ganz salopp gesagt, wenn die TMHS so funktioniert wie sie soll, würde ich aus medizinischer Sicht auf 2 bis 3 fache Tötungswirkung tippen, da die Eindringtiefe bei der Hälfte bis einen dritten liegt und die Energieabgabe/Zerstörung reziprog dazu ist.


Also jetzt wirds absurd. Ein Geschoß, das im Torso steckt, soll mehr Schaden anrichten als eines das Ein- und Ausschuss produziert oder im Körper herumzischt durch Abpraller (das war der Grund in Finnland TMHSP einzuführen)??

Ganz zu schweigen davon, dass mit VM in der Regel wesentlich mehr Schüsse notwendig sind. Also 3-4 Schuss TMHS vs. 15 VM Durchschüsse- das ist eher realistisch. In punkto Selbstschutz gibt es nur Vorteile: für den Angreifer, weil in der Regel weniger Schüsse notwendig sind (daher insgesamt weniger Verletzung) und die Ablenkungsgefahr im Körper weit geringer ist (zB. Hüfttreffer wird so zum Herztreffer durch Geller vom Hüftknochen), für die Exekutive, weil diese Geschosse leichter geborgen werden können (Forensik) und Schutzwestenträger weniger bedrohen, und schließlich- fast am wichtigsten- für Unbeteiligte weil die Umfeldgefährdung weit, weit geringer ist.

Eigentlich gehört TM und VM Munition zu Selbstschutzzwecken verboten!
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Paddy91
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Paddy91 » Mo 1. Aug 2016, 09:12

Ich trau unserer Justiz ja mittlerweile viel zu, aber dass man im Notwehrfall wo unmittelbar ein verlässliches Mittel zur Abwendung einer schlimmen Gefahr erforderlich ist, vom Angegriffenen erwartet seine Pistole aus dem Tresor zu holen, das Magazin rauszunehmen, die Patronen aus dem Magazin zu schnippen, die richtigen Patronen zu suchen, wieder zu laden um sich dann zu verteidigen, erscheint mir doch etwas lebensfremd. Im Gegensatz zu unserer oft hirnrissigen Anlassgesetzgebung empfinde ich die Justiz doch als deutlich lebensnäher.

Jedenfalls sollte man sich an den "Notwehren, aber richtig" Leitfaden halten.

Lexman1
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Lexman1 » Mo 1. Aug 2016, 09:23

Ohne hier jetzt ALLE narrisch werden zu lassen, aber würde diese Argumentation/ Logik dann nicht auch Geschosse wie die Fiocchi EMB betreffen?
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DerDaniel
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Re: AW: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von DerDaniel » Mo 1. Aug 2016, 09:42

Musashi hat geschrieben:Also jetzt wirds absurd. Ein Geschoß, das im Torso steckt, soll mehr Schaden anrichten als eines das Ein- und Ausschuss produziert oder im Körper herumzischt durch Abpraller (das war der Grund in Finnland TMHSP einzuführen)?? [...]

Was macht die Zerstörung einer Kugel aus? Die Energie die sie im Ziel abgibt.
Warum bleibt ein TMHS im Torso stecken und das (angenommen gleich schnelle und schwere) VM Geschoss nicht? Weil die Bewegungsenergie vollständig abgebaut wurde.
Aus dem beiden obigen ergibt sich, dass TMHS mehr Zerstörung anrichten und dem entsprechend auch mehr lebensbedrohliche Lesionen entstehen können. Sieht man auch an den folgenden Videos recht gut. Während das VM auch 3cm neben dem Herz oder einer großen Arterie nicht umgehend zum Tod führt (bitte nicht festnageln, ist exemplarisch gemeint), kann man mit dem TMHS noch bissal mehr daneben schießen und Herz/Aterie werden trotzdem in Mitleidenschaft gezogen. (9mm ist da noch extremer als die 45er)
[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=3G-txVKnVjY[/youtube]
[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=OwAbIdamK2A[/youtube]

sauersigi
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von sauersigi » Mo 1. Aug 2016, 09:48

Kuriose Diskussion,

Ich bin kein Anwalt, habe auch nicht das Verständnis manche Informationen welche zwischen den Zeilen gemeint sein könnten, rauszulesen. Geschweige denn die Erfahrung auf welche Entscheidung bei einem Verfahren der Richter nach einer SV Situation kommt.

Fakt ist: der Täterschutz funktioniert, deutlich besser als der Opferschutz! ( diese Erkenntnis konnte ich als Zeuge gewinnen, als einer meiner Kunden vergass einen Handlauf in den Keller zu montieren und sich der geehrte Hr. Einbrecher am Fuss verletzte beim runterstürzen!! Bekam 1200.- Euro Schmerzensgeld zugesprochen).

Unerheblich welche Mun jemand in der Kanone hatte, es wird ganz sicher ein Verfahren geben.. spannend wird zu erklären sein, sollte auch ev. eine KK Waffe verfügbar sein, warum nicht diese verwendet wurde, um das gelindeste Mittel zu wählen?
Für mich zusammengefasst: ich lade FMJ in die SV Waffe und werde im nicht zu hoffenden Fall die KK mit einer Waffenstörung im Tresor liegen haben...
Ich hoffe dass niemals jemand in diese Situation kommen muss!!!
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von eXistenZ » Mo 1. Aug 2016, 10:03

Paddy91 hat geschrieben:Ich trau unserer Justiz ja mittlerweile viel zu, aber dass man im Notwehrfall wo unmittelbar ein verlässliches Mittel zur Abwendung einer schlimmen Gefahr erforderlich ist, vom Angegriffenen erwartet seine Pistole aus dem Tresor zu holen, das Magazin rauszunehmen, die Patronen aus dem Magazin zu schnippen, die richtigen Patronen zu suchen, wieder zu laden um sich dann zu verteidigen, erscheint mir doch etwas lebensfremd. Im Gegensatz zu unserer oft hirnrissigen Anlassgesetzgebung empfinde ich die Justiz doch als deutlich lebensnäher.

Was wird für gewöhnlich zur Rechtfertigung der WBK angegeben und ist in Österreich der einzige Grund warum man ein Recht auf eine WBK hat?

Richtig: Bereithaltung zur Selbstverteidigung

So Mancher hier würde vor Gericht ein sehr böses erwachen erleben.
Zuletzt geändert von eXistenZ am Mo 1. Aug 2016, 10:05, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von geisenpeter » Mo 1. Aug 2016, 10:04

hallo ...
und wie ist das wenn ich in meinem Jagdgewehr (.308win) jagdgeschosse geladen habe und diese zur sv einsetze? Hätte ich vorher Vollmantel laden müssen obwohl ich in Not handle?

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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von rhodium » Mo 1. Aug 2016, 10:11

Die ganze Diskussion ist doch müßig: Wer auf einen Angreifer schießt, tut das um in unschädlich zu machen ... so der Angreifer nicht bewaffnet ist (bzw. nicht attackiert), wird hofentlich auch keiner das Feuer eröffnen. Mit oder ohne VM TM Hohlspitz oder was auch immer.

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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von hobbycaptain » Mo 1. Aug 2016, 10:35

rhodium hat geschrieben:Die ganze Diskussion ist doch müßig: Wer auf einen Angreifer schießt, tut das um in unschädlich zu machen ... so der Angreifer nicht bewaffnet ist (bzw. nicht attackiert), wird hofentlich auch keiner das Feuer eröffnen. Mit oder ohne VM TM Hohlspitz oder was auch immer.



Du sagst es, um ihn unschädlich zu machen.
Mit Hohlspitz könnte Dir aber Tötungsabsicht unterstellt werden.

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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von Jo_Kux » Mo 1. Aug 2016, 10:36

Ich frage mich in der Diskussion schon lange, wie jemand der TMHS im Verteidigungsfall einsetzen will, wenn er diese Munition nicht erwerben darf? Woher sollte die denn da kommen?
Kann mir das mal jemand sagen?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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hari
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von hari » Mo 1. Aug 2016, 10:43

na dann kauft er halt was anderes. Es gibt inzwischen auch aufpilzende Kupfer Solids.

gewo
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von gewo » Mo 1. Aug 2016, 10:53

Martin P hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:du haettest recht

wenn es nicht im jahr 2005 das OGH urteil gegeben hat welches das gesetz repariert hat

anders als reparieren kann man es wohl nicht bezeichnen wenn der gesetzgeber ein gesetz erlaesst in dem wortwoertlich steht "der besitz von XY ist verboten" und neun jahre spaeter kommt der OGH und satz einen rechtssatz der sagt sinngemaess "..nur deshalb weil im gesetz steht XY ist verboten kann daraus nicht abgeleitet werden, dass der besitz von XY verboten ist"

ja bitte wie???

genau!

dh den ganzen urspruenglichen gesetzestext kannst Kicken
das "hoechste" und aktuellest was uns zur verfuegung steht ist der 2005/03/0032 (oder so)
denn erlaesse san fuer die fisch`, die entwickeln keine rechtskraft

sonstige urteile zum besitz gibts ned

und wie schon vielfach gesagt: zur verwendung sagt der urspruegliche gesetzestext nix, und der reparatur-rechtssatz noch weniger


OK, abschließend ein paar Kleinigkeiten:

Das Judikat (VwGH 26.04.2005, 2005/03/0031), auf das du dich offenbar beziehst, hat der Verwaltungsgerichtshof (= VwGH) erlassen, und nicht der Oberste Gerichtshof (= OGH).

Weder der VwGH noch der OGH können Gesetze "reparieren". Das kann nicht einmal der Verfassungsgerichtshof (= VfGH) - der kann auch nur aufheben.

Das von dir zitierte Erkenntnis stützt nicht im geringsten deine Argumentation, Jäger und Sportschützen dürften Expansivmunition zur SV verwenden. Hier der Link zu der Entscheidung: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0050426X00

Was dich an dem Erkenntnis verwirrt, kann ich dir übersetzen: die auf Basis des § 17 Abs 2 WaffG erlassene Bestimmung des § 5 der ersten Waffengesetz-Durchführungsverordnung sieht keine Ausnahme für Jagd- und Sportwaffen vor. Der VwGH hat lediglich klargestellt, dass mit der Verordnung kein generelles Verbot für Expansivmunition erlassen wurde (das hat nämlich die Vorinstanz idiotischerweise angenommen), sondern dass die - gesetzlich vorgesehene - Ausnahme für ebendiese Waffen selbstverständlich gilt.

Die Fragen "Besitz" oder "Verwendung" streift der VwGH in seiner Entscheidung nicht einmal.

Damit genug, es ist mir wurscht, was du in deine Kanone lädst. Ich hab das Diskutieren angefangen, weil du die durchaus vertretbare Interpretation von GSchoenbauer als kraus und wertlos bezeichnet hast. Das ist nicht der Fall, er könnte durchaus richtig liegen ....


ablauf des threads:

der kollege schreibt:
viewtopic.php?p=523971#p523971
Für SV wäre die ganz tief im bösen Bereich und endet praktisch fix in einem Schuldspruch, auch wenn die Notwehr berechtigt ist.

ich antworte, u.a,
viewtopic.php?p=523973#p523973
was du zum zweck der notwehr bzw nothilfe verwendest ist unerheblich
wichtig ist nur dass es sich ueberhaupt um eine notwehr bzw nothilfesituation handelt
und dass du das gelindest moeglichen mitteln verwendest


danach zitiert Gschoenbauer mal den expansivmunitionserlass, noch dazu den alten und nicht den aktuellen
ich unterstelle mal, dass er weiss dass dieser erlass KEINE RECHTSKRAFT HAT
es ist die "privatmeinung" des BMI, an die sich die sachbearbeiter der waffenbehoerde halten sollen/ muessen
dem gericht ist so ein erlass voellig egal (zuletzt gesehen beim waffenpass-erlass des BMI fuer jaeger, der wurde von der justiz - obwohl vorgebracht und argumentiert - einfach mit dem hinweis ignoriertwurde, dass er nicht rechtsrelevant sein, so wie alle erlaesse eben ..)

danach der selbige:
- Gesetzgeben sagen: Hohlspitzmunition wegen Beschädigung von Opfer böse, daher verboten
- Jäger und Sportschützen sagen: brauchen aber Hohlspitz wegen Präzision
- Gesetzgeber sagen: Gut, Ausnahmen für Jäger und Sportschützen für Jagd und Sport
- Gewo sagen: jetzt Jäger und und Sportschützen mit Hohlspitz Opfer beschädigen dürfen


waehrend die ersten drei saetze stimmen, ist der vierte natuerlich bloedsinn

denn fakt ist dass nicht das zaehlt was der gesetzgeber vielleicht wollte, sondern das was sich aus dem aus diesem willen entstandenen gesetzesmaterial rechtlich ergibt

wenn der gesetzgeber "vergisst" dass TMHS fuer jaeger und sportschuetzen erforderlich ist

das gesetz dann aber schon "draussen" ist

und die "entscheider" sich nicht dazu durchringen koennen deshalb eine novelle zu machen
sondern sich alle fast ein jahrzehnt lang augenzwinkernd gegenseitig beteuert "aber lass nur, wo kein klaeger da kein richter"

dann irgendein pimperlgericht sich nicht daran haelt und tatsaechlich auf basis des gesetzestextes ein verfahren gegen eine legalwaffenbesitzer fuehrt

wir alle das glueck haben dass der eher prominent war und seitens der entscheider dann alle hebel in bewegung gesetzt wurden um eine verurteilung zu verhindern

daraus dann der verrueckte rechtssatz 2005 entstanden ist welcher eh schon mehrfach hier im forum zitiert wurde (nur weil besitz verboten darf man nicht unterstellen dass der besitz fuer jaeger und schuetzen verboten ist ....)

dann ist es tatsaechlich dieser rechtssatz das woran die zukuenftrigen gesetzesentscheidungen zu bemessen sein werden
denn dieser hat das gesetz ja quasi "korrigiert", verwaltungsjursiten wuerden sagen "praezisiert" (was aber eigentlich ned stimmt, das umkehren eines gesetzeswillens in das gegenteil ist alles andere als praezisieren, ich habe dafer den ausdruck "reparieren" verwendet, da dieser vorgang ja von den interessensvertretungen getrieben und von den entscheidern im BMI und BMJ getragen worden ist

aus NICHTS ergibt sich ein verwendungsverbot zur SV
es geht immer um den BESITZ

der "wille" des gesezgebers, TMHS zu verbieten weil diese so gefaehrlich ist (was fuer sich genommen schon bloedsinn ist, aber es halt sich wohl keiner getraut das "dem gesetzgeber" - aka "der politik" zu sagen) ist an dieser stelle schon komplett zerfleddert, es ist, nicht zuletzt aufgrund des rechtsatzes, nix mehr davon ueber)

und dass man dafuer eventuell trotzdem verurteilt werden kann?
SELBSTVERSTÄNDLICH!
das muss man doch garned bereden

ab einer gewissen lebeneserfahrung weiss "man":
GERICHT hat mit RECHT nur relativ wenig zu tun
die aufgabe des gerichtes ist es RECHT ZU SPRECHEN
man hofft halt dann immer das dads dann auch GERECHT ist
oft genug ist es das nicht


anmerkung:
ich werde die kommentierungen hier im rechtsbereich in zukunft sehr kurz halten oder schlichtweg unterlassen und mich verstaerkt den angeboten in meinen verkaufsthreads widmen
es ist mir wirklich zu viel aufwand fuer eine sache zeit aufzuwenden in der dann einzelne versuchen mit absurden einwuerfen die eigene meinung "durchzudruecken" (und nein, das ging nicht gegen dich martin P , auch wenn ich dich zitiert habe oben)

die leser die es verstehen wollen habens eh kapiert
die anderen moegen ihre irrmeinung weiterverbreiten
soll mir recht sein
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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von eXistenZ » Mo 1. Aug 2016, 11:07

Gut gemeinter Rat an alle die nicht alles lesen wollen:
Besser kein Teilmantel-Hohlspitz in die Selbstverteidigungswaffe laden.
Man maximiert damit die Wahrscheinlichkeit das man wegen einer Tötungsabsicht verurteilt wird.

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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von hari » Mo 1. Aug 2016, 11:12

eXistenZ hat geschrieben:Gut gemeinter Rat an alle die nicht alles lesen wollen:
Besser kein Teilmantel-Hohlspitz in die Selbstverteidigungswaffe laden.
Man maximiert damit die Wahrscheinlichkeit das man wegen einer Tötungsabsicht verurteilt wird.

Gut gemeinter Rat: als nicht-Anwalt keine Rechtsberatung machen!

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Re: 9mm Hohlspitz...

Beitrag von gewo » Mo 1. Aug 2016, 11:16

hari hat geschrieben:na dann kauft er halt was anderes. Es gibt inzwischen auch aufpilzende Kupfer Solids.


sollte - was es nicht tut - die annahme der kollegen die darauf draengen dass die verwendung vom TMHS "besonders gefaehrlich und zur SV verboten" richtig sein, dann gilt das fuer alle patronen welche in irgendeiner form expandieren

das wuerde dann auch dem urspruenglichen willen des gesetzgebers entsprechen, "expansivmunition" zu verbieten

die einschraenkung dass von den expansivmunitionen nur jene verboten sein sollen, die teilmantelhohlspitz sind, ist ja genau so nur eine "annahme" des gesetzgebers die im gesetzestext keinerlei verankerung hat (aber in diesem fall wenigstens in richtung der intention des gesetzestextes geht ..)
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