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Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?
Hi!
Ich habe eben eine Waffe der Kat. B privat verkauft und bekomme daher einen Platz auf meiner WBK frei.
Der Käufer hat natürlich den Eintrag ins ZWR noch nicht vorgenommen und daher ist sie noch auf mich eingetragen.
Darf ich da trotzdem schon eine neue Waffe beim Händler kaufen, oder muss ich warten bis mein Käufer die Formalitäten erledigt hat?
LG
Ich habe eben eine Waffe der Kat. B privat verkauft und bekomme daher einen Platz auf meiner WBK frei.
Der Käufer hat natürlich den Eintrag ins ZWR noch nicht vorgenommen und daher ist sie noch auf mich eingetragen.
Darf ich da trotzdem schon eine neue Waffe beim Händler kaufen, oder muss ich warten bis mein Käufer die Formalitäten erledigt hat?
LG
Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?
Du hast das Formular mit dem Datum der Überlassung - daher ist danach der Platz verfügbar - egal was Du im ZWR siehst. Datum der Überlassung ist wichtig
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dvc & AA
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Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?
Ja du kannst dir eine neue Waffe kaufen. Der Käufer hat ja Zeit zum melden und die meisten kaufen an der Stückzahlgrenze,also ist das für den SB nichts neues.Wie du die Waffe jemanden überlassen hast ist der Platz frei da du ja auf nicht mehr wie die dir erlaubte Stückzahl Zugriff hast.wolfgangf hat geschrieben: ↑Fr 10. Apr 2020, 15:06Hi!
Ich habe eben eine Waffe der Kat. B privat verkauft und bekomme daher einen Platz auf meiner WBK frei.
Der Käufer hat natürlich den Eintrag ins ZWR noch nicht vorgenommen und daher ist sie noch auf mich eingetragen.
Darf ich da trotzdem schon eine neue Waffe beim Händler kaufen, oder muss ich warten bis mein Käufer die Formalitäten erledigt hat?
LG
Hast du nicht auch gemeldet an die Behörde des Käufers da du ihn bzgl der Formalitäten explizit erwähnst?
Lg
Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?
Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B § 28.wolfgangf hat geschrieben: ↑Fr 10. Apr 2020, 15:06Hi!
Ich habe eben eine Waffe der Kat. B privat verkauft und bekomme daher einen Platz auf meiner WBK frei.
Der Käufer hat natürlich den Eintrag ins ZWR noch nicht vorgenommen und daher ist sie noch auf mich eingetragen.
Darf ich da trotzdem schon eine neue Waffe beim Händler kaufen, oder muss ich warten bis mein Käufer die Formalitäten erledigt hat?
LG
2) Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?
BEIDE muessen meldenAlaskan454 hat geschrieben: ↑Fr 10. Apr 2020, 15:18Ja du kannst dir eine neue Waffe kaufen. Der Käufer hat ja Zeit zum melden und die meisten kaufen an der Stückzahlgrenze,also ist das für den SB nichts neues.Wie du die Waffe jemanden überlassen hast ist der Platz frei da du ja auf nicht mehr wie die dir erlaubte Stückzahl Zugriff hast.wolfgangf hat geschrieben: ↑Fr 10. Apr 2020, 15:06Hi!
Ich habe eben eine Waffe der Kat. B privat verkauft und bekomme daher einen Platz auf meiner WBK frei.
Der Käufer hat natürlich den Eintrag ins ZWR noch nicht vorgenommen und daher ist sie noch auf mich eingetragen.
Darf ich da trotzdem schon eine neue Waffe beim Händler kaufen, oder muss ich warten bis mein Käufer die Formalitäten erledigt hat?
LG
Hast du nicht auch gemeldet an die Behörde des Käufers da du ihn bzgl der Formalitäten explizit erwähnst?
Lg
und mit dem Datum des Verkaufes ist der platz beim Verkäufer frei
egal was im ZWR steht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
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Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?
Danke, ich hätte das tatsächlich nicht gemeldet. Reicht ein Mail an die BH?
Ist aber auch nur bei B so, oder?
Ist aber auch nur bei B so, oder?
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Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?
Da hättest du nach 6 Wochen eine am Deckel bekommen,wenn die Behörde nix von dir hört.
Kat B:
Käufer und Verkäufer melden an die Behörde des Käufers. Ob deine Behörde eine E-MAIL akzeptiert musst du selbst abklären aber ein eingeschriebener Brief reicht auf jeden Fall.
KatC:
Muss nur der Käufer sie binnen 6 Wochen bei einem Waffenhändler und/oder Büchsenmacher registrieren lassen.
PS: Wenn du dich nicht auskennst bzw du dir nicht sicher bist, wär die Suchfunktion erstmal das Mittel der Wahl überhaupt bei einem Thema das mind 95% der User hier schon betroffen hat.
Lg
Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?
MfG
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Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?
Mail an deine Behörde mit Scan/Foto vom Kaufvertrag. Im Mail fragst einfach ob diese Art der Meldung reicht oder ob noch etwas benötigt wird. Bei mir hat das bis jetzt gereicht
Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?
Beim Kauf einer KatB von einem Händler muss der Käufer aber nichts an die BH melden, oder?
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Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?
Frag mich, wie die Behörde reagiert, wenn sie überreisst, dass die Waffe im Zeitraum der Ausgangsbeschränkungen übergeben wurde
Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?
Welches Gesetz wurde dabei verstoßen?gerioldschool hat geschrieben: ↑Sa 11. Apr 2020, 09:35Frag mich, wie die Behörde reagiert, wenn sie überreisst, dass die Waffe im Zeitraum der Ausgangsbeschränkungen übergeben wurde
Und was interessiert das die Waffenbehörde?
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Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?
Schöner hätte ich es nicht ausdrücken könnenAlaskan454 hat geschrieben: ↑Sa 11. Apr 2020, 10:15Ich glaube er meint das Waffenkauf keiner der 4 Gründe ist das Haus zu verlassen und genau auf Grund dessen womöglich eine Anzeige eintrudeln könnte.