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Magazin 3D-Druck mit § 17 Abs. 1 Z. 8 Eintrag legal?

Verfasst: Mo 1. Apr 2024, 17:04
von Master-chief1000
Mit der Eintragung § 17 Abs. 1 Z. 8 ist es ja legal große Magazine für Kurzwaffen unbeschränkt nachzukaufen, sofern man sie der Behörde meldet. Bezieht sich das nur auf den Kauf oder wäre es grundsätzlich auch legal Magazine z.b. durch 3D Druck selbst zu fertigen und im Anschluss der Behörde zu melden?

Was mich auch interessieren würde wie eine Magazin Neukauf Meldung grundsätzlich aussieht. Also welche zeitlichen und formalen Vorgaben es laut Gesetz gibt.

Danke schon einmal für die Antworten :)

Re: Magazin 3D-Druck mit § 17 Abs. 1 Z. 8 Eintrag legal?

Verfasst: Mo 1. Apr 2024, 22:55
von Promo
... und die Feder, druckst du die auch?

Analog Eigenbau Waffen kannst du theoretisch alles selber melden was du für nichtgewerbliche Zwecke erzeugst und für höchstpersönliche Zwecke verwendest (und du zum Besitz berechtigt bist).

Re: Magazin 3D-Druck mit § 17 Abs. 1 Z. 8 Eintrag legal?

Verfasst: Mo 1. Apr 2024, 22:58
von rider650
Master-chief1000 hat geschrieben:
Mo 1. Apr 2024, 17:04
...
Was mich auch interessieren würde wie eine Magazin Neukauf Meldung grundsätzlich aussieht. Also welche zeitlichen und formalen Vorgaben es laut Gesetz gibt.
...
Es gibt keine, darum gehen alle davon aus, dass bezüglich Meldungen die selben Regeln gelten wie bei Kat B.
Ich bin damit zumindest gut gefahren bis jetzt: Einfach die selbe Meldung nehmen und 'Kat B Waffe' durch 'Magazin gem. §17 Z8' ersetzen und innerhalb der 6 Wochen Frist melden.

Was in der Meldung zu stehen hat sagt dir §28 Waffg 1996: 'Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung'
Wenn du dann beispielsweise ein chinesisches AK Magazin aus den 60ern überlässt, gibts du an 'Art = Magazin, Kaliber = nicht zutreffend, Marke = unbekannt, Type = AK, Herstellungsnr = nicht vorhanden' - oder so ähnlich. So habe ich das bis jetzt immer gemacht.

Re: Magazin 3D-Druck mit § 17 Abs. 1 Z. 8 Eintrag legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 09:17
von AndyA
rider650 hat geschrieben:
Mo 1. Apr 2024, 22:58
Master-chief1000 hat geschrieben:
Mo 1. Apr 2024, 17:04
...
Was mich auch interessieren würde wie eine Magazin Neukauf Meldung grundsätzlich aussieht. Also welche zeitlichen und formalen Vorgaben es laut Gesetz gibt.
...
Es gibt keine, darum gehen alle davon aus, dass bezüglich Meldungen die selben Regeln gelten wie bei Kat B.
Ich bin damit zumindest gut gefahren bis jetzt: Einfach die selbe Meldung nehmen und 'Kat B Waffe' durch 'Magazin gem. §17 Z8' ersetzen und innerhalb der 6 Wochen Frist melden.

Was in der Meldung zu stehen hat sagt dir §28 Waffg 1996: 'Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung'
Wenn du dann beispielsweise ein chinesisches AK Magazin aus den 60ern überlässt, gibts du an 'Art = Magazin, Kaliber = nicht zutreffend, Marke = unbekannt, Type = AK, Herstellungsnr = nicht vorhanden' - oder so ähnlich. So habe ich das bis jetzt immer gemacht.
Na ja, aber wenn das selber gedruckt ist, was schreibt man da, wovon hat man das bekommen? Aus Nichts...?

Re: Magazin 3D-Druck mit § 17 Abs. 1 Z. 8 Eintrag legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 09:31
von AUG-andy
Ein selbst gedrucktes oder selbst gefrästes Magazin musst du zuerst selbst bei der Behörde melden, wie Promo schon erwähnt hat. Danach kannst du es auch weitergeben mit der entsprechenden Meldung wie bereits geschrieben. Ähnlich eines Kategorie B Verkaufs. Eine Neuanschaffung vom Händler ist da am Einfachsten. Da macht die Meldung der Händler wie bei jeder Kategorie.

Da steht dann vermutlich bei selbst gebastelten Magazinen das selbe wie bei gekauften Magazinen im ZWR:
Bild

Re: Magazin 3D-Druck mit § 17 Abs. 1 Z. 8 Eintrag legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 10:19
von twin2000
AUG-andy hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 09:31
Eine Neuanschaffung vom Händler ist da am Einfachsten. Da macht die Meldung der Händler wie bei jeder Kategorie.
näh

bei kat C meldet der haendler nicht automatisch
sondern nur dann wenn er vom kaeufer dazu beauftragt wird

bei kat A und kat B meldet der haendler automatisch
weil er dazu gesetzlich verpflichtet ist

Re: Magazin 3D-Druck mit § 17 Abs. 1 Z. 8 Eintrag legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 11:20
von AUG-andy
twin2000 hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 10:19
AUG-andy hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 09:31
Eine Neuanschaffung vom Händler ist da am Einfachsten. Da macht die Meldung der Händler wie bei jeder Kategorie.
näh

bei kat C meldet der haendler nicht automatisch
sondern nur dann wenn er vom kaeufer dazu beauftragt wird

bei kat A und kat B meldet der haendler automatisch
weil er dazu gesetzlich verpflichtet ist
Ich kenne bis dato keinen Händler bei dem ich einem Neukauf (auch Kategorie C) getätigt habe, der nicht automatisch die Meldung gemacht hat. Aber anscheinend gibt's das doch bei Kategorie C. Ist aber in diesem Fall egal, da es sich um Kategorie A handelt bei großen Magazinen. ;)

Re: Magazin 3D-Druck mit § 17 Abs. 1 Z. 8 Eintrag legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 12:51
von Master-chief1000
Promo hat geschrieben:
Mo 1. Apr 2024, 22:55
... und die Feder, druckst du die auch?

Analog Eigenbau Waffen kannst du theoretisch alles selber melden was du für nichtgewerbliche Zwecke erzeugst und für höchstpersönliche Zwecke verwendest (und du zum Besitz berechtigt bist).
Die Feder könnte ich selbst biegen mit 3D gedrucktem Werkzeug oder Zukaufen. Aus deinem unteren Absatz müsste beides davon legal sein wenn ich es für mich selbst fertige oder? Oder gibt es irgendwelche Einschränkungen beim Kauf von Magazinfedern?

Re: Magazin 3D-Druck mit § 17 Abs. 1 Z. 8 Eintrag legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 13:00
von AUG-andy
Master-chief1000 hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 12:51
Promo hat geschrieben:
Mo 1. Apr 2024, 22:55
... und die Feder, druckst du die auch?

Analog Eigenbau Waffen kannst du theoretisch alles selber melden was du für nichtgewerbliche Zwecke erzeugst und für höchstpersönliche Zwecke verwendest (und du zum Besitz berechtigt bist).
Die Feder könnte ich selbst biegen mit 3D gedrucktem Werkzeug oder Zukaufen. Aus deinem unteren Absatz müsste beides davon legal sein wenn ich es für mich selbst fertige oder? Oder gibt es irgendwelche Einschränkungen beim Kauf von Magazinfedern?
Legal schon, aber Meldung an die Behörde bleibt dir nicht erspart.
Sonst hast du illegale Waffenteile/Waffen oder High Cap Magazine zu Hause.
Und das kostet dich dann deine WBK.

Re: Magazin 3D-Druck mit § 17 Abs. 1 Z. 8 Eintrag legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 13:06
von Master-chief1000
Da hast du natürlich recht. Sollte die Meldung dann im besten fall schon vor der Fertigung gemacht werden?

Hab halt im Hinterkopf die Befürchtung das die Behörde mir die Meldung aus welchem Grund auch immer nicht machen möchte und ich im Anschluss das Problem habe das mich die Behörde nach den Magazinen fragt. Gibt es jemand der sowas schon einmal gemacht hat?

Re: Magazin 3D-Druck mit § 17 Abs. 1 Z. 8 Eintrag legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 13:24
von gewo
Master-chief1000 hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 13:06
Da hast du natürlich recht. Sollte die Meldung dann im besten fall schon vor der Fertigung gemacht werden?

Hab halt im Hinterkopf die Befürchtung das die Behörde mir die Meldung aus welchem Grund auch immer nicht machen möchte und ich im Anschluss das Problem habe das mich die Behörde nach den Magazinen fragt. Gibt es jemand der sowas schon einmal gemacht hat?
frist sind 6 wochen
innerhalb von 6 wochen nach "uebernahme" musst du gemeldet haben

kann trotzdem sinnvoll sein vor dem projekt bei deiner behoerde zu fragen wie sie das ganze sieht ...

Re: Magazin 3D-Druck mit § 17 Abs. 1 Z. 8 Eintrag legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 13:30
von Master-chief1000
gewo hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 13:24
Master-chief1000 hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 13:06
Da hast du natürlich recht. Sollte die Meldung dann im besten fall schon vor der Fertigung gemacht werden?

Hab halt im Hinterkopf die Befürchtung das die Behörde mir die Meldung aus welchem Grund auch immer nicht machen möchte und ich im Anschluss das Problem habe das mich die Behörde nach den Magazinen fragt. Gibt es jemand der sowas schon einmal gemacht hat?
frist sind 6 wochen
innerhalb von 6 wochen nach "uebernahme" musst du gemeldet haben

kann trotzdem sinnvoll sein vor dem projekt bei deiner behoerde zu fragen wie sie das ganze sieht ...
Danke für die Antwort werde ich so machen und davor einmal nachfragen. Wären dir Zufällig Fälle bekannt die etwas in der Richtung gemacht hätten?

Re: Magazin 3D-Druck mit § 17 Abs. 1 Z. 8 Eintrag legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 18:28
von rider650
Abgesehen von dem ganzen rechtlichen Zeug: zuverlässig funktionierende Magazine zu bauen ist nicht trivial. Nicht umsonst beauftragen viele Hersteller Spezialfirmen wie Mec-Gar damit.
Selbst das Klonen von existierenden Konstruktionen wird eine Herausforderung. Nach meinen Erfahrungen damit, AICS Magazine in einer Howa 1500 zum laufen zu bringen, habe ich von jeglichen umfassenden Arbeiten an Magazinen Abstand genommen, vom Eigenbau garnicht zu reden.

Re: Magazin 3D-Druck mit § 17 Abs. 1 Z. 8 Eintrag legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 19:07
von rhodium
Ich arbeite beruflich fast ausschließlich mit 3D Druck (vorrangig DLP) und mein oberster Leitsatz ist „nicht alles was man drucken kann, macht auch Sinn“

Gerade bei Magazinen würde ich das doch beherzigen es sei denn es geht um nicht mehr erhältliche Varianten.

Re: Magazin 3D-Druck mit § 17 Abs. 1 Z. 8 Eintrag legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 19:48
von Master-chief1000
Was ich bis jetzt in amerikanischen Foren gelesen habe ist, das es speziell bei Glock Magazinen ziemlich gute Druckvorlagen gibt die mit PLA+ auch ziemlich stabil sind.

Tests mit >1000 Schuss bevor das Magazin Nachgibt. Genaugenommen ist es anscheinend fast immer die Magazinlippe die dann nicht mehr mitmacht. Man kann also lediglich den Magazinkörper tauschen und ist wieder dabei.

Kostentechnisch ist man beim Materialwert von ~90 Cent pro Magazin (exkl Feder). Ein Original Glock high cap Magazin liegt meines Wissens so bei 49€.

Für mich macht der Druck in diesem Fall dann schon Sinn weil ich selbst mit "nur" 1000 Schuss und anschließenden Tausch des Magazinkörpers weit unter dem Originalpreis liegen würde.