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Können Deutsche in Österreich einfach so Flinten kaufen?

Verfasst: Mo 28. Jun 2010, 01:02
von zela
können sich Deutsche in Österreich einfach so Flinten kaufen (mit 3 Tage Frist) - oder müssen die hier zwingend gemeldet sein? Dass sich ein Deutscher spätestens beim Grenzübertritt wieder strafbar machen würde ist mir klar, aber es soll mal nur um den Kauf gehen...

Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:

Verfasst: Mo 28. Jun 2010, 01:05
von gewo
zela hat geschrieben:können sich Deutsche in Österreich einfach so Flinten kaufen (mit 3 Tage Frist)


ja

lg
g

Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:

Verfasst: Mo 28. Jun 2010, 01:07
von zela
wow, also auch Repetierer? Die Waffenverbots-Anfrage des Waffenhandels ist nicht an einen Wohnsitz gebunden? Der Name des Käufers reicht für solche Abfragen?

Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:

Verfasst: Mo 28. Jun 2010, 07:37
von Ticket
Wäre ja auch sinnlos. Er könnte sich ja jederzeit über Privatkauf mit einer oder mehrerer Kat. C oder D Waffen eindecken. Steht ja nirgends geschrieben, daß ich mein Gewehr oder Flinte nur an österr. Staatsbürger weiterverkaufen darf. Über 18 muss er sein und Reisepass oder Personalausweis genügt für eine Verkaufsvereinbarung. Ob er dann die erworbene Waffe wie vorgeschrieben bei einem Büchsenmacher meldet oder nicht, kann ich ja nicht mehr nachprüfen. Rein theoretisch könnte sogar ein Waffenverbot in seinem Heimatstaat bestehen, dies ist ja in keinem Personalausweis vermerkt. Auch darum hat man im zukünftigen Waffengesetz eine Registrierungspflicht sowohl für Käufer als auch Verkäufer hineingebastelt.
Ticket

Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:

Verfasst: Mo 28. Jun 2010, 18:02
von wolf
#

Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:

Verfasst: Mo 28. Jun 2010, 19:28
von zela
jetzt mal abgesehen vom Privatkauf: Wenn der Deutsche beim Waffenhandel erklärt die Waffe nur im österr. Bundesgebiet besitzen zu wollen (was ja mangels Wohnsitz schon völlig unplausibel ist), dann gibts weder in Österreich (kein Österreicher, kein Wohnsitz) noch in Deutschland (Erklärung bzgl. Bundesgebiet) eine "Waffenverbot"-Anfrage?

Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:

Verfasst: Mo 28. Jun 2010, 20:41
von Stickhead
Wenn ich die Behörde wäre, würde ich einfach bei meinen Nachbarn nachfragen, ob du das Teil überhaupt haben darfst.

Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:

Verfasst: Mo 28. Jun 2010, 21:00
von Ticket
wolf hat geschrieben:Hab ich da was übersehen?
Die Regelung mit dem "trifft den Erwerber" dachte ich bleibt gleich?
edit: hab mir den Entwurf nochmal angesehen, da wars noch so..??

War etwas ungeschickt von mir ausgedrückt.:

(4) Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C oder D überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.

Zu den Registrierungsdaten gehören natürlich neben den Waffendaten auch meine pers. Daten. Soll heißen, der Behörde ist dann bekannt, von wem der Registrierungspflichtige (Käufer) die Waffe privat erworben hat, eine Pflicht des Verkäufers den Verkauf ebenfalls registrieren zu lassen besteht natürlich nicht.
Ticket

Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 00:28
von zela
macht die Behörde aber offenbar (?) nicht

Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 09:49
von gewo
Ticket hat geschrieben:
wolf hat geschrieben:Hab ich da was übersehen?
Die Regelung mit dem "trifft den Erwerber" dachte ich bleibt gleich?
edit: hab mir den Entwurf nochmal angesehen, da wars noch so..??

War etwas ungeschickt von mir ausgedrückt.:

(4) Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C oder D überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.

Zu den Registrierungsdaten gehören natürlich neben den Waffendaten auch meine pers. Daten. Soll heißen, der Behörde ist dann bekannt, von wem der Registrierungspflichtige (Käufer) die Waffe privat erworben hat, eine Pflicht des Verkäufers den Verkauf ebenfalls registrieren zu lassen besteht natürlich nicht.
Ticket


hallo

nein, nach dzt rechtslage ist darunter NUR jener gewerbetreibende zu verstehen der bei dem das teil zuletzt gemeldet wurde. die persoenlichen daten des letzten besitzers sind nirgendwo verlangt

kann sind mit der novelle aber evt tatsaechlich aendern ...

lg
g

Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 17:20
von Ticket
gewo hat geschrieben: nach dzt rechtslage ist......

Hallo.
Ich spreche nicht von der derzeitigen Rechtslage. Wozu dann eine (künftige) Registrierung wenn der Behörde nur der Waffenhändler bekannt ist bei dem die Waffe zuletzt registriert war, falls wie angesprochen der neue Besitzer seine Kat. C Waffe nicht registriert?. Und registrieren kann ich auch mit der Bürgercard. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich in Zukunft auf einer diesbezüglichen auszufüllenden Bildschirmmaske meine pers. Daten nicht eingeben muß.
Ticket

Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 18:27
von Stickhead
Bild

Letzter Versuch. Bitte keine Threads hijacken!

Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 21:44
von gewo
Stickhead hat geschrieben:Bild

Letzter Versuch. Bitte keine Threads hijacken!



uebermotiviert?
;-)

Re: Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 21:50
von gewo
Ticket hat geschrieben:
gewo hat geschrieben: nach dzt rechtslage ist......

Hallo.
Ich spreche nicht von der derzeitigen Rechtslage. Wozu dann eine (künftige) Registrierung wenn der Behörde nur der Waffenhändler bekannt ist bei dem die Waffe zuletzt registriert war, falls wie angesprochen der neue Besitzer seine Kat. C Waffe nicht registriert?. Und registrieren kann ich auch mit der Bürgercard. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich in Zukunft auf einer diesbezüglichen auszufüllenden Bildschirmmaske meine pers. Daten nicht eingeben muß.
Ticket


hallo

im prinzip diskutieren wir um den kaiser seinen bart

wenn die waffe schon einmal im neuen system erfasst ist dann ist auch im system der letzte eigentuemer gespeichert
die angabe des neuen besitzers ist sicher noetig, aber der letzte besitzer muss wohl kaum genannt werden, wozu auch, steht eh im system ...

die eigentlich spannende frage ist welche pflichten den altbesitzer treffen werden
und vor allem: wie ...

muss er sich jetzt die daten vom kaeufer geben lassen?
und was muss er damit tun?
sie aufschreiben?
wie lange muss er den wisch aufheben? ewig?
oder muss er auch melden an wen verkauft wurde, analog zu kat B ?

im gesetzt steht dazu nix, dass passiert alles per verordnung

lg
g

PS: in D E U T S C H L A N D sieht das W A F F E N R E C H T noch viel unerfreulichere bestimmungen vor, da brauchst auch fuer langwaffen WBK, verein, vereinsbestaetigung usw

Re: Können Deutsche in Österreich einfach so Flinten kaufen?

Verfasst: Di 29. Jun 2010, 21:56
von Stickhead
Habe das Thema vom anderen abgetrennt.

Können Deutsche in Österreich einfach so Flinten kaufen?
Deutschland: neues zu waffenrecht aus Deutschland:


@ gewo: wenn es übersichtlich bleiben soll, ist das halt notwendig :whistle:
@ zela: bitte keinen Thread mehr hijacken, danke :naughty: :mrgreen: